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Kabelreserve in Oberösterreich - Institut für Elektrische Anlagen

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Ausbaugrenzen gelöscht betriebener Netze<br />

Um den maximalen Netzausbau zu errechnen, müssen bei allen Faktoren die Extremwerte<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden (siehe Kapitel 5). Die Auswirkungen der e<strong>in</strong>zelnen Faktoren auf den<br />

Erdschlussreststrom IRest, sollen <strong>in</strong> dieser Arbeit beleuchtet werden.<br />

3.3.4 Löschgrenze (IG)<br />

Die Löschgrenze beschreibt jenen Reststrom IRest, der maximal auftreten darf, um das<br />

selbstständige Verlöschen e<strong>in</strong>es auftretenden Lichtbogens zu gewährleisten. Diese Grenze<br />

ist bestimmt durch das Vermögen e<strong>in</strong>es Lichtbogens, von selbst zu verlöschen, sowie durch<br />

die bei diesem Reststrom auftretenden Fehler- und Berührungsspannungen. In der<br />

österreichischen Norm ÖVE B1 [15] (siehe Tabelle 3.1) und <strong>in</strong> der deutschen Norm VDE<br />

0228 Teil 2 [23] (siehe Abbildung 3.8) wird verlangt, dass der Reststrom <strong>in</strong> gelöschten<br />

Netzen bei e<strong>in</strong>em Dauerfehler unter e<strong>in</strong>er nennspannungsabhängigen Löschgrenze bleibt<br />

(<strong>in</strong> ÖVE B1 [15] nur die Grundschw<strong>in</strong>gung), und dass dabei ke<strong>in</strong>e Gefährdungen durch<br />

Fehlerspannungen auftreten. Bis zu diesem Wert wird zusätzlich angenommen, dass der<br />

Erdschluss meistens <strong>in</strong>nerhalb weniger Perioden der 50-Hz-Wechselspannung verlöscht.<br />

Nennspannung des<br />

Netzes [kV]<br />

Erdschlussrestrom<br />

bzw.<br />

Erdschlussstrom<br />

[A] Maßgebend ist<br />

die Grundwelle.<br />

Tabelle a<br />

Tabelle b<br />

3…20 25 30 45 60 110 150<br />

60<br />

35<br />

63<br />

37<br />

Tabelle a <strong>für</strong> Netze mit Erdschlusskompensation; <strong>für</strong> Kabelnetze bis 20 kV Nennspannung mit kle<strong>in</strong>en Freileitungsanteilen gilt Tabelle a<br />

auch bei isoliertem neutralem Punkt, Tabelle b <strong>für</strong> Netze mit isoliertem neutralem Punkt.<br />

Tabelle 3.1: Löschgrenzen laut ÖVE B1 [15]<br />

67<br />

40<br />

78<br />

50<br />

90<br />

60<br />

132<br />

-<br />

180<br />

-<br />

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