01.05.2015 Aufrufe

Fall 7: Altersgrenze für Kassenärzte - Tappe-online.de

Fall 7: Altersgrenze für Kassenärzte - Tappe-online.de

Fall 7: Altersgrenze für Kassenärzte - Tappe-online.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

GrundR AG 15.12.2006<br />

Henning <strong>Tappe</strong> S. 7<br />

(bb) Weiterhin könnte das GesStruktG auch dazu geeignet sein, die<br />

Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren, ohne das jüngere<br />

Ärzte belastet wer<strong>de</strong>n. Durch eine geringere Zahl an Kassenärzten<br />

wer<strong>de</strong>n die fixen Kosten <strong>de</strong>r Krankenkassen verringert. Im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Einschätzungsprärogative erscheint das Gesetz als<br />

geeignet.<br />

Allein das ist zumin<strong>de</strong>st für Laien zweifelhaft. Jedoch kann man<br />

hier auf die Einschätzungsprärogative <strong>de</strong>s Gesetzgebers abstellen.<br />

(c) Erfor<strong>de</strong>rlichkeit<br />

Das GesStruktG ist zum Zwecke <strong>de</strong>s Gesundheitsschutzes bzw. <strong>de</strong>r<br />

Kostendämpfung erfor<strong>de</strong>rlich, wenn es das mil<strong>de</strong>ste unter gleichwirksamen<br />

Mitteln ist. Zur Konkretisierung und Strukturierung <strong>de</strong>r<br />

Prüfung <strong>de</strong>s Übermaßverbotes hat das BVerfG die sog. Drei‐Stufen‐<br />

Theorie entwickelt. Der Maßstab <strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rlichkeit und <strong>de</strong>r Angemessenheit<br />

ist Abhängig davon, in welcher Stufe <strong>de</strong>r Eingriff in die<br />

Berufsfreiheit zu verorten ist.<br />

• Die erste Stufe umfasst die Berufsausübungsregeln. Dabei geht<br />

es um die Art und Weise, wie <strong>de</strong>r Beruf ausgeübt wird.<br />

• Die zweite Stufe umfasst subjektive Berufswahlregelungen.<br />

Dabei geht es um <strong>de</strong>n Zugang zu einem Beruf, wobei <strong>de</strong>r Anknüpfungspunkt<br />

in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Bewerbers liegt.<br />

• Die dritte Stufe umfasst objektive Berufswahlregelungen. Gemeint<br />

ist ebenfalls <strong>de</strong>r Zugang zu einem Beruf, wobei Anknüpfungspunkt<br />

ein objektives Kriterium ist, auf das <strong>de</strong>r Bewerber<br />

keinen Einfluss hat.<br />

Für die Frage <strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rlichkeit ist grundsätzlich entschei<strong>de</strong>nd, in welcher<br />

Stufe <strong>de</strong>r Eingriff zu verorten ist. Ist eine mil<strong>de</strong>re Stufe möglich,<br />

spricht ein Indiz dafür, dass es sich bei <strong>de</strong>r Regelung nicht um das mil<strong>de</strong>ste<br />

Mittel han<strong>de</strong>lte.<br />

Einordnung <strong>de</strong>s GesStruktG im Rahmen <strong>de</strong>r Drei‐Stufen‐Theorie<br />

1 (Berufsuntersagung = Berufswahl?)<br />

Das GesStruktG regelt nicht die Berufswahl, son<strong>de</strong>rn untersagt die Ausübung<br />

ab einer <strong>Altersgrenze</strong>. Sieht man Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG allerdings<br />

als ein einheitliches Grundrecht an, entpuppt sich die Berufsausübung<br />

als die ständige wie<strong>de</strong>rholen<strong>de</strong> Berufswahl. Eine Berufsuntersagung<br />

ist somit im Bereich <strong>de</strong>r Berufswahl zu verorten.<br />

2 (Kassenarzt = Beruf?) Der Berufstypus als Abgrenzungskriterium<br />

Ein Verbot weiterer kassenärztlicher Tätigkeit kann nur eine Berufswahlregelung<br />

sein, wenn <strong>de</strong>r Kassenarzt als solches ein eigenständi‐

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!