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Kabelreserve in Oberösterreich - Institut für Elektrische Anlagen

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Ausbaugrenzen gelöscht betriebener Netze<br />

Abbildung 3.8: Löschgrenzen laut VDE 0228 Teil 2 [23]<br />

Wird die Löschgrenze überschritten (die Löschfähigkeit des Netzes durch Selbstlöschung<br />

e<strong>in</strong>es Lichtbogens ist mutmaßlich nicht mehr gegeben), muss nach geltender Normenlage<br />

der Doppelerdschluss h<strong>in</strong>sichtlich ohmscher und <strong>in</strong>duktiver Bee<strong>in</strong>flussung untersucht<br />

werden. Gegebenenfalls müssen Maßnahmen gesetzt werden, z.B. durch geeignete<br />

Erdungsmaßnahmen, um die Dauerfehlerspannungen auf die maximal zulässigen Werte zu<br />

begrenzen oder der Fehlerstrom muss <strong>in</strong> geeigneter Zeit abgeschaltet werden. Die <strong>in</strong> den<br />

europäischen Normen, geforderten Abschaltzeiten (siehe Abbildung 3.9) hängen dabei vom<br />

Gefährdungsmodell bzw. von der auftretenden Fehler- bzw. Berührungsspannung ab [17].<br />

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