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Detailkonzept - Öffentliche Statistik Kanton St.Gallen

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Anfang 1995 wurde das Grobkonzept den <strong>Kanton</strong>en zur <strong>St</strong>ellungnahme<br />

vorgelegt. Die Reaktionen waren grundsätzlich positiv. Die <strong>Kanton</strong>e<br />

unterstützten die Vorschläge und auch die Auskunftspflicht mehrheitlich.<br />

Ein Grossteil erklärt sich mit der Änderung der bisherigen Rolle<br />

der H+/VESKA einverstanden. Die vorgeschlagene Zentralisierung der<br />

Organisation und der Projektkoordination durch das EDI dürfte zur<br />

Vereinheitlichung der <strong><strong>St</strong>atistik</strong> beitragen.<br />

Die vorgeschlagenen Erhebungen wurden insgesamt positiv aufgenommen,<br />

mit Ausnahme der unzureichenden Unterscheidung zwischen<br />

stationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung.<br />

Eine medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> wurde ebenfalls begrüsst, obwohl die Möglichkeit<br />

einer Inkraftsetzung per Anfang 1997 von den meisten <strong>Kanton</strong>en<br />

angezweifelt wurde. Es wurde bedauert, dass die Auskunftspflicht<br />

nicht auf die Fallkosten ausgedehnt werden konnte, auch wenn dabei<br />

nicht die effektiven Kosten, sondern lediglich die "fakturierten Beträge"<br />

erfasst werden. Die technischen Aspekte und das Übertragungsformat<br />

der Daten waren noch nicht spezifiziert und die <strong>Kanton</strong>e ersuchten um<br />

Aufschluss über die genauen Modalitäten. Die Frist zur Verwirklichung<br />

dieser <strong><strong>St</strong>atistik</strong> per 1. Januar 1997 erschien vielen <strong>Kanton</strong>en als zu<br />

knapp und schliesslich waren sie auch wegen der anfallenden Kosten<br />

dieser neuen <strong><strong>St</strong>atistik</strong> beunruhigt.<br />

Sämtliche Krankenhäuser, sozialmedizinischen Institutionen, Spitalverbände<br />

und andere in diesem Bereich tätige Verbände erhielten ein Informationsschreiben<br />

zu dieser <strong><strong>St</strong>atistik</strong>. Das Projekt wurde mit Interesse<br />

aufgenommen und die verschiedenen Interessengruppen konnten sich<br />

durch ihre Delegierten in den Kommissionen und Begleitgruppen dazu<br />

äussern.<br />

1.1.5. Bedeutung<br />

Mit dem Inkrafttreten des Bundesstatistikgesetzes und des neuen Krankenversicherungsgesetzes<br />

hat sich die Situation grundlegend geändert.<br />

Dank der Auskunftspflicht wird das BFS über vollständige und weitgehend<br />

vergleichbare Daten verfügen. Die wichtige Rolle der <strong>Kanton</strong>e bei<br />

der Datenerfassung dürfte der <strong><strong>St</strong>atistik</strong> förderlich sein, und zwar sowohl<br />

im Hinblick auf die Erhebung wie auch für die Verwendung der Daten.<br />

Mit der Verbesserung der Kenntnisse (bezüglich <strong>St</strong>rukturen, Leistungen<br />

und Kosten) über die stationären Betriebe des Gesundheitswesens<br />

schaffen diese <strong><strong>St</strong>atistik</strong>en die Voraussetzung für eine Optimierung der<br />

kantonalen Spitalplanung und der interkantonalen Zusammenarbeit im<br />

Gesundheitsbereich. So können gewisse Aspekte unseres Gesundheitswesens<br />

aufgrund von verlässlichen Angaben überdacht werden.<br />

Die Schweizerische Kommission für Gesundheitsstatistik (KOGES)<br />

und die Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) halten dieses Projekt im<br />

Hinblick auf die Verbesserung der Kenntnisse unseres Gesund-<br />

Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 5

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