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Geschäftsbericht 2008

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BMAS sich jetzt unter Berufung auf den Wortlaut<br />

der Erstattungsvorschrift aus dem Jahre 1992 (!)<br />

lösen, obwohl nach der Gesetzesbegründung die<br />

bis dahin bestehenden Erstattungsregeln inhaltlich<br />

ausdrücklich unverändert übernommen werden<br />

sollten. Dabei stammen sowohl der frühere<br />

Gesetzeswortlaut als auch die aktuelle Gesetzesbegründung<br />

aus der Feder des Arbeitsministeriums<br />

selbst. Es kann nicht sein, dass das BMAS<br />

den Willen des Gesetzgebers nachträglich nach<br />

eigenem Gutdünken interpretiert. Die BDA hat<br />

diese Widersprüchlichkeit und unhaltbare juristische<br />

Argumentation des BMAS aufgedeckt. Auf<br />

Beschluss des Verwaltungsrats hat die BA Klage<br />

gegen das BMAS mit dem Ziel erhoben, die<br />

Rechtswidrigkeit des Vorgehens festzustellen und<br />

die Belastung der Beitragszahler abzuwehren.<br />

Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />

„Arbeitslosenversicherung“ veröffentlicht.<br />

Rückfall in ausgabenorientierte<br />

Arbeitsmarktpolitik verhindert<br />

Mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz<br />

zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen<br />

Instrumente sollte das Versprechen der Koalition<br />

eingelöst werden, unwirksame Förderinstrumente<br />

abzuschaffen und insgesamt die Vielzahl der Förderinstrumente<br />

spürbar zu verringern. Stattdessen<br />

versuchte das federführende BMAS mit dem zunächst<br />

vorgelegten Gesetzentwurf vor allem in die<br />

erfolgreiche BA-Steuerung einzugreifen und diese<br />

mit eigenen Zielvorgaben zu versehen. Hierzu<br />

hatte das BMAS sich selbst an Stelle der Bundesregierung<br />

zum Vertragspartner von Zielvereinbarungen<br />

mit der BA im Gesetzentwurf vorgesehen.<br />

Das BMAS hätte sich damit faktisch zum „Obersteuermann“<br />

in der bisher eigenständigen Arbeitslosenversicherung<br />

berufen. Die erfolgreiche<br />

jetzige Steuerung der Arbeitsförderung nach Wirkung<br />

und Wirtschaftlichkeit wäre durch ministerialbürokratische<br />

Plan- und Zielvorgaben für das<br />

operative Geschäft weit weg vom Marktgeschehen<br />

ausgehebelt worden. Mit negativen Folgen<br />

für den Arbeitsmarkt: Von der Ministerialbürokratie<br />

nach Belieben gesetzte neue Nebenziele bergen<br />

die Gefahr, dass die BA von ihrer Kernaufgabe abgelenkt<br />

wird, Menschen zu helfen, so schnell wie<br />

möglich wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden.<br />

Damit hätten bei einer Umsetzung der Pläne<br />

des BMAS ein Rückfall in die alte ausgabenorientierte<br />

Arbeitsmarktpolitik und eine neue Milliardenverschwendung<br />

von Beitragsgeldern gedroht.<br />

Durch den entschiedenen Einsatz der BDA konnte<br />

erreicht werden, dass es in dem vom Bundestag<br />

letztlich beschlossenen Gesetz doch bei der Bundesregierung<br />

als Partner von Zielvereinbarungen<br />

mit der BA geblieben ist.<br />

Dieser erfreuliche Teilerfolg ändert jedoch<br />

leider nichts daran, dass die eigentlich mit dem<br />

Gesetz verfolgte Zielsetzung einer nachhaltigen<br />

Vereinfachung des Instrumentenkastens für einen<br />

effektiveren Instrumenteneinsatz durch die<br />

Arbeitsvermittler vor Ort weitgehend verfehlt wird.<br />

Fast durchgehend hält das Gesetz am Prinzip der<br />

Einzelregelung fest. Selbst bei dem richtigen Ansatz<br />

eines Vermittlungsbudgets für unterstützende<br />

Leistungen zur Beschäftigungsaufnahme hat das<br />

BMAS im Gegenzug sich noch selbst eine Verordnungsermächtigung<br />

zur Regelung kleinster Details<br />

ins Gesetz geschrieben.<br />

Arbeitslosengeld II:<br />

Erfolglose Mischverwaltung<br />

soll fortgesetzt werden<br />

Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht<br />

die derzeitige Mischverwaltung der Arbeitsgemeinschaften<br />

aus Arbeitsagenturen und Kommunen<br />

für Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig erklärt.<br />

Angesichts unüberbrückbarer Meinungsgegensätze<br />

zwischen Vertretern einer kommunalen<br />

und einer BA-Lösung haben sich Bund und Länder<br />

darauf verständigt, die bestehende Mischverwaltung<br />

mit einer geteilten Leistungsträgerschaft<br />

verfassungsrechtlich abzusichern. Dies trotz der<br />

Erkenntnis, dass gerade auch angesichts der<br />

massiven Aktivierungsprobleme Langzeitarbeitsloser<br />

eine „Leistung aus einer Hand“ dringend<br />

notwendig ist. Schnell klar wurde immerhin, dass<br />

der erste Schnellschuss des BMAS vom Februar<br />

<strong>2008</strong> für sog. „Kooperative Jobcenter“ von Anfang<br />

an rechtlich Unmögliches und politisch Abzulehnendes<br />

anstrebte. Ohne Verfassungs- und sogar<br />

ohne Gesetzesänderung sollten die Kommunen<br />

unter dem Dach der Arbeitsagenturen ihre Leistungen<br />

erbringen, was direkt auf ein Mega-Bundessozialamt<br />

hinausgelaufen wäre. Auch an den<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Beschäftigung 17

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