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Sozialethik. Mit internationaler Bibliographie, V. Teil - stiftung-utz.de

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54 1. Kap.: Die Politik als Objekt <strong>de</strong>r Ethik<br />

schaft <strong>de</strong>utlich wer<strong>de</strong>n. Wie man aber eine solche staatliche Gemeinschaft<br />

auferbaut, dafür hat C. Schmitt kein Rezept.<br />

Um eine Gesellschaft in ihrer lebendigen Fülle zu leiten, braucht es eine<br />

Vernunft, die imstan<strong>de</strong> ist, sich von <strong>de</strong>r radikalen Logik <strong>de</strong>r reinen Theorie<br />

zu befreien und die bestmögliche und moralisch konkret zu verantworten<strong>de</strong><br />

praktische Lösung zu fin<strong>de</strong>n. Aber diese Vernunft fin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r nicht, <strong>de</strong>r wie<br />

Schmitt das Naturrecht für „einen Haufen vager Formalklauseln" hält. 55<br />

Die<br />

Vernunft betätigt sich nicht nur durch theoretische Aussagen, son<strong>de</strong>rn auch<br />

durch praktische Hinweise. Auch diese enthalten eine gewisse Aussage über<br />

Wahrheiten, aber eben nicht mehr über theoretische, son<strong>de</strong>rn über praktische.<br />

Dazu hat sich Thomas von Aquin eingehend geäußert in seinem Traktat über<br />

die Klugheit, <strong>de</strong>r zutiefst seine Ethik charakterisiert. Aus <strong>de</strong>r Notwendigkeit,<br />

sich mit <strong>de</strong>m Zustand <strong>de</strong>r menschlichen Sündigkeit abzufin<strong>de</strong>n, ist die praktische<br />

Vernunft dort, wo sie für <strong>de</strong>n Alltag eine gesellschaftliche Ordnung<br />

erstellen muß, gehalten, die Unvollkommenheit <strong>de</strong>s Lebens zu berücksichtigen<br />

und <strong>de</strong>n Extremfall einer beson<strong>de</strong>ren Regelung zu unterstellen. Das ist<br />

auch <strong>de</strong>r Grund, warum die katholische Kirche in <strong>de</strong>r Praxis Konzessionen<br />

machen kann, sofern es sich nicht um dogmatische Wahrheiten und wesentliche<br />

Moralnormen han<strong>de</strong>lt. Auf dieser praktischen Ebene befin<strong>de</strong>n sich Formulierungen<br />

von Handlungsregeln, welche auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Prinzipienethik<br />

noch nicht auftauchen. Es sei zur Erklärung auf das zurückgegriffen, was<br />

über das Privateigentum dargelegt wur<strong>de</strong>. Wir sagen in <strong>de</strong>r rechtlichen Praxis,<br />

<strong>de</strong>r Mensch habe ein Grundrecht auf Privateigentum. Das steht so in <strong>de</strong>r<br />

Prinzipienethik nicht. Das Privateigentum ist, wie dargestellt, <strong>de</strong>swegen zu<br />

einem individuellen Recht gewor<strong>de</strong>n, weil es zur Verwirklichung <strong>de</strong>s Gemeinwohls<br />

einen unabdingbaren Dienst leistet. Das Individualrecht auf Eigentum<br />

ist also final bestimmt. Es untersteht <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>s Gemeinwohls.<br />

In <strong>de</strong>r gleichen Weise ist das Recht auf <strong>de</strong>mokratische Beteiligung <strong>de</strong>s einzelnen<br />

an <strong>de</strong>r Regierung kein Grundrecht. Es ergibt sich erst aus <strong>de</strong>r Überlegung,<br />

daß das Gemeinwohl durch die Partizipation <strong>de</strong>r Bürger besser verwaltet<br />

wird, als wenn von <strong>de</strong>n Bürgern nur Gehorsam verlangt wird. Maßstab<br />

für das Quantum an <strong>de</strong>mokratischen Einrichtungen ist <strong>de</strong>ren Beziehung zum<br />

Gemeinwohl.<br />

Die politisch-ethische Quintessenz <strong>de</strong>s Monotheismus<br />

Ohne die I<strong>de</strong>e einer Schöpfungsordnung fehlt je<strong>de</strong>r politischen Gemeinschaft<br />

die geistige Grundlage. Und diese ist unabdingbar für die Autorität, die je<strong>de</strong>r<br />

Staat, auch die Demokratie, braucht, um <strong>de</strong>m Gesetz die moralische Kraft zu<br />

verleihen. Die For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Transzen<strong>de</strong>nz verankerten Konsenses<br />

Tagebucheintrag vom 6.8.1948, in: Glossarium, 187 f.

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