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Allgemeine bedingungen für die KAutionsversicherung „cofAce ...

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Rückerstattung mit 8 Prozentpunkten über dem<br />

jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.<br />

5. Sie haben uns tatsächliche gemachte Aufwendungen<br />

zu ersetzen.<br />

§ 7 Gebühren und Prämien<br />

1. Welche Prämien und Gebühren fallen an?<br />

a) <strong>die</strong> jährliche Rahmenprämie auf Basis des zugeteilten<br />

Avalrahmens sowie je Erhöhung und<br />

b) <strong>die</strong> im Zeitraum von drei Monaten jeweils<br />

fällige Prämie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Inanspruchnahme je abgerufener<br />

Bürgschaft und<br />

c) wenn der Text einer Bürgschaftsurkunde<br />

nicht von uns vorgegeben war, <strong>die</strong> Ausfertigungsgebühr<br />

je Ausfertigung der Urkunde und<br />

d) wenn wir aus einer Bürgschaft in Anspruch<br />

genommen werden, <strong>die</strong> vorstehend in § 6 Nr. 4<br />

und Nr. 5 genannten Kosten, Gebühren und Zinsen<br />

bzw. Aufwendungen.<br />

2. Was gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Rahmenprämie?<br />

a) Die Rahmenprämie ist jeweils zu Beginn eines<br />

Versicherungsjahres fällig. Sie berechnet<br />

sich aus einem Prozentsatz des festgelegten<br />

Avalrahmens. Sie beträgt mindestens EUR 500,–.<br />

Siehe Antrag auf Abschluss der „Coface Kompakt<br />

Bürgschaft“.<br />

b) Bei Erhöhung des Avalrahmens während des<br />

laufenden Versicherungsjahres wird eine zusätzliche<br />

Rahmengebühr auf <strong>die</strong> Differenz des bestehenden<br />

und des neuen Avalrahmens fällig.<br />

c) Nach einer Reduzierung oder Aufhebung des<br />

Avalrahmens gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Berechnung der Rahmenprämie<br />

des folgenden Versicherungsjahres:<br />

Ist der zu Beginn des folgenden Versicherungsjahres<br />

gültige Avalrahmen kleiner als <strong>die</strong> Summe<br />

der zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt tatsächlich in Anspruch<br />

genommenen und noch nicht aus dem<br />

Avalkonto ausgebuchten Bürgschaften, dann berechnet<br />

sich <strong>die</strong> Rahmenprämie aus der Summe<br />

der noch nicht ausgebuchten Bürgschaften.<br />

d) Nach Kündigung <strong>die</strong>ses Versicherungsvertrags<br />

gilt: Die jährliche Rahmengebühr berechnet sich<br />

aus der Summe der noch nicht aus dem Avalkonto<br />

ausgebuchten Bürgschaften zu Beginn<br />

des jeweils fortgesetzten Vertragsjahres.<br />

raus fällig. Sie berechnet sich aus einem Prozentsatz<br />

des in Anspruch genommenen Bürgschaftsbetrages<br />

und beträgt mindestens EUR 5 je Abrechnungsperiode<br />

und Bürgschaft. Siehe Antrag<br />

auf Abschluss der „Coface Kompakt Bürgschaft“.<br />

b) Die erste Abrechnungsperiode beginnt mit<br />

dem Tag der Einbuchung der Bürgschaft in das<br />

Avalkonto. Jede Abrechnungsperiode endet mit<br />

dem Ablauf des laufenden Quartals eines Kalenderjahres<br />

zum 31.03. oder 30.06. oder 30.09.<br />

oder 31.12.. Am Tag nach dem Ende der Abrechnungsperiode<br />

beginnt unmittelbar eine weitere<br />

Abrechnungsperiode von drei Monaten.<br />

c) Dies gilt so lange und auch nach der Kündigung<br />

<strong>die</strong>ser Kautionsversicherung „Coface<br />

Kompakt Bürgschaft“, bis <strong>die</strong> Bürgschaft aus<br />

dem Avalkonto ausgebucht ist.<br />

§ 8 Was geschieht, wenn Sie fällige<br />

Beträge nicht rechtzeitig<br />

bezahlen?<br />

1. In <strong>die</strong>sem Fall kommen Sie auch ohne Mahnung<br />

in Verzug und wir behalten uns vor, <strong>die</strong>sen<br />

Kautionsversicherungsvertrag „Coface Kompakt<br />

Bürgschaft“ aus wichtigem Grund auch ohne<br />

Fristsetzung zu kündigen sowie Schadenersatz<br />

wegen des Verzugs zu fordern.<br />

2. Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes<br />

zum Zahlungsverzug bei Erst- und Folgeprämie<br />

gelten nicht <strong>für</strong> <strong>die</strong>sen Kautionsversicherungsvertrag<br />

