solarcomplex GmbH - Neue Internetpräsenz
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Gesellschaftsvertrag<br />
P r ä a m b e l<br />
Die Gesellschafter beabsichtigen den Ort Mauenheim nahezu vollständig<br />
aus heimischen erneuerbaren Energien zu versorgen. Über ein<br />
Nahwärmenetz werden Haushalte und öffentliche Gebäude mit Abwärme<br />
aus einer Biogasanlage sowie Wärme aus einer Hackschnitzelheizung<br />
beliefert.<br />
Die Gesellschafter wollen im Sinne nachhaltiger Entwicklung den Ausbau<br />
erneuerbarer Energien fördern und damit aktiven Klima- und Ressourcenschutz<br />
betreiben. Das Bioenergiedorf Mauenheim setzt ein markantes<br />
Zeichen für den Umweltschutz im Bereich der Energieerzeugung und stellt<br />
Strom und Wärme in einer energiewirtschaftlich relevanten<br />
Größenordnung bereit.<br />
Mit dem nachfolgenden Gesellschaftsvertrag werden die Bedingungen<br />
geregelt, unter denen das Projekt errichtet und betrieben werden soll.<br />
§ 1 Firma, Sitz<br />
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
<strong>solarcomplex</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG Bioenergie Mauenheim<br />
(2) Sitz der Gesellschaft ist 78224 Singen.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb einer<br />
Holzhackschnitzelheizung und der Verkauf der dort erzeugten Wärme plus<br />
der Abwärme aus einer benachbarten Biogasanlage über ein zu errichtendes<br />
Nahwärmenetz nach und in Mauenheim. Außerdem wird ein<br />
Solarkraftwerk errichtet und betrieben.<br />
Ist die Errichtung eines ersten Bauabschnittes zur Versorgung des historischen<br />
Dorfkernes bis 30.06.2007 nicht möglich, so hat jeder Gesellschafter<br />
ein Sonderkündigungsrecht. Abweichend von § 17 des<br />
Gesellschaftsvertrages erhält der Gesellschafter in diesem Fall das bis<br />
dahin eingezahlte Kommanditkapital ohne Abzüge, jedoch auch ohne<br />
Verzinsung zurück. Das Sonderkündigungsrecht ist bis spätestens<br />
31.10.2007 auszuüben.<br />
§ 3 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />
Die Gesellschaft nimmt ihre Tätigkeit mit sofortiger Wirkung auf. Sie ist auf<br />
unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 4 Gesellschaftskapital, Gesellschafter, Kapitalerhöhung und<br />
Beitritt<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die <strong>solarcomplex</strong> Verwaltungs<br />
<strong>GmbH</strong> mit dem Sitz in 78224 Singen, HRB 2173<br />
Das Gesellschaftskapital beträgt zunächst 2.500,- EUR als Festkapital.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erbringt keine Einlage.<br />
Kommanditist ist zunächst:<br />
Erich Henninger, Mauenheimer Str. 19 78194 Immendingen-Mauenheim<br />
mit 2.500,- EUR<br />
Die Gesellschafter sind sich einig, dass zum Zwecke der Finanzierung der<br />
vorgesehenen Investitionsmaßnahmen (§ 7 dieses Vertrages) das<br />
Gesellschaftskapital auf 600.000 Euro erhöht wird. Dieser Betrag kann<br />
durch Gesellschafterbeschluss noch verändert werden. Die<br />
Kapitalerhöhung erfolgt durch Aufnahme weiterer neuer und/oder durch<br />
Erhöhung der Beteiligungen schon beigetretener Gesellschafter.<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt 2.500,- EUR.<br />
Die Geschäftsführung (§ 6 dieses Vertrages) wird von den<br />
Gründungsgesellschaftern beauftragt und bevollmächtigt, im Namen der<br />
Gesellschaft entsprechende Beitrittsverträge mit neuen Gesellschaftern bis<br />
zur Höhe des gemäß Abs. 5 zu erhöhenden Gesellschaftskapitals abzuschließen.<br />
Mit seinem Beitritt zur Gesellschaft erklärt sich jeder neue<br />
Gesellschafter mit der Aufnahme weiterer Gesellschafter nach diesem<br />
Verfahren einverstanden. Die Geschäftsführung ist hiermit auch von jedem<br />
neuen Gesellschafter beauftragt und bevollmächtigt, entsprechende<br />
Beitrittsverträge mit weiteren Gesellschaftern abzuschließen.<br />
Mit der Annahme seiner Beitrittserklärung durch die<br />
Gesellschaft wird der Beitretende mit allen Rechten und Pflichten nach<br />
diesem Vertrag Gesellschafter. Ein Zugang der Annahmeer-klärung beim<br />
Gesellschafter ist dazu nicht erforderlich.<br />
Die Beteiligung eines Kommanditisten wird im Außenverhältnis mit seiner<br />
Eintragung ins Handelsregister wirksam. Bis dahin wird seine Beteiligung<br />
als atypisch stille Gesellschafts-beteiligung behandelt.<br />
Die Gesellschafter werden mit ihren Einlagever-pflichtungen in einer<br />
Gesellschafterliste geführt. Die Geschäftsführerin hat die jeweils aktuelle<br />
Gesellschafterliste jedem Gesellschafter auf Wunsch bekannt zu geben.<br />
Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Gesellschaftsanteil, so<br />
bilden sie im Innenverhältnis zueinander eine Untergesell-schaft und gelten<br />
gegenüber den übrigen Gesellschaftern und der Gesellschaft als ein<br />
Gesellschafter im Sinne dieses Vertrages. Sie können ihre Rechte nur einheitlich<br />
ausüben, haften jedoch hinsichtlich ihrer Gesellschafter-verpflichtung<br />
gesamtschuldnerisch. Sie haben der Gesellschaft einen<br />
Bevollmächtigten zu benennen, der allein zur Stimmrechtsausübung, zur<br />
Abgabe und zum Empfang von Willens-erklärungen bevollmächtigt ist.<br />
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