Kabelreserve in Oberösterreich - Institut für Elektrische Anlagen
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Ausbaugrenzen gelöscht betriebener Netze<br />
Abbildung 3.8: Löschgrenzen laut VDE 0228 Teil 2 [23]<br />
Wird die Löschgrenze überschritten (die Löschfähigkeit des Netzes durch Selbstlöschung<br />
e<strong>in</strong>es Lichtbogens ist mutmaßlich nicht mehr gegeben), muss nach geltender Normenlage<br />
der Doppelerdschluss h<strong>in</strong>sichtlich ohmscher und <strong>in</strong>duktiver Bee<strong>in</strong>flussung untersucht<br />
werden. Gegebenenfalls müssen Maßnahmen gesetzt werden, z.B. durch geeignete<br />
Erdungsmaßnahmen, um die Dauerfehlerspannungen auf die maximal zulässigen Werte zu<br />
begrenzen oder der Fehlerstrom muss <strong>in</strong> geeigneter Zeit abgeschaltet werden. Die <strong>in</strong> den<br />
europäischen Normen, geforderten Abschaltzeiten (siehe Abbildung 3.9) hängen dabei vom<br />
Gefährdungsmodell bzw. von der auftretenden Fehler- bzw. Berührungsspannung ab [17].<br />
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