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Detailkonzept - Öffentliche Statistik Kanton St.Gallen

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Die kantonalen <strong>St</strong>ellen unterstehen derselben Datenschutzpflicht wie<br />

das BFS, sofern das kantonale Gesetz nichts anderes vorsieht. Der Austausch<br />

zwischen BFS und Partnern wird vertraglich geregelt.<br />

7.2. Voraussetzungen für die Realisierung der <strong><strong>St</strong>atistik</strong><br />

Bei der Untersuchung der Erfordernisse an die zu erhebenden Daten<br />

müssen die folgenden Aspekte beachtet werden, die für die Verwirklichung<br />

der Ziele der Medizinischen <strong><strong>St</strong>atistik</strong> unabdingbar sind.<br />

Für die Analyse der Rehospitalisationen ist es nötig, verschiedene Spitalbehandlungen<br />

eines Individuums über mehrere Institutionen und<br />

mehrere Jahre zu verknüpfen. Dazu braucht es ein Verfahren, mit dem<br />

Behandlungsdaten von ein und derselben Person zusammengeführt<br />

werden können. Dies muss in einer anonymisierten Form geschehen,<br />

die Rückschlüsse auf die Identität der behandelten Person verunmöglicht.<br />

Dasselbe Verfahren wird auch benötigt für die Durchführung von epidemiologischen<br />

Analysen. Die Berechnung von Krankheitshäufigkeiten<br />

in der Bevölkerung (Prävalenz und/oder Inzidenz) beispielsweise ist<br />

nicht realisierbar, wenn nur bekannt ist, wieviele Behandlungen durchgeführt<br />

worden sind. Zusätzlich muss auch eruiert werden, wieviele<br />

Personen an den beobachteten Behandlungen beteiligt waren. Nur mit<br />

Hilfe einer solchen Längsschnittbetrachtung lässt sich anhand von Behandlungsfalldaten,<br />

wie sie die Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> darstellt, die effektive<br />

Grösse der Population ermitteln, die infolge einer bestimmten<br />

Krankheit (z.B. Diabetes mellitus) hospitalisiert wurde.<br />

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Notwendigkeit der Abstimmung<br />

mit der Geburten- und der Todesursachenstatistik. Diese Abstimmung<br />

ermöglicht eine weitergehende epidemiologische Datenanalyse und Interpretation<br />

der bestehenden Vitalstatistiken, z.B. der Morbidität von<br />

Neugeborenen mit geringem Geburtsgewicht oder des Krankheitsverlaufs<br />

bei älteren Menschen in den letzten 6-12 Lebensmonaten.<br />

Einige soziodemographische Daten wie die Angabe des Wohnortes o-<br />

der der Nationalität sind Merkmale, die für die Datenanalyse auf eidgenössischer<br />

Ebene in diesem Genauigkeitsgrad nicht unbedingt nötig<br />

sind. Sie entsprechen aber dem Bedürfnis der <strong>Kanton</strong>e, die auf diese<br />

Weise genaue Angaben über die regionalen Hospitalisationshäufigkeiten<br />

in ihrem <strong>Kanton</strong> erhalten.<br />

7.3. Gewährleistung des Datenschutzes<br />

Die Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes sind technischer<br />

und organisatorischer Art. Es folgt ein kurzer Überblick über die<br />

zu treffenden Massnahmen. Die detaillierte Beschreibung und technischen<br />

Spezifikationen werden in einem speziellen Datenschutzkonzept<br />

"Datenschutz in der Medizinischen <strong><strong>St</strong>atistik</strong>" gegeben.<br />

Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 38

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