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DMO-Rufgruppenzuweisungen<br />

• DMO-Nutzungskonzept <strong>der</strong> BD<strong>BOS</strong> vom 20.12.2013<br />

• DMO-Konzept Land Brandenburg vom 15. Juli 2014<br />

• Weitergehende Regelungen des Landes erfolgten zu<br />

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Vorbehalt Rufgruppen zbV, Vergabe durch AS BB<br />

bevorzugter Nutzung Rufgruppen Gateway- und<br />

Repeaterbetrieb<br />

Vorgabe <strong>der</strong> jeweils 1. und 2. Hauptarbeitsgruppen Feuerwehr<br />

je Landkreis zur Entkopplung benachbarter Bereiche<br />

Vorgabe Hauptarbeitsgruppen KatSch/ Rettungsdienst<br />

Bei Mehrbedarf an Rufgruppen<br />

• Zusätzliche Verwendung nicht durch ASBB reservierter Gruppen <strong>der</strong><br />

jeweiligen <strong>BOS</strong> (F, K, R) in Verantwortung <strong>der</strong> Einsatzleitung mgl.<br />

• Zusätzliche Gruppenzuweisungen über AS BB möglich<br />

www.brandenburg.dlrg.de<br />

21.02.2015 Schellhorn 6

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