Geschäftsbericht 2008
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Forderungen der Wirtschaft<br />
übernommen<br />
Erfreulich ist, dass die große Koalition zumindest<br />
einige der zentralen Forderungen der deutschen<br />
Wirtschaft an eine wirtschaftsfreundliche Erbschaftsteuerreform<br />
nunmehr übernommen hat.<br />
Die Fristen für die Lohnsummenregelung und<br />
die Behaltensfrist liegen nicht mehr bei 10<br />
bzw. 15 Jahren, sondern bei maximal zehn<br />
Jahren. Anstelle einer Fallbeilregelung bei<br />
der Behaltensfrist für das Betriebsvermögen<br />
greift nunmehr eine zeitanteilige Abschmelzung.<br />
Bei der Lohnsummenklausel wurden der<br />
zeitliche Gleichlauf mit der Behaltensfrist<br />
sowie der Wegfall der Indexierung erreicht;<br />
allerdings wird bei der Lohnsumme nach<br />
wie vor das Gehalt des Erblassers bzw. des<br />
Erwerbers berücksichtigt. Die Einhaltung der<br />
Lohnsummenregel muss jedoch erst nach<br />
dem Ende der Frist überprüft werden. Damit<br />
entfällt für den Erben die jährliche Erklärung<br />
beim Finanzamt.<br />
Die Einzelheiten zur Bewertung von Grundbesitz,<br />
nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />
und Betriebsvermögen werden<br />
nunmehr nicht mehr lediglich in Rechtsverordnungen,<br />
sondern unmittelbar im Bewertungsgesetz<br />
geregelt. Änderungen des<br />
Bewertungsrechts unterliegen damit der parlamentarischen<br />
Kontrolle.<br />
Durch Anrechnung der Erbschaftsteuer bei<br />
der Einkommensteuer wird die drohende Doppelbelastung<br />
mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer<br />
berücksichtigt.<br />
Erhebliche Hürden für Wegfall<br />
der Erbschaftsteuerschuld<br />
Zudem haben die Koalitionsspitzen die Einführung<br />
eines Optionsmodells zur Abschmelzung der Erbschaftsteuerschuld<br />
mit zwei unterschiedlichen Varianten<br />
vereinbart:<br />
Bei der Option A (Regelverschonung) kann<br />
ein Abschlag von der Erbschaftsteuerschuld<br />
von 85 % erreicht werden. Voraussetzungen<br />
hierfür sind die Einhaltung einer Behaltensfrist<br />
von sieben Jahren sowie die Erzielung<br />
einer Lohnsumme von 650 % über den Zeitraum<br />
von sieben Jahren. Zudem darf das sog.<br />
Verwaltungsvermögen höchstens 50 % des<br />
gesamte Betriebsvermögens ausmachen.<br />
Bei der Option B (Verschonungsoption) kann<br />
entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags<br />
die Erbschaftsteuerschuld ganz<br />
abgeschmolzen werden. Dies setzt jedoch<br />
die Einhaltung einer Behaltensfrist von zehn<br />
Jahren sowie die Erzielung einer Lohnsumme<br />
über die zehn Jahre von 1.000 % voraus.<br />
Jedoch darf in diesem Fall der Anteil des Verwaltungsvermögens<br />
am Betriebsvermögen<br />
höchstens 10 % betragen. Diese sehr restriktive<br />
Regel kann ebenso wie die im Vergleich<br />
zum ursprünglichen Regierungsentwurf erhöhte<br />
Anforderung an die Lohnsumme dazu<br />
führen, dass im Ergebnis die Rückführung der<br />
Erbschaftsteuerschuld auf null nur in Einzelfällen<br />
erreicht werden kann.<br />
Verwaltungsvermögen in die<br />
Begünstigung einbeziehen<br />
Unbefriedigend an der Erbschaftsteuerreform ist<br />
auch, dass sog. Verwaltungsvermögen nicht uneingeschränkt<br />
in die steuerliche Begünstigung<br />
einbezogen wird. Übersehen wird dabei, dass<br />
dieses Vermögen Kreditwürdigkeit und Liquidität<br />
des Unternehmens sichert. So schließt die geplante<br />
Regelung Unternehmen der gewerblichen<br />
Immobilienwirtschaft, die überwiegend Verwaltungsvermögen<br />
besitzen, von der steuerlichen Begünstigung<br />
aus, während nunmehr Wohnungsunternehmen<br />
in die Verschonung einbezogen sind.<br />
Problematisch erscheint auch die prozentuale<br />
Ausschlussregelung beim Verwaltungsvermögen –<br />
und zwar in beiden Optionen. Generell zu restriktiv<br />
sind in den Optionen A und B die Vorgaben bezüglich<br />
der Höhe des Verwaltungsvermögens, welches<br />
zulässig ist, damit im Erbfall die steuerliche<br />
Begünstigung greift. Die scharfe Abgrenzung,<br />
wonach ein Unternehmen mit 10 % Verwaltungs-<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Volkswirtschaft 159