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NEUAUFSTELLUNG DES ... - bauleitplaene.de

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Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

verbindlich festgesetzt wer<strong>de</strong>n soll, nur ca. 6 bis 8 Einfamilienhäusern Raum. Eine<br />

rückwärtige Bebauung wird durch die Beibehaltung <strong>de</strong>r Darstellung einer<br />

Grünfläche mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung Hausgärten ausgeschlossen.<br />

Die zweite Wohnbaufläche befin<strong>de</strong>t sich in zweiter Reihe zur Bebauung rechtsseitig<br />

<strong>de</strong>r Straße Neue Reihe in Dändorf. Im bisherigen Flächennutzungsplan erstreckt<br />

sich die Wohnbaufläche am Ausgang <strong>de</strong>r Ortslage Dändorf rechtsseitig <strong>de</strong>r<br />

Straße Neue Reihe in einer Breite von 50 m bis zum Graben und <strong>de</strong>m angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Landschaftsschutzgebiet. Diese Fläche wird aufgegeben und an<br />

Stelle <strong>de</strong>ssen in Richtung Sü<strong>de</strong>n rechts- und linksseitig <strong>de</strong>s Weges „Auf <strong>de</strong>r Hufe“<br />

bzw. und <strong>de</strong>ssen Verlängerung erweitert. Motiviert durch diesen vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Erschließungsweg wird die Wohnbaufläche bis an die Grenze <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsschutzgebietes heran dargestellt. Nördlich und südlich davon verbleibt<br />

es bei <strong>de</strong>r Darstellung von Wohnbaufläche für <strong>de</strong>n straßenbegleiten<strong>de</strong>n Streifen<br />

und von Grünfläche, Zweckbestimmung „Hausgärten“ für <strong>de</strong>n rückwärtigen<br />

Bereich. Dadurch wird eine weitergehen<strong>de</strong> rückwärtige Bebauung zwischen<br />

Wohnbaufläche und Graben ausgeschlossen.<br />

Im zentralen Bereich <strong>de</strong>r Ortslage Dändorf, <strong>de</strong>m sog. „Dreieck“, wird die bislang<br />

bereits dargestellte Wohnbaufläche erhalten. Im Landschaftsplan ist <strong>de</strong>r Bereich<br />

als Stau<strong>de</strong>n-, Ru<strong>de</strong>ral- bzw. Grünlandfläche ausgewiesen. Mit <strong>de</strong>r Ausweisung<br />

wird die Arrondierung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Bebauung verfolgt. Bei <strong>de</strong>r ortsüblichen<br />

geringen Bebauungsdichte können max. 10 bis 12 Einfamilienhäuser entstehen<br />

(ca. 1,5 ha).<br />

Im nördlichen Teil <strong>de</strong>s Dreiecks wird ein in <strong>de</strong>m Straßenwinkel Dierhäger Straße /<br />

Neue Reihe, bisher als Grünfläche dargestelltes, ca. 0,1 ha großes Grundstück als<br />

Wohnbaufläche dargestellt.<br />

Dierhagen Strand<br />

Im Ortsteil Dierhagen Strand wird die Darstellung SO 1 und 2 für das bereits<br />

baulich genutzte Quartier zwischen Waldstraße und Ahornstraße weitgehend<br />

geän<strong>de</strong>rt. Entsprechend <strong>de</strong>r Zielstellung für diesen Bereich (BP 36) wird im FNP-<br />

Entwurf Wohnbaufläche dargestellt; lediglich in einem größeren Teilabschnitt<br />

entlang <strong>de</strong>r Ahornstraße verbleibt die Darstellung als Son<strong>de</strong>rgebiet (SO 18<br />

„Frem<strong>de</strong>nverkehr“.<br />

Ebenfalls in Dierhagen Strand wird im östlichen Abschnitt <strong>de</strong>r E-M-Arndt-Straße<br />

eine Wohnbaufläche dargestellt. Hier soll neben einem Angebot an<br />

Wohngrundstücken beson<strong>de</strong>res Augenmerk auf altengerechtes Wohnen gelegt<br />

wer<strong>de</strong>n. Ziel <strong>de</strong>r Bebauung dieses Bereiches ist es auch, die bei<strong>de</strong>n Ortsteile D.-<br />

Strand und D.-Dorf besser miteinan<strong>de</strong>r zu verbin<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Planungen (BP) muss dabei insbeson<strong>de</strong>re die mögliche Trasse <strong>de</strong>r Darßringbahn<br />

(s. Beikarte A) sowie die Immissionssituation durch die L 21 berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Körkwitz-Hof<br />

Für <strong>de</strong>n Bereich Körkwitz-Hof gelten weiterhin die Entwicklungsüberlegungen aus<br />

<strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung. Danach soll dieser historische Ortsteil in seinem<br />

Weiterbestand gesichert und mit geringen Entwicklungsmöglichkeiten versehen<br />

wer<strong>de</strong>n. Deshalb erfolgt hier weiterhin die Darstellung als Wohnbauflächen. Die<br />

Zulässigkeit kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe bzw. gewerblicher Nutzungen<br />

ist unter <strong>de</strong>m Kriterium <strong>de</strong>r Gebietsverträglichkeit jeweils zu prüfen. Ein bisher als<br />

Wohnbaufläche dargestelltes Grundstück westlich <strong>de</strong>r L 21 wird aufgrund <strong>de</strong>r Lage<br />

AC Planergruppe 9

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