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Fall 1 - Liquorentnahme - Tappe-online.de

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3. Verfassungsmäßigkeit <strong>de</strong>s Einzelakts<br />

a) Prüfungsmaßstab<br />

Das Bun<strong>de</strong>sverfassungsgericht prüft nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts.<br />

Es überprüft insbeson<strong>de</strong>re nicht, ob richtig unter die Merkmale<br />

<strong>de</strong>r Ermächtigungsgrundlage subsumiert wor<strong>de</strong>n ist.<br />

b) Verhältnismäßigkeit <strong>de</strong>s Einzelakts<br />

aa) legitimer Zweck<br />

Feststellung <strong>de</strong>r Schuldfähigkeit im konkreten <strong>Fall</strong> [+]<br />

bb) Geeignetheit<br />

cc) Erfor<strong>de</strong>rlichkeit<br />

dd) Angemessenheit<br />

Abwägung <strong>de</strong>r betroffenen Rechtsgüter<br />

Hier liegt ein schwerwiegen<strong>de</strong>r Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor,<br />

an<strong>de</strong>rerseits ist das Strafverfahren von relativ geringer Be<strong>de</strong>utung (Bagatellsache).<br />

Die Rechtsanwendung ist daher unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig.<br />

IV.<br />

Ergebnis: Die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> <strong>de</strong>s A ist auch begrün<strong>de</strong>t.

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