Geschäftsbericht 2008
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kenkassen 2009 rund 11 Mrd. € an zusätzlichen<br />
Mitteln ausgeben, vor allem für die Krankenhäuser<br />
(3,5 Mrd. €) und die niedergelassenen Ärzte<br />
(2,5 Mrd. €). Mit ihren Vorabzusagen zu Krankenhausfinanzierung<br />
und Ärztehonorarreform hat die<br />
Koalition die zu erwartenden Kostensteigerungen<br />
maßgeblich selbst zu verantworten.<br />
Es sind vor allem diese politisch gewollten<br />
Mehrausgaben, die den ab 1. Januar 2009 geltenden<br />
einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung auf 15,5 % in die Höhe treiben,<br />
und nicht etwa – wie fälschlicherweise in der<br />
Öffentlichkeit immer wieder behauptet – der Gesundheitsfonds.<br />
Er löst zwar keines der großen<br />
Probleme des deutschen Gesundheitswesens und<br />
ist durch das Festhalten an der lohnbezogenen<br />
Finanzierung vor allem auch keine Antwort auf<br />
die voranschreitenden demografischen Veränderungen.<br />
Aber der Gesundheitsfonds ist auch nicht<br />
das „bürokratische Monster“ bzw. der Kostentreiber,<br />
zu dem ihn viele machen wollen.<br />
Perspektivisch bieten die Einführung des<br />
kassenindividuellen Zusatzbeitrages und die Vereinheitlichung<br />
des Beitragssatzes durchaus Chancen.<br />
Mit der Einführung von Zusatzbeiträgen wird<br />
gewährleistet, dass zumindest ein Teil der künftigen<br />
Beitragsmehrbelastung nicht zu Lasten der<br />
Arbeitgeber und damit der Personalzusatzkosten<br />
geht. Zudem wird eine spätere – auch im Rahmen<br />
des BDA-Gesundheitsprämienmodells erforderliche<br />
– Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags in den<br />
Bruttolohn erleichtert.<br />
Die von der BDA unterbreiteten Vorschläge<br />
zur Sicherung der Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung sind von der Politik<br />
größtenteils ignoriert worden. Insbesondere<br />
ist der Vorschlag, auf die Sonderregelung für das<br />
Einführungsjahr 2009, die eine 100 % - ige Ausgabendeckung<br />
vorsieht, zu verzichten, nicht aufgegriffen<br />
worden. Gleiches gilt für die Forderung,<br />
kostendeckende Beiträge des Bundes für Empfänger<br />
von Arbeitslosengeld II vorzusehen. Demgegenüber<br />
ist die Bundesregierung der BDA jedoch<br />
darin gefolgt, die Liquiditätsreserve beim Gesundheitsfonds<br />
durch eine vierjährige Ansparphase<br />
weitgehend beitragssatzneutral aufzubauen.<br />
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen<br />
sachgerecht geregelt<br />
Das am 17. Oktober <strong>2008</strong> vom Bundestag und am<br />
7. November <strong>2008</strong> vom Bundesrat beschlossene<br />
„Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung“<br />
(GKV-OrgWG), das mit der Herstellung der<br />
Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen eine wesentliche<br />
Voraussetzung für gleiche Wettbewerbsbedingungen<br />
unter den Krankenkassen schafft, ist<br />
zu begrüßen.<br />
Positiv zu werten ist insbesondere, dass die<br />
bisher aufgelaufenen Versorgungsverpflichtungen<br />
der Krankenkassen für den Fall einer Insolvenz<br />
einer Krankenkasse im System der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung abgesichert werden sollen<br />
und der von den Arbeitgebern finanzierte Pensions-Sicherungs-Verein<br />
VVaG (PSVaG) insoweit<br />
ausschließlich für Versorgungsverpflichtungen, die<br />
nach dem 31. Dezember 2009 entstanden sind,<br />
einstehen muss. Damit ist gewährleistet, dass die<br />
Arbeitgeber im Insolvenzfall nicht für die bis zu diesem<br />
Datum aufgelaufenen Versorgungsverpflichtungen<br />
(Altlasten) der Krankenkassen haften müssen.<br />
Eine Übernahme der Haftung für die Altlast<br />
durch den PSVaG wäre nicht gerechtfertigt gewesen:<br />
zum einen, weil die bislang nicht insolvenzfähigen<br />
Krankenkassen für die Vergangenheit keine<br />
Beiträge an den PSVaG gezahlt haben, zum anderen,<br />
weil der PSVaG mit den milliardenschweren,<br />
nicht ausfinanzierten Altlasten der Krankenkassen<br />
ein hohes Risiko übernommen hätte.<br />
Reform der Krankenhausfinanzierung<br />
enttäuschend<br />
Enttäuschend sind dagegen die Pläne der Bundesregierung<br />
zur Reform der Krankenhausfinanzierung.<br />
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden<br />
finanzielle Belastungen der Krankenkassen bewirkt<br />
und keinerlei strukturelle Änderungen in<br />
der Krankenhausfinanzierung herbeigeführt. Die<br />
Krankenkassen sollen die Tariflohnerhöhungen im<br />
Krankenhausbereich der Jahre <strong>2008</strong> und 2009,<br />
die über der Grundlohnsummensteigerung liegen,<br />
anteilig finanzieren. Für die schrittweise Neueinstellung<br />
von insgesamt 21.000 Pflegekräften in<br />
den Jahren 2009 bis 2011 wird zu Lasten der<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung 35