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Sozialethik. Mit internationaler Bibliographie, V. Teil - stiftung-utz.de

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V. Das Asylrecht 153<br />

Die Hypertrophie <strong>de</strong>s Asylrechts<br />

Die Meinungs- und Religionsfreiheit ist die tiefere Begründung dafür, daß<br />

ein politisch Verfolgter für sich das Recht auf Asyl beanspruchen kann. Wie<br />

die Meinungs- und Religionsfreiheit aufgrund ihrer rein formalen Konstruktion<br />

keine sachliche Kontrolle von Dritten zuläßt, verträgt auch <strong>de</strong>r Anspruch<br />

auf Asyl keine sachlichen Einwendungen. Das heißt, das Recht auf Asyl<br />

ergibt sich einzig aus <strong>de</strong>r Tatsache, daß jemand wegen seiner Meinung o<strong>de</strong>r<br />

seiner Religion verfolgt wird. Ob dieser Verfolgte in seinen Äußerungen und<br />

politischen Handlungen die notwendige Klugheit und Vorsicht hat walten<br />

lassen, ob er vor allem bei revolutionären Umtrieben sorgfältig die Folgen<br />

überdacht hat, darüber hat niemand zu urteilen. Das ist Angelegenheit seiner<br />

Gewissensfreiheit. Da bei dieser juristischen Sachlage kein Unterschied mehr<br />

besteht, zwischen einem ungerecht Verfolgten und einem gescheiterten<br />

kommunistischen Revolutionär, kann je<strong>de</strong>r Revolutionär im Notfall sich mit<br />

<strong>de</strong>m Asylrecht in einem an<strong>de</strong>rn Staat retten. Daß ursprünglich bei <strong>de</strong>r Statuierung<br />

<strong>de</strong>s Asylrechts an diese Konsequenz nicht gedacht war, noch gedacht<br />

wer<strong>de</strong>n konnte, hat eben seinen Grund in <strong>de</strong>r rein formalen Definition <strong>de</strong>s<br />

subjektiven Rechts. Niemand hatte damals daran gedacht, daß das Asylrecht<br />

von höchst dubiosen Agitatoren in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n könnte. Erst<br />

recht wur<strong>de</strong> nicht bedacht, daß solche fragwürdigen Asylsuchen<strong>de</strong>n im neuen<br />

Land die politische Agitation aus <strong>de</strong>r Ferne noch wirksamer betreiben könnten.<br />

Bei dieser gefährlichen Ausn<strong>utz</strong>ung <strong>de</strong>s Asylrechts ist es verständlich, daß<br />

das Volk in <strong>de</strong>n von Asylsuchen<strong>de</strong>n überschwemmten Staaten nach einer<br />

Verschärfung <strong>de</strong>s Asylrechts ruft. Dagegen mel<strong>de</strong>n sich allerdings ebenso<br />

vehement die humanitären und karitativen Organisationen.<br />

Der Kampf <strong>de</strong>r humanitären Organisationen gegen die Verschärfung <strong>de</strong>s<br />

Asylrechts<br />

Für die Verschärfung <strong>de</strong>s Asylproblems sorgen nicht zuletzt die humanitären<br />

und karitativen Organisationen, die sich je<strong>de</strong>r Beschränkung <strong>de</strong>s Asylrechts<br />

wi<strong>de</strong>rsetzen. Ihr Wi<strong>de</strong>rstand äußert sich vornehmlich in <strong>de</strong>r wi<strong>de</strong>rrechtlichen<br />

Unterbringung von zwangsweise ausgewiesenen Asylanten. Eine beson<strong>de</strong>re<br />

Brisanz bekommt diese wi<strong>de</strong>rrechtliche Handlung, wenn sie von kirchlichen<br />

Institutionen mit <strong>de</strong>r Berufung auf das Kirchenasyl 1<br />

öffentlich vollzogen<br />

wird, um die staatliche Obrigkeit zum Um<strong>de</strong>nken zu zwingen.<br />

1<br />

Vgl. Rupert Hofmann, „Kirchenasyl" und ziviler Ungehorsam, in: Wan<strong>de</strong>l durch Beständigkeit,<br />

Jens Hacker zum 65. Geburtstag, hrsg. von K.G. Kick, St. Weingarz und U. Bartosch, Berlin<br />

1998, 363-388.

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