Fall 7: Altersgrenze für Kassenärzte - Tappe-online.de
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GrundR AG 15.12.2006<br />
Henning <strong>Tappe</strong> S. 3<br />
3. Eigene Beschwer<br />
Bei A liegt eine eigene Beschwer vor, wenn er selbst in seinen eigenen Grundrechten<br />
betroffen ist. Das ist <strong>de</strong>r <strong>Fall</strong>.<br />
4. Gegenwärtige Beschwer<br />
Eine gegenwärtige Beschwer liegt vor, wenn <strong>de</strong>r A schon beschwert ist o<strong>de</strong>r eine<br />
Beschwer unmittelbar bevor steht. Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Anhängigkeit <strong>de</strong>r Verfassungsbeschwer<strong>de</strong><br />
ist A erst 62 Jahre alt. Allerdings gehen erst 2009 Wirkungen<br />
vom GesStruktG aus. 2009 ist A 69 Jahre alt und als einer <strong>de</strong>r ersten unmittelbar<br />
von <strong>de</strong>m Gesetz betroffen. Zu beachten ist allerdings, dass das GesStruktG auch<br />
Wirkungen für die Zeiträume vor <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r <strong>Altersgrenze</strong> entfaltet.<br />
Ärzte wie A müssen ihr Leben schon heute danach einrichten. Es ist daher berechtigt,<br />
auch bei einer Beschwer die rechtlich erst in 5 Jahren Eintritt, faktisch aber<br />
heute schon Wirkungen entfaltet, eine gegenwärtige Beschwer anzunehmen.<br />
V. Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 BVerfGG)<br />
Die Erschöpfung <strong>de</strong>s Rechtsweges setzt voraus, dass es überhaupt einen Rechtsweg<br />
gibt. Gegen Gesetze gibt es keinen Rechtsweg (arg. e § 93 Abs. 3 BVerfGG). Der Rechtsweg<br />
gilt als erschöpft.<br />
VI. Frist (§ 93 Abs. 3 BVerfGG)<br />
A hat die Frist gemäß § 93 Abs. 3 BVerfGG bei einer Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> eingehalten,<br />
wenn er sie binnen eines Jahres nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s Gesetzes erhoben hat. Das<br />
Gesetz in am 1.1.2003 in Kraft getreten. Wenn A seine Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> noch<br />
bis zum 31.12.2003 einreicht, ist die Jahresfrist eingehalten.<br />
Zwischenergebnis: Die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> <strong>de</strong>s A ist zulässig.