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Fibel 2007 als PDF - StuRa - Technische Universität Chemnitz

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Zusammensetzung: verschieden nach<br />

Fakultätsgröße (üblicherweise insgesamt<br />

11, 15 oder 21 Mitglieder)<br />

Wahlperiode: 3/1-jährlich von Gruppen<br />

Wählen: Studienkommissionen,<br />

Prüfungsausschuss, Ausschüsse<br />

Ebene: Studiengang, Fakultät<br />

Grundlage: Grundordnung, Fakultätsordnung<br />

Gliederungen: Dekan, Prodekan, Studiendekan<br />

Arbeit (h/Monat): ca. 6<br />

Sitzungen: monatlich<br />

Kontakt: jeweiliger FSR<br />

Studienkommission<br />

Die Studienkommission ist eine ständige<br />

Kommission des Fakultätsrates und<br />

das einzige paritätisch besetzte Gremium<br />

der Hochschule. Sie wird für jeden<br />

Studiengang eingerichtet. Die Studienkommission<br />

ist zuständig für die Beratung<br />

des Fakultätsrates bei der Durchführung<br />

und Organisation des Lehr- und<br />

Studienbetriebes sowie die Anpassung<br />

der Studienordnung und des Studienablaufes<br />

an sich ändernde Gegebenheiten.<br />

Damit soll die Möglichkeit geschaffen<br />

werden, dass das Studium auch in der<br />

Regelstudienzeit zu schaffen ist. Für diese<br />

Punkte besitzt die Studienkommission<br />

Antragsrecht im Fakultätsrat. Den<br />

Vorsitz führt kraft Amtes der Studiendekan.<br />

Ihre Empfehlungen sind bindend,<br />

wenn nicht eine 3/5-Mehrheit<br />

des Fakultätsrats etwas Abweichendes<br />

beschließt. Diese Mehrheit kann nicht<br />

allein von den Professoren erreicht werden.<br />

Eine wichtige Aufgabe der Kommission<br />

ist die regelmäßige Durchführung<br />

von Befragungen zur Qualität der Lehre<br />

(Evaluation) in Zusammenarbeit mit<br />

den Fachschaftsräten. Die Ergebnisse<br />

und die Stellungnahmen des Lehrkörpers<br />

dazu sind in den jährlich zu erstellenden<br />

Lehrberichten aufzuführen. Leider<br />

werden die Studienkommissionen<br />

bei der Erstellung der Jahresberichte oft<br />

Die Uni<br />

Gremienführer<br />

übergangen; die entstehenden Berichte<br />

dienen häufig mehr der Studienwerbung<br />

<strong>als</strong> der Qualitätsprüfung. Unter dem<br />

Pragmatismusvorwand wird so dieses<br />

Kontrollgremium, das auch unbequeme<br />

Fragen zu ungenügenden Lehrleistungen<br />

stellen könnte, außer Gefecht gesetzt.<br />

Alle Studenten haben das Recht,<br />

sich mit einer Beschwerde über Pflichtverletzungen<br />

seitens der Lehrenden an<br />

ihre Studienkommission zu wenden und<br />

dort die Erörterung dieses Sachverhalts<br />

zu beantragen.<br />

Zusammensetzung: paritätisch Lehrende<br />

und Studierende (ges. 6-12 Mitglieder)<br />

Wahlperiode: Studenten 1-jährlich durch<br />

FakRat, auf Vorschlag des FSR<br />

Wählen: ggf. Fachausschüsse<br />

Ebene: jeder Studiengang<br />

Grundlage: §88 SächsHG<br />

Gliederungen: Studiendekan, Mitglieder<br />

Arbeit (h/Monat): ca. 1<br />

Sitzungen: nach Bedarf, oft weniger <strong>als</strong><br />

viermal jährlich<br />

Kontakt: über FSR und Dekanat/Studiendekan<br />

Prüfungsausschuss<br />

Kleine Geister handeln, große wirken.<br />

(Karl Heinrich Waggerl)<br />

Der Prüfungsausschuss (PA), nicht wie<br />

oft vermutet das Prüfungsamt, ist vielen<br />

Prüfungsordnungen zufolge die „Behörde<br />

für alle mit Prüfungsfragen zusammenhängenden<br />

Entscheidungen“ im Sinne<br />

des Verwaltungsrechts. Daher trifft sie<br />

<strong>als</strong> Kollegialorgan die Entscheidungen<br />

über Anrechnung von Prüfungsleistungen<br />

und Studienzeiten, Einstufungen,<br />

Zulassungen, über Prüfer, Prüfungsinhalte<br />

und -zeiträume und erlässt Beschlüsse<br />

über das Bestehen und Wiederholen<br />

von Prüfungen und Festlegungen<br />

zum Chancenausgleich. Auch der Prüfungsinhalt<br />

und die Prüfungsform, sowie<br />

Prüfungszeiträume und -örtlichkeiten<br />

werden durch Mehrheitsbeschluss festgelegt.<br />

In Zusammenarbeit mit der Verwaltung<br />

kann hier im Einzelfall auch<br />

mal die Vorlage eines amtsärztlichen At-<br />

Die Uni

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