Detailkonzept - Ãffentliche Statistik Kanton St.Gallen
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Organisationsschema:<br />
SDK<br />
EDI<br />
KOGES<br />
<strong>Kanton</strong>e<br />
BFS<br />
<strong>Kanton</strong>ale<br />
<strong><strong>St</strong>atistik</strong>stellen<br />
oder<br />
beauftragte<br />
private<br />
Institutionen<br />
<strong>St</strong>ationäre Betriebe des Gesundheitswesens<br />
Legende:<br />
Beratung / Verantwortung<br />
Datenfluss<br />
Für die <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der stationären Betriebe des Gesundheitswesens gilt es<br />
eine Reihe von organisatorischen Grundprinzipien festzulegen:<br />
• Die Erhebungen werden bei allen Betrieben im Gesundheitswesen<br />
und bei allen Betrieben, die sich der stationären Behandlung und<br />
Betreuung Behinderter und älterer Menschen widmen, durchgeführt.<br />
• Die Betriebe sind in bezug auf die aufgeführten Minimalangaben zur<br />
Auskunft verpflichtet, ausgenommen die privaten Betriebe, die nicht<br />
verpflichtet sind, gewisse Angaben über die Einnahmen und ihre<br />
ausserbetrieblichen Tätigkeiten zu liefern.<br />
• Das Bundesamt für <strong><strong>St</strong>atistik</strong> ist zuständig für die Führung einer zentralen<br />
Adressdatei, für die Koordination der Datenbeschaffung sowie<br />
für das Zusammenführen, Überprüfen und Auswerten der Daten auf<br />
gesamtschweizerischer Ebene. Die <strong>Kanton</strong>e melden dem Bundesamt<br />
für <strong><strong>St</strong>atistik</strong> Aufhebungen und Neugründungen von Betrieben.<br />
• Die <strong>Kanton</strong>e sorgen dafür, dass die Erhebungen bei den Betrieben in<br />
ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden. Sie können Organisationen<br />
des Krankenhaus- und Heimbereichs oder andere geeignete private<br />
Institutionen mit der Durchführung beauftragen.<br />
Die <strong>Kanton</strong>e sorgen für den Versand der Erhebungsunterlagen und für<br />
einen vollständigen Rücklauf, führen eine Datenvalidierung durch und<br />
sind zuständig für die Datenauswertung auf kantonaler Ebene. Einmal<br />
jährlich übermitteln sie die bereinigten Daten unter Einhaltung einer<br />
einheitlichen Datenstruktur auf elektronischen Datenträgern fristgerecht<br />
an das Bundesamt für <strong><strong>St</strong>atistik</strong>.<br />
• Die <strong>Kanton</strong>e können auf ihrem Gebiet zusätzliche Angaben verlangen,<br />
die im gesamtschweizerischen Katalog der Minimaldaten nicht<br />
enthalten sind.<br />
Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 7