Detailkonzept - Ãffentliche Statistik Kanton St.Gallen
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Anfang 1995 wurde das Grobkonzept den <strong>Kanton</strong>en zur <strong>St</strong>ellungnahme<br />
vorgelegt. Die Reaktionen waren grundsätzlich positiv. Die <strong>Kanton</strong>e<br />
unterstützten die Vorschläge und auch die Auskunftspflicht mehrheitlich.<br />
Ein Grossteil erklärt sich mit der Änderung der bisherigen Rolle<br />
der H+/VESKA einverstanden. Die vorgeschlagene Zentralisierung der<br />
Organisation und der Projektkoordination durch das EDI dürfte zur<br />
Vereinheitlichung der <strong><strong>St</strong>atistik</strong> beitragen.<br />
Die vorgeschlagenen Erhebungen wurden insgesamt positiv aufgenommen,<br />
mit Ausnahme der unzureichenden Unterscheidung zwischen<br />
stationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung.<br />
Eine medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> wurde ebenfalls begrüsst, obwohl die Möglichkeit<br />
einer Inkraftsetzung per Anfang 1997 von den meisten <strong>Kanton</strong>en<br />
angezweifelt wurde. Es wurde bedauert, dass die Auskunftspflicht<br />
nicht auf die Fallkosten ausgedehnt werden konnte, auch wenn dabei<br />
nicht die effektiven Kosten, sondern lediglich die "fakturierten Beträge"<br />
erfasst werden. Die technischen Aspekte und das Übertragungsformat<br />
der Daten waren noch nicht spezifiziert und die <strong>Kanton</strong>e ersuchten um<br />
Aufschluss über die genauen Modalitäten. Die Frist zur Verwirklichung<br />
dieser <strong><strong>St</strong>atistik</strong> per 1. Januar 1997 erschien vielen <strong>Kanton</strong>en als zu<br />
knapp und schliesslich waren sie auch wegen der anfallenden Kosten<br />
dieser neuen <strong><strong>St</strong>atistik</strong> beunruhigt.<br />
Sämtliche Krankenhäuser, sozialmedizinischen Institutionen, Spitalverbände<br />
und andere in diesem Bereich tätige Verbände erhielten ein Informationsschreiben<br />
zu dieser <strong><strong>St</strong>atistik</strong>. Das Projekt wurde mit Interesse<br />
aufgenommen und die verschiedenen Interessengruppen konnten sich<br />
durch ihre Delegierten in den Kommissionen und Begleitgruppen dazu<br />
äussern.<br />
1.1.5. Bedeutung<br />
Mit dem Inkrafttreten des Bundesstatistikgesetzes und des neuen Krankenversicherungsgesetzes<br />
hat sich die Situation grundlegend geändert.<br />
Dank der Auskunftspflicht wird das BFS über vollständige und weitgehend<br />
vergleichbare Daten verfügen. Die wichtige Rolle der <strong>Kanton</strong>e bei<br />
der Datenerfassung dürfte der <strong><strong>St</strong>atistik</strong> förderlich sein, und zwar sowohl<br />
im Hinblick auf die Erhebung wie auch für die Verwendung der Daten.<br />
Mit der Verbesserung der Kenntnisse (bezüglich <strong>St</strong>rukturen, Leistungen<br />
und Kosten) über die stationären Betriebe des Gesundheitswesens<br />
schaffen diese <strong><strong>St</strong>atistik</strong>en die Voraussetzung für eine Optimierung der<br />
kantonalen Spitalplanung und der interkantonalen Zusammenarbeit im<br />
Gesundheitsbereich. So können gewisse Aspekte unseres Gesundheitswesens<br />
aufgrund von verlässlichen Angaben überdacht werden.<br />
Die Schweizerische Kommission für Gesundheitsstatistik (KOGES)<br />
und die Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) halten dieses Projekt im<br />
Hinblick auf die Verbesserung der Kenntnisse unseres Gesund-<br />
Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 5