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Detailkonzept - Öffentliche Statistik Kanton St.Gallen

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3<br />

4<br />

1.1. JJ 31.12. JJ<br />

Fall 0:<br />

Fall 1:<br />

Fall 2:<br />

Fall 3:<br />

Fall 4:<br />

Keine Erfassung, da nicht in der betreffenden Erhebungsperiode<br />

Erfassung mit Minimaldatensatz<br />

Erfassung mit Minimaldatensatz<br />

administrative Meldung mit gekürztem Datensatz<br />

administrative Meldung mit vollständigem Minimaldatensatz<br />

Während die "normalen" Fälle (1 und 2 nach Schema) laufend, periodisch<br />

oder einmalig am Jahresanfang des der Erhebungsperiode folgenden<br />

Jahres gemeldet resp. übermittelt werden, können die administrativen<br />

Meldungen erst anfangs des nächstfolgenden Jahres vorgenommen<br />

werden. Beim Beispiel "3" umfasst die administrative Meldung die Behandlungsperiode<br />

des Erhebungsjahres ohne Diagnosen- und Behandlungsangaben<br />

und Austrittsdatum. Die vollständige Erfassung erfolgt<br />

im folgendem Jahr, wie beispielsweise bei Fall "1". Bei den Patienten,<br />

die zu Beginn der Erhebungsperiode schon in Behandlung waren (Beispiel<br />

"4") wird eine administrative Meldung ohne Austrittsdatum jedoch<br />

mit den zum Meldezeitpunkt relevanten Diagnosen und durchgeführten<br />

Behandlungen erzeugt. Beim tatsächlichen Austritt ist eine<br />

<strong>St</strong>andarderfassung betreffend die gesamte Behandlungsdauer vorzunehmen.<br />

5. Variablen<br />

5.1. Minimaldatensatz der Medizinischen <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser<br />

Im Rahmen der obigen Falldefinition müssen für die Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong><br />

die folgenden Minimaldaten erfasst werden, deren Austrittsdatum<br />

in die jährliche Erhebungsperiode (1. Januar bis 31. Dezember) fällt.<br />

Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 22

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