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Detailkonzept - Öffentliche Statistik Kanton St.Gallen

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ebenso bei mehrfachem Urlaub, d.h. es werden nur die Abwesenheiten<br />

gezählt welche die die Dauer eines Tages überschreiten.<br />

Diese Falldefinition weist folgende Vorteile auf:<br />

1) Sie entsprechen den epidemiologischen Zielsetzungen besser, da<br />

die krankenhausinternen Verlegungen von keiner Bedeutung sind.<br />

2) Die betriebsinterne Organisation beeinflusst die Falldefinition<br />

nicht mehr. Dies im Gegensatz zu einer Falldefinition, die sich<br />

auf einen Aufenthalt auf einer Abteilung stützen würde. Aus diesem<br />

Grund werden auch keine Angaben bezüglich Fachabteilungen<br />

erhoben, da in dieser Beziehung die Heterogenität der Organisation<br />

der Betriebe zu gross ist. Im Zusammenhang mit betriebswirtschaftlichen<br />

Beurteilungen wird aber die hauptsächliche<br />

Kostenstelle erfasst.<br />

Dabei sind folgende Nachteile in Kauf zu nehmen:<br />

1) Bei den Behandlungsfällen mit spitalinternen Verlegungen müssen<br />

die Daten bei Austritt zusammengefügt werden. Dies erfordert<br />

organisatorische Massnahmen und Mehraufwand.<br />

2) Für die krankenhausinternen Zwecke sind auch die einzelnen Daten<br />

nach Fachgebieten resp. Kostenstellen zu dokumentieren<br />

(fachgebietsbezogene Datensätze) und nach eigenem Bedarf auszuwerten.<br />

Normalerweise wird der <strong><strong>St</strong>atistik</strong>-Datensatz beim Spitalaustritt respektive<br />

dem Behandlungsabschluss des Patienten erstellt. Für diejenigen<br />

Patienten, die am <strong>St</strong>ichtag der Erhebungsperiode (31. Dezember) in Behandlung<br />

sind wird eine sogenannte administrative Meldung erstellt.<br />

Diese administrative Meldung muss keine Angaben betreffend die<br />

(möglicherweise zum gegebenen Zeitpunkt noch gar nicht vorhandenen)<br />

Diagnosen und Behandlungen enthalten. Sie dient der Ermittlung<br />

des gesamten Patientenbestandes am <strong>St</strong>ichtag. Bei Patienten, die zu diesem<br />

Zeitpunkt schon länger als 12 Monate in Behandlung sind, ist allerdings<br />

eine vollständige Meldung zu machen inklusive Diagnosen und<br />

Behandlungen.<br />

Zusammenfassend sei die Erfassung der Behandlungsfälle für eine Erhebungsperiode<br />

(ein Kalenderjahr vom 1.1. bis 31.12.) anhand eines<br />

Schemas dargestellt.<br />

Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 21

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