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Detailkonzept - Öffentliche Statistik Kanton St.Gallen

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6. Durchführung der Erhebung<br />

6.1. Datenfluss<br />

Die Durchführung der Erhebung richtet sich nach den im Grobkonzept<br />

(Kapitel 7) festgelegten Prinzipien und organisatorischen Abläufen. Die<br />

dezentrale Organisation sei hier nochmals kurz dargestellt:<br />

Bundesamt für <strong><strong>St</strong>atistik</strong> (BFS)<br />

<strong>Kanton</strong>ale <strong><strong>St</strong>atistik</strong>stelle oder beauftragte private Institution<br />

Krankenhäuser<br />

Die Angabe der im Minimaldatensatz aufgeführten Merkmale ist im<br />

Rahmen der in Kapitel 4.2. gegebenen Falldefinition für alle schweizerischen<br />

Krankenhäuser obligatorisch. Es handelt sich um eine Vollerhebung,<br />

die gesamtschweizerisch einmal jährlich erfolgt. Damit bei den<br />

Krankenhäusern und den kantonalen <strong><strong>St</strong>atistik</strong>stellen eine logistisch einwandfreie<br />

Durchführung gewährleistet werden kann, können die <strong>Kanton</strong>e<br />

von sich aus eine monatliche oder eine kontinuierliche Datenerhebung<br />

einführen.<br />

6.1.1. Aufgaben der Krankenhäuser<br />

Die Krankenhäuser sind verantwortlich für die Erstellung der Datensätze<br />

für die gesamtschweizerischen Minimaldaten und gegebenenfalls<br />

von kantonalen Zusatzdaten (N.B. <strong>Kanton</strong>ale Minimaldaten müssen<br />

zwingend mindestens die gesamtschweizerischen Merkmale umfassen).<br />

Diese Datensätze werden bei Behandlungsende respektive Austritt hergestellt,<br />

ausgenommen die administrativen Meldungen für die am<br />

31.12. Hospitalisierten, die jährlich per 31.12. erzeugt werden. Alle in<br />

einer Erhebungsperiode, d.h. einem Kalenderjahr, erstellten Datensätze<br />

werden der kantonalen <strong><strong>St</strong>atistik</strong>stelle auf Datenträger oder via elektronischem<br />

Datentransfer übermittelt. Die Detailspezifikationen für die<br />

Dateiformate und den Datentransfer ans das BFS werden im Anhang<br />

beschrieben. Die Krankenhäuser können den kantonalen <strong><strong>St</strong>atistik</strong>stellen<br />

keine schriftlichen Fragebogen zustellen. Wenn die Datensätze nicht<br />

mit dem Spitalinformationssystem erzeugt werden können, muss das<br />

Spital die Datenerfassung unter Einhalt des Datenschutzes und der Datensicherheit<br />

extern, d.h. durch outsourcing, ausführen lassen.<br />

Ein theoretisches Organisationsmodell für die Produktion der Datensätze<br />

für die Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong><br />

Selbstverständlich gibt es verschiedene Produktionsmöglichkeiten,<br />

manchmal sogar im selben Spital je nach Erfahrung und Kultur der verschiedenen<br />

Fachabteilungen. Trotzdem kann man sich, zumindest theo-<br />

Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 25

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