„Coface Kompakt Bürgschaft“.<br />

§ 9 Laufzeit<br />

1. Ein Versicherungsjahr hat jeweils eine Laufzeit<br />

von 12 Monaten. Der Versicherungsvertrag<br />

verlängert sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr,<br />

wenn er nicht vor dem Ende der<br />

Laufzeit gekündigt ist.<br />

2. Auf ausgefertigte Bürgschaften finden <strong>die</strong> Regelungen<br />

<strong>die</strong>ses Vertrages auch nach Kündigung<br />

des Vertrags Anwendung.<br />

§ 10 Kündigung / Pflichten nach<br />

Kündigung<br />

2. Wir sind berechtigt, <strong>die</strong>sen Versicherungsvertrag<br />

a) aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung<br />

zu kündigen;<br />

b) jederzeit unter Einhaltung einer Frist von<br />

drei Monaten zu kündigen.<br />

3. Nach der Kündigung werden Sie uns aus den<br />

<strong>für</strong> Sie übernommenen Bürgschaften befreien.<br />

Bis dahin werden Sie auf unsere Aufforderung<br />

hin unter Anrechnung etwaiger bereits geleisteter<br />

Sicherheiten eine weitere, uns genehme<br />

Sicherheit bis zur Höhe der noch nicht vorbehaltlos<br />

ausgebuchten Bürgschaften zur Verfügung<br />

stellen.<br />

§ 11 Wie haften wir Ihnen<br />

gegenüber?<br />

Soweit keine Verletzung von Leben, Körper<br />

und Gesundheit in Rede steht, haften wir<br />

Ihnen gegenüber nur <strong>für</strong> Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit.<br />

§ 12 Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen des Versicherungsvertrages<br />

gelten nur, soweit sie in einem<br />

Nachtrag festgelegt oder in anderer Form Ihnen<br />

gegenüber durch uns schriftlich bestätigt<br />

worden sind. Mündliche Nebenabreden haben<br />

keine Gültigkeit.<br />

2. Prämie, Aufwandsersatz und Gebühren werden<br />

von dem im Abbuchungsauftrag genannten<br />

Konto bei Fälligkeit abgebucht. Bürgschaften<br />

können Sie erst nach vollständigem Eingang fälliger<br />

Prämien auf einem unserer Konten abrufen.<br />

3. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

ist – soweit zulässig – Mainz.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt <strong>für</strong><br />

Finanz<strong>die</strong>nstleistungsaufsicht, Graurheindorfer<br />

Straße 108, 53117 Bonn.<br />

Stand: August 2011<br />

3. Was gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prämie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Inanspruchnahme?<br />

a) Die Prämie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Inanspruchnahme wird zu<br />

Beginn einer jeden Abrechnungsperiode im Vo-<br />

1. Sie sind berechtigt, <strong>die</strong>sen Versicherungsvertrag<br />

jederzeit mit sofortiger Wirkung oder mit<br />

Wirkung eines anderen von Ihnen bestimmten<br />

Zeitpunkts zu kündigen.<br />

CK-8278-1/09-11<br />

Coface Kreditversicherung AG ∙ Isaac-Fulda-Allee 1 ∙ 55124 Mainz, Deutschland · Postfach 1209 ∙ 55002 Mainz · Amtsgericht Mainz HRB 5940<br />

Telefon +49 (0) 61 31 / 323-0 ∙ Fax +49 (0) 61 31 / 37 27 66 · www.coface.de ∙ info@coface.de ∙ Mitglied der International Credit Insurance & Surety Association<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: François David ∙ Vorstand: Franz J. Michel, Vorsitzender · Norbert Langenbach · Christian Vollbehr · Sitz: Mainz, Deutschland<br />

UniCredit Bank AG, München · BLZ 550 204 86 · Nr. 521 249 9 · IBAN: DE26 5502 0486 0005 2124 99 · BIC: HYVE DE MM<br />

Sparkasse Mainz · BLZ 550 501 20 · Nr. 200 053 965 · IBAN: DE44 5505 0120 0200 0539 65 · BIC: MALA DE 51 MNZ<br />

Commerzbank AG, Mainz ∙ BLZ 550 400 22 ∙ Nr. 224 000 000 ∙ IBAN: DE64 5504 0022 0224 0000 00 ∙ BIC: COBA DE FF

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