Detailkonzept - Ãffentliche Statistik Kanton St.Gallen
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0<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
1.1. JJ 31.12. JJ<br />
Fall 0:<br />
Fall 1:<br />
Fall 2:<br />
Fall 3:<br />
Fall 4:<br />
Keine Erfassung, da nicht in der betreffenden Erhebungsperiode<br />
Erfassung mit Minimaldatensatz<br />
Erfassung mit Minimaldatensatz<br />
administrative Meldung mit gekürztem Datensatz<br />
administrative Meldung mit vollständigem Minimaldatensatz<br />
Während die "normalen" Fälle (1 und 2 nach Schema) laufend, periodisch<br />
oder einmalig am Jahresanfang des der Erhebungsperiode folgenden<br />
Jahres gemeldet resp. übermittelt werden, können die administrativen<br />
Meldungen erst anfangs des nächstfolgenden Jahres vorgenommen<br />
werden. Beim Beispiel "3" umfasst die administrative Meldung die Behandlungsperiode<br />
des Erhebungsjahres ohne Diagnosen- und Behandlungsangaben<br />
und Austrittsdatum. Die vollständige Erfassung erfolgt<br />
im folgendem Jahr, wie beispielsweise bei Fall "1". Bei den Patienten,<br />
die zu Beginn der Erhebungsperiode schon in Behandlung waren (Beispiel<br />
"4") wird eine administrative Meldung ohne Austrittsdatum jedoch<br />
mit den zum Meldezeitpunkt relevanten Diagnosen und durchgeführten<br />
Behandlungen erzeugt. Beim tatsächlichen Austritt ist eine<br />
<strong>St</strong>andarderfassung betreffend die gesamte Behandlungsdauer vorzunehmen.<br />
5. Variablen<br />
5.1. Minimaldatensatz der Medizinischen <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser<br />
Im Rahmen der obigen Falldefinition müssen für die Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong><br />
die folgenden Minimaldaten erfasst werden, deren Austrittsdatum<br />
in die jährliche Erhebungsperiode (1. Januar bis 31. Dezember) fällt.<br />
Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 22