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solarcomplex GmbH - Neue Internetpräsenz

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Rechtliche Erläuterungen<br />

Der Gesellschaftsvertrag<br />

Die Rechte und Pflichten zwischen den Anlegern und der<br />

Beteiligungsgesellschaft sowie zwischen den Gesellschaftern<br />

untereinander sind im Einzelnen im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelt, der als eigenes Kapitel in diesem<br />

Beteiligungsprospekt abgedruckt ist. Ergänzend gelten die<br />

gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Die Komplementärin<br />

Komplementärin und damit Geschäftsführerin der <strong>solarcomplex</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & Co KG Bioenergie Mauenheim ist die <strong>solarcomplex</strong><br />

Verwaltungs <strong>GmbH</strong> mit Sitz in Singen. Näheres im<br />

Kapitel „Angaben über die Emittentin“. Die Vergütung der<br />

Komplementärin ist im Gesellschaftsvertrag § 8 geregelt.<br />

Projektentwicklung<br />

Die <strong>solarcomplex</strong> <strong>GmbH</strong> erbringt alle Leistungen zur<br />

Entwicklung des Gesamtprojekts bis zur Inbetriebnahme.<br />

Dies waren und sind u.a. Projektidee, Wirtschaftlichkeitsund<br />

Steuerberechnungen, Aushandeln sämtlicher Verträge<br />

mit den Projektpartnern, Abschluss eines Dachnutzungssowie<br />

Grundstücksnutzungsvertrages mit dem Eigentümer,<br />

Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der Gemeinde<br />

Immendingen, Herbeiführen der Baugenehmigung, statische<br />

und netztechnische Voruntersuchungen einschließlich<br />

Verhandlungen mit dem örtlichen EVU, Gründung der<br />

Beteiligungsgesellschaft, technische Auslegung und<br />

Ausschreibung der Gesamtanlage, Akquise der<br />

Wärmekunden, Öffentlichkeitsarbeit. Für diese Leistungen<br />

wurde eine Vergütung von 35.000 Euro vereinbart.<br />

Eigenkapitalbeschaffung<br />

Die Betreibergesellschaft hat mit der <strong>solarcomplex</strong> <strong>GmbH</strong><br />

einen Vertrag über die Einwerbung des Kommanditkapitals<br />

abgeschlossen. Für die Beschaffung des Kommanditkapitals<br />

in Höhe von 600.000 Euro wurde eine Vergütung in Höhe<br />

von 2,5% = 15.000 Euro vereinbart. Die Vergütung ist fällig<br />

mit Schließung der Gesellschaft und Sicherstellung der<br />

Mittelverwendung.<br />

Der Auftrag beinhaltet ferner die Erstellung, Gestaltung und<br />

Herstellung sämtlicher Verkaufsunterlagen, insbesondere<br />

des vorliegenden Verkaufsprospekts. Für diese Leistung<br />

wurde eine Vergütung von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer vereinbart. Die <strong>solarcomplex</strong> <strong>GmbH</strong> haftet<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Darlehensverträge<br />

Der Betreibergesellschaft liegt eine Finanzierungszusage der<br />

Sparkasse Engen-Gottmadingen über die Gewährung von<br />

KfW-Mitteln zu den in der Wirtschaftlichkeitsprognose dargestellten<br />

Konditionen vor.<br />

Auszahlungsvoraussetzungen sind u.a.<br />

- Nachweis des Eigenkapitals,<br />

- Abtretung der Strom- und Wärmeerträge<br />

- Sicherungsübereignung der Anlagen<br />

Grundstücksnutzungsvertrag<br />

Für das für Errichtung und Betrieb der Hackschnitzelheizung<br />

notwendige Grundstück hat die <strong>solarcomplex</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Bioenergie Mauenheim mit Herrn Ralf Keller einen<br />

Grundstücksnutzungsvertrag für 20 Jahre abgeschlossen. In<br />

diesem Vertrag wird auch ein Durchleitungsrecht für die<br />

Fernwärmeleitung sowie die Versorgungsleitungen (Strom,<br />

Wasser) geregelt. Ein Pachtzins wird nicht erhoben.<br />

Dachnutzungsvertrag<br />

Für die für Errichtung und Betrieb der Photovoltaikanlage<br />

notwendige Dachfläche hat die <strong>solarcomplex</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Bioenergie Mauenheim mit Herrn Ralf Keller einen<br />

Dachnutzungsvertrag für 25 Jahre abgeschlossen. Ein Entgelt<br />

wird nicht erhoben.<br />

Wegenutzungsvertrag<br />

Der Wegenutzungsvertrag mit der Gemeinde Immendingen<br />

für die zur Verlegung der Nahwärmeleitungen notwendigen<br />

öffentlichen Strassenflächen ist für 20 Jahre unkündbar<br />

abgeschlossen. Der Vertrag sieht vor, dass nach einer<br />

Laufzeit von 17 Jahren über eine Vertragsverlängerung verhandelt<br />

wird. Die an die Gemeinde abzuführende<br />

Konzessionsabgabe (2% der Wärmelieferungsentgelte) ist<br />

für die Laufzeit des Projekts vertraglich festgeschrieben.<br />

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