ansehen - Deutschlehrerverband Rumäniens
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Deutschsprachiger Unterricht in Rumänien<br />
als Teil des Minderheitenschulwesens!<br />
auf Landesebene Preise und Belobigungen. Die deutsche<br />
Botschaft gewährt den Preisträgern Bücher. Ausserdem<br />
vergibt der Deutsche Pädagogische Austauschdienst (PAD)<br />
Stipendien für Schüler mit besonderen Leistungen bei den<br />
Deutscholympiaden für Deutsch als Fremdsprache und als<br />
Muttersprache. Der Deutsche Akademische Austauschdienst<br />
bietet jährlich neben den Stipendien für Forscher und<br />
Jungwissenschaftler, eine begrenzte Zahl von Stipendien für<br />
Angehörige der deutschen Minderheit an, so wie Stipendien<br />
für die besten Abiturienten der „Spezialabteilungen“,<br />
beziehungsweise der „Sprachdiplomschulen”.<br />
Auf Grund des Abkommens zwischen der Regierung<br />
<strong>Rumäniens</strong> und der Regierung der Bundesrepublik<br />
Deutschland zwecks schulischer Zusammenarbeit können<br />
die Schulabgänger der Spezialabteilungen in Bukarest und<br />
Temeswar die Allgemeine Deutsche Hochschulreife und das<br />
rumänische Bakkalaureat ablegen. Somit erlangen sie die<br />
Hochschulberechtigung in Rumänien und in Deutschland.<br />
Schüler, die Schulen und Abteilungen besuchen die<br />
als Prüfungszentren, bzw. als Zubringerschulen für das<br />
DSD II, C1 der Kulturministerkonferenz der Länder der<br />
Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind, erfreuen<br />
sich der Rechte die ihnen diese europäischen Diplome<br />
verleihen. Seit 1995 erzielt Rumänien jährlich besonders<br />
gute Ergebnisse bei der Deutschen Sprachdiplomprüfung<br />
der Kulturministerkonferenz der Länder der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Jährlich bestehen die Kandidaten, die zu einem<br />
Großteil aus Schulen mit deutscher Unterrichtssprache<br />
kommen, diese anspruchsvolle Prüfung, die aus<br />
mehreren Teilen besteht und erhalten das Diplom, das<br />
gute Deutschkenntnisse unter Beweis stellt. Landesweit<br />
haben über 1000 Schüler im Jahr 2012 diese Prüfung<br />
bestanden, wobei einige nur eine Teilbescheinigung (B2)<br />
erzielt haben. Aus den von der Fachberatung mitgeteilten<br />
Zahlen geht hervor, dass die Schüler aus 44 Schulen<br />
kommen, von denen 19 aus dem Tätigkeitsbereich des<br />
Hermannstädter Fachberaters kommen, 17 aus dem<br />
Tätigkeitsbereich des Temeswarer Fachberaters und 8<br />
aus dem Tätigkeitsbereich des Bukarester Fachberaters.<br />
Das deutschsprachige Schulwesen ist ein Bestandteil<br />
des Minderheitenschulwesens in Rumänien. Das Fach<br />
Muttersprache, bzw. Geschichte und Traditionen der<br />
Minderheit sind wichtige Bestandteile der Identitätsfindung<br />
und –bewahrung für alle Minderheiten. Schulwesen in<br />
den Sprachen der Minderheiten ist von Bedeutung für<br />
die Förderung der Kooperation und der interkulturellen<br />
Kommunikation, trägt zum Austausch von Werten und<br />
zur Verständigung bei. Jugendliche aus den Reihen<br />
der Minderheiten haben Zugang zur Bildung in ihrer<br />
Muttersprache, können aber gleichzeitig Zugang<br />
haben zu Informationen aus dem europäischen Raum,<br />
da sie insbesondere zu den Ländern in denen ihre<br />
Muttersprache Amtssprache ist, regen Kontakt pflegen.<br />
Die Verfassung <strong>Rumäniens</strong> und das nationale<br />
Bildungsgesetz Nr. 1/2011, Sektion 12 die sich auf<br />
den “ Unterricht für Personen, die den nationalen<br />
Minderheiten angehören” bezieht, stecken den<br />
Rahmen für die Rechte der Minderheiten ab.<br />
Es gibt auch eine „Umsetzungsbestimmung im Bezug auf<br />
muttersprachlichen Unterricht, auf das Fach Muttersprache<br />
und Literatur, auf das Fach rumänische Sprache und<br />
Literatur, auf das Fach Geschichte und Tradition der<br />
jeweiligen nationalen Minderheit und auf das Fach Musik,<br />
unter Berücksichtigung des muttersprachlichen Repertoirs,<br />
genehmigt durch Erlass des Ministers für Bildung, Forschung,<br />
Jugend und Sport nr. 5671/ 10.09.2012 (veröffentlicht im<br />
Amtsblatt von Rumänien). Rumänien hat die Europäische<br />
Charta der Regional- oder Minderheitensprachen<br />
im Jahre 1995 unterzeichnet und 2008 ratifiziert.<br />
Gemäß der gültigen Gesetzgebung versteht man<br />
unter muttersprachlichem Schulwesen jene Form des<br />
Unterrichts in der alle Fächer außer dem Fach Rumänische<br />
Sprache und Literatur in der Muttersprache unterrichtet<br />
werden können. Den Schülern, die rumänischsprachige<br />
Schulen besuchen oder in einer anderen Sprache als die<br />
Muttersprache unterrichtet werden, sichert man auf Antrag<br />
und unter den Bedingungen der gültigen Gesetzgebung<br />
als Unterrichtsfächer Sprache und Literatur der Minderheit,<br />
Geschichte und Tradition der betreffenden nationalen<br />
Minderheit und das Fach Musik, das dem jeweiligen<br />
Musikvolksgut Rechnung trägt. Zur Zeit gibt es die zwei<br />
Unterrichtsformen, in den jeweiligen Sprachen (z.B.<br />
Ungarisch, Deutsch, Ukrainisch, Slowakisch, Serbisch)<br />
oder in rumänischsprachigen Schulen in denen das<br />
Fach Muttersprache angeboten wird (z.B. Armenisch,<br />
Bulgarisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch,<br />
Romanes, Russisch, Tschechisch, Türkisch).<br />
Christiane Gertrud Cosmatu<br />
Unterstaatssekretärin im Departement für<br />
Interethnische Beziehungen im Rahmen der<br />
Rumänischen Regierung<br />
Dr. Alexandru Szepesi<br />
Rumänisches Bildungsministerium<br />
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