Geschäftsbericht 2008
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BMAS sich jetzt unter Berufung auf den Wortlaut<br />
der Erstattungsvorschrift aus dem Jahre 1992 (!)<br />
lösen, obwohl nach der Gesetzesbegründung die<br />
bis dahin bestehenden Erstattungsregeln inhaltlich<br />
ausdrücklich unverändert übernommen werden<br />
sollten. Dabei stammen sowohl der frühere<br />
Gesetzeswortlaut als auch die aktuelle Gesetzesbegründung<br />
aus der Feder des Arbeitsministeriums<br />
selbst. Es kann nicht sein, dass das BMAS<br />
den Willen des Gesetzgebers nachträglich nach<br />
eigenem Gutdünken interpretiert. Die BDA hat<br />
diese Widersprüchlichkeit und unhaltbare juristische<br />
Argumentation des BMAS aufgedeckt. Auf<br />
Beschluss des Verwaltungsrats hat die BA Klage<br />
gegen das BMAS mit dem Ziel erhoben, die<br />
Rechtswidrigkeit des Vorgehens festzustellen und<br />
die Belastung der Beitragszahler abzuwehren.<br />
Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />
„Arbeitslosenversicherung“ veröffentlicht.<br />
Rückfall in ausgabenorientierte<br />
Arbeitsmarktpolitik verhindert<br />
Mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz<br />
zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen<br />
Instrumente sollte das Versprechen der Koalition<br />
eingelöst werden, unwirksame Förderinstrumente<br />
abzuschaffen und insgesamt die Vielzahl der Förderinstrumente<br />
spürbar zu verringern. Stattdessen<br />
versuchte das federführende BMAS mit dem zunächst<br />
vorgelegten Gesetzentwurf vor allem in die<br />
erfolgreiche BA-Steuerung einzugreifen und diese<br />
mit eigenen Zielvorgaben zu versehen. Hierzu<br />
hatte das BMAS sich selbst an Stelle der Bundesregierung<br />
zum Vertragspartner von Zielvereinbarungen<br />
mit der BA im Gesetzentwurf vorgesehen.<br />
Das BMAS hätte sich damit faktisch zum „Obersteuermann“<br />
in der bisher eigenständigen Arbeitslosenversicherung<br />
berufen. Die erfolgreiche<br />
jetzige Steuerung der Arbeitsförderung nach Wirkung<br />
und Wirtschaftlichkeit wäre durch ministerialbürokratische<br />
Plan- und Zielvorgaben für das<br />
operative Geschäft weit weg vom Marktgeschehen<br />
ausgehebelt worden. Mit negativen Folgen<br />
für den Arbeitsmarkt: Von der Ministerialbürokratie<br />
nach Belieben gesetzte neue Nebenziele bergen<br />
die Gefahr, dass die BA von ihrer Kernaufgabe abgelenkt<br />
wird, Menschen zu helfen, so schnell wie<br />
möglich wieder in den Arbeitsmarkt zurückzufinden.<br />
Damit hätten bei einer Umsetzung der Pläne<br />
des BMAS ein Rückfall in die alte ausgabenorientierte<br />
Arbeitsmarktpolitik und eine neue Milliardenverschwendung<br />
von Beitragsgeldern gedroht.<br />
Durch den entschiedenen Einsatz der BDA konnte<br />
erreicht werden, dass es in dem vom Bundestag<br />
letztlich beschlossenen Gesetz doch bei der Bundesregierung<br />
als Partner von Zielvereinbarungen<br />
mit der BA geblieben ist.<br />
Dieser erfreuliche Teilerfolg ändert jedoch<br />
leider nichts daran, dass die eigentlich mit dem<br />
Gesetz verfolgte Zielsetzung einer nachhaltigen<br />
Vereinfachung des Instrumentenkastens für einen<br />
effektiveren Instrumenteneinsatz durch die<br />
Arbeitsvermittler vor Ort weitgehend verfehlt wird.<br />
Fast durchgehend hält das Gesetz am Prinzip der<br />
Einzelregelung fest. Selbst bei dem richtigen Ansatz<br />
eines Vermittlungsbudgets für unterstützende<br />
Leistungen zur Beschäftigungsaufnahme hat das<br />
BMAS im Gegenzug sich noch selbst eine Verordnungsermächtigung<br />
zur Regelung kleinster Details<br />
ins Gesetz geschrieben.<br />
Arbeitslosengeld II:<br />
Erfolglose Mischverwaltung<br />
soll fortgesetzt werden<br />
Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht<br />
die derzeitige Mischverwaltung der Arbeitsgemeinschaften<br />
aus Arbeitsagenturen und Kommunen<br />
für Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig erklärt.<br />
Angesichts unüberbrückbarer Meinungsgegensätze<br />
zwischen Vertretern einer kommunalen<br />
und einer BA-Lösung haben sich Bund und Länder<br />
darauf verständigt, die bestehende Mischverwaltung<br />
mit einer geteilten Leistungsträgerschaft<br />
verfassungsrechtlich abzusichern. Dies trotz der<br />
Erkenntnis, dass gerade auch angesichts der<br />
massiven Aktivierungsprobleme Langzeitarbeitsloser<br />
eine „Leistung aus einer Hand“ dringend<br />
notwendig ist. Schnell klar wurde immerhin, dass<br />
der erste Schnellschuss des BMAS vom Februar<br />
<strong>2008</strong> für sog. „Kooperative Jobcenter“ von Anfang<br />
an rechtlich Unmögliches und politisch Abzulehnendes<br />
anstrebte. Ohne Verfassungs- und sogar<br />
ohne Gesetzesänderung sollten die Kommunen<br />
unter dem Dach der Arbeitsagenturen ihre Leistungen<br />
erbringen, was direkt auf ein Mega-Bundessozialamt<br />
hinausgelaufen wäre. Auch an den<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Beschäftigung 17