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Gemeinde Ostseebad Dierhagen Begründung zum 3. Entwurf Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Februar 2013 Inhaltsverzeichnis I. Bauleitplanerischer Teil ................................................................................. 3 1. Rechtsgrundlage, Verfahrensverlauf und Plandarstellungen ............................ 3 2. Erfordernis und Anlass der Planung ................................................................. 3 3. Planerische Rahmenbedingungen .................................................................... 4 3.1 Landesplanung (LEP M-V) ................................................................................ 4 3.2 Regionalplanung (RREP VP) ............................................................................ 5 3.3 Natura 2000-Gebiete ........................................................................................ 7 3.4 Tourismuskonzept von 2005 ............................................................................. 8 4. Darstellungen des Flächennutzungsplans ........................................................ 8 4.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................ 8 4.1.1 Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächen .................................................... 8 4.1.2 Gewerbliche Bauflächen / Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO .................... 10 4.1.3 Sondergebiete, die der Erholung dienen, gemäß § 10 BauNVO .................... 10 4.1.4 Sonstige Sondergebiete gemäß § 11 BauNVO .............................................. 12 4.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................ 15 4.3 Flächen für den Gemeinbedarf und für Sport- und Spielanlagen ................... 15 4.4 Flächen für den Verkehr ................................................................................. 15 4.5 Grünflächen .................................................................................................... 16 4.6 Flächen für die Landwirtschaft und Wald ........................................................ 16 4.7 Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ............................................................................................... 16 4.8 Immissionsschutz ............................................................................................ 17 4.9 Altlasten .......................................................................................................... 17 5. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ..................................................... 17 5.1 Naturschutzrechtliche Bestimmungen ............................................................ 17 5.2 Umgang mit Bodendenkmalen ........................................................................ 17 5.3 Regelungen zum Küstenschutz ...................................................................... 18 5.4 Wasserrechtliche Regelungen ........................................................................ 19 5.5 Geplante Darßringbahn .................................................................................. 20 5.6 Gemeindegebiet / Inkommunalisierungsflächen ............................................. 20 II. Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ............... 21 (SIEHE SEPARATES PAPIER STAND MAI 2013) AUTOR:: UmweltPlan GmbH Stralsund Tribseer Damm 2, 18437 Stralsund www.umweltplan.de III. Anlagen .......................................................................................................... 21 AC PLANERGRUPPE 2

Gemeinde Ostseebad Dierhagen Begründung zum 3. Entwurf Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Februar 2013 I. Bauleitplanerischer Teil 1. Rechtsgrundlage, Verfahrensverlauf und Plandarstellungen Rechtsgrundlage des Flächennutzungsplans (FNP) ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), einschließlich aller wirksamen Änderungen, zuletzt geändert durch Art.1G des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). Der Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde zeitgleich mit dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden in der Sitzung der Gemeindevertretung am 07.11.2007 gefasst. Nach Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurde der Entwurf erstellt und die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 01.04. bis 06.05.2010 sowie erneut vom 23.07. bis 24.08.2012 durchgeführt. Nach der 2. Öffentlichen Auslegung wurde der Entwurf geändert und von der Gemeindevertretung am 23.01.2013 beschlossen und zur erneuten (3.) öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Planzeichnung für das gesamte Gemeindegebiet ist im Maßstab 1:10.000 gehalten (FNP – Karte 1: Gesamtes Gemeindegebiet). Aufgrund der kleinteiligen Situation in den Ortslagen bzw. entlang des Küstenstreifens werden diese Bereiche zur besseren Lesbarkeit zusätzlich vergrößert im M. 1:5.000 dargestellt (FNP – Karte 2: Ortsteile). Außerdem werden in den Beikarten A - B weitere Aspekte dargestellt, die für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde von Bedeutung sind, die aber in der FNP-Planzeichnung nicht dargestellt werden, da sie nicht FNP-relevant sind und weil sie die Lesbarkeit des Planes weiter erschweren würden. 2. Erfordernis und Anlass der Planung Der zurzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1999. Seitdem sind mehrere FNP-Änderungen wirksam geworden und die Aufstellung weiterer Änderungen wurde bereits beschlossen. Eine FNP-Neuaufstellung erscheint daher zweckdienlich und im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich. Die 1. Änderung des FNP, bezogen auf den Ortsteil Dierhagen-Strand, wurde im Jahr 2000 genehmigt. Das Verfahren zur 2. Änderung wurde eingestellt, der Planinhalt als Teil der 4. FNP-Änderung weiterverfolgt. Die 3. Änderung bezieht sich ebenso auf Dierhagen-Strand und wurde 2004 wirksam. Die 4. Änderung und Ergänzung, die am 16.03.2006 genehmigt und am 15.06.2006 rechtswirksam wurde, bestand aus einer Vielzahl von Teilflächen, die geändert oder auch ergänzt wurden, weil sie bis dahin von der Genehmigung oder nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB von der Darstellung bewusst ausgenommen waren. Es erschien für die 4. Änderung daher sinnvoll, für die Planzeichnung das gesamte Gemeindegebiet als Kartengrundlage zu wählen. Ferner wurden die Inhalte der 1. und 3. Änderung im Sinne einer Neubekanntmachung des FNP nach § 6 Abs. 6 BauGB nachrichtlich aufgenommen. AC PLANERGRUPPE 3

Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

I. Bauleitplanerischer Teil<br />

1. Rechtsgrundlage, Verfahrensverlauf und Plandarstellungen<br />

Rechtsgrundlage <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans (FNP) ist das Baugesetzbuch in <strong>de</strong>r<br />

Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), einschließlich<br />

aller wirksamen Än<strong>de</strong>rungen, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art.1G <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).<br />

Der Beschluss zur Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wur<strong>de</strong> zeitgleich mit<br />

<strong>de</strong>m Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung am 07.11.2007 gefasst.<br />

Nach Auswertung <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligung eingegangenen<br />

Stellungnahmen wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf erstellt und die öffentliche Auslegung im<br />

Zeitraum vom 01.04. bis 06.05.2010 sowie erneut vom 23.07. bis 24.08.2012<br />

durchgeführt.<br />

Nach <strong>de</strong>r 2. Öffentlichen Auslegung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf geän<strong>de</strong>rt und von <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>vertretung am 23.01.2013 beschlossen und zur erneuten (3.)<br />

öffentlichen Auslegung bestimmt.<br />

Die Planzeichnung für das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet ist im Maßstab 1:10.000<br />

gehalten (FNP – Karte 1: Gesamtes Gemein<strong>de</strong>gebiet). Aufgrund <strong>de</strong>r kleinteiligen<br />

Situation in <strong>de</strong>n Ortslagen bzw. entlang <strong>de</strong>s Küstenstreifens wer<strong>de</strong>n diese<br />

Bereiche zur besseren Lesbarkeit zusätzlich vergrößert im M. 1:5.000 dargestellt<br />

(FNP – Karte 2: Ortsteile). Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Beikarten A - B weitere<br />

Aspekte dargestellt, die für die zukünftige Entwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> von<br />

Be<strong>de</strong>utung sind, die aber in <strong>de</strong>r FNP-Planzeichnung nicht dargestellt wer<strong>de</strong>n, da<br />

sie nicht FNP-relevant sind und weil sie die Lesbarkeit <strong>de</strong>s Planes weiter<br />

erschweren wür<strong>de</strong>n.<br />

2. Erfor<strong>de</strong>rnis und Anlass <strong>de</strong>r Planung<br />

Der zurzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stammt aus <strong>de</strong>m Jahr 1999.<br />

Seit<strong>de</strong>m sind mehrere FNP-Än<strong>de</strong>rungen wirksam gewor<strong>de</strong>n und die Aufstellung<br />

weiterer Än<strong>de</strong>rungen wur<strong>de</strong> bereits beschlossen. Eine FNP-Neuaufstellung<br />

erscheint daher zweckdienlich und im Sinne <strong>de</strong>s § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die 1. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP, bezogen auf <strong>de</strong>n Ortsteil Dierhagen-Strand, wur<strong>de</strong> im<br />

Jahr 2000 genehmigt. Das Verfahren zur 2. Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> eingestellt, <strong>de</strong>r<br />

Planinhalt als Teil <strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung weiterverfolgt. Die 3. Än<strong>de</strong>rung bezieht<br />

sich ebenso auf Dierhagen-Strand und wur<strong>de</strong> 2004 wirksam.<br />

Die 4. Än<strong>de</strong>rung und Ergänzung, die am 16.03.2006 genehmigt und am<br />

15.06.2006 rechtswirksam wur<strong>de</strong>, bestand aus einer Vielzahl von Teilflächen, die<br />

geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r auch ergänzt wur<strong>de</strong>n, weil sie bis dahin von <strong>de</strong>r Genehmigung o<strong>de</strong>r<br />

nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB von <strong>de</strong>r Darstellung bewusst ausgenommen waren.<br />

Es erschien für die 4. Än<strong>de</strong>rung daher sinnvoll, für die Planzeichnung das gesamte<br />

Gemein<strong>de</strong>gebiet als Kartengrundlage zu wählen. Ferner wur<strong>de</strong>n die Inhalte <strong>de</strong>r 1.<br />

und 3. Än<strong>de</strong>rung im Sinne einer Neubekanntmachung <strong>de</strong>s FNP nach § 6 Abs. 6<br />

BauGB nachrichtlich aufgenommen.<br />

AC PLANERGRUPPE<br />

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