01.05.2015 Aufrufe

Fall 7: Altersgrenze für Kassenärzte - Tappe-online.de

Fall 7: Altersgrenze für Kassenärzte - Tappe-online.de

Fall 7: Altersgrenze für Kassenärzte - Tappe-online.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

GrundR AG 15.12.2006<br />

Henning <strong>Tappe</strong> S. 10<br />

II. Verletzung <strong>de</strong>s Art. 14 Abs. 1 GG<br />

Das GesStruktG verstößt gegen Art. 14 Abs. 1 GG, wenn es in <strong>de</strong>n Schutzbereich <strong>de</strong>s<br />

Art. 14 Abs. 1 GG eingreift, ohne das dieser Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt<br />

ist.<br />

(1. Schutzbereich)<br />

Art. 14 Abs. 1 GG schützt das Eigentum. Eigentum meint je<strong>de</strong>s vermögenswerte<br />

Recht. Darunter fällt grundsätzlich auch <strong>de</strong>r eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb.<br />

Art. 14 Abs. 1 GG schützt allerdings nur das Erworbene, also <strong>de</strong>n<br />

Bestand. Fraglich ist also, in welchem Umfang die Praxis eines Arztes als das Erworbene<br />

eigentumsähnlichen Schutz genießt. Die Regelung im GesStruktG bezieht<br />

sich grundsätzlich auf die berufliche Tätigkeit als solche, nicht auf das Ergebnis <strong>de</strong>r<br />

beruflichen Tätigkeit. Durch das GesStruktG wird auch die Möglichkeit <strong>de</strong>s Verkaufs<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Übertragung <strong>de</strong>r Praxisräume und <strong>de</strong>s Stammes an Patienten, nicht berührt.<br />

Durch das GesStruktG wird allerdings die Möglichkeit eingeschränkt, die Praxis mit<br />

Ausstattung und Patientenstamm zu einem gewünschten Zeitpunkt nach<br />

Vollendung <strong>de</strong>s 68. Lebensjahres an einen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen<br />

Arzt, gegebenenfalls auch an das eigene Kind, übergeben zu können.<br />

Fraglich erscheint aber, ob das ein vermögenswertes Recht ist. Art. 14 Abs. 1 GG ist<br />

ein normgeprägtes Grundrecht. Die Einschlägigkeit <strong>de</strong>s Schutzbereiches <strong>de</strong>s<br />

Art. 14 Abs. 1 GG setzt daher voraus, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber bisher einfachgesetzlich<br />

einem Arzt erlaubt hat, seine Zulassung zum Kassenarzt an einem ausgewählten<br />

Nachfolger o<strong>de</strong>r sein Kind weiterzugeben. Die Zulassung als Vertragsarzt ist jedoch<br />

persönlicher Natur und nicht übertragbar. Eine an<strong>de</strong>re einfachgesetzliche Ausgestaltung<br />

gibt es nicht. Die Übertragung <strong>de</strong>r Zulassung als solches ist kein vermögenswertes<br />

Recht und fällt so nicht in <strong>de</strong>n Schutzbereich <strong>de</strong>s Art. 14 Abs. 1 GG.<br />

(2.) Art. 14 Abs. 1 GG ist damit nicht verletzt<br />

III. Verletzung <strong>de</strong>s Art. 3 Abs. 1 GG<br />

I. Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem<br />

Das GesStruktG müsste wesentlich Gleiches ungleich o<strong>de</strong>r wesentlich ungleiches<br />

gleich behan<strong>de</strong>lt.<br />

a) Problem: Gilt Art. 3 Abs. 1 GG auch für Gesetze? Wortlaut: (‐), aber BVerfG (+),<br />

System: Art. 1 Abs. 3 GG; Historie; Sinn und Zweck<br />

b) Wesentlich Gleiches<br />

Wesentliches Gleiches liegt vor, wenn zwischen zwei Gruppen bzw. Sachverhalten<br />

die Bildung eines gemeinsamen Oberbegriffes möglich ist und dieser Eigenschaften<br />

hat, die wesentlich übereinstimmen (tertium comparationis). Es kommt<br />

ein Ungleichbehandlung von Kassenärzten und Nicht‐Kassenärzten in Betracht.<br />

Gemeinsamer Oberbegriff ist Arzt. Die Eigenschaft Arzt hat wesentlich<br />

übereinstimmen<strong>de</strong> Merkmale. Die Differenzierung zwischen Kassenarzt und<br />

Nicht‐Kassenarzt bezieht sich lediglich auf die Abrechnung <strong>de</strong>r Tätigkeit, nicht<br />

auf die Tätigkeit als solches.<br />

Zu<strong>de</strong>m könnte man hier auf Ärzte, die älter als 68 Jahre sind, und auf jüngere<br />

Ärzte abstellen. Allerdings setzt je<strong>de</strong> <strong>Altersgrenze</strong> eine solche Typisierung voraus,<br />

die grundsätzlich zulässig ist (dazu schon oben).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!