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thema - Lebenshilfe Wien

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einrichtung eingestellt wird, kann die MA40<br />

nach §26 <strong>Wien</strong>er Sozialhilfegesetz aktiv auf<br />

das gesamte verwertbare geerbte Vermögen<br />

zugreifen, wieder bis auf den fünffachen<br />

Dauerleistungsbetrag von ca. 3.720,-<br />

Euro.<br />

Dieser Zugriff kann auch dann erfolgen,<br />

wenn der Wechsel in eine vollbetreute<br />

Wohneinrichtung bereits bis max. 3 Jahre<br />

zurückliegt, d.h. wenn innerhalb der letzten<br />

3 Jahre nach Beendigung des Dauerleistungsbezuges<br />

Vermögen hinzukommt,<br />

wird regressiert (=aktiv zugegriffen).<br />

Die Überprüfung und Beurteilung des Einzelfalls,<br />

vor allem in Hinblick auf tatsächliche<br />

Verwertbarkeit des ererbten Vermögens<br />

oder auf Zahlungsmodalitäten bei sozialen<br />

Härtefällen oder bei mehrfachem Vermögenserwerb,<br />

obliegt allerdings dem örtlich<br />

zuständigen Sozialzentrum. Servicetelefon<br />

der MA 40: 4000-8040.<br />

Was passiert mit der Dauerleistung,<br />

wenn die beziehende Person mit intellektueller<br />

Beeinträchtigung eine Wohnung<br />

erbt?<br />

Die Dauerleistung kann weiter bezogen<br />

werden, allerdings wird eine grundbücherliche<br />

Sicherstellung seitens der MA 40 erfolgen.<br />

Wenn die beziehende Person in der<br />

Wohnung lebt – also ein Wohnbedürfnis hat<br />

– wird keine Veräußerung verlangt und auch<br />

nicht betrieben. Wenn sie woanders wohnt,<br />

wird eine Veräußerung von ihr verlangt<br />

Ändert sich durch ein Erbe etwas bei<br />

der Waisenpension?<br />

Nein.<br />

Was passiert mit dem Erbe, wenn ein<br />

Mensch in einem Wohnhaus der<br />

<strong>Lebenshilfe</strong> <strong>Wien</strong> oder einer anderen<br />

Organisation lebt?<br />

Für Maßnahmen, deren Förderung aufgrund<br />

des <strong>Wien</strong>er Behindertengesetzes (WBHG)<br />

mitmachen 5/10 >>> www.lebenshilfe-wien.at<br />

service<br />

gewährt wird, ist ein Kostenbeitrag gemäß<br />

§ 24 WBHG zu leisten, z. B 30% des Pflegegeldes<br />

für Beschäftigungstherapie. Es wird<br />

auf das Einkommen zugegriffen, dazu gelten<br />

auch Erträge aus dem Vermögen. Ein<br />

Kostenbeitrag aus dem geerbten Vermögen<br />

selbst ist in diesem Gesetz nicht vorgesehen,<br />

auch nicht, dass dieses Vermögen dem<br />

Träger der Behindertenhilfe zufällt, wenn<br />

der Mensch mit Behinderung stirbt.<br />

Wer erbt das Vermögen der Person<br />

mit intellektueller Beeinträchtigung?<br />

Die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge<br />

oder es liegt ein Testament vor. Sollte kein<br />

Erbe vorhanden sein, fällt das Vermögen dem<br />

Staat zu.<br />

Kann eine Person mit intellektueller<br />

Beeinträchtigung ein Testament errichten?<br />

Jede Person über 18 Jahre, die geschäftsfähig<br />

ist, kann selbständig ein Testament errichten.<br />

Für besachwaltete Personen kommt<br />

hier nur das öffentliche Testament in Frage:<br />

beim Notar oder beim Gericht. Die Person<br />

muss allerdings in der Lage sein, eine Willensäußerung<br />

abzugeben, sonst ist sie nicht<br />

testierfähig.<br />

Gibt es eine Erbschaftssteuer?<br />

Nein. Seit 2008 besteht aufgrund des Schenkungsmeldegesetzes<br />

eine Meldepflicht für<br />

bestimmte Schenkungen, dabei handelt es<br />

sich um eine reine Information an das Finanzamt,<br />

die keine Steuer auslöst.<br />

Bei Angehörigen gilt eine Grenze von<br />

50.000 Euro pro Jahr, bei Nicht Angehörigen<br />

gilt eine Grenze von 15.000 Euro innerhalb<br />

von 5 Jahren, bis zu der ohne Meldung<br />

geschenkt werden darf.<br />

Ingrid Wick<br />

Persönliche Beratung:<br />

Mag. a Ingrid Wick, T: 1 5 -<br />

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