Detailkonzept - Ãffentliche Statistik Kanton St.Gallen
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2.4. <strong>Detailkonzept</strong> vom April 96, Tests und Vernehmlassung<br />
Das BFS legte im April 1996 plangemäss ein provisorisches <strong>Detailkonzept</strong><br />
vor. Dieses Konzept wurden den verschiedenen Partnern zur Vernehmlassung<br />
unterbreitet, also insbesondere den betroffenen kantonalen<br />
und Bundesämtern (BSV, BAG) sowie den zuständigen Verbänden<br />
(wie H+/VESKA, FMH, Patientenorganisation). Diese <strong>St</strong>ellen wurden<br />
eingeladen, die Sachdienlichkeit und Kohärenz des Projekts zu beurteilen.<br />
Bei einigen Spitälern wurde ein der Variablenliste entnommen<br />
Fragebogen getestet.<br />
Im Herbst 1996 wurden die zahlreichen <strong>St</strong>ellungnahmen und die Testergebnisse<br />
ausgewertet und eine Zusammenfassung der Kommentare<br />
erstellt. In einem letzten Arbeitsschritt in den Begleitgruppen wurde das<br />
ganze Projekt noch einmal revidiert und schliesslich das nun vorliegende<br />
definitive Konzept (Version 1997) verfasst.<br />
2.5. Kohärenz mit Krankenhaus-, Fallkostenstatistik und mit den<br />
Vitalstatistiken<br />
Die Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> muss mit den administrativen Daten der<br />
Krankenhäuser (Krankenhausstatistik) in Beziehung gebracht werden<br />
können. Auf diese Weise kann der sogenannte Case-mix (d.h. die Zusammensetzung<br />
des Patientengut) auf Ebene eines Spitals und seiner<br />
Hauptkostenstellen ermittelt werden. Dieser Case-mix ermöglicht Vergleiche<br />
der Ressourcen oder Kosten zwischen den verschiedenen Spitäler.<br />
Daneben muss die Koordination mit der Fallkostenstatistik gewährleistet<br />
sein. Die zukünftige Erhebung von Fallkosten ist mittels eines Zusatzfragekatalogs<br />
zur Medizinischen <strong><strong>St</strong>atistik</strong> vorgesehen.<br />
Im Rahmen der Medizinischen <strong><strong>St</strong>atistik</strong> werden auch statistischen Daten<br />
über die Todesfälle und Geburten in den Spitälern erfasst. Die bestehende<br />
zivilrechtliche Meldepflicht dieser Ereignisse wird dadurch<br />
aber nicht ersetzt und muss nach wie vor eingehalten werden.<br />
Bei der bestehenden Todesursachenstatistik werden Todesursachen aufgrund<br />
der schriftlichen Bescheinigung des Arztes vom BFS nach ICD-<br />
10 verschlüsselt dokumentiert. Dies hat nach wie vor in dieser Form zu<br />
erfolgen, da eine Ausbildung aller Aerzte in die komplexe Kodiertechnik<br />
der Mortalitätsstatistik unzweckmässig wäre. Die Medizinische<br />
<strong><strong>St</strong>atistik</strong> beinhaltet die Haupt- und Nebendiagnosen - auch von im<br />
Spital verstorbenen Patienten - und zwar dokumentiert nach Morbiditätsregeln,<br />
d.h. entsprechend den im Zusammenhang mit der Untersuchung<br />
und Behandlung relevanten Diagnosen.<br />
Medizinische <strong><strong>St</strong>atistik</strong> der Krankenhäuser BFS / GES / 12.12.2005 / Seite 11