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solarcomplex GmbH - Neue Internetpräsenz

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Gesellschaftsvertrag<br />

P r ä a m b e l<br />

Die Gesellschafter beabsichtigen den Ort Mauenheim nahezu vollständig<br />

aus heimischen erneuerbaren Energien zu versorgen. Über ein<br />

Nahwärmenetz werden Haushalte und öffentliche Gebäude mit Abwärme<br />

aus einer Biogasanlage sowie Wärme aus einer Hackschnitzelheizung<br />

beliefert.<br />

Die Gesellschafter wollen im Sinne nachhaltiger Entwicklung den Ausbau<br />

erneuerbarer Energien fördern und damit aktiven Klima- und Ressourcenschutz<br />

betreiben. Das Bioenergiedorf Mauenheim setzt ein markantes<br />

Zeichen für den Umweltschutz im Bereich der Energieerzeugung und stellt<br />

Strom und Wärme in einer energiewirtschaftlich relevanten<br />

Größenordnung bereit.<br />

Mit dem nachfolgenden Gesellschaftsvertrag werden die Bedingungen<br />

geregelt, unter denen das Projekt errichtet und betrieben werden soll.<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

<strong>solarcomplex</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG Bioenergie Mauenheim<br />

(2) Sitz der Gesellschaft ist 78224 Singen.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb einer<br />

Holzhackschnitzelheizung und der Verkauf der dort erzeugten Wärme plus<br />

der Abwärme aus einer benachbarten Biogasanlage über ein zu errichtendes<br />

Nahwärmenetz nach und in Mauenheim. Außerdem wird ein<br />

Solarkraftwerk errichtet und betrieben.<br />

Ist die Errichtung eines ersten Bauabschnittes zur Versorgung des historischen<br />

Dorfkernes bis 30.06.2007 nicht möglich, so hat jeder Gesellschafter<br />

ein Sonderkündigungsrecht. Abweichend von § 17 des<br />

Gesellschaftsvertrages erhält der Gesellschafter in diesem Fall das bis<br />

dahin eingezahlte Kommanditkapital ohne Abzüge, jedoch auch ohne<br />

Verzinsung zurück. Das Sonderkündigungsrecht ist bis spätestens<br />

31.10.2007 auszuüben.<br />

§ 3 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

Die Gesellschaft nimmt ihre Tätigkeit mit sofortiger Wirkung auf. Sie ist auf<br />

unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 4 Gesellschaftskapital, Gesellschafter, Kapitalerhöhung und<br />

Beitritt<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>solarcomplex</strong> Verwaltungs<br />

<strong>GmbH</strong> mit dem Sitz in 78224 Singen, HRB 2173<br />

Das Gesellschaftskapital beträgt zunächst 2.500,- EUR als Festkapital.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erbringt keine Einlage.<br />

Kommanditist ist zunächst:<br />

Erich Henninger, Mauenheimer Str. 19 78194 Immendingen-Mauenheim<br />

mit 2.500,- EUR<br />

Die Gesellschafter sind sich einig, dass zum Zwecke der Finanzierung der<br />

vorgesehenen Investitionsmaßnahmen (§ 7 dieses Vertrages) das<br />

Gesellschaftskapital auf 600.000 Euro erhöht wird. Dieser Betrag kann<br />

durch Gesellschafterbeschluss noch verändert werden. Die<br />

Kapitalerhöhung erfolgt durch Aufnahme weiterer neuer und/oder durch<br />

Erhöhung der Beteiligungen schon beigetretener Gesellschafter.<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 2.500,- EUR.<br />

Die Geschäftsführung (§ 6 dieses Vertrages) wird von den<br />

Gründungsgesellschaftern beauftragt und bevollmächtigt, im Namen der<br />

Gesellschaft entsprechende Beitrittsverträge mit neuen Gesellschaftern bis<br />

zur Höhe des gemäß Abs. 5 zu erhöhenden Gesellschaftskapitals abzuschließen.<br />

Mit seinem Beitritt zur Gesellschaft erklärt sich jeder neue<br />

Gesellschafter mit der Aufnahme weiterer Gesellschafter nach diesem<br />

Verfahren einverstanden. Die Geschäftsführung ist hiermit auch von jedem<br />

neuen Gesellschafter beauftragt und bevollmächtigt, entsprechende<br />

Beitrittsverträge mit weiteren Gesellschaftern abzuschließen.<br />

Mit der Annahme seiner Beitrittserklärung durch die<br />

Gesellschaft wird der Beitretende mit allen Rechten und Pflichten nach<br />

diesem Vertrag Gesellschafter. Ein Zugang der Annahmeer-klärung beim<br />

Gesellschafter ist dazu nicht erforderlich.<br />

Die Beteiligung eines Kommanditisten wird im Außenverhältnis mit seiner<br />

Eintragung ins Handelsregister wirksam. Bis dahin wird seine Beteiligung<br />

als atypisch stille Gesellschafts-beteiligung behandelt.<br />

Die Gesellschafter werden mit ihren Einlagever-pflichtungen in einer<br />

Gesellschafterliste geführt. Die Geschäftsführerin hat die jeweils aktuelle<br />

Gesellschafterliste jedem Gesellschafter auf Wunsch bekannt zu geben.<br />

Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Gesellschaftsanteil, so<br />

bilden sie im Innenverhältnis zueinander eine Untergesell-schaft und gelten<br />

gegenüber den übrigen Gesellschaftern und der Gesellschaft als ein<br />

Gesellschafter im Sinne dieses Vertrages. Sie können ihre Rechte nur einheitlich<br />

ausüben, haften jedoch hinsichtlich ihrer Gesellschafter-verpflichtung<br />

gesamtschuldnerisch. Sie haben der Gesellschaft einen<br />

Bevollmächtigten zu benennen, der allein zur Stimmrechtsausübung, zur<br />

Abgabe und zum Empfang von Willens-erklärungen bevollmächtigt ist.<br />

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