solarcomplex GmbH - Neue Internetpräsenz
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hige Betriebsausgaben behandelt, sondern zum<br />
Anlagegegenstand hinzuaktiviert und abgeschrieben.<br />
Entsprechendes gilt für Planungskosten und Kosten der<br />
Projektierung.<br />
Abschreibung<br />
Aufgrund der Sicherungsübereignung der<br />
Hackschnitzelheizung und der Photovoltaikanlage an die<br />
finanzierenden Banken geht das rechtliche Eigentum an den<br />
Anlagen bis zur Rückzahlung der Darlehen auf diese über.<br />
Ungeachtet dessen hat die Beteiligungsgesellschaft die ausschließlichen<br />
Nutzungsrechte. Sie ist somit von Beginn an<br />
wirtschaftliche Eigentümerin der Hackschnitzelheizung und<br />
der Photovoltaikanlage. Sie kann diese deshalb in ihrer<br />
Bilanz aktivieren und abschreiben. Dasselbe gilt für das<br />
Nahwärmenetz.<br />
Bei den anzuschaffenden Investitionsgütern handelt es sich<br />
durchgehend um Betriebsvorrichtungen und damit steuerrechtlich<br />
um bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Abschreibung<br />
wurde nach der anzuwendenden AfA-Tabelle ermittelt. Die<br />
Holzhackschnitzel-Heizzentrale wird mit 8 % auf 12,5 Jahre<br />
linear, das Nahwärmenetz sowie die Photovoltaikanlage werden<br />
ebenfalls linear mit 5 % auf 20 Jahre abgeschrieben.<br />
Eine rechtlich mögliche, in den ersten Jahren höhere degressive<br />
Abschreibung wie auch Sonderabschreibungen gemäß §<br />
7 g EStG wurden deshalb nicht berücksichtigt, weil dies<br />
negative Folgen für die Gewerbesteuer und damit die<br />
Gesamtrendite hätte.<br />
Die Anschaffungskosten wurden um die beantragten<br />
Zuschüsse beim jeweils begünstigten Anlagegut gekürzt.<br />
Rückstellungen für den Rückbau<br />
der Anlagen<br />
Ein Rückbau des Nahwärmenetzes ist nicht vorgesehen.<br />
Nach Ablauf des Nutzungsvertrages (Laufzeit zunächst 20<br />
Jahre) wird mit der Gemeinde eine Vergütung für die Übernahme<br />
des Leitungsnetzes ausgehandelt. Eine Rückstellung<br />
oder eine Rücklage für den Rückbau ist deshalb nicht zu bilden.<br />
Dasselbe gilt für die Holzhackschnitzelheizung, die in<br />
einem mobilen Container untergebracht und daher leicht zu<br />
entsorgen ist.<br />
Für den Abbau der Photovoltaikanlage am Ende der Laufzeit<br />
des Pachtvertrages fallen keine nennenswerten Ausgaben<br />
an.<br />
Sonderbetriebsausgaben<br />
Sonderbetriebsausgaben (Siehe oben<br />
„Besteuerungsverfahren“) wurden in der<br />
Prognoseberechnung nicht berücksichtigt. Gemäß<br />
Gesellschaftsvertrag darf der Anteil nicht fremdfinanziert<br />
werden.<br />
Begrenzung des Verlustausgleichs<br />
gemäß § 2 b EStG<br />
Mit § 2b EStG sollen «unerwünschte Steuersparmodelle»<br />
verhindert werden. Die von der rot-grünen<br />
Regierungskoalition hierzu geäußerte ordnungspolitische<br />
Begründung verweist darauf, dass «sich private<br />
Investitionsentscheidungen in einem marktwirtschaftlichen<br />
System an den rein wirtschaftlichen Gewinnerwartungen,<br />
nicht aber an steuerlichen Kriterien ausrichten sollten» (BT<br />
Drucksache 14/443 zu 14/442 S. 38/39). Nach Überzeugung<br />
der Initiatorin erfüllt die vorliegende Beteiligung diese<br />
Voraussetzungen: Das Projekt hält nicht nur das geforderte<br />
Verhältnis von Nachsteuer- und Vorsteuerrendite ein, es bietet<br />
vielmehr eine attraktive Gewinnerwartung. Ziel des vorliegenden<br />
Beteiligungsangebots ist also die<br />
Gewinnerzielung. Steuerliche Aspekte spielen hierbei nur<br />
insofern eine Rolle, als durch die Gestaltung der<br />
Abschreibungen die Gewerbesteuer minimiert wird. Geringe<br />
steuerliche Verluste werden nach der Prognoserechnung nur<br />
in der Anlaufphase im zweiten und dritten vollen<br />
Geschäftsjahr (2007 und 2008) ausgewiesen. Auf eine<br />
Bewerbung mit Steuervorteilen wurde verzichtet. § 2 b EStG<br />
findet deshalb auf die angebotene Beteiligung keine<br />
Anwendung.<br />
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