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ansehen - Deutschlehrerverband Rumäniens

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Deutschsprachiger Unterricht in Rumänien<br />

als Teil des Minderheitenschulwesens!<br />

auf Landesebene Preise und Belobigungen. Die deutsche<br />

Botschaft gewährt den Preisträgern Bücher. Ausserdem<br />

vergibt der Deutsche Pädagogische Austauschdienst (PAD)<br />

Stipendien für Schüler mit besonderen Leistungen bei den<br />

Deutscholympiaden für Deutsch als Fremdsprache und als<br />

Muttersprache. Der Deutsche Akademische Austauschdienst<br />

bietet jährlich neben den Stipendien für Forscher und<br />

Jungwissenschaftler, eine begrenzte Zahl von Stipendien für<br />

Angehörige der deutschen Minderheit an, so wie Stipendien<br />

für die besten Abiturienten der „Spezialabteilungen“,<br />

beziehungsweise der „Sprachdiplomschulen”.<br />

Auf Grund des Abkommens zwischen der Regierung<br />

<strong>Rumäniens</strong> und der Regierung der Bundesrepublik<br />

Deutschland zwecks schulischer Zusammenarbeit können<br />

die Schulabgänger der Spezialabteilungen in Bukarest und<br />

Temeswar die Allgemeine Deutsche Hochschulreife und das<br />

rumänische Bakkalaureat ablegen. Somit erlangen sie die<br />

Hochschulberechtigung in Rumänien und in Deutschland.<br />

Schüler, die Schulen und Abteilungen besuchen die<br />

als Prüfungszentren, bzw. als Zubringerschulen für das<br />

DSD II, C1 der Kulturministerkonferenz der Länder der<br />

Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind, erfreuen<br />

sich der Rechte die ihnen diese europäischen Diplome<br />

verleihen. Seit 1995 erzielt Rumänien jährlich besonders<br />

gute Ergebnisse bei der Deutschen Sprachdiplomprüfung<br />

der Kulturministerkonferenz der Länder der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Jährlich bestehen die Kandidaten, die zu einem<br />

Großteil aus Schulen mit deutscher Unterrichtssprache<br />

kommen, diese anspruchsvolle Prüfung, die aus<br />

mehreren Teilen besteht und erhalten das Diplom, das<br />

gute Deutschkenntnisse unter Beweis stellt. Landesweit<br />

haben über 1000 Schüler im Jahr 2012 diese Prüfung<br />

bestanden, wobei einige nur eine Teilbescheinigung (B2)<br />

erzielt haben. Aus den von der Fachberatung mitgeteilten<br />

Zahlen geht hervor, dass die Schüler aus 44 Schulen<br />

kommen, von denen 19 aus dem Tätigkeitsbereich des<br />

Hermannstädter Fachberaters kommen, 17 aus dem<br />

Tätigkeitsbereich des Temeswarer Fachberaters und 8<br />

aus dem Tätigkeitsbereich des Bukarester Fachberaters.<br />

Das deutschsprachige Schulwesen ist ein Bestandteil<br />

des Minderheitenschulwesens in Rumänien. Das Fach<br />

Muttersprache, bzw. Geschichte und Traditionen der<br />

Minderheit sind wichtige Bestandteile der Identitätsfindung<br />

und –bewahrung für alle Minderheiten. Schulwesen in<br />

den Sprachen der Minderheiten ist von Bedeutung für<br />

die Förderung der Kooperation und der interkulturellen<br />

Kommunikation, trägt zum Austausch von Werten und<br />

zur Verständigung bei. Jugendliche aus den Reihen<br />

der Minderheiten haben Zugang zur Bildung in ihrer<br />

Muttersprache, können aber gleichzeitig Zugang<br />

haben zu Informationen aus dem europäischen Raum,<br />

da sie insbesondere zu den Ländern in denen ihre<br />

Muttersprache Amtssprache ist, regen Kontakt pflegen.<br />

Die Verfassung <strong>Rumäniens</strong> und das nationale<br />

Bildungsgesetz Nr. 1/2011, Sektion 12 die sich auf<br />

den “ Unterricht für Personen, die den nationalen<br />

Minderheiten angehören” bezieht, stecken den<br />

Rahmen für die Rechte der Minderheiten ab.<br />

Es gibt auch eine „Umsetzungsbestimmung im Bezug auf<br />

muttersprachlichen Unterricht, auf das Fach Muttersprache<br />

und Literatur, auf das Fach rumänische Sprache und<br />

Literatur, auf das Fach Geschichte und Tradition der<br />

jeweiligen nationalen Minderheit und auf das Fach Musik,<br />

unter Berücksichtigung des muttersprachlichen Repertoirs,<br />

genehmigt durch Erlass des Ministers für Bildung, Forschung,<br />

Jugend und Sport nr. 5671/ 10.09.2012 (veröffentlicht im<br />

Amtsblatt von Rumänien). Rumänien hat die Europäische<br />

Charta der Regional- oder Minderheitensprachen<br />

im Jahre 1995 unterzeichnet und 2008 ratifiziert.<br />

Gemäß der gültigen Gesetzgebung versteht man<br />

unter muttersprachlichem Schulwesen jene Form des<br />

Unterrichts in der alle Fächer außer dem Fach Rumänische<br />

Sprache und Literatur in der Muttersprache unterrichtet<br />

werden können. Den Schülern, die rumänischsprachige<br />

Schulen besuchen oder in einer anderen Sprache als die<br />

Muttersprache unterrichtet werden, sichert man auf Antrag<br />

und unter den Bedingungen der gültigen Gesetzgebung<br />

als Unterrichtsfächer Sprache und Literatur der Minderheit,<br />

Geschichte und Tradition der betreffenden nationalen<br />

Minderheit und das Fach Musik, das dem jeweiligen<br />

Musikvolksgut Rechnung trägt. Zur Zeit gibt es die zwei<br />

Unterrichtsformen, in den jeweiligen Sprachen (z.B.<br />

Ungarisch, Deutsch, Ukrainisch, Slowakisch, Serbisch)<br />

oder in rumänischsprachigen Schulen in denen das<br />

Fach Muttersprache angeboten wird (z.B. Armenisch,<br />

Bulgarisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch,<br />

Romanes, Russisch, Tschechisch, Türkisch).<br />

Christiane Gertrud Cosmatu<br />

Unterstaatssekretärin im Departement für<br />

Interethnische Beziehungen im Rahmen der<br />

Rumänischen Regierung<br />

Dr. Alexandru Szepesi<br />

Rumänisches Bildungsministerium<br />

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