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Sozialethik. Mit internationaler Bibliographie, V. Teil - stiftung-utz.de

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162 4. Kap.: Die Bürgerrechte<br />

vier sehr verschie<strong>de</strong>ne Ethnien zur einer nationalen Einheit zusammenfin<strong>de</strong>n<br />

können. Allerdings erfor<strong>de</strong>rt diese politische Haltung dauern<strong>de</strong> Anstrengung<br />

im Bemühen um gegenseitige Toleranz. Es sei hier nur an die Loslösung <strong>de</strong>s<br />

heutigen Kantons Jura vom Kanton Bern erinnert. Dieser Prozeß ist übrigens<br />

noch nicht abgeschlossen.<br />

Die gesetzliche Regelung eines Wi<strong>de</strong>rstan<strong>de</strong>s gegen Splittergruppen zur<br />

Rettung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>mokratischen Verfassung<br />

Da die Demokratie von <strong>de</strong>r freiheitlichen Einstellung <strong>de</strong>r Mehrheit <strong>de</strong>r Bürger<br />

abhängt, stellt sich die Frage, wie man sie vor Umwälzungen schützen<br />

kann, d.h. ob Sch<strong>utz</strong>maßnahmen verfassungsrechtlich formulierbar sind und<br />

was sie nützen.<br />

Die Deutsche Bun<strong>de</strong>srepublik hat <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Text in <strong>de</strong>n Grundrechten,<br />

Verfassung Art. 20, 4: formuliert: „Gegen je<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r es unternimmt,<br />

diese [<strong>de</strong>mokratische] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das<br />

Recht zum Wi<strong>de</strong>rstand, wenn an<strong>de</strong>re Abhilfe nicht möglich ist." Dieser Wi<strong>de</strong>rstand<br />

wird also gesetzlich geschützt, er wird aber nicht zur Pflicht <strong>de</strong>s<br />

Bürgers gemacht.<br />

Wie sich ein solches individualisiertes Wi<strong>de</strong>rstandsrecht praktisch verwirklichen<br />

läßt, ist und bleibt ein Problem. Aber man muß diese rechtliche Fassung<br />

<strong>de</strong>s Wi<strong>de</strong>rstandsrechts im geschichtlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r<br />

Machtergeifung Hitlers sehen, <strong>de</strong>r gera<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>mokratischem Weg an die<br />

Macht kam. Daß man eine solche politische Entwicklung durch das Recht auf<br />

Wi<strong>de</strong>rstand abriegeln könne, war die I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>r Väter <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Verfassung<br />

nach <strong>de</strong>m zweiten Weltkrieg.<br />

Die Demokratie ist mit ihrer individualistischen Freiheitsvorstellung nicht<br />

gefeit gegen eine Mehrheit von Stimmen, die sich für eine autoritäre Regierungsform<br />

einsetzt. Wenn es einer <strong>de</strong>mokratischen Regierung nicht gelingt,<br />

schwerste soziale Mißstän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Griff zu bekommen, dann ist das Mißtrauen<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Demokratie unvermeidlich. Ein Wi<strong>de</strong>rstand gegen eine<br />

Gruppe, die die Abschaffung <strong>de</strong>r Demokratie betreibt, setzt eine <strong>de</strong>mokratisch<br />

und auch politisch-ethisch motivierte Gesellschaft voraus.<br />

Schlußüberlegung<br />

Die gesamte Kontroverse über <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rstand wäre vermie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n,<br />

wenn im Grundgesetz das Recht auf Gewissensfreiheit nicht so subjektivistisch<br />

formuliert, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>r gesamtgesellschaftliche Rahmen miterwähnt<br />

wor<strong>de</strong>n wäre, innerhalb <strong>de</strong>ssen das subjektive Recht erst seinen Platz

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