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Geschäftsbericht 2008

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Zur Einhaltung des 40 %-Ziels müssen jedoch<br />

dringend weitere Schritte unternommen werden.<br />

Die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung<br />

um 0,5 Prozentpunkte zum 1. Januar<br />

2009 für 18 Monate (ab 1. Juli 2010 nur noch um<br />

0,3 Prozentpunkte) reicht unter dem Strich nicht<br />

aus, die gleichzeitig stattfindende Erhöhung des<br />

einheitlichen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung<br />

um 0,6 Prozentpunkte sowie die<br />

bereits zur Jahresmitte <strong>2008</strong> wirksam gewordene<br />

Beitragssatzanhebung in der Pflegeversicherung<br />

um 0,25 Prozentpunkte zu kompensieren. Sowohl<br />

in der Kranken- wie in der Pflegeversicherung<br />

bedarf es grundsätzlicher struktureller Reformen.<br />

Dazu zählen in beiden Versicherungszweigen die<br />

Abkoppelung der Finanzierung vom Arbeitsverhältnis,<br />

ein wirksamer Wettbewerb, eine stärkere<br />

Eigenbeteiligung und insbesondere in der Pflegeversicherung<br />

der Aufbau von Kapitaldeckung. In<br />

der Rentenversicherung kann der Beitragssatz ab<br />

2009 von 19,9 auf 19,6 % reduziert werden, ohne<br />

dass dafür auf die Rentenrücklagen zurückgegriffen<br />

werden müsste.<br />

Gesetzliche Rentenversicherung:<br />

Mehrausgaben durch<br />

Sonder-Rentenerhöhung<br />

Das am 1. Juli <strong>2008</strong> in Kraft getretene „Gesetz zur<br />

Rentenanpassung <strong>2008</strong>“ sieht vor, die sog. Riester-<br />

Treppe, welche die finanziellen Belastungen der<br />

Erwerbstätigen aus der zusätzlichen privaten Altersvorsorge<br />

auf die Rentner überträgt und deshalb<br />

den Rentenanstieg pro Jahr um gut 0,6 Prozentpunkte<br />

dämpft, in diesem und im nächsten Jahr<br />

auszusetzen und erst in den Jahren 2012 und<br />

2013 nachzuholen. Dadurch stiegen die Renten<br />

zur Jahresmitte <strong>2008</strong> um 1,1 statt um 0,5 %, und<br />

auch zum 1. Juli 2009 wird der aktuelle Rentenwert<br />

nochmals außerordentlich angehoben. Damit<br />

sollen die Rentner – so die Begründung der Bundesregierung<br />

– „angemessen“ am Wirtschaftsaufschwung<br />

beteiligt werden.<br />

Der beschlossene Eingriff in die Rentenformel<br />

öffnet einer Rentenpolitik nach Wahlterminen und<br />

Kassenlage Tür und Tor. Das Abweichen von der<br />

gesetzlichen Rentenformel sendet die Botschaft,<br />

dass die Rentenhöhe weniger von klaren Regeln<br />

als von politischer Opportunität abhängt. Wer zur<br />

Finanzierung zusätzlicher Rentenanpassungen<br />

kurzfristig in die Rentenformel eingreift, darf sich<br />

nicht wundern, wenn bei künftigen Rentenanpassungen<br />

erneut eine zusätzliche Anhebung gefordert<br />

wird.<br />

Für die Kosten der geplanten zusätzlichen<br />

Rentenleistungen – rund 12 Mrd. € in den Jahren<br />

<strong>2008</strong> bis 2013 im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

– müssen vor allem die Beitragszahler<br />

aufkommen. So werden die Beitragssätze<br />

nicht wie geplant in den nächsten Jahren sinken.<br />

Die Folge sind höhere Personalzusatzkosten für<br />

die Arbeitgeber und weniger Netto für die Beschäftigten.<br />

Mit den zusätzlichen Rentenerhöhungen <strong>2008</strong><br />

und 2009 führt die Koalition ihre eigene Rentenpolitik<br />

ad absurdum: Das mit der „Rente mit 67“<br />

verfolgte Ziel, die nachhaltige Finanzierbarkeit der<br />

Rentenversicherung zu verbessern, wird durch<br />

den beschlossenen Eingriff konterkariert. Bis zum<br />

Jahr 2020 sind die aus dem Eingriff in die Rentenanpassungsformel<br />

resultierenden Belastungen<br />

größer als die Entlastungen, die mit der schrittweisen<br />

Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters<br />

verbunden sind.<br />

Die zusätzlichen Rentenleistungen in den<br />

Jahren <strong>2008</strong> bis 2013 führen zu einer einseitigen<br />

Besserstellung der heutigen Rentner zu Lasten<br />

der heutigen Beitragszahler: Sie müssen mit höheren<br />

Beiträgen dafür aufkommen, dass die heutigen<br />

Rentner zusätzliche Leistungen erhalten,<br />

werden dafür aber selber keine zusätzlichen Anwartschaften<br />

erwerben, weil das langfristige Rentenniveau<br />

durch die jetzt geplanten zwischenzeitlichen<br />

Rentenerhöhungen nicht verändert wird.<br />

Es ist schwer begreiflich, warum die Jüngeren<br />

angesichts des derzeitigen gesetzlichen Rentenniveaus<br />

von rund 50 % über mehrere Jahre hinweg<br />

höhere Rentenleistungen finanzieren sollen,<br />

obwohl bei ihrem Renteneintritt das Rentenniveau<br />

unvermeidlich deutlich niedriger liegen wird (46 %<br />

im Jahr 2020 und 43 % im Jahr 2030 nach letzten<br />

Vorausberechnungen).<br />

Der Fall zeigt erneut: Finanzielle Rücklagen<br />

verführen zu Leistungsausweitungen, denn sie<br />

ermöglichen, kurzfristig höhere Leistungen ohne<br />

28 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung

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