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solarcomplex GmbH - Neue Internetpräsenz

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hige Betriebsausgaben behandelt, sondern zum<br />

Anlagegegenstand hinzuaktiviert und abgeschrieben.<br />

Entsprechendes gilt für Planungskosten und Kosten der<br />

Projektierung.<br />

Abschreibung<br />

Aufgrund der Sicherungsübereignung der<br />

Hackschnitzelheizung und der Photovoltaikanlage an die<br />

finanzierenden Banken geht das rechtliche Eigentum an den<br />

Anlagen bis zur Rückzahlung der Darlehen auf diese über.<br />

Ungeachtet dessen hat die Beteiligungsgesellschaft die ausschließlichen<br />

Nutzungsrechte. Sie ist somit von Beginn an<br />

wirtschaftliche Eigentümerin der Hackschnitzelheizung und<br />

der Photovoltaikanlage. Sie kann diese deshalb in ihrer<br />

Bilanz aktivieren und abschreiben. Dasselbe gilt für das<br />

Nahwärmenetz.<br />

Bei den anzuschaffenden Investitionsgütern handelt es sich<br />

durchgehend um Betriebsvorrichtungen und damit steuerrechtlich<br />

um bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Abschreibung<br />

wurde nach der anzuwendenden AfA-Tabelle ermittelt. Die<br />

Holzhackschnitzel-Heizzentrale wird mit 8 % auf 12,5 Jahre<br />

linear, das Nahwärmenetz sowie die Photovoltaikanlage werden<br />

ebenfalls linear mit 5 % auf 20 Jahre abgeschrieben.<br />

Eine rechtlich mögliche, in den ersten Jahren höhere degressive<br />

Abschreibung wie auch Sonderabschreibungen gemäß §<br />

7 g EStG wurden deshalb nicht berücksichtigt, weil dies<br />

negative Folgen für die Gewerbesteuer und damit die<br />

Gesamtrendite hätte.<br />

Die Anschaffungskosten wurden um die beantragten<br />

Zuschüsse beim jeweils begünstigten Anlagegut gekürzt.<br />

Rückstellungen für den Rückbau<br />

der Anlagen<br />

Ein Rückbau des Nahwärmenetzes ist nicht vorgesehen.<br />

Nach Ablauf des Nutzungsvertrages (Laufzeit zunächst 20<br />

Jahre) wird mit der Gemeinde eine Vergütung für die Übernahme<br />

des Leitungsnetzes ausgehandelt. Eine Rückstellung<br />

oder eine Rücklage für den Rückbau ist deshalb nicht zu bilden.<br />

Dasselbe gilt für die Holzhackschnitzelheizung, die in<br />

einem mobilen Container untergebracht und daher leicht zu<br />

entsorgen ist.<br />

Für den Abbau der Photovoltaikanlage am Ende der Laufzeit<br />

des Pachtvertrages fallen keine nennenswerten Ausgaben<br />

an.<br />

Sonderbetriebsausgaben<br />

Sonderbetriebsausgaben (Siehe oben<br />

„Besteuerungsverfahren“) wurden in der<br />

Prognoseberechnung nicht berücksichtigt. Gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag darf der Anteil nicht fremdfinanziert<br />

werden.<br />

Begrenzung des Verlustausgleichs<br />

gemäß § 2 b EStG<br />

Mit § 2b EStG sollen «unerwünschte Steuersparmodelle»<br />

verhindert werden. Die von der rot-grünen<br />

Regierungskoalition hierzu geäußerte ordnungspolitische<br />

Begründung verweist darauf, dass «sich private<br />

Investitionsentscheidungen in einem marktwirtschaftlichen<br />

System an den rein wirtschaftlichen Gewinnerwartungen,<br />

nicht aber an steuerlichen Kriterien ausrichten sollten» (BT<br />

Drucksache 14/443 zu 14/442 S. 38/39). Nach Überzeugung<br />

der Initiatorin erfüllt die vorliegende Beteiligung diese<br />

Voraussetzungen: Das Projekt hält nicht nur das geforderte<br />

Verhältnis von Nachsteuer- und Vorsteuerrendite ein, es bietet<br />

vielmehr eine attraktive Gewinnerwartung. Ziel des vorliegenden<br />

Beteiligungsangebots ist also die<br />

Gewinnerzielung. Steuerliche Aspekte spielen hierbei nur<br />

insofern eine Rolle, als durch die Gestaltung der<br />

Abschreibungen die Gewerbesteuer minimiert wird. Geringe<br />

steuerliche Verluste werden nach der Prognoserechnung nur<br />

in der Anlaufphase im zweiten und dritten vollen<br />

Geschäftsjahr (2007 und 2008) ausgewiesen. Auf eine<br />

Bewerbung mit Steuervorteilen wurde verzichtet. § 2 b EStG<br />

findet deshalb auf die angebotene Beteiligung keine<br />

Anwendung.<br />

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