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Sozialethik. Mit internationaler Bibliographie, V. Teil - stiftung-utz.de

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IV. Die ethischen Elemente in <strong>de</strong>r Staatsverfassung 85<br />

Recht auf Privateigentum muß darum so formuliert wer<strong>de</strong>n, daß es auf ein<br />

freiheitliches Wirtschaftssystem paßt, an<strong>de</strong>rerseits aber nicht Ausdruck <strong>de</strong>s<br />

liberalen Kapitalismus ist.<br />

Je<strong>de</strong>r Mensch hat ein Recht auf <strong>de</strong>n Erwerb von privatem Eigentum, <strong>de</strong>ssen<br />

Verfügung jedoch <strong>de</strong>n rechtlichen Regeln einer umfassend sozial orientierten<br />

Marktwirtschaft untersteht. In dieser Klausel (nach <strong>de</strong>n Regeln einer umfassend<br />

sozial orientierten Marktwirtschaft) kommt die Anwendung <strong>de</strong>s Subsidiaritätsprinzips<br />

auf <strong>de</strong>n wirtschaftlichen Prozeß zum Ausdruck. Damit ist<br />

nicht nur <strong>de</strong>r totalitäre Anspruch <strong>de</strong>r Herrschaftsmacht über das Privateigentum<br />

ausgeschlossen, son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>r reine Kapitalismus, <strong>de</strong>r sich einzig an<br />

<strong>de</strong>m Mo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>r vollkommenen Konkurrenz orientiert. Der Ausdruck „Soziale<br />

Marktwirtschaft" sollte klugerweise gemie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, weil dieser Begriff,<br />

<strong>de</strong>r durch die <strong>de</strong>utsche Soziale Marktwirtschaft bereits belegt ist, in<br />

seiner Grundform auf <strong>de</strong>m rein liberalen, kapitalistischen Denkmo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>s<br />

vollkommenen Wettbewerbs aufbaut und die soziale Note erst im nachhinein<br />

auf <strong>de</strong>m Weg über rein wettbewerbskonforme Korrekturen zu verwirklichen<br />

versucht 7 . Der Grund liegt in <strong>de</strong>m verengten Begriff <strong>de</strong>r Rationalität. Dieser<br />

umfaßt mehr als nur die rationale N<strong>utz</strong>ung <strong>de</strong>r Ressourcen. Er umschließt<br />

auch das moralische und das kulturelle Wohl <strong>de</strong>r Wirtschaftsgesellschaft. Die<br />

Segmentierung in Wirtschaft und Gesellschaft gemäß je verschie<strong>de</strong>ner Rationalität<br />

gehört in <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r reinen Theorie.<br />

Das<br />

Persönlichkeitsrecht<br />

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, d.h. das Recht auf Selbstbestimmung,<br />

ist zunächst durch das gleiche individuelle Recht <strong>de</strong>s Nächsten begrenzt und<br />

erst in zweiter Linie durch das Gemeininteresse. In <strong>de</strong>r Diskussion über die<br />

freie Meinungsäußerung wird zu schnell auf die Interessen <strong>de</strong>r Demokratie<br />

verwiesen, als ob die moralische Verunglimpfung eines Bürgers zum Wesen<br />

<strong>de</strong>r Demokratie gehörte. Es wird nicht überlegt, daß auch <strong>de</strong>r Begriff einer<br />

totalen Demokratie <strong>de</strong>m Begriff <strong>de</strong>s totalitären Staates gleichkommt.<br />

<strong>Mit</strong> <strong>de</strong>n angeführten Beispielen sollte nur klar wer<strong>de</strong>n, daß die Akzentuierung<br />

<strong>de</strong>r subjektiven Rechte zugleich die Berücksichtigung <strong>de</strong>r sozialen Anliegen<br />

einschränkt. - Das positive Staats- und Völkerrecht anerkennt immerhin<br />

die Notwendigkeit <strong>de</strong>r Begrenzung von Menschenrechten im Staatsnotstand.<br />

8<br />

- Ferner sollte mit <strong>de</strong>n Beispielen klargemacht wer<strong>de</strong>n, daß dort, wo<br />

sich zwei o<strong>de</strong>r mehrere analog gültige Rechtsfor<strong>de</strong>rungen berühren, eine<br />

7<br />

Vgl. hierzu: A.F. Utz, Ethische Unebenheiten in <strong>de</strong>r Sozialen Marktwirtschaft. In: Die massive<br />

Arbeitslosigkeit und die Wirtschaftsordnung, hrsg. von Arthur F. Utz, Berlin 1998, 9-17.<br />

8<br />

Vgl. hierzu Wolfram Karl, Menschenrechte im Staatsnotstand, in: JJ. Hagen/P. Ma<strong>de</strong>r, Hrsg.:<br />

Gewalt und Recht, Frankfurt a.M. 1997, 95-122.

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