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Detailkonzept - Öffentliche Statistik Kanton St.Gallen

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2.4. <strong>Detailkonzept</strong> vom April 96, Tests und Vernehmlassung<br />

Das BFS legte im April 1996 plangemäss ein provisorisches <strong>Detailkonzept</strong><br />

vor. Dieses Konzept wurden den verschiedenen Partnern zur Vernehmlassung<br />

unterbreitet, also insbesondere den betroffenen kantonalen<br />

und Bundesämtern (BSV, BAG) sowie den zuständigen Verbänden<br />

(wie H+/VESKA, FMH, Patientenorganisation). Diese <strong>St</strong>ellen wurden<br />

eingeladen, die Sachdienlichkeit und Kohärenz des Projekts zu beurteilen.<br />

Bei einigen Spitälern wurde ein der Variablenliste entnommen<br />

Fragebogen getestet.<br />

Im Herbst 1996 wurden die zahlreichen <strong>St</strong>ellungnahmen und die Testergebnisse<br />

ausgewertet und eine Zusammenfassung der Kommentare<br />

erstellt. In einem letzten Arbeitsschritt in den Begleitgruppen wurde das<br />

ganze Projekt noch einmal revidiert und schliesslich das nun vorliegende<br />

definitive Konzept (Version 1997) verfasst.<br />

2.5. Kohärenz mit Krankenhaus-, Fallkostenstatistik und mit den<br />

Vitalstatistiken<br />

Die Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> muss mit den administrativen Daten der<br />

Krankenhäuser (Krankenhausstatistik) in Beziehung gebracht werden<br />

können. Auf diese Weise kann der sogenannte Case-mix (d.h. die Zusammensetzung<br />

des Patientengut) auf Ebene eines Spitals und seiner<br />

Hauptkostenstellen ermittelt werden. Dieser Case-mix ermöglicht Vergleiche<br />

der Ressourcen oder Kosten zwischen den verschiedenen Spitäler.<br />

Daneben muss die Koordination mit der Fallkostenstatistik gewährleistet<br />

sein. Die zukünftige Erhebung von Fallkosten ist mittels eines Zusatzfragekatalogs<br />

zur Medizinischen <strong><strong>St</strong>atistik</strong> vorgesehen.<br />

Im Rahmen der Medizinischen <strong><strong>St</strong>atistik</strong> werden auch statistischen Daten<br />

über die Todesfälle und Geburten in den Spitälern erfasst. Die bestehende<br />

zivilrechtliche Meldepflicht dieser Ereignisse wird dadurch<br />

aber nicht ersetzt und muss nach wie vor eingehalten werden.<br />

Bei der bestehenden Todesursachenstatistik werden Todesursachen aufgrund<br />

der schriftlichen Bescheinigung des Arztes vom BFS nach ICD-<br />

10 verschlüsselt dokumentiert. Dies hat nach wie vor in dieser Form zu<br />

erfolgen, da eine Ausbildung aller Aerzte in die komplexe Kodiertechnik<br />

der Mortalitätsstatistik unzweckmässig wäre. Die Medizinische<br />

<strong><strong>St</strong>atistik</strong> beinhaltet die Haupt- und Nebendiagnosen - auch von im<br />

Spital verstorbenen Patienten - und zwar dokumentiert nach Morbiditätsregeln,<br />

d.h. entsprechend den im Zusammenhang mit der Untersuchung<br />

und Behandlung relevanten Diagnosen.<br />

Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 11

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