Organisatorisches - Grundschule Böhlitz-Ehrenberg
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Hausordnung<br />
der<br />
<strong>Grundschule</strong> Böhlitz-<strong>Ehrenberg</strong><br />
1. Vorbemerkungen<br />
Eine Hausordnung enthält Regeln und Normen, an die sich alle Beteiligten in diesem Haus<br />
und auf dem Schulgelände halten müssen, damit ein harmonisches Zusammenleben gewährleistet<br />
werden kann.<br />
Die Schule ist ein Ort des Lernens und Lebens sowie Begegnungsstätte für alle, die sich an<br />
Schule beteiligen.<br />
Wenn über 260 Schüler auf dem Schulhof bzw. Schulgelände sind, kann der Einzelne nur zu<br />
seinem Recht kommen, wenn jeder auf die anderen Rücksicht nimmt.<br />
Bei jeder Handlung müssen wir daher überlegen, ob alle anderen sich gleichzeitig so<br />
verhalten könnten, ohne dass es zu Störungen oder Verletzungen kommt.<br />
Unsere Grundsätze lauten deshalb:<br />
1. Niemand darf beim Lernen gestört werden.<br />
2. Niemand darf einem anderen wehtun.<br />
3. Wer etwas kaputt macht, muss dafür sorgen, dass es wieder ersetzt wird.<br />
1.1. Grundlage für diese Hausordnung bildet das Schulgesetz des Freistaates Sachsen, das<br />
insbesondere den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen bestimmt.<br />
1.2. Die Schule ist Teil unserer demokratischen Gesellschaft. Deshalb gelten hier für alle<br />
dieselben Verhaltensregeln und allgemeinen Gesetze wie außerhalb der Schule. Alle sind<br />
verpflichtet, sie einzuhalten und ihnen Anerkennung zu verschaffen.<br />
1.3. Die Schule ist Arbeitsplatz für eine große Zahl von Lernenden und Lehrenden sowie<br />
anderen Beschäftigten. Um ein gutes Zusammenleben in diesem Betrieb zu ermöglichen,<br />
wurde diese Hausordnung unter Mitarbeit von Lehrern, Schülern und Eltern erstellt. Die<br />
Hausordnung kann geändert bzw. ergänzt werden. Vorschläge hierzu können über die<br />
zuständigen Gremien (Lehrerrat oder Elternrat) an die Schulkonferenz gegeben werden.<br />
Die Hausordnung ist regelmäßiger Bestandteil der obligatorischen Belehrungen aller<br />
Schüler.
2. Allgemeines<br />
Schulträger:<br />
Schulaufsicht:<br />
Medizinische<br />
Vorsorge:<br />
Stadt Leipzig<br />
Amt für Jugend, Familie und Bildung<br />
Georg-Schumann-Straße 357<br />
04159 Leipzig Tel.: 123-1039<br />
Sächsische Bildungsagentur Leipzig<br />
Referat 22 (<strong>Grundschule</strong>n)<br />
Frau Erdmann<br />
Nonnenstraße 17 A<br />
04229 Leipzig Tel.: 4945-0<br />
Stadt Leipzig<br />
Gesundheitsamt<br />
Abt. Soziale Kinder- und Jugendmedizin<br />
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst<br />
Frau Dr. Blaut<br />
Miltitzer Allee 36<br />
04092 Leipzig Tel.: 9445-112<br />
3. Benutzung des Schulgeländes<br />
Sächsische Bildungsagentur Leipzig<br />
Referat 42<br />
Schulpsychologin – Frau Gehrmann<br />
Nonnenstraße 44 c<br />
04229 Leipzig Tel.: 4945-866<br />
Ärztehaus<br />
Pestalozzistraße 10<br />
Frau Dr. Amm Tel.: 446839<br />
Dr. Krügel/Dr.Müller Tel.: 4413989<br />
04178 Leipzig<br />
3.1. Das Fahren, auch mit Fahrrad, auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme<br />
bilden Fahrzeuge zur Belieferung der Schule.<br />
3.2. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur bei Vorliegen einer schriftlichen<br />
Erlaubnis des Erziehungsberechtigten bzw. im Auftrag eines Lehrers verlassen werden.<br />
Wenn das Schulgelände unerlaubt verlassen wird, erlöschen der Versicherungsschutz und<br />
jegliche Haftung für den Schüler seitens der Schule.<br />
3.3. Rauchen ist im gesamten Schulgelände und im Schulgebäude nicht erlaubt. Dies gilt auch<br />
für den Genuss von alkoholischen Getränken sowie für den Gebrauch von Suchtmitteln.
3.4. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme helfen, Gefahren zu vermeiden. Das Rennen<br />
im Schulgebäude ist nicht erlaubt. Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art ist<br />
verboten.<br />
3.5. Die Schule übernimmt keine Haftung für das Mitbringen von Wertgegenständen (Uhren,<br />
Schmuck, Handys, mediale Technik).<br />
3.6. Mitgebrachte Handys sind nicht versichert und müssen während des Unterrichtes<br />
komplett ausgeschaltet sein. Zuwiderhandlungen führen zum Einzug. Die Rückgabe<br />
erfolgt zeitnah an die Eltern.<br />
4. Organisieren des Schulalltages<br />
4.1. Stunden und Pausenzeiten<br />
1. Stunde: 07:30 – 08.15 Uhr<br />
2. Stunde: 08:25 – 09:10 Uhr ( 20 Minuten Hofpause)<br />
3. Stunde: 09:30 – 10:15 Uhr<br />
4. Stunde: 10:25 – 11:10 Uhr (25 Minuten Mittags-und Hofpause)<br />
5. Stunde: 11:35 – 12:20 Uhr<br />
6. Stunde: 12:30 – 13:15 Uhr<br />
7. Stunde: 13:25 – 14:10 Uhr<br />
4.2. Das Grundschulgebäude wird 7:15 Uhr (Eingang – Hofseite) durch den Aufsichtslehrer<br />
geöffnet und 7:25 Uhr wieder geschlossen. In diesem Zeitraum haben die Schüler allein<br />
ihr Zimmer aufzusuchen und sich auf den Unterricht vorzubereiten. Die<br />
Garderobenschränke sind nach Benutzung, verschlossen zu halten.<br />
Ein Betreten des Schulgebäudes durch Erziehungsberechtigte ist nur nach vorheriger<br />
Anmeldung im Sekretariat möglich. Der Eingang befindet sich am Containerbau (Klingel<br />
Sekretariat links neben der Tür).<br />
Die Mittelschule darf frühestens 15 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde<br />
durch Schüler betreten werden. Die Türen nach der Pestalozzistraße hin werden durch<br />
den Hausmeister geöffnet und zu Beginn der 1. Stunde wieder geschlossen. Bei späterem<br />
Unterrichtsbeginn wird das Schulhaus nur noch von der Schulhofseite in Begleitung des<br />
Lehrers betreten. Das geschieht frühestens mit dem Pausenklingeln.<br />
Für Öffnung und Abschließen der Turnhalle sind die Sportlehrer verantwortlich.<br />
4.3. Nach ihrer letzten Unterrichtsstunde bzw. nach dem Mittagessen verlassen die Schüler<br />
und Schülerinnen, sofern sie nicht den Schulhort besuchen, unverzüglich das<br />
Schulgebäude.<br />
4.4. Der Freizeitbereich bzw. einzelne Klassenzimmer stehen den Schülerinnen und Schülern<br />
bis 18:00 Uhr für außerunterrichtliche Veranstaltungen zur Verfügung. Betreuung und<br />
Beaufsichtigung der Schüler sind unbedingt abzusichern.<br />
5. Unterricht<br />
5.1. Die Erziehungsberechtigten haben die Pflicht, das Fehlen ihres Kindes bis zur 2. Stunde
telefonisch der Schule und dem Hort mitzuteilen.<br />
5.2. Beurlaubungen und Unterrichtsbefreiungen können nur in begründeten Ausnahmefällen<br />
- vom Klassenleiter bis zu 2 Tagen<br />
- vom Schulleiter bis zu einer Woche und<br />
- von der Sächsischen Bildungsagentur für einen längeren Zeitraum<br />
gewährt werden.<br />
5.3. Der Klassenleiter holt zu Beginn des Schuljahres das schriftliche Einverständnis der<br />
Eltern ein, dass Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsausfall oder –verlagerung später<br />
zur Schule bzw. früher nach Hause gehen und in den Freistunden bzw. bei Hitzefrei die<br />
Schule verlassen dürfen.<br />
5.4. Jeder Schüler bereitet sich rechtzeitig bzw. mit dem Vorklingeln auf die<br />
Unterrichtsstunde vor, damit der Unterricht mit dem Klingelzeichen beginnen kann. Die<br />
Schüler suchen unaufgefordert ihre Plätze auf, der Unterricht beginnt nach Begrüßung<br />
des Lehrers durch die Schülerinnen und Schüler.<br />
5.5. Die Fachunterrichtsräume für Musik, Werken, Kunst, Ethik, Computer und die Turnhalle<br />
werden erst beim Eintreffen des Lehrers geöffnet und betreten. In den Fachunterrichtsräumen<br />
gelten bestimmte Regelungen, die den Schülern durch die Fachlehrer als<br />
Belehrung vermittelt werden.<br />
5.6. Bleibt die Lehrkraft länger als 5 Minuten nach dem Stundenbeginn fern, dann<br />
informieren die Ordnungsschüler das Sekretariat bzw. die Schulleitung.<br />
5.7. Bis zum Unterrichtsbeginn sorgen die festgelegten Ordnungsdienste, aber auch alle<br />
anderen Schüler dafür, dass das Zimmer den Erfordernissen des Unterrichts entspricht<br />
(Tafel säubern, Fenster geschlossen halten, nicht erforderliche Gegenstände<br />
wegräumen!). Das Sitzen auf Fensterbänken und Tischen ist untersagt. Fachbezogenes<br />
Unterrichtsinventar( Radio-CD-Player, Beamer, Fernseher bzw. Videogeräte etc.)sind<br />
sorgsam zu pflegen und zu verwahren.<br />
5.8. Bei mutwilliger und fahrlässiger Beschädigung bzw. Zerstörung von Schuleigentum<br />
werden die beteiligten Schüler materiell zur Verantwortung gezogen.<br />
5.9. Die Sitzordnung wird zu Beginn des Schuljahres zwischen Klassenleiter und Klasse vereinbart.<br />
Ein Klassenspiegel befindet sich im Klassenbuch und darf nur mit Zustimmung<br />
des Klassenleiters geändert werden.<br />
5.10. Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich der jeweiligen Unterrichtsform<br />
entsprechend .Sie dürfen ihren Platz nur mit Erlaubnis der Lehrkraft verlassen. Essen<br />
und Trinken während des Unterrichts ist nicht erlaubt, der Unterricht darf nicht<br />
gestört werden. Der Lehrer beginnt und beendet die Unterrichtsstunde.<br />
5.11.Am Ende des Unterrichtstages bzw. wenn die Klasse als letzte einen Unterrichtsraum<br />
verlässt, sorgen alle Schüler und Schülerinnen für Sauberkeit im Arbeitsbereich. Die<br />
Stühle werden hochgestellt.
Die Lehrkraft veranlasst, dass die Klasse den Raum so verlässt, dass der Unterricht<br />
dort am nächsten Tag sofort beginnen kann (Fenster schließen, Licht ausschalten,<br />
Rollläden herunterlassen, Tür verschließen, Tafeln abwischen).<br />
5.12. Das Klassen- und Notenbuch sind Dokumente, Eintragungen nehmen nur die Lehrkräfte<br />
vor. Das Klassenbuch wird in der ersten Unterrichtsstunde mit in die Klasse genommen,<br />
der letzte Lehrer legt es wieder im Lehrerzimmer ab.<br />
Der Klassenleiter bestimmt einen Schüler, der bei Zimmerwechsel für die Mitnahme des<br />
Klassenbuches sorgt.<br />
Das Klassenbuch verbleibt grundsätzlich in der Schule. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung<br />
des Schulleiters.<br />
5.13. Das Notenbuch befindet sich im Lehrerfach der jeweiligen Klasse (Lehrerzimmer) und<br />
wird zum Eintragen der Noten dort abgeholt und wieder hinterlegt.<br />
6. Pausenordnung<br />
6.1. Während der kleinen Pausen halten sich die Schüler, abgesehen von Zimmerwechsel und<br />
Toilettenbenutzung, ruhig im Unterrichtsraum auf. Die Türen zu den Klassenzimmern<br />
sind geschlossen, die Fenster sind nur im Beisein des Lehrers durch ihn zu öffnen.<br />
6.2. In den Hofpausen gehen alle Schüler ohne unnötige Verzögerung auf den Schulhof.<br />
In der zweiten großen Pause nehmen die Teilnehmer an der Schülerspeisung im Speiseraum<br />
das Mittagessen ein (lt. Unterrichtsplan). Bei der Esseneinnahme achtet jeder<br />
Schüler auf Ordnung und Sauberkeit.<br />
Ist bei schlechtem Wetter keine Hofpause möglich, halten sich die Schüler in der Regel<br />
im Unterrichtsraum auf; beim Aufenthalt im Schulhaus sind Lärmen und Herumrennen<br />
zu vermeiden.<br />
6.3. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume; die Benutzer sorgen für Ordnung und Sauberkeit.<br />
6.4. In den großen Pausen erfolgt die Beaufsichtigung durch Aufsichtslehrer. Den Weisungen<br />
der Aufsichtslehrer ist unbedingt Folge zu leisten.<br />
Die Aufgaben der Lehrer legt eine gesonderte Aufsichtsbelehrung fest.<br />
Die Hausordnung wurde am 27.Mai 2013 durch die Schulkonferenz beschlossen und tritt<br />
mit diesem Tag in Kraft.<br />
R.Wiesner<br />
Schulleiter