Kabelreserve in Oberösterreich - Institut für Elektrische Anlagen
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Ausbaugrenzen gelöscht betriebener Netze<br />
Um den maximalen Netzausbau zu errechnen, müssen bei allen Faktoren die Extremwerte<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden (siehe Kapitel 5). Die Auswirkungen der e<strong>in</strong>zelnen Faktoren auf den<br />
Erdschlussreststrom IRest, sollen <strong>in</strong> dieser Arbeit beleuchtet werden.<br />
3.3.4 Löschgrenze (IG)<br />
Die Löschgrenze beschreibt jenen Reststrom IRest, der maximal auftreten darf, um das<br />
selbstständige Verlöschen e<strong>in</strong>es auftretenden Lichtbogens zu gewährleisten. Diese Grenze<br />
ist bestimmt durch das Vermögen e<strong>in</strong>es Lichtbogens, von selbst zu verlöschen, sowie durch<br />
die bei diesem Reststrom auftretenden Fehler- und Berührungsspannungen. In der<br />
österreichischen Norm ÖVE B1 [15] (siehe Tabelle 3.1) und <strong>in</strong> der deutschen Norm VDE<br />
0228 Teil 2 [23] (siehe Abbildung 3.8) wird verlangt, dass der Reststrom <strong>in</strong> gelöschten<br />
Netzen bei e<strong>in</strong>em Dauerfehler unter e<strong>in</strong>er nennspannungsabhängigen Löschgrenze bleibt<br />
(<strong>in</strong> ÖVE B1 [15] nur die Grundschw<strong>in</strong>gung), und dass dabei ke<strong>in</strong>e Gefährdungen durch<br />
Fehlerspannungen auftreten. Bis zu diesem Wert wird zusätzlich angenommen, dass der<br />
Erdschluss meistens <strong>in</strong>nerhalb weniger Perioden der 50-Hz-Wechselspannung verlöscht.<br />
Nennspannung des<br />
Netzes [kV]<br />
Erdschlussrestrom<br />
bzw.<br />
Erdschlussstrom<br />
[A] Maßgebend ist<br />
die Grundwelle.<br />
Tabelle a<br />
Tabelle b<br />
3…20 25 30 45 60 110 150<br />
60<br />
35<br />
63<br />
37<br />
Tabelle a <strong>für</strong> Netze mit Erdschlusskompensation; <strong>für</strong> Kabelnetze bis 20 kV Nennspannung mit kle<strong>in</strong>en Freileitungsanteilen gilt Tabelle a<br />
auch bei isoliertem neutralem Punkt, Tabelle b <strong>für</strong> Netze mit isoliertem neutralem Punkt.<br />
Tabelle 3.1: Löschgrenzen laut ÖVE B1 [15]<br />
67<br />
40<br />
78<br />
50<br />
90<br />
60<br />
132<br />
-<br />
180<br />
-<br />
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