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Sozialethik. Mit internationaler Bibliographie, V. Teil - stiftung-utz.de

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Einführung 15<br />

dieser Ebene kann man mit Recht sagen, <strong>de</strong>r Staat sei die perfekte Gesellschaft,<br />

die sämtliche Anliegen <strong>de</strong>r sozialen Natur <strong>de</strong>s Menschen erfüllt. In<br />

<strong>de</strong>r politischen Wirklichkeit gibt es aber mehrere Staaten, von <strong>de</strong>nen keiner<br />

sich nach außen als perfekte, geschlossene Gesellschaft ausgeben kann. Die<br />

Souveränität muß darum neu <strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Dann ist die Herkunft <strong>de</strong>r obrigkeitlichen Macht zu erklären, einerlei ob in<br />

<strong>de</strong>r Monarchie o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Demokratie, ein Thema, das an sich zur naturechtlichen<br />

Institution <strong>de</strong>s Staates gehört, aber im Hinblick auf die Pluralität <strong>de</strong>r<br />

Staaten beson<strong>de</strong>re Aufmerksamkeit verlangt.<br />

Da die Ausübung dieser Macht ihr Korrelat im Gehorsam <strong>de</strong>r Untertanen<br />

fin<strong>de</strong>t, ist die Frage nach <strong>de</strong>m Begriff <strong>de</strong>r Legitimität im Spiel. Die Menschen,<br />

die sich in einem staatlichen Gebil<strong>de</strong> zusammenschließen wollen,<br />

müssen <strong>de</strong>n Staat, <strong>de</strong>n sie wollen, mo<strong>de</strong>llieren, was in <strong>de</strong>r Verfassung geschieht.<br />

Dabei können sie über die ethischen For<strong>de</strong>rungen nicht hinwegsehen.<br />

Damit ergibt sich zunächst die Frage nach <strong>de</strong>n ethischen Elementen <strong>de</strong>r<br />

Staatsverfassung.<br />

Die Formulierung <strong>de</strong>r Verfassung ist natürlich nicht <strong>de</strong>nkbar ohne die Definition<br />

<strong>de</strong>r Staatsform.<br />

Da sich in <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnen Zeit die Meinung verfestigt hat, die Demokratie sei<br />

die einzig „menschenwürdige" Staatsform, wer<strong>de</strong>n wir uns mit <strong>de</strong>m Problem<br />

<strong>de</strong>r ethischen Rechtfertigung <strong>de</strong>r Demokratie befassen müssen.<br />

Da im mo<strong>de</strong>rnen Staat die subjektiven Rechte im Vor<strong>de</strong>rgrund stehen, als ob<br />

es in <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Staatswesens nur noch darauf ankäme, alle und<br />

je<strong>de</strong>n einzelnen gegen <strong>de</strong>n Staat abzusichern, damit je<strong>de</strong>r seinen eigenen<br />

Aspirationen gemäß leben kann, wird die politische Ethik mehr und mehr<br />

durch die Definition <strong>de</strong>r sich häufen<strong>de</strong>n subjektiven Rechte, die mit <strong>de</strong>m<br />

Namen Menschenrechte versehen wer<strong>de</strong>n, aufgebläht. In <strong>de</strong>r Tat bleibt <strong>de</strong>m<br />

Aristoteliker heute fast nur noch das Amt <strong>de</strong>s Wächters <strong>de</strong>r ethischen Normen<br />

<strong>de</strong>s politischen Han<strong>de</strong>lns zu <strong>de</strong>m Zweck, die subjektivistisch formulierten<br />

Bürgerrechte im Hinblick auf die Wahrung <strong>de</strong>s Gemeinwohls kritisch zu<br />

korrigieren.<br />

Es war natürlich im Hinblick auf die Erfahrungen, die man mit <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />

Formen von Totalitarismen gemacht hat, unvermeidlich, beson<strong>de</strong>rs auf<br />

die Rechte <strong>de</strong>s einzelnen zu achten. Die politische Ethik war gera<strong>de</strong>zu gezwungen,<br />

als Ausgangspunkt <strong>de</strong>r politischen Dynamik das Individuum zu<br />

wählen, wie analog dazu die Wirtschaftspolitik das Privateigentum befürworten<br />

muß. An<strong>de</strong>rerseits sollte sich die Politik bewußt sein, daß die Orientierung<br />

am Gemeinwohl stets das Ziel bleiben muß. Die Wirtschaft ist mit<br />

ihrem Festhalten an <strong>de</strong>r Konkurrenzregel an ihre Grenze gestoßen. Es gelingt<br />

ihr nicht, die massive Arbeitslosigkeit zu beseitigen, so daß die Marktwirt-

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