Umweltbericht FNP und Landschaftsplan ... - bauleitplaene.de

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18.04.2015 Aufrufe

Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ostseebad Dierhagen UmweltPlan Ziele/ Maßgaben des Umweltschutzes Umsetzung im Flächennutzungsplan male, Geschützte Biotope und Geotope, Küstenschutz- und Gewässerschutzstreifen, Bodendenkmale) in den FNP • Beachtung der Erhaltungsziele/ Schutzzwecke der genannten Schutzgebiete bei der Neuausweisung von Flächennutzungen Regeneration entwässerter Moore • Aufnahme von Maßnahmen zum Schutz und zur Renaturierung des Kleinen sowie des Großen Ribnitzer Moores und weiterer Moorflächen in den Maßnahmenkatalog des Landschaftsplanes Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Fließgewässerabschnitte und Strukturverbesserung naturferner Fließgewässerabschnitte • Aufnahme von Maßnahmen zur Aufwertung des Körkwitzer Baches in den Maßnahmenkatalog des Landschaftsplanes Verbesserung der Waldstruktur • Aufnahme von Maßnahmen zur Aufwertung von Waldrändern in den Landschaftsplan Pflegende Nutzung von Offenlandschaften • Aufnahme von Maßnahmen zum Erhalt und zur Aufwertung von Feuchtgrünländern in den Maßnahmenkatalog des Landschaftsplanes Sicherung und Entwicklung natur- und landschaftsverträglicher Erholungsnutzungen • Qualifizierung von Rad-, Wander- und Reitwegen im Gemeindegebiet unter strenger Beachtung naturschutzfachlicher Anforderungen 1.2 Beschreibung und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen 1.2.1 Artenschutz Beeinträchtigungen wild lebender Tiere und Pflanzen der besonders und streng geschützten Arten im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Planungen des Flächennutzungsplanes sind auf der Grundlage der vorliegenden Daten nicht zu erkennen. Eine abschließende Klärung der Betroffenheit von besonders und streng geschützten Arten kann auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung jedoch nicht erfolgen, da die vorbereitende Bauleitplanung nicht auf einen unmittelbaren Vollzug ausgerichtet ist und sich die faunistischen und floristischen Gegebenheiten bei einer z.B. erst mittelfristigen Umsetzung der Planung im Einzelfall noch erheblich ändern können. Außerdem besteht durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes kein Umsetzungszwang. Ergibt sich daher im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung oder eines Bauantrages ein begründeter Verdacht, dass besonders und streng geschützte Arten betroffen sein könnten, ist diesem nachzugehen. Die erforderlichen Maßnahmen sind dann im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung oder der Baugenehmigung im Einzelfall zu klären. Die im Flächennutzungsplan großzügig ausgewiesenen „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ tragen zur Sicherung der Lebensstätten der geschützten Arten (einige genannt in Kap. 1.2.3.4) bei. 17

Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ostseebad Dierhagen UmweltPlan 1.2.2 FFH- Verträglichkeit Die folgenden Natura 2000-Gebiete befinden sich im Wirkungsbereich des Flächennutzungsplanes: Schutzgebiete innerhalb des/ angrenzend an das Gemeindegebiet(es) - FFH-Gebiet DE 1739-303 „Ribnitzer Großes Moor und Neuhaus-Dierhäger Dünen“ (im Südwesten des Gemeindegebietes) - FFH-Gebiet DE 1740-301 „Wald bei Altheide mit Körkwitzer Bach“ (im Süden des Gemeindegebietes) - FFH-Gebiet DE 1542-302 „Recknitz-Ästuar und Halbinsel Zingst im Südosten des Gemeindegebietes sowie östlich angrenzend - EU-Vogelschutzgebiet (DE 1542-401) „Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund“ Im Folgenden werden in einer Kurzcharakteristik die jeweils wesentlichen Merkmale des FFH-Gebiets aufgezeigt. Eine Beschreibung der zu schützenden Lebensraumtypen und Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie in den Gebieten befindet sich im Landschaftsplan (Kapitel 3). FFH-Gebiet DE 1739-303 „Ribnitzer Großes Moor und Neuhaus-Dierhäger Dünen“ Gebietsmerkmale Größe Gebietscharakteristik Bedeutung Empfindlichkeit Erhaltungsziele 316 ha Das Ribnitzer Große Moor ist ein küstennahes Regenmoor, das von Niedermoor umgeben wird. Das Moor grenzt unmittelbar an eine typisch zonierte Dünenlandschaft. Repräsentatives Vorkommen von FFH-LRT und -Arten; Häufung von FFH-LRT; Verbindungsfunktion; weitgehend ungestörte Biotop- und Habitatentwicklung; großflächiger landschaftlicher Freiraum Störungen des hydrologischen Systems (ehemaliger Torfabbau und Melioration), Behinderung natürlicher Dünenbildungsprozesse (jeweils soweit erheblich wirkend). Entwicklung eines degradierten Hochmoores mit Moor- und Waldlebensraumtypen sowie Vorkommen von Großer Moosjungfer und Fischotter; Erhalt der Dünendynamik 18

