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Organisatorisches - Grundschule Böhlitz-Ehrenberg

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Hausordnung<br />

der<br />

<strong>Grundschule</strong> Böhlitz-<strong>Ehrenberg</strong><br />

1. Vorbemerkungen<br />

Eine Hausordnung enthält Regeln und Normen, an die sich alle Beteiligten in diesem Haus<br />

und auf dem Schulgelände halten müssen, damit ein harmonisches Zusammenleben gewährleistet<br />

werden kann.<br />

Die Schule ist ein Ort des Lernens und Lebens sowie Begegnungsstätte für alle, die sich an<br />

Schule beteiligen.<br />

Wenn über 260 Schüler auf dem Schulhof bzw. Schulgelände sind, kann der Einzelne nur zu<br />

seinem Recht kommen, wenn jeder auf die anderen Rücksicht nimmt.<br />

Bei jeder Handlung müssen wir daher überlegen, ob alle anderen sich gleichzeitig so<br />

verhalten könnten, ohne dass es zu Störungen oder Verletzungen kommt.<br />

Unsere Grundsätze lauten deshalb:<br />

1. Niemand darf beim Lernen gestört werden.<br />

2. Niemand darf einem anderen wehtun.<br />

3. Wer etwas kaputt macht, muss dafür sorgen, dass es wieder ersetzt wird.<br />

1.1. Grundlage für diese Hausordnung bildet das Schulgesetz des Freistaates Sachsen, das<br />

insbesondere den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen bestimmt.<br />

1.2. Die Schule ist Teil unserer demokratischen Gesellschaft. Deshalb gelten hier für alle<br />

dieselben Verhaltensregeln und allgemeinen Gesetze wie außerhalb der Schule. Alle sind<br />

verpflichtet, sie einzuhalten und ihnen Anerkennung zu verschaffen.<br />

1.3. Die Schule ist Arbeitsplatz für eine große Zahl von Lernenden und Lehrenden sowie<br />

anderen Beschäftigten. Um ein gutes Zusammenleben in diesem Betrieb zu ermöglichen,<br />

wurde diese Hausordnung unter Mitarbeit von Lehrern, Schülern und Eltern erstellt. Die<br />

Hausordnung kann geändert bzw. ergänzt werden. Vorschläge hierzu können über die<br />

zuständigen Gremien (Lehrerrat oder Elternrat) an die Schulkonferenz gegeben werden.<br />

Die Hausordnung ist regelmäßiger Bestandteil der obligatorischen Belehrungen aller<br />

Schüler.


2. Allgemeines<br />

Schulträger:<br />

Schulaufsicht:<br />

Medizinische<br />

Vorsorge:<br />

Stadt Leipzig<br />

Amt für Jugend, Familie und Bildung<br />

Georg-Schumann-Straße 357<br />

04159 Leipzig Tel.: 123-1039<br />

Sächsische Bildungsagentur Leipzig<br />

Referat 22 (<strong>Grundschule</strong>n)<br />

Frau Erdmann<br />

Nonnenstraße 17 A<br />

04229 Leipzig Tel.: 4945-0<br />

Stadt Leipzig<br />

Gesundheitsamt<br />

Abt. Soziale Kinder- und Jugendmedizin<br />

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst<br />

Frau Dr. Blaut<br />

Miltitzer Allee 36<br />

04092 Leipzig Tel.: 9445-112<br />

3. Benutzung des Schulgeländes<br />

Sächsische Bildungsagentur Leipzig<br />

Referat 42<br />

Schulpsychologin – Frau Gehrmann<br />

Nonnenstraße 44 c<br />

04229 Leipzig Tel.: 4945-866<br />

Ärztehaus<br />

Pestalozzistraße 10<br />

Frau Dr. Amm Tel.: 446839<br />

Dr. Krügel/Dr.Müller Tel.: 4413989<br />

04178 Leipzig<br />

3.1. Das Fahren, auch mit Fahrrad, auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme<br />

bilden Fahrzeuge zur Belieferung der Schule.<br />

3.2. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur bei Vorliegen einer schriftlichen<br />

Erlaubnis des Erziehungsberechtigten bzw. im Auftrag eines Lehrers verlassen werden.<br />

Wenn das Schulgelände unerlaubt verlassen wird, erlöschen der Versicherungsschutz und<br />

jegliche Haftung für den Schüler seitens der Schule.<br />

3.3. Rauchen ist im gesamten Schulgelände und im Schulgebäude nicht erlaubt. Dies gilt auch<br />

für den Genuss von alkoholischen Getränken sowie für den Gebrauch von Suchtmitteln.


3.4. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme helfen, Gefahren zu vermeiden. Das Rennen<br />

im Schulgebäude ist nicht erlaubt. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art ist<br />

verboten.<br />

3.5. Die Schule übernimmt keine Haftung für das Mitbringen von Wertgegenständen (Uhren,<br />

Schmuck, Handys, mediale Technik).<br />

3.6. Mitgebrachte Handys sind nicht versichert und müssen während des Unterrichtes<br />

komplett ausgeschaltet sein. Zuwiderhandlungen führen zum Einzug. Die Rückgabe<br />

erfolgt zeitnah an die Eltern.<br />

4. Organisieren des Schulalltages<br />

4.1. Stunden und Pausenzeiten<br />

1. Stunde: 07:30 – 08.15 Uhr<br />

2. Stunde: 08:25 – 09:10 Uhr ( 20 Minuten Hofpause)<br />

3. Stunde: 09:30 – 10:15 Uhr<br />

4. Stunde: 10:25 – 11:10 Uhr (25 Minuten Mittags-und Hofpause)<br />

5. Stunde: 11:35 – 12:20 Uhr<br />

6. Stunde: 12:30 – 13:15 Uhr<br />

7. Stunde: 13:25 – 14:10 Uhr<br />

4.2. Das Grundschulgebäude wird 7:15 Uhr (Eingang – Hofseite) durch den Aufsichtslehrer<br />

geöffnet und 7:25 Uhr wieder geschlossen. In diesem Zeitraum haben die Schüler allein<br />

ihr Zimmer aufzusuchen und sich auf den Unterricht vorzubereiten. Die<br />

Garderobenschränke sind nach Benutzung, verschlossen zu halten.<br />

Ein Betreten des Schulgebäudes durch Erziehungsberechtigte ist nur nach vorheriger<br />

Anmeldung im Sekretariat möglich. Der Eingang befindet sich am Containerbau (Klingel<br />

Sekretariat links neben der Tür).<br />

Die Mittelschule darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde<br />

durch Schüler betreten werden. Die Türen nach der Pestalozzistraße hin werden durch<br />

den Hausmeister geöffnet und zu Beginn der 1. Stunde wieder geschlossen. Bei späterem<br />

Unterrichtsbeginn wird das Schulhaus nur noch von der Schulhofseite in Begleitung des<br />

Lehrers betreten. Das geschieht frühestens mit dem Pausenklingeln.<br />

Für Öffnung und Abschließen der Turnhalle sind die Sportlehrer verantwortlich.<br />

4.3. Nach ihrer letzten Unterrichtsstunde bzw. nach dem Mittagessen verlassen die Schüler<br />

und Schülerinnen, sofern sie nicht den Schulhort besuchen, unverzüglich das<br />

Schulgebäude.<br />

4.4. Der Freizeitbereich bzw. einzelne Klassenzimmer stehen den Schülerinnen und Schülern<br />

bis 18:00 Uhr für außerunterrichtliche Veranstaltungen zur Verfügung. Betreuung und<br />

Beaufsichtigung der Schüler sind unbedingt abzusichern.<br />

5. Unterricht<br />

5.1. Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, das Fehlen ihres Kindes bis zur 2. Stunde


telefonisch der Schule und dem Hort mitzuteilen.<br />

5.2. Beurlaubungen und Unterrichtsbefreiungen können nur in begründeten Ausnahmefällen<br />

- vom Klassenleiter bis zu 2 Tagen<br />

- vom Schulleiter bis zu einer Woche und<br />

- von der Sächsischen Bildungsagentur für einen längeren Zeitraum<br />

gewährt werden.<br />

5.3. Der Klassenleiter holt zu Beginn des Schuljahres das schriftliche Einverständnis der<br />

Eltern ein, dass Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsausfall oder –verlagerung später<br />

zur Schule bzw. früher nach Hause gehen und in den Freistunden bzw. bei Hitzefrei die<br />

Schule verlassen dürfen.<br />

5.4. Jeder Schüler bereitet sich rechtzeitig bzw. mit dem Vorklingeln auf die<br />

Unterrichtsstunde vor, damit der Unterricht mit dem Klingelzeichen beginnen kann. Die<br />

Schüler suchen unaufgefordert ihre Plätze auf, der Unterricht beginnt nach Begrüßung<br />

des Lehrers durch die Schülerinnen und Schüler.<br />

5.5. Die Fachunterrichtsräume für Musik, Werken, Kunst, Ethik, Computer und die Turnhalle<br />

werden erst beim Eintreffen des Lehrers geöffnet und betreten. In den Fachunterrichtsräumen<br />

gelten bestimmte Regelungen, die den Schülern durch die Fachlehrer als<br />

Belehrung vermittelt werden.<br />

5.6. Bleibt die Lehrkraft länger als 5 Minuten nach dem Stundenbeginn fern, dann<br />

informieren die Ordnungsschüler das Sekretariat bzw. die Schulleitung.<br />

5.7. Bis zum Unterrichtsbeginn sorgen die festgelegten Ordnungsdienste, aber auch alle<br />

anderen Schüler dafür, dass das Zimmer den Erfordernissen des Unterrichts entspricht<br />

(Tafel säubern, Fenster geschlossen halten, nicht erforderliche Gegenstände<br />

wegräumen!). Das Sitzen auf Fensterbänken und Tischen ist untersagt. Fachbezogenes<br />

Unterrichtsinventar( Radio-CD-Player, Beamer, Fernseher bzw. Videogeräte etc.)sind<br />

sorgsam zu pflegen und zu verwahren.<br />

5.8. Bei mutwilliger und fahrlässiger Beschädigung bzw. Zerstörung von Schuleigentum<br />

werden die beteiligten Schüler materiell zur Verantwortung gezogen.<br />

5.9. Die Sitzordnung wird zu Beginn des Schuljahres zwischen Klassenleiter und Klasse vereinbart.<br />

Ein Klassenspiegel befindet sich im Klassenbuch und darf nur mit Zustimmung<br />

des Klassenleiters geändert werden.<br />

5.10. Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich der jeweiligen Unterrichtsform<br />

entsprechend .Sie dürfen ihren Platz nur mit Erlaubnis der Lehrkraft verlassen. Essen<br />

und Trinken während des Unterrichts ist nicht erlaubt, der Unterricht darf nicht<br />

gestört werden. Der Lehrer beginnt und beendet die Unterrichtsstunde.<br />

5.11.Am Ende des Unterrichtstages bzw. wenn die Klasse als letzte einen Unterrichtsraum<br />

verlässt, sorgen alle Schüler und Schülerinnen für Sauberkeit im Arbeitsbereich. Die<br />

Stühle werden hochgestellt.


Die Lehrkraft veranlasst, dass die Klasse den Raum so verlässt, dass der Unterricht<br />

dort am nächsten Tag sofort beginnen kann (Fenster schließen, Licht ausschalten,<br />

Rollläden herunterlassen, Tür verschließen, Tafeln abwischen).<br />

5.12. Das Klassen- und Notenbuch sind Dokumente, Eintragungen nehmen nur die Lehrkräfte<br />

vor. Das Klassenbuch wird in der ersten Unterrichtsstunde mit in die Klasse genommen,<br />

der letzte Lehrer legt es wieder im Lehrerzimmer ab.<br />

Der Klassenleiter bestimmt einen Schüler, der bei Zimmerwechsel für die Mitnahme des<br />

Klassenbuches sorgt.<br />

Das Klassenbuch verbleibt grundsätzlich in der Schule. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung<br />

des Schulleiters.<br />

5.13. Das Notenbuch befindet sich im Lehrerfach der jeweiligen Klasse (Lehrerzimmer) und<br />

wird zum Eintragen der Noten dort abgeholt und wieder hinterlegt.<br />

6. Pausenordnung<br />

6.1. Während der kleinen Pausen halten sich die Schüler, abgesehen von Zimmerwechsel und<br />

Toilettenbenutzung, ruhig im Unterrichtsraum auf. Die Türen zu den Klassenzimmern<br />

sind geschlossen, die Fenster sind nur im Beisein des Lehrers durch ihn zu öffnen.<br />

6.2. In den Hofpausen gehen alle Schüler ohne unnötige Verzögerung auf den Schulhof.<br />

In der zweiten großen Pause nehmen die Teilnehmer an der Schülerspeisung im Speiseraum<br />

das Mittagessen ein (lt. Unterrichtsplan). Bei der Esseneinnahme achtet jeder<br />

Schüler auf Ordnung und Sauberkeit.<br />

Ist bei schlechtem Wetter keine Hofpause möglich, halten sich die Schüler in der Regel<br />

im Unterrichtsraum auf; beim Aufenthalt im Schulhaus sind Lärmen und Herumrennen<br />

zu vermeiden.<br />

6.3. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume; die Benutzer sorgen für Ordnung und Sauberkeit.<br />

6.4. In den großen Pausen erfolgt die Beaufsichtigung durch Aufsichtslehrer. Den Weisungen<br />

der Aufsichtslehrer ist unbedingt Folge zu leisten.<br />

Die Aufgaben der Lehrer legt eine gesonderte Aufsichtsbelehrung fest.<br />

Die Hausordnung wurde am 27.Mai 2013 durch die Schulkonferenz beschlossen und tritt<br />

mit diesem Tag in Kraft.<br />

R.Wiesner<br />

Schulleiter

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