Detailkonzept - Ãffentliche Statistik Kanton St.Gallen
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Die kantonalen <strong>St</strong>ellen unterstehen derselben Datenschutzpflicht wie<br />
das BFS, sofern das kantonale Gesetz nichts anderes vorsieht. Der Austausch<br />
zwischen BFS und Partnern wird vertraglich geregelt.<br />
7.2. Voraussetzungen für die Realisierung der <strong><strong>St</strong>atistik</strong><br />
Bei der Untersuchung der Erfordernisse an die zu erhebenden Daten<br />
müssen die folgenden Aspekte beachtet werden, die für die Verwirklichung<br />
der Ziele der Medizinischen <strong><strong>St</strong>atistik</strong> unabdingbar sind.<br />
Für die Analyse der Rehospitalisationen ist es nötig, verschiedene Spitalbehandlungen<br />
eines Individuums über mehrere Institutionen und<br />
mehrere Jahre zu verknüpfen. Dazu braucht es ein Verfahren, mit dem<br />
Behandlungsdaten von ein und derselben Person zusammengeführt<br />
werden können. Dies muss in einer anonymisierten Form geschehen,<br />
die Rückschlüsse auf die Identität der behandelten Person verunmöglicht.<br />
Dasselbe Verfahren wird auch benötigt für die Durchführung von epidemiologischen<br />
Analysen. Die Berechnung von Krankheitshäufigkeiten<br />
in der Bevölkerung (Prävalenz und/oder Inzidenz) beispielsweise ist<br />
nicht realisierbar, wenn nur bekannt ist, wieviele Behandlungen durchgeführt<br />
worden sind. Zusätzlich muss auch eruiert werden, wieviele<br />
Personen an den beobachteten Behandlungen beteiligt waren. Nur mit<br />
Hilfe einer solchen Längsschnittbetrachtung lässt sich anhand von Behandlungsfalldaten,<br />
wie sie die Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> darstellt, die effektive<br />
Grösse der Population ermitteln, die infolge einer bestimmten<br />
Krankheit (z.B. Diabetes mellitus) hospitalisiert wurde.<br />
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Notwendigkeit der Abstimmung<br />
mit der Geburten- und der Todesursachenstatistik. Diese Abstimmung<br />
ermöglicht eine weitergehende epidemiologische Datenanalyse und Interpretation<br />
der bestehenden Vitalstatistiken, z.B. der Morbidität von<br />
Neugeborenen mit geringem Geburtsgewicht oder des Krankheitsverlaufs<br />
bei älteren Menschen in den letzten 6-12 Lebensmonaten.<br />
Einige soziodemographische Daten wie die Angabe des Wohnortes o-<br />
der der Nationalität sind Merkmale, die für die Datenanalyse auf eidgenössischer<br />
Ebene in diesem Genauigkeitsgrad nicht unbedingt nötig<br />
sind. Sie entsprechen aber dem Bedürfnis der <strong>Kanton</strong>e, die auf diese<br />
Weise genaue Angaben über die regionalen Hospitalisationshäufigkeiten<br />
in ihrem <strong>Kanton</strong> erhalten.<br />
7.3. Gewährleistung des Datenschutzes<br />
Die Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes sind technischer<br />
und organisatorischer Art. Es folgt ein kurzer Überblick über die<br />
zu treffenden Massnahmen. Die detaillierte Beschreibung und technischen<br />
Spezifikationen werden in einem speziellen Datenschutzkonzept<br />
"Datenschutz in der Medizinischen <strong><strong>St</strong>atistik</strong>" gegeben.<br />
Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 38