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Sozialethik. Mit internationaler Bibliographie, V. Teil - stiftung-utz.de

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140 4. Kap.: Die Bürgerrechte<br />

freiheit (Recht auf Information) wird darum hintangestellt. Dieses darf jedoch<br />

im Hinblick auf die Erhaltung <strong>de</strong>r Demokratie, vor allem auch im Hinblick<br />

auf das Gemeinwohl, nicht völlig ausgeschaltet wer<strong>de</strong>n. Doch sollte man<br />

nicht nur auf das Funktionieren <strong>de</strong>s Kommunikationsprozesses achten - das<br />

wäre <strong>de</strong>r Untergang <strong>de</strong>s Persönlichkeitsrechts - , man muß auch die Folgen<br />

abwägen, die sich für das gesellschaftliche Zusammenleben innerhalb <strong>de</strong>r<br />

staatlichen Gemeinschaft ergeben.<br />

Gemäß <strong>de</strong>r positiv-juristischen, sujektivistischen Definition <strong>de</strong>r Meinungsfreiheit<br />

beginnt die Argumentation nicht beim Gemeinwohl, son<strong>de</strong>rn beim<br />

Recht <strong>de</strong>s Individuums auf Intimsphäre, auf freie Meinungsäußerung und<br />

freien Zugriff auf Information. Aufgrund einer Güterabwägung wird <strong>de</strong>m<br />

Persönlichkeitsrecht (Intimsphäre) <strong>de</strong>r Vorzug zugesprochen. Die subjektivistische<br />

Argumentation mün<strong>de</strong>t - wenigstens <strong>de</strong>r äußeren Formulierung nach<br />

- dort in die naturrechtliche ein, wo diese sich mit <strong>de</strong>r praktischen Anwendung<br />

<strong>de</strong>s Gemeinwohldiktates befaßt. Sie ist aber nicht in <strong>de</strong>r Lage, <strong>de</strong>n Generalnenner<br />

anzugeben, aufgrund <strong>de</strong>ssen sie im einzelnen die Güterabwägung<br />

vornimmt. Logisch kann sie darum die auf dieser Basis vorgenommenen<br />

Wertpräferenzen nur pragmatisch rechtfertigen. Sie verbleibt stets innerhalb<br />

<strong>de</strong>s Vergleichs von einzelnen Werten und ist darum gezwungen, in allen<br />

einzelnen problematischen Fällen spezielle Gesetze zu erlassen, damit <strong>de</strong>r<br />

Richter eine kontrollierbare Norm anwen<strong>de</strong>n kann. Bei <strong>de</strong>m nicht mehr zu<br />

übersehen<strong>de</strong>n Vormarsch <strong>de</strong>r Kommunikationstechnik ist <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />

allerdings überfor<strong>de</strong>rt.

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