Geschäftsbericht 2008
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so dass unter dem Strich lediglich eine Belastung<br />
von 8,5 Mrd. € verbleibt. Wegen des Maßnahmenpaketes<br />
allein hätte daher das Konsolidierungsziel<br />
für 2011 nicht aufgegeben werden müssen. Allerdings<br />
ist die unterstellte Hebelwirkung von fast<br />
2,2 (mit dem 23 - Mrd. - € - Paket werden 50 Mrd. €<br />
Wertschöpfung bewirkt) wenig realistisch. Nach<br />
empirischen Untersuchungen des ifo-Instituts beträgt<br />
dieser Multiplikator lediglich 1,36.<br />
Es gehört zwar zu den anerkannten wirtschaftspolitischen<br />
Grundsätzen, im Abschwung<br />
die „automatischen Stabilisatoren“ wirken zu lassen,<br />
d. h. den sinkenden Einnahmen nicht noch<br />
hinterherzusparen. Genauso gilt aber auch, im<br />
Aufschwung die aufgenommenen Schulden aus<br />
Wachstumserträgen zu tilgen. Die Bundesregierung<br />
hat jedoch bislang versäumt, das nun für<br />
das Jahr 2013 in Aussicht gestellte Ziel eines<br />
ausgeglichenen Bundeshaushalts verbindlich mit<br />
konkreten Maßnahmen zu verbinden. Auch damit<br />
sät sie Zweifel an der Wirksamkeit des Maßnahmenpakets<br />
und nimmt ihm einen Teil der psychologischen<br />
Wirkung.<br />
Arbeitsmarkt zwischen<br />
Rezession und Demografie<br />
Der Arbeitsmarkt zeigt sich auch gegen Ende<br />
<strong>2008</strong> noch erstaunlich robust. Bis in den Herbst<br />
nahm die Beschäftigung sogar noch zu. Doch für<br />
das kommende Jahr ist eine anhaltende Abwärtsbewegung<br />
zu erwarten. So gehen die Prognosen<br />
im Herbstgutachten der Forschungsinstitute und<br />
des Sachverständigenrates von einer im Verlauf<br />
des Jahres 2009 merklich ansteigenden Arbeitslosigkeit<br />
aus.<br />
Erbschaftsteuerreform –<br />
mit Nachbesserungsbedarf<br />
Die am 27. November <strong>2008</strong> vom Deutschen<br />
Bundestag und am 5. Dezember vom Bundesrat<br />
beschlossene Erbschaftsteuerreform ist zwar gegenüber<br />
dem Regierungsentwurf vom Dezember<br />
2007 in vielen Punkten ein wirklicher Fortschritt –<br />
insbesondere weil unter bestimmten Bedingungen<br />
nach zehnjähriger Unternehmensfortführung die<br />
Erbschaftsteuer ganz entfallen kann.<br />
Allerdings werden bei Familienunternehmen<br />
gesellschaftliche Verfügungsbeschränkungen mit<br />
Abfindungsklauseln nach wie vor nur ungenügend<br />
berücksichtigt. Zwar wird dem tatsächlichen Abfindungswert<br />
für Übertragungen „unverzüglich nach<br />
deren Erwerb“ entsprochen; jedoch sollte der gesellschaftsvertraglich<br />
festgelegte Abfindungsanspruch<br />
auch bei der Übertragung von Mitgliedsrechten<br />
zu einem späteren Zeitpunkt Grundlage<br />
für die erbschaftsteuerliche Bewertung sein, was<br />
bislang nicht vorgesehen ist.<br />
Ohne Nachjustierung drohen sonst neue<br />
Steuerlasten beim Rückgrat der deutschen Wirtschaft,<br />
den Familienunternehmen – zumal bereits<br />
Schätzungen kursieren, wonach künftig mehr als<br />
die angestrebten 4 Mrd. € pro Jahr an Erbschaftsteuereinnahmen<br />
erzielt werden könnten. Neue<br />
steuerliche Lasten bei Unternehmenserben wären<br />
jedoch ein falsches Signal des Gesetzgebers. Vielmehr<br />
brauchen gerade die Familienunternehmen,<br />
die rund 95 % aller Unternehmen in Deutschland<br />
ausmachen und in denen 62 % aller Erwerbstätigen<br />
beschäftigt sind, ein verlässliches Fundament<br />
für die unternehmerische Tätigkeit.<br />
Trotz teilweise dramatischer Einbrüche bei<br />
den Aufträgen werden die Unternehmen alle personalpolitischen<br />
Instrumente einsetzen, um ihre<br />
qualifizierten Belegschaften zu halten. Einen fachlichen<br />
Aderlass werden sie vor dem Hintergrund<br />
der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels<br />
nicht leichtfertig riskieren. Dies wird<br />
allerdings nur möglich sein, wenn der Kurs einer<br />
moderaten Lohn- und Tarifpolitik fortgesetzt wird.<br />
Hierfür hat der jüngste Abschluss in der Metallund<br />
Elektroindustrie eine gute Grundlage gelegt.<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Volkswirtschaft 157