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Sozialethik. Mit internationaler Bibliographie, V. Teil - stiftung-utz.de

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71<br />

III. DIE FRAGE NACH DEM POLITISCHEN REGIME<br />

- DIE STAATSFORMEN -<br />

Zum Begriff<br />

Regime<br />

Gemäß <strong>de</strong>r alten Tradition <strong>de</strong>r Politikwissenschaft ist die Frage nach <strong>de</strong>m<br />

Regime die Suche nach <strong>de</strong>m besten Träger <strong>de</strong>r obersten staatlichen Gewalt,<br />

d.h. nach <strong>de</strong>r besten Regierungsform, ob Monarchie, Oligarchie o<strong>de</strong>r Demokratie.<br />

Das Problem <strong>de</strong>r Aufteilung <strong>de</strong>r Gewalt in legislative, exekutive und<br />

richterliche wur<strong>de</strong> dabei nicht diskutiert. Die Regierung war schlechthin <strong>de</strong>r<br />

Inhaber <strong>de</strong>s Gesetzesgewalt. Im Vor<strong>de</strong>rgrund stand das ethische Urteil, welche<br />

Regierungsform die beste sei im Hinblick auf die Bestimmung <strong>de</strong>s Gemeinwohls<br />

sei. Die Willkürherrschaft wur<strong>de</strong> als Tyrannis abgetan. Es blieb<br />

also nur die Frage, ob man sich für eine Monarchie, Oligarchie o<strong>de</strong>r Demokratie<br />

entschei<strong>de</strong>n soll. Und diese Überlegung war rein spekulativer Art,<br />

welche Regierungsform <strong>de</strong>n sozialethischen For<strong>de</strong>rungen am nächsten stehe.<br />

Selbst noch bei Locke bleibt die Frage nach <strong>de</strong>r Aufteilung <strong>de</strong>r Staatsmacht<br />

<strong>de</strong>m sozialen Staatsziel untergeordnet. Darum legte er die Legislative in die<br />

Hän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Besitzbürgertums. Vom Rechtsstaat, <strong>de</strong>r eine möglichst weitgehen<strong>de</strong><br />

Sicherung und Formalisierung <strong>de</strong>r staatlichen Herrschaftsakte zum<br />

rechtlichen Sch<strong>utz</strong> <strong>de</strong>r Bürger vorsieht, war in <strong>de</strong>r klassischen Staatsformenlehre<br />

keine Re<strong>de</strong>, erst recht nicht von einer Rechtsordnung, <strong>de</strong>ren oberste<br />

moralische Norm die Willenseinstellung <strong>de</strong>r Bürger ist. Die Politikwissenschaft<br />

<strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnen Zeit konzentriert sich einzig auf die Willenseinstellung<br />

<strong>de</strong>s Volkes. Sie glie<strong>de</strong>rt alle Fragen nach <strong>de</strong>m, was eigentlich sein müßte, aus<br />

und betrachtet als einzigen zu organisieren<strong>de</strong>n Wert die formale Freiheit.<br />

Von hier aus sucht sie jene Organisation, welche unter <strong>de</strong>r Bedingung <strong>de</strong>r<br />

Willkür aller die größte Stabilität aufweist.<br />

Die typisch politische Gewalt und ihr Träger<br />

Da je<strong>de</strong> Gesellschaft, somit auch <strong>de</strong>r Staat, eine Autorität braucht und ohne<br />

sie nicht zur einheitlichen Entscheidung kommen kann 1 , liegt es nah, zunächst<br />

<strong>de</strong>n Kompetenzbereich <strong>de</strong>r Staatsmacht zu <strong>de</strong>finieren, bevor man an<br />

1<br />

Dieses Thema ist eingehend behan<strong>de</strong>lt in A.F. Utz, <strong>Sozialethik</strong>, Bd. 1, Hei<strong>de</strong>lberg 1964, Achtes<br />

Kapitel, S. 235 ff.

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