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Detailkonzept - Öffentliche Statistik Kanton St.Gallen

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Organisationsschema:<br />

SDK<br />

EDI<br />

KOGES<br />

<strong>Kanton</strong>e<br />

BFS<br />

<strong>Kanton</strong>ale<br />

<strong><strong>St</strong>atistik</strong>stellen<br />

oder<br />

beauftragte<br />

private<br />

Institutionen<br />

<strong>St</strong>ationäre Betriebe des Gesundheitswesens<br />

Legende:<br />

Beratung / Verantwortung<br />

Datenfluss<br />

Für die <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der stationären Betriebe des Gesundheitswesens gilt es<br />

eine Reihe von organisatorischen Grundprinzipien festzulegen:<br />

• Die Erhebungen werden bei allen Betrieben im Gesundheitswesen<br />

und bei allen Betrieben, die sich der stationären Behandlung und<br />

Betreuung Behinderter und älterer Menschen widmen, durchgeführt.<br />

• Die Betriebe sind in bezug auf die aufgeführten Minimalangaben zur<br />

Auskunft verpflichtet, ausgenommen die privaten Betriebe, die nicht<br />

verpflichtet sind, gewisse Angaben über die Einnahmen und ihre<br />

ausserbetrieblichen Tätigkeiten zu liefern.<br />

• Das Bundesamt für <strong><strong>St</strong>atistik</strong> ist zuständig für die Führung einer zentralen<br />

Adressdatei, für die Koordination der Datenbeschaffung sowie<br />

für das Zusammenführen, Überprüfen und Auswerten der Daten auf<br />

gesamtschweizerischer Ebene. Die <strong>Kanton</strong>e melden dem Bundesamt<br />

für <strong><strong>St</strong>atistik</strong> Aufhebungen und Neugründungen von Betrieben.<br />

• Die <strong>Kanton</strong>e sorgen dafür, dass die Erhebungen bei den Betrieben in<br />

ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden. Sie können Organisationen<br />

des Krankenhaus- und Heimbereichs oder andere geeignete private<br />

Institutionen mit der Durchführung beauftragen.<br />

Die <strong>Kanton</strong>e sorgen für den Versand der Erhebungsunterlagen und für<br />

einen vollständigen Rücklauf, führen eine Datenvalidierung durch und<br />

sind zuständig für die Datenauswertung auf kantonaler Ebene. Einmal<br />

jährlich übermitteln sie die bereinigten Daten unter Einhaltung einer<br />

einheitlichen Datenstruktur auf elektronischen Datenträgern fristgerecht<br />

an das Bundesamt für <strong><strong>St</strong>atistik</strong>.<br />

• Die <strong>Kanton</strong>e können auf ihrem Gebiet zusätzliche Angaben verlangen,<br />

die im gesamtschweizerischen Katalog der Minimaldaten nicht<br />

enthalten sind.<br />

Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 7

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