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Fall 7: Altersgrenze für Kassenärzte - Tappe-online.de

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GrundR AG 15.12.2006<br />

Henning <strong>Tappe</strong> S. 8<br />

ger Beruf ist. Kassenärzte unterschei<strong>de</strong>n sich von Nicht‐Kassenärzten<br />

dadurch, dass lediglich Kassenärzte mit <strong>de</strong>n Krankenversicherungen abrechnen<br />

können. Inhaltlich han<strong>de</strong>lt es sich um dieselbe Tätigkeit. Das<br />

BVerfG nimmt <strong>de</strong>shalb keinen eigenen Berufstypus Kassenarzt an.<br />

Folglich han<strong>de</strong>lt es sich lediglich um eine Berufsausübungsregelung<br />

(= erste Stufe).<br />

3 (Korrektur <strong>de</strong>r sog. Drei‐Stufen‐Theorie)<br />

Die Einordnung nach <strong>de</strong>r Drei‐Stufen‐Theorie wird allerdings dann nicht<br />

aufrechterhalten, wenn ein Eingriff in eine mil<strong>de</strong>re Stufe <strong>de</strong>n Bürger genauso<br />

hart belastet wie ein Eingriff in einer höheren Stufe.<br />

Die Auswirkungen kommen jedoch wegen <strong>de</strong>r Möglichkeit, ärztlich tätig<br />

zu sein, im Hinblick auf die hohe Zahl <strong>de</strong>r Kassenpatienten eine Beschränkung<br />

<strong>de</strong>r Berufswahlfreiheit gleich.<br />

<strong>Fall</strong>s es sich bei <strong>de</strong>m Kriterium <strong>de</strong>r <strong>Altersgrenze</strong> um ein subjektive Beschränkung<br />

<strong>de</strong>r Berufswahlfreiheit han<strong>de</strong>lt ist, ist das GesStruktG in <strong>de</strong>r<br />

2. Stufe zu verorten. <strong>Fall</strong>s es sich um eine objektive Beschränkung han<strong>de</strong>lt,<br />

in <strong>de</strong>r 3. Stufe. Für letzteres spricht, dass <strong>de</strong>r Bewerber auf sein Alter<br />

keinen Einfluss hat. Für erstes, dass das Alter ein <strong>de</strong>m Menschen persönliches<br />

Merkmal ist.<br />

Das BVerfG sieht <strong>Altersgrenze</strong>n als subjektive Berufswahlfreiheitsbeschränkungen<br />

an.<br />

Hier könnte man sich genauso gut an<strong>de</strong>rs entschei<strong>de</strong>n. Das hätte im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rlichkeit allerdings keine weiteren Auswirkungen.<br />

Lediglich <strong>de</strong>r Maßstab für die Angemessenheit wäre ein an<strong>de</strong>rer (siehe<br />

unten). Des Weiteren zeigt <strong>de</strong>r <strong>Fall</strong>, dass das die Drei‐Stufen‐Theorie im<br />

Einzelfall Schwierigkeiten bereitet und korrigiert wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Mil<strong>de</strong>re Mittel lassen sich aus <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>r Drei‐Stufen‐Theorie nicht<br />

ableiten.

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