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Sozialethik. Mit internationaler Bibliographie, V. Teil - stiftung-utz.de

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108 3. Kap.: Die Demokratie<br />

nicht möglich ist, die allgemeinsten moralischen Grundnormen zu leugnen.<br />

Nur von dieser Basis aus ist <strong>de</strong>r Kompromiß logisch <strong>de</strong>nkbar.<br />

Nicht nur Konsens <strong>de</strong>r individuellen<br />

Interessen<br />

Der Konsens, <strong>de</strong>r für die Demokratie als <strong>de</strong>r politischen Organisation von<br />

„one man one vote" gefor<strong>de</strong>rt wird, muß mehr sein als nur die Gemeinsamkeit<br />

in <strong>de</strong>n individuellen Interessen. Das Interesse müßte sich auch auf die<br />

sozialen Ordnungsnormen beziehen. Gedacht ist hierbei an die Ökologie, vor<br />

allem aber an die sozialpolitische Verantwortung <strong>de</strong>r gegenwärtigen Gesellschaft<br />

für die kommen<strong>de</strong>n Generationen. Es geht nicht an, daß die heutige<br />

Gesellschaft aus Eigeninteresse auf Kosten <strong>de</strong>r kommen<strong>de</strong>n Generation eine<br />

Schul<strong>de</strong>nlast anhäuft. Die Demokratie <strong>de</strong>s „one man one vote" kennt kein<br />

Familien- o<strong>de</strong>r Elternvotum. Es liegt darum alles an <strong>de</strong>r gegenwärtigen Generation,<br />

über die individuellen Interessen hinaus einen Konsens hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r Ordnungsnormen für eine stabile Gesellschaft zu fin<strong>de</strong>n. 5<br />

Folgerungen für die Demokratisierung von Entwicklungslän<strong>de</strong>rn<br />

Im allgemeinen sind Entwicklungslän<strong>de</strong>r nicht gekennzeichnet durch einen<br />

ausgesprochenen Individualismus, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnen Demokratietheorie<br />

vorausgesetzt wird. Sie sind zu sehr mit ihren traditionellen Gruppierungen<br />

verbun<strong>de</strong>n. Diese Form gemeinsamer Lebensbewältigung reicht allerdings<br />

meistens nur bis an die Grenzen <strong>de</strong>ssen, was man als Heimat o<strong>de</strong>r vielleicht<br />

nur als Stammesverband bezeichnen kann. Das entspricht ungefähr <strong>de</strong>m, was<br />

wir in <strong>de</strong>n Großgesellschaften unter Gemein<strong>de</strong>autonomie verstehen. Die<br />

Kolonisierung hat auf die autochthonen Gruppenbildungen kaum Rücksicht<br />

genommen. Sie hat vielmehr die verschie<strong>de</strong>nsten Stammesverbän<strong>de</strong> unvermittelt<br />

einem künstlich geschaffenen Staat einverleibt. Natürlich müssen die<br />

alten gesellschaftlichen Strukturen sich irgendwie öffnen, um in einen größeren<br />

Verbund integriert zu wer<strong>de</strong>n. Am einflußreichsten wür<strong>de</strong> dies wohl<br />

zunächst auf wirtschaftlichem Gebiet geschehen durch die Einbindung in<br />

eine umfassen<strong>de</strong> Marktwirtschaft. Diese setzt aber eine wirtschaftliche Individualisierung<br />

im Sinn <strong>de</strong>s Privateigentums voraus, ohne daß damit notwendigerweise<br />

das Familieneigentum aufgelöst wer<strong>de</strong>n müßte. Das Privateigentum<br />

ist ein wirksames <strong>Mit</strong>tel im Hinblick auf die Erziehung zur Eigenverantwortung<br />

in einem größeren gesellschaftlichen Gebil<strong>de</strong>. Es zwingt zugleich<br />

5<br />

Vgl. hierzu <strong>de</strong>n instruktiven Artikel von Max Wingert, Familienrecht - Grundrecht für Kin<strong>de</strong>r,<br />

in: Die Neue Ordnung, 53. Jg., 1999, 118-128.

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