Geschäftsbericht 2008
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ikanischen Green Card umfassen und EU-weite<br />
Standards für die Einreise und den Aufenthalt im<br />
Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und die Weiterwanderungsrechte<br />
der Drittstaatsangehörigen<br />
festlegen. Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin<br />
das Recht haben, Zulassungsquoten festzulegen.<br />
Nach zwei Jahren stünde es den Zuwanderern<br />
unter bestimmten Bedingungen frei, in ein anderes<br />
EU-Land zu ziehen. Nach fünf Jahren Arbeitsaufenthalt<br />
in der EU würde ihnen eine langfristige<br />
Aufenthaltsgenehmigung zuteil.<br />
Die mit der Einführung einer „Blue Card“<br />
angestrebte gezielte Öffnung des Arbeitsmarktes<br />
für Hochqualifizierte und qualifizierte Fachkräfte<br />
ist aus Sicht der BDA grundsätzlich zu begrüßen,<br />
sofern die Mitgliedstaaten nicht daran gehindert<br />
werden, ihre flexiblen und auf die Bedürfnisse<br />
des Arbeitsmarktes des jeweiligen Mitgliedstaates<br />
abgestimmten Zuwanderungsregelungen anzuwenden.<br />
Auch dem Einsatz der BDA ist es zu<br />
verdanken, dass nach dem bisherigen Stand der<br />
Beratungen die Koexistenz der nationalen Zuwanderungsregelungen<br />
neben der europäischen<br />
„Blue Card“ gesichert zu sein scheint und der<br />
Entscheidungsspielraum der Mitgliedstaaten zur<br />
Anwendung und Schaffung nationaler Zuwanderungsregelungen<br />
durch die „Blue-Card“-Richtlinie<br />
nicht begrenzt oder eingeschränkt wird.<br />
Sanktionsrichtlinie: Vorgeschlagene<br />
Sanktionen gehen zu weit<br />
Ziel des Richtlinienvorschlags ist die Bekämpfung<br />
der illegalen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen.<br />
Diese Zielsetzung ist grundsätzlich richtig.<br />
Illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen<br />
hat vielfache negative Folgen und schädigt<br />
insbesondere jene Unternehmen, die sich an<br />
Recht und Gesetz halten. Gleichwohl sind die von<br />
der Kommission vorgeschlagenen Sanktionen in<br />
dieser Form abzulehnen. Neben Geldbußen, der<br />
Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für die<br />
Rückführung des Drittstaatsangehörigen in sein<br />
Herkunftsland sind als Maßnahmen u. a. auch die<br />
vorübergehende oder endgültige Schließung der<br />
Betriebsstätte und für schwere Fälle strafrechtliche<br />
Sanktionen vorgesehen. Zudem tritt die EU-Kommission<br />
für eine Generalunternehmerhaftung ein:<br />
Für den Fall, dass eine Geldbuße nicht von einem<br />
Unterauftragnehmer eingezogen werden kann,<br />
soll sie von anderen an der Subunternehmerkette<br />
beteiligten Auftragnehmern bis hin zum Hauptunternehmer<br />
eingezogen werden können.<br />
Die Ausgestaltung der angemessenen Sanktionen<br />
muss den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.<br />
Insbesondere eine dauerhafte oder auch nur<br />
vorübergehende Betriebsschließung ist aus deutscher<br />
Sicht unverhältnismäßig und daher inakzeptabel.<br />
Gegen die geplante Generalunternehmerhaftung<br />
hat sich die BDA mehrfach nachdrücklich<br />
gegenüber Kommission, Rat und Parlament ausgesprochen.<br />
Es gilt grundsätzlich, dass Unternehmen<br />
nicht die ureigentlich staatliche Aufgabe – die<br />
Einhaltung von Recht und Gesetz zu kontrollieren –<br />
übernehmen können, auch nicht bei ihren Unterauftragnehmern,<br />
die selbst unabhängige Unternehmen<br />
sind.<br />
Die französische EU-Ratspräsidentschaft<br />
versucht mit allen Mitteln durchzusetzen, dass<br />
noch im Dezember eine Einigung zwischen<br />
Kommission, Rat und Parlament erzielt wird. Die<br />
Gefechtslage ist für die BDA sehr kritisch, denn<br />
aufgrund der für diese Richtlinie geltenden „Optout“-Regelungen<br />
von Großbritannien, Irland und<br />
Dänemark im Vertrag von Nizza dominiert bei den<br />
Beratungen des Sanktionsrichtlinienvorschlags in<br />
allen Institutionen die südeuropäische Rechtskultur.<br />
Die Positionen der BDA stoßen daher bei den<br />
übrigen Arbeitgeberverbänden und auch im EP<br />
und Rat sogar bei den konservativen Politikern auf<br />
wenig Resonanz. Vor diesem Hintergrund ist die<br />
kürzlich erzielte Abschwächung der Generalunternehmerhaftung<br />
(grundsätzliche Beschränkung auf<br />
das Verhältnis von Hauptauftragnehmer und direktem<br />
Unterauftragnehmer) als Erfolg der BDA-Arbeit<br />
zu werten.<br />
CSR-Strategie der Bundesregierung<br />
– dem richtigen Ansatz auf<br />
europäischer Ebene folgen<br />
Vielfältige Aktivitäten finden im Rahmen der Europäischen<br />
Allianz zu CSR statt, die die Wirtschaft<br />
zusammen mit der EU-Kommission im Frühjahr<br />
2006 ins Leben gerufen hat. Ziel der CSR-Allianz<br />
ist es, Netzwerke und Kooperationen der Akteure<br />
zu bilden und den Erfahrungsaustausch mit sog.<br />
132 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Europa und Internationales