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Sozialethik. Mit internationaler Bibliographie, V. Teil - stiftung-utz.de

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I. Die Herrschaftsmacht <strong>de</strong>s Staates 63<br />

erst Sinn, wenn die politische Ordnung auf einer gesun<strong>de</strong>n Gesellschaft aufruht.<br />

Die Reichweite <strong>de</strong>r staatlichen Gewalt - Die<br />

Souveränität<br />

In <strong>de</strong>n früheren Staatslehren betrachtete man <strong>de</strong>n Staat als eine geschlossene<br />

Einheit im Sinn einer moralischen Person. Man sprach daher von <strong>de</strong>r Souveränität<br />

nach innen und nach außen. Das mag juristisch abstrakt immer noch<br />

stimmen. In <strong>de</strong>r praktischen Politik sieht es aber an<strong>de</strong>rs aus. In <strong>de</strong>n freien<br />

Demokratien, und nicht nur da, ist mit verschie<strong>de</strong>nen pressure groups zu<br />

rechnen, d.h. mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Machtblöcken,<br />

welche die Freiheit <strong>de</strong>r Regierung einengen. Auch nach außen muß die Regierung<br />

mit vielen Mächten rechnen, nicht nur in Form von kriegerischen<br />

Drohungen, son<strong>de</strong>rn vor allem von wirtschaftlichen Blocka<strong>de</strong>n. Beson<strong>de</strong>rs<br />

Entwicklungsstaaten sind gezwungen, die ihnen von außen diktierten Auflagen<br />

zu erfüllen. Selbst im juristischen Bereich ist die Souveränität nicht mehr<br />

beachtet, <strong>de</strong>nn gemäß <strong>de</strong>m Begriff <strong>de</strong>r Souveränität müßten alle Staaten,<br />

große wie kleine, gleichberechtigt sein. De facto haben sich einzelne Staaten<br />

ein Vorzugsrecht reserviert wie z.B. Amerika und China das Recht <strong>de</strong>s Vetos<br />

in <strong>de</strong>r UNO. Die Souveränität nach außen ist darum in <strong>de</strong>r Wirklichkeit weithin<br />

beinahe zur Unkenntlichkeit beschränkt wor<strong>de</strong>n. Die Souveränität nach<br />

innen sollte aber zur Erhaltung <strong>de</strong>r Staatsgemeinschaft gewährleistet bleiben.<br />

Da <strong>de</strong>r Staat sich nicht in einer rein politischen Herrschaftsgewalt erschöpft,<br />

son<strong>de</strong>rn Leben hat aus und in <strong>de</strong>r gesellschaftlichen Ordnung, sollte man<br />

nicht leichtfertig eine Internationalisierung im Sinn eines Weltstaates anstreben,<br />

son<strong>de</strong>rn ernstlich die gesellschaftlichen Folgen über<strong>de</strong>nken. Diese<br />

Überlegung gilt auch hinsichtlich <strong>de</strong>r weltweit angestrebten Globalisierung<br />

<strong>de</strong>r Wirtschaft.

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