Detailkonzept - Ãffentliche Statistik Kanton St.Gallen
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6. Durchführung der Erhebung<br />
6.1. Datenfluss<br />
Die Durchführung der Erhebung richtet sich nach den im Grobkonzept<br />
(Kapitel 7) festgelegten Prinzipien und organisatorischen Abläufen. Die<br />
dezentrale Organisation sei hier nochmals kurz dargestellt:<br />
Bundesamt für <strong><strong>St</strong>atistik</strong> (BFS)<br />
<strong>Kanton</strong>ale <strong><strong>St</strong>atistik</strong>stelle oder beauftragte private Institution<br />
Krankenhäuser<br />
Die Angabe der im Minimaldatensatz aufgeführten Merkmale ist im<br />
Rahmen der in Kapitel 4.2. gegebenen Falldefinition für alle schweizerischen<br />
Krankenhäuser obligatorisch. Es handelt sich um eine Vollerhebung,<br />
die gesamtschweizerisch einmal jährlich erfolgt. Damit bei den<br />
Krankenhäusern und den kantonalen <strong><strong>St</strong>atistik</strong>stellen eine logistisch einwandfreie<br />
Durchführung gewährleistet werden kann, können die <strong>Kanton</strong>e<br />
von sich aus eine monatliche oder eine kontinuierliche Datenerhebung<br />
einführen.<br />
6.1.1. Aufgaben der Krankenhäuser<br />
Die Krankenhäuser sind verantwortlich für die Erstellung der Datensätze<br />
für die gesamtschweizerischen Minimaldaten und gegebenenfalls<br />
von kantonalen Zusatzdaten (N.B. <strong>Kanton</strong>ale Minimaldaten müssen<br />
zwingend mindestens die gesamtschweizerischen Merkmale umfassen).<br />
Diese Datensätze werden bei Behandlungsende respektive Austritt hergestellt,<br />
ausgenommen die administrativen Meldungen für die am<br />
31.12. Hospitalisierten, die jährlich per 31.12. erzeugt werden. Alle in<br />
einer Erhebungsperiode, d.h. einem Kalenderjahr, erstellten Datensätze<br />
werden der kantonalen <strong><strong>St</strong>atistik</strong>stelle auf Datenträger oder via elektronischem<br />
Datentransfer übermittelt. Die Detailspezifikationen für die<br />
Dateiformate und den Datentransfer ans das BFS werden im Anhang<br />
beschrieben. Die Krankenhäuser können den kantonalen <strong><strong>St</strong>atistik</strong>stellen<br />
keine schriftlichen Fragebogen zustellen. Wenn die Datensätze nicht<br />
mit dem Spitalinformationssystem erzeugt werden können, muss das<br />
Spital die Datenerfassung unter Einhalt des Datenschutzes und der Datensicherheit<br />
extern, d.h. durch outsourcing, ausführen lassen.<br />
Ein theoretisches Organisationsmodell für die Produktion der Datensätze<br />
für die Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong><br />
Selbstverständlich gibt es verschiedene Produktionsmöglichkeiten,<br />
manchmal sogar im selben Spital je nach Erfahrung und Kultur der verschiedenen<br />
Fachabteilungen. Trotzdem kann man sich, zumindest theo-<br />
Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 25