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NEUAUFSTELLUNG DES ... - bauleitplaene.de

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Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

(1) An Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen mit einer Größe von einem<br />

Hektar und mehr dürfen bauliche Anlagen in einem Abstand von bis zu 50 Metern<br />

land- und gewässerwärts von <strong>de</strong>r Mittelwasserlinie an gerechnet nicht errichtet o<strong>de</strong>r<br />

wesentlich geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. An Küstengewässern ist abweichend von Satz 1 ein<br />

Abstand von 150 Metern land- und seewärts von <strong>de</strong>r Mittelwasserlinie einzuhalten.<br />

§ 74 LWaG Schutz <strong>de</strong>r Deiche (Auszug)<br />

(1) Je<strong>de</strong> Benutzung <strong>de</strong>r Deiche und ihrer bei<strong>de</strong>rseitigen, min<strong>de</strong>stens drei Meter breiten<br />

Schutzstreifen, die ihre Wehrfähigkeit beeinträchtigen kann, ist unzulässig. Zum<br />

Schutz <strong>de</strong>r Deiche und ihrer Schutzstreifen ist insbeson<strong>de</strong>re verboten:<br />

…<br />

5. das Errichten o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rn von Bauwerken und Anlagen, das Aufstellen, Lagern<br />

o<strong>de</strong>r Ablagern von Gegenstän<strong>de</strong>n aller Art sowie das Verlegen von Rohren, Kabeln<br />

und an<strong>de</strong>ren Leitungen,<br />

…<br />

(3) Die Wasserbehör<strong>de</strong> kann auf Antrag o<strong>de</strong>r von Amts wegen Ausnahmen von <strong>de</strong>n<br />

Verboten nach Absatz 1 im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Unterhaltungspflichtigen <strong>de</strong>s<br />

Deiches genehmigen, wenn die Wehrfähigkeit und die ordnungsgemäße Unterhaltung<br />

<strong>de</strong>s Deiches nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n und entwe<strong>de</strong>r das Verbot im Einzelfall zu<br />

einer unbilligen Härte führen wür<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r eine Ausnahme im Interesse <strong>de</strong>s Wohls <strong>de</strong>r<br />

Allgemeinheit erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Für die Bauverbotsstreifen (BV) entlang <strong>de</strong>r Deiche gilt also grundsätzlich § 74<br />

LWaG, wobei abweichend von <strong>de</strong>r o.g. 3-m-Regel Son<strong