Geschäftsbericht 2008
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des Rahmens wiederfinden können. Nur so kann<br />
mehr Durchlässigkeit innerhalb des deutschen Bildungssystems<br />
erreicht werden. Entscheidend für<br />
den Erfolg des DQR wird die sachgerechte und<br />
einvernehmliche Zuordnung der Qualifikationen<br />
sein. Hierbei müssen alle relevanten Akteure beteiligt<br />
werden. Die deutsche Wirtschaft hat in ihrem<br />
Vorschlag für einen DQR vom März <strong>2008</strong> eine<br />
beispielhafte Zuordnung von Qualifikationen vorgenommen.<br />
Diese soll jedoch nur zur Orientierung<br />
dienen. Eine pauschale Einordnung bestimmter<br />
Abschlussarten entspricht nicht dem vereinbarten<br />
„Outcome“-Ansatz. Qualifikationen müssen<br />
individuell anhand der jeweils vermittelten Kompetenzen<br />
zugeordnet werden.<br />
Qualitätssicherung in<br />
der beruflichen Bildung:<br />
kein Einheitsrezept<br />
Die EU-Kommission hat im April <strong>2008</strong> einen Vorschlag<br />
für einen Europäischen Bezugsrahmen für<br />
die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und<br />
Weiterbildung (EQARF) veröffentlicht. Damit sollen<br />
die EU-Mitgliedstaaten bei der Qualitätsverbesserung<br />
ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildungssysteme<br />
unterstützt werden. Allerdings schießt<br />
der Vorschlag weit über die Ziele eines freiwilligen<br />
europäischen Qualitätssicherungsinstruments hinaus.<br />
Die europäischen Transparenzinstrumente<br />
wie der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR)<br />
oder das geplante Leistungspunktesystem für die<br />
berufliche Bildung (ECVET) beruhen auf dem Prinzip<br />
des gegenseitigen Vertrauens. Dieser Ansatz<br />
wird nur funktionieren, wenn die Mitgliedstaaten<br />
ihre Qualitätssicherungssysteme transparent gestalten<br />
und gegebenenfalls verbessern. Deshalb<br />
unterstützt die deutsche Wirtschaft das grundsätzliche<br />
Ziel der vorgeschlagenen Empfehlung, die<br />
Qualität der beruflichen Bildung in den EU-Ländern<br />
zu verbessern.<br />
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben<br />
die Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft<br />
jedoch die Detailliertheit des Vorschlages<br />
kritisiert, die eine freiwillige einheitliche Anwendung<br />
in den sehr heterogenen europäischen Berufsbildungssystemen<br />
gefährdet. Dies gilt insbesondere<br />
für die von der EU-Kommission vorgeschlagenen<br />
zehn Indikatoren, die Grundlage für die Qualitätssicherung<br />
sein sollen. Ein europäischer Bezugsrahmen<br />
kann aufgrund der Unterschiedlichkeit<br />
der Systeme keine einheitlichen Kriterien für die<br />
Qualitätssicherung vorschreiben, sondern nur Anregungen<br />
zur Verbesserung und zur Transparenz<br />
verschiedener Qualitätssicherungssysteme geben.<br />
Ein übergreifender europäischer Referenzrahmen<br />
muss so flexibel ausgestaltet sein, dass er<br />
den Mitgliedstaaten genügend Spielraum bietet,<br />
die Besonderheiten ihres jeweiligen Systems bei<br />
der Umsetzung zu berücksichtigen. Der EQARF<br />
kann daher nur eine Orientierungshilfe zur freiwilligen<br />
Nutzung in den Mitgliedstaaten sein, darf<br />
aber keine verbindlichen Vorgaben machen. Die<br />
Stellungnahme wurde sowohl auf nationaler als<br />
auch auf europäischer Ebene (EU-Kommission,<br />
EU-Parlament) breit gestreut.<br />
Durchlässigkeit erhöhen:<br />
Hochschulen für beruflich<br />
Qualifizierte öffnen<br />
Die mangelnde Durchlässigkeit zwischen beruflicher<br />
und hochschulischer Bildung stellt eine<br />
schwere Hypothek für den Bildungs- und Wirtschaftsstandort<br />
Deutschland dar. Noch immer<br />
müssen beruflich Qualifizierte, die studierfähig<br />
sind, hohe Hürden überwinden, um studieren zu<br />
können. Bundesweit liegt der Anteil der Studierenden,<br />
die auf Basis ihrer beruflichen Qualifikation<br />
ein Studium aufgenommen haben, bei unter 1 %.<br />
Bund und Länder haben auf dem Bildungsgipfel<br />
im Oktober <strong>2008</strong> entschieden, dass bundesweit<br />
einheitliche Rahmenbedingungen für beruflich<br />
qualifizierte Studieninteressenten geschaffen und<br />
Zugangswege zur Hochschule erweitert werden<br />
sollen. Diese Entscheidung ist ein Schritt in die<br />
richtige Richtung, greift jedoch deutlich zu kurz.<br />
BDA und BDI setzen sich daher weiterhin mit<br />
Nachdruck dafür ein, dass für den Hochschulzugang<br />
gilt: Wer studierfähig ist, muss auch studieren<br />
können. Die tatsächlich erworbenen Kompetenzen<br />
jedes einzelnen Studienbewerbers müssen<br />
den Ausschlag für die Zulassungsentscheidung<br />
geben. Angesichts des in den kommenden Jahren<br />
dramatisch steigenden Fachkräftebedarfs an<br />
Hochqualifizierten muss die Studienanfängerquote<br />
in Deutschland auf deutlich über 40 % gesteigert<br />
werden. Formale Ausschlussgründe vom Studium<br />
sind nicht akzeptabel und führen zu einer unnöti-<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Bildung 109