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„Lieben – Laufen – Lernen“ - Wiener Seniorenbund

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Aktuelles<br />

MediKaMente iM internet:<br />

Neue seriöse Info-Quellen<br />

Medikamente und Internet – das<br />

kann für die Konsumenten und<br />

Patienten eine positive Sache<br />

sein, soweit es die Information betrifft.<br />

Ein neuer Dienst bietet allen Interessierten<br />

kostenlos seriöse Informationen<br />

über Medikamente an. Immer wieder<br />

wird zu Recht davor gewarnt, dass über<br />

Internet Medikamente aus zweifelhaften<br />

Quellen zum Kauf angeboten werden.<br />

Im „günstigsten“ Fall kauft man auf diesem<br />

Weg ein wirkungsloses Präparat, im<br />

schlechtesten Fall ist dieses Präparat sogar<br />

schädlich wenn nicht gar gefährlich.<br />

Irgendwo in zweifelhaften „Werkstätten“<br />

aus zweifelhaften Stoffen und unter<br />

schlechten hygienischen Bedingungen<br />

zusammengebaut. Also Hände weg vom<br />

Medikamenten­Kauf per Internet! In Österreich<br />

ist es aus gutem Grund verboten,<br />

6 | 6/11<br />

Medikamente über Internet anzubieten.<br />

Wer von ausländischen Websites hier<br />

nicht zugelassene Medikamente bestellt,<br />

muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.<br />

Als Informationsquelle über Medikamente<br />

eignet sich das Internet aber<br />

hervorragend. Es stehen nun bereits<br />

zwei Portale zur Verfügung, über die<br />

man per Mausklick Informationen über<br />

die wichtigsten Medikamente, die in<br />

Europa zugelassen sind, erhalten kann.<br />

Es sind dies der Dienst „Diagnosia“ und<br />

das entsprechende Info­Angebot der<br />

AGES, der Österreichischen Agentur<br />

für Gesundheit und Ernährungssicherheit.<br />

Die AGES ist in Österreich jene<br />

Stelle, die für die Zulassung von Medikamenten<br />

und für die Überwachung deren<br />

Sicherheit zuständig ist. Wirkungswei­<br />

se, Nebenwirkungen und Anwendungsgebiete<br />

von Medikamenten werden auf<br />

diesen Websites dargestellt.<br />

www.diagnosia.at oder<br />

http://pharmaweb.ages.at/index.jsf<br />

Verbesserung bei der nutZung Von Handys:<br />

Warn-SMS und Gratis-Papierrechnung<br />

Zu hohen Handy­Rechnungen soll<br />

künftig vorgebeugt werden und<br />

die Gratis­Papierrechnung bleibt<br />

erhalten. Das sind zwei Punkte aus der<br />

geplanten Novelle zum Telekommunikationsgesetz.<br />

Niemand soll mehr wegen<br />

einer extrem hohen Handy­Rechnung<br />

buchstäblich aus allen Wolken fallen.<br />

Künftig soll jeder Handy­Nutzer bei seiner<br />

Handy­Gesellschaft festlegen können,<br />

ab welchem monatlichen Betrag<br />

er davor gewarnt werden möchte, dass<br />

er drauf und dran ist, diese Grenze zu<br />

überschreiten. Die Warnung wird dann<br />

per SMS verschickt. Das ist besonders<br />

wichtig für das Telefonieren im Ausland<br />

oder in Grenznähe, wo man, ohne es zu<br />

bemerken, bereits im fremden Netz ist.<br />

Solchen „Roaming“­Fallen wird dadurch<br />

vorgebeugt. Auch das Downloaden aus<br />

dem Internet kann je nach Vertrag ins<br />

Geld gehen. Was auch immer der Grund<br />

für eine hohe Gebühr ist: Die automatische<br />

Warnung soll anzeigen, wo man<br />

mit seiner Handy­Rechnung bereits angelangt<br />

ist. Außerdem: Für das Bestehen<br />

auf einer Papierrechnung per Post durch<br />

die Kunden soll es keinen Preiszuschlag<br />

geben dürfen. Das muss dann so auch<br />

für alle anderen Geschäfte gelten, egal<br />

ob Handy oder ein anderer Vertrag.<br />

Nicht jeder, der ein Handy hat, hat einen<br />

Internetanschluss und eine Email­Adresse,<br />

an die er sich fällige Rechnungen<br />

senden lassen kann. Ein weiteres Service:<br />

Ähnlich wie beim Strombezug soll<br />

künftig ein unabhängiger Tarifrechner<br />

Handy­Verträge vergleichbar machen.<br />

Bald Aus für Zahlscheingebühr?<br />

Auch in Sachen Zahlscheingebühr tut<br />

sich was: Der Verein für Konsumenteninformation<br />

hat einen Mobilfunkanbieter<br />

wegen der Verrechnung einer<br />

Zahlscheingebühr an die Kunden geklagt<br />

und nun vom Oberlandesgericht<br />

Wien Recht bekommen. Das aktuelle<br />

Urteil ist auch für die Versicherungsbranche<br />

relevant. Hier hat das Handelsgericht<br />

Wien vor einigen Monaten<br />

nach einer Klage eine Zahlscheingebühr<br />

für unzulässig erklärt. Es gibt<br />

Hoffnung, dass eine solche Zahlscheingebühr<br />

generell fällt.<br />

Was die Mobilfunkanbieter ärgert<br />

und die Konsumentenschützer freut,<br />

bringt für die Seniorinnen und Senioren<br />

jedenfalls Erleichterungen und Klarheiten.<br />

Es geht um die geplante Novelle<br />

zum Telekommunikationsgesetz.<br />

In Kürze: Ob Roaming­Fallen in<br />

Grenznähe, versteckte Klauseln oder<br />

Internet­Videos, so manche Handy­<br />

Rechnung schnellte bisher in oft ungeahnte<br />

Höhen. Das soll künftig nicht<br />

mehr vorkommen. Wenn die Rechnung<br />

zu hoch wird, sollen Kunden ein Warn­<br />

SMS bekommen. Der Grenzbetrag kann<br />

selbst festgelegt werden. Auch der Tatsache,<br />

dass 60 Prozent aller über 60jährigen<br />

keinen Internet­Anschluss haben,<br />

soll Rechnung getragen werden. Die Anbieter<br />

dürfen weiterhin für Papierrechnungen<br />

keine Extragebühr verlangen.<br />

Foto: Andrea Damm Pixelio<br />

Foto: Harald Wanetschka / Pixelio

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