<strong>Umweltbericht</strong> zur Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

UmweltPlan<br />

Ziele/ Maßgaben <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />

Umsetzung im Flächennutzungsplan<br />

male, Geschützte Biotope <strong>und</strong> Geotope, Küstenschutz-<br />

<strong>und</strong> Gewässerschutzstreifen, Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale)<br />

in <strong>de</strong>n <strong>FNP</strong><br />

• Beachtung <strong>de</strong>r Erhaltungsziele/ Schutzzwecke<br />

<strong>de</strong>r genannten Schutzgebiete bei <strong>de</strong>r Neuausweisung<br />

von Flächennutzungen<br />

Regeneration entwässerter Moore • Aufnahme von Maßnahmen zum Schutz <strong>und</strong> zur<br />

Renaturierung <strong>de</strong>s Kleinen sowie <strong>de</strong>s Großen<br />

Ribnitzer Moores <strong>und</strong> weiterer Moorflächen in<br />

<strong>de</strong>n Maßnahmenkatalog <strong>de</strong>s <strong>Landschaftsplan</strong>es<br />

Ungestörte Naturentwicklung naturnaher Fließgewässerabschnitte<br />

<strong>und</strong> Strukturverbesserung naturferner<br />

Fließgewässerabschnitte<br />

• Aufnahme von Maßnahmen zur Aufwertung <strong>de</strong>s<br />

Körkwitzer Baches in <strong>de</strong>n Maßnahmenkatalog<br />

<strong>de</strong>s <strong>Landschaftsplan</strong>es<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r Waldstruktur • Aufnahme von Maßnahmen zur Aufwertung von<br />

Waldrän<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>n <strong>Landschaftsplan</strong><br />

Pflegen<strong>de</strong> Nutzung von Offenlandschaften • Aufnahme von Maßnahmen zum Erhalt <strong>und</strong> zur<br />

Aufwertung von Feuchtgrünlän<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>n Maßnahmenkatalog<br />

<strong>de</strong>s <strong>Landschaftsplan</strong>es<br />

Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung natur- <strong>und</strong> landschaftsverträglicher<br />

Erholungsnutzungen<br />

• Qualifizierung von Rad-, Wan<strong>de</strong>r- <strong>und</strong> Reitwegen<br />

im Gemein<strong>de</strong>gebiet unter strenger Beachtung<br />

naturschutzfachlicher Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

1.2 Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung <strong>de</strong>r potenziellen Umweltauswirkungen<br />

1.2.1 Artenschutz<br />

Beeinträchtigungen wild leben<strong>de</strong>r Tiere <strong>und</strong> Pflanzen <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs <strong>und</strong> streng geschützten<br />

Arten im Sinne <strong>de</strong>s § 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Planungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes<br />

sind auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Daten nicht zu erkennen.<br />

Eine abschließen<strong>de</strong> Klärung <strong>de</strong>r Betroffenheit von beson<strong>de</strong>rs <strong>und</strong> streng geschützten<br />

Arten kann auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n Bauleitplanung jedoch nicht erfolgen, da<br />

die vorbereiten<strong>de</strong> Bauleitplanung nicht auf einen unmittelbaren Vollzug ausgerichtet ist<br />

<strong>und</strong> sich die faunistischen <strong>und</strong> floristischen Gegebenheiten bei einer z.B. erst mittelfristigen<br />

Umsetzung <strong>de</strong>r Planung im Einzelfall noch erheblich än<strong>de</strong>rn können. Außer<strong>de</strong>m<br />

besteht durch die Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplanes kein Umsetzungszwang.<br />

Ergibt sich daher im Rahmen <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung o<strong>de</strong>r eines Bauantrages<br />

ein begrün<strong>de</strong>ter Verdacht, dass beson<strong>de</strong>rs <strong>und</strong> streng geschützte Arten betroffen sein<br />

könnten, ist diesem nachzugehen. Die erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen sind dann im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Baugenehmigung im Einzelfall zu klären.<br />

Die im Flächennutzungsplan großzügig ausgewiesenen „Flächen für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n, Natur <strong>und</strong> Landschaft“ tragen zur<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Lebensstätten <strong>de</strong>r geschützten Arten (einige genannt in Kap. 1.2.3.4) bei.<br />

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