Detailkonzept - Ãffentliche Statistik Kanton St.Gallen
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ebenso bei mehrfachem Urlaub, d.h. es werden nur die Abwesenheiten<br />
gezählt welche die die Dauer eines Tages überschreiten.<br />
Diese Falldefinition weist folgende Vorteile auf:<br />
1) Sie entsprechen den epidemiologischen Zielsetzungen besser, da<br />
die krankenhausinternen Verlegungen von keiner Bedeutung sind.<br />
2) Die betriebsinterne Organisation beeinflusst die Falldefinition<br />
nicht mehr. Dies im Gegensatz zu einer Falldefinition, die sich<br />
auf einen Aufenthalt auf einer Abteilung stützen würde. Aus diesem<br />
Grund werden auch keine Angaben bezüglich Fachabteilungen<br />
erhoben, da in dieser Beziehung die Heterogenität der Organisation<br />
der Betriebe zu gross ist. Im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen<br />
Beurteilungen wird aber die hauptsächliche<br />
Kostenstelle erfasst.<br />
Dabei sind folgende Nachteile in Kauf zu nehmen:<br />
1) Bei den Behandlungsfällen mit spitalinternen Verlegungen müssen<br />
die Daten bei Austritt zusammengefügt werden. Dies erfordert<br />
organisatorische Massnahmen und Mehraufwand.<br />
2) Für die krankenhausinternen Zwecke sind auch die einzelnen Daten<br />
nach Fachgebieten resp. Kostenstellen zu dokumentieren<br />
(fachgebietsbezogene Datensätze) und nach eigenem Bedarf auszuwerten.<br />
Normalerweise wird der <strong><strong>St</strong>atistik</strong>-Datensatz beim Spitalaustritt respektive<br />
dem Behandlungsabschluss des Patienten erstellt. Für diejenigen<br />
Patienten, die am <strong>St</strong>ichtag der Erhebungsperiode (31. Dezember) in Behandlung<br />
sind wird eine sogenannte administrative Meldung erstellt.<br />
Diese administrative Meldung muss keine Angaben betreffend die<br />
(möglicherweise zum gegebenen Zeitpunkt noch gar nicht vorhandenen)<br />
Diagnosen und Behandlungen enthalten. Sie dient der Ermittlung<br />
des gesamten Patientenbestandes am <strong>St</strong>ichtag. Bei Patienten, die zu diesem<br />
Zeitpunkt schon länger als 12 Monate in Behandlung sind, ist allerdings<br />
eine vollständige Meldung zu machen inklusive Diagnosen und<br />
Behandlungen.<br />
Zusammenfassend sei die Erfassung der Behandlungsfälle für eine Erhebungsperiode<br />
(ein Kalenderjahr vom 1.1. bis 31.12.) anhand eines<br />
Schemas dargestellt.<br />
Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 21