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Geschäftsbericht 2008

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Forderungen der Wirtschaft<br />

übernommen<br />

Erfreulich ist, dass die große Koalition zumindest<br />

einige der zentralen Forderungen der deutschen<br />

Wirtschaft an eine wirtschaftsfreundliche Erbschaftsteuerreform<br />

nunmehr übernommen hat.<br />

Die Fristen für die Lohnsummenregelung und<br />

die Behaltensfrist liegen nicht mehr bei 10<br />

bzw. 15 Jahren, sondern bei maximal zehn<br />

Jahren. Anstelle einer Fallbeilregelung bei<br />

der Behaltensfrist für das Betriebsvermögen<br />

greift nunmehr eine zeitanteilige Abschmelzung.<br />

Bei der Lohnsummenklausel wurden der<br />

zeitliche Gleichlauf mit der Behaltensfrist<br />

sowie der Wegfall der Indexierung erreicht;<br />

allerdings wird bei der Lohnsumme nach<br />

wie vor das Gehalt des Erblassers bzw. des<br />

Erwerbers berücksichtigt. Die Einhaltung der<br />

Lohnsummenregel muss jedoch erst nach<br />

dem Ende der Frist überprüft werden. Damit<br />

entfällt für den Erben die jährliche Erklärung<br />

beim Finanzamt.<br />

Die Einzelheiten zur Bewertung von Grundbesitz,<br />

nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

und Betriebsvermögen werden<br />

nunmehr nicht mehr lediglich in Rechtsverordnungen,<br />

sondern unmittelbar im Bewertungsgesetz<br />

geregelt. Änderungen des<br />

Bewertungsrechts unterliegen damit der parlamentarischen<br />

Kontrolle.<br />

Durch Anrechnung der Erbschaftsteuer bei<br />

der Einkommensteuer wird die drohende Doppelbelastung<br />

mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer<br />

berücksichtigt.<br />

Erhebliche Hürden für Wegfall<br />

der Erbschaftsteuerschuld<br />

Zudem haben die Koalitionsspitzen die Einführung<br />

eines Optionsmodells zur Abschmelzung der Erbschaftsteuerschuld<br />

mit zwei unterschiedlichen Varianten<br />

vereinbart:<br />

Bei der Option A (Regelverschonung) kann<br />

ein Abschlag von der Erbschaftsteuerschuld<br />

von 85 % erreicht werden. Voraussetzungen<br />

hierfür sind die Einhaltung einer Behaltensfrist<br />

von sieben Jahren sowie die Erzielung<br />

einer Lohnsumme von 650 % über den Zeitraum<br />

von sieben Jahren. Zudem darf das sog.<br />

Verwaltungsvermögen höchstens 50 % des<br />

gesamte Betriebsvermögens ausmachen.<br />

Bei der Option B (Verschonungsoption) kann<br />

entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags<br />

die Erbschaftsteuerschuld ganz<br />

abgeschmolzen werden. Dies setzt jedoch<br />

die Einhaltung einer Behaltensfrist von zehn<br />

Jahren sowie die Erzielung einer Lohnsumme<br />

über die zehn Jahre von 1.000 % voraus.<br />

Jedoch darf in diesem Fall der Anteil des Verwaltungsvermögens<br />

am Betriebsvermögen<br />

höchstens 10 % betragen. Diese sehr restriktive<br />

Regel kann ebenso wie die im Vergleich<br />

zum ursprünglichen Regierungsentwurf erhöhte<br />

Anforderung an die Lohnsumme dazu<br />

führen, dass im Ergebnis die Rückführung der<br />

Erbschaftsteuerschuld auf null nur in Einzelfällen<br />

erreicht werden kann.<br />

Verwaltungsvermögen in die<br />

Begünstigung einbeziehen<br />

Unbefriedigend an der Erbschaftsteuerreform ist<br />

auch, dass sog. Verwaltungsvermögen nicht uneingeschränkt<br />

in die steuerliche Begünstigung<br />

einbezogen wird. Übersehen wird dabei, dass<br />

dieses Vermögen Kreditwürdigkeit und Liquidität<br />

des Unternehmens sichert. So schließt die geplante<br />

Regelung Unternehmen der gewerblichen<br />

Immobilienwirtschaft, die überwiegend Verwaltungsvermögen<br />

besitzen, von der steuerlichen Begünstigung<br />

aus, während nunmehr Wohnungsunternehmen<br />

in die Verschonung einbezogen sind.<br />

Problematisch erscheint auch die prozentuale<br />

Ausschlussregelung beim Verwaltungsvermögen –<br />

und zwar in beiden Optionen. Generell zu restriktiv<br />

sind in den Optionen A und B die Vorgaben bezüglich<br />

der Höhe des Verwaltungsvermögens, welches<br />

zulässig ist, damit im Erbfall die steuerliche<br />

Begünstigung greift. Die scharfe Abgrenzung,<br />

wonach ein Unternehmen mit 10 % Verwaltungs-<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Volkswirtschaft 159

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