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Sozialethik. Mit internationaler Bibliographie, V. Teil - stiftung-utz.de

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III. Die Meinungsfreiheit 137<br />

es, wie gesagt, auf <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s individualistischen Grundrechtsverständnisses<br />

nicht, das Gemeininteresse logisch einzubauen. Es wird stets ad hoc<br />

eine Lösung gesucht, nach<strong>de</strong>m in <strong>de</strong>r bislang gültigen Rechtsordnung empfindliche<br />

Lücken festgestellt wor<strong>de</strong>n sind. Manche dieser Lücken wären<br />

voraussehbar gewesen, wenn man im vorhinein an die Gemeininteressen<br />

gedacht hätte. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Konzession <strong>de</strong>r völligen<br />

Meinungsfreiheit an Asylanten.<br />

Wenn man das individualistisch verstan<strong>de</strong>ne Recht auf Meinungsfreiheit als<br />

allgemein gleiches Menschenrecht einschätzt, ist <strong>de</strong>r Staat gezwungen, <strong>de</strong>n<br />

Asylanten nicht an<strong>de</strong>rs zu behan<strong>de</strong>ln als die eigenen Bürger. Dem Asylanten<br />

wird somit das Recht zu politischen Demonstrationen zugestan<strong>de</strong>n, solange<br />

er die staatliche Rechtsordnung <strong>de</strong>s Asyllan<strong>de</strong>s nicht verletzt. Die Gleichgesinnten<br />

<strong>de</strong>s Asylanten, die in ihrer Heimat verblieben sind, können auf geheimem<br />

Weg die politische Agitation <strong>de</strong>r Asylanten finanziell unterstützen.<br />

Diese wer<strong>de</strong>n so als politische Agitatoren auf <strong>internationaler</strong> Ebene ben<strong>utz</strong>t.<br />

Wer kann dagegen etwas unternehmen, wenn sie das unangefochtene individualistische<br />

Recht auf Meinungsfreiheit geltend machen können? Das Asylland,<br />

das <strong>de</strong>n Kommunismus als un<strong>de</strong>mokratische Bewegung verwirft, ist<br />

ohnmächtig gegenüber kommunistischen Asylanten, solange diese nur für die<br />

kommunistische Politik ihrer in <strong>de</strong>r Heimat verbliebenen Brü<strong>de</strong>r agitieren.<br />

Da liegt doch irgendwo ein Wi<strong>de</strong>rspruch vor.<br />

Die Meinungsfreiheit im Bereich <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnen Kommunikationstechnik<br />

In neuerer Zeit ist infolge <strong>de</strong>r mikroelektronischen Technik die konkrete<br />

Bestimmung <strong>de</strong>r Meinungsfreiheit enorm kompliziert wor<strong>de</strong>n. Das zeigt sich<br />

schon in <strong>de</strong>r Flut <strong>de</strong>r ständig sich än<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften über<br />

Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenverwertung. Das <strong>de</strong>utsche Bun<strong>de</strong>sdatensch<strong>utz</strong>gesetz<br />

vom 2.1.1977 <strong>de</strong>finierte die Datei als „eine gleichartig<br />

aufgebaute Sammlung von Daten, die nach bestimmten Merkmalen erfaßt<br />

und geordnet, auch nach an<strong>de</strong>rn bestimmten Merkmalen umgeordnet und<br />

ausgewertet wer<strong>de</strong>n kann, ungeachtet <strong>de</strong>r dabei angewen<strong>de</strong>ten Verfahren;<br />

nicht hierzu gehören Akten und Aktensammlungen, es sei <strong>de</strong>nn, daß sie<br />

durch automatisierte Verfahren umgeordnet und ausgewertet wer<strong>de</strong>n können".<br />

Die „Datenbank" ist ein zentral verwalteter Speicher, in <strong>de</strong>m wichtige<br />

Daten eines großen Arbeitsgebiets gesammelt und mit Hilfe einer Datenverarbeitungsanlage<br />

auf neuestem Stand gehalten wer<strong>de</strong>n. Die Datenverarbeitung<br />

erlaubt es, in einem unvorstellbaren Umfang Informationen verschie<strong>de</strong>ner<br />

Art und Herkunft zu speichern, zu kombinieren und in kürzester Zeit<br />

verfügbar zu machen. Der einzelne weiß selbst nicht, in wieviel Dateien er<br />

steht und in welcher mißbräuchlichen Weise seine persönlichen Daten schon<br />

ausgewertet wor<strong>de</strong>n sind. Er hat freiwillig o<strong>de</strong>r unfreiwillig zahlreiche perso-

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