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solarcomplex GmbH - Neue Internetpräsenz

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Angaben über die Emittentin<br />

Gesellschafter: Achim Achatz, Florian Armbruster, Bene<br />

Müller, Ben Nägele und Hansjörg Reichert<br />

Einlagen: jeweils 5.000 Euro<br />

Stammkapital: 25.000 Euro<br />

Die Komplementärin ist am Kapital der Gesellschaft nicht<br />

beteiligt. Es gibt weder einen Beirat noch einen Aufsichtsrat.<br />

Die <strong>solarcomplex</strong> <strong>GmbH</strong> & Co KG Bioenergie Mauenheim und<br />

die <strong>solarcomplex</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong> sind rechtlich unabhängig<br />

von der <strong>solarcomplex</strong> <strong>GmbH</strong>. Es handelt sich um unterschiedliche<br />

Gesellschaften.<br />

Die Geschäftsführer der <strong>solarcomplex</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>,<br />

Bene Müller und Achim Achatz, sind auch Geschäftsführer<br />

der <strong>solarcomplex</strong> <strong>GmbH</strong>. Die Gesellschafter der <strong>solarcomplex</strong><br />

Verwaltungs <strong>GmbH</strong> Achim Achatz, Florian Armbruster, Bene<br />

Müller, Ben Nägele und Hansjörg Reichert sind neben derzeit<br />

181 weiteren Personen auch Gesellschafter der <strong>solarcomplex</strong><br />

<strong>GmbH</strong>. Sie halten Stammeinlagen von derzeit insgesamt<br />

107.500 Euro. Zwischen diesen beiden Gesellschaften<br />

bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Es handelt sich<br />

insgesamt nicht um einen Konzern.<br />

Für das Geschäftsjahr 2005 erhalten die Komplementärin<br />

und deren Geschäftsführer keine Bezüge. Die<br />

Komplementärin erhält ab 2006 für die Übernahme der<br />

Haftung und die kaufmännische Verwaltung gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

3.000 Euro. Außerhalb des Gesellschaftsvertrages stehen den<br />

Gründungsgesellschaftern keine Leistungen gem. § 7 Abs. 1<br />

S. 1 Nr. 3 VermVerkProspV zu.<br />

Die Geschäftsaussichten der Emittentin werden in der<br />

Wirtschaftlichkeitsprognose in einem eigenen Kapitel in diesem<br />

Prospekt dargestellt.<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Einlage hat keine<br />

juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />

übernommen.<br />

Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft oder<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien, deshalb gibt es keine<br />

umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern Umtauschoder<br />

Bezugsrechte auf Aktien einräumen könnten. Die<br />

Emittentin hat bisher keine weiteren Anlagen, insbesondere<br />

Wertpapiere, angeboten (§ 6 S. 2 VermVerkProspV).<br />

Die Geschäftsführer der mit der Geschäftsführung beauftragte<br />

<strong>solarcomplex</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, Achim Achatz und Bene<br />

Müller sind an der <strong>solarcomplex</strong> <strong>GmbH</strong>, die mit dem Vertrieb<br />

der angebotenen Vermögensanlage betraut ist, sowohl beteiligt<br />

als auch für diese tätig. Dies gilt insbesondere für Bene<br />

Müller, der für die Bewerbung des Projektes zuständig ist (§<br />

12 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

Die Geschäftsführer der mit der Geschäftsführung beauftragte<br />

<strong>solarcomplex</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, Achim Achatz und Bene<br />

Müller sind nicht an Unternehmen beteiligt, die der<br />

Emittentin Fremdkapital geben (§ 12 Abs. 2 Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

Die Geschäftsführer der mit der Geschäftsführung beauftragte<br />

<strong>solarcomplex</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong>, Achim Achatz und Bene<br />

Müller sind nicht an Unternehmen beteiligt, die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen<br />

(§ 12 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

Der Gründungsgesellschafter Erich Henninger ist weder an<br />

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlage betraut sind, noch an Unternehmen, die<br />

der Emittentin Fremdkapital geben oder im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen, beteiligt.<br />

Eine Abhängigkeit des Emittenten von Patenten, Lizenzen,<br />

Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren besteht nicht (§<br />

8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen<br />

Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten haben<br />

können, sind nicht anhängig (§ 8 Abs. 1 Nr.3<br />

VermVerkProspV).<br />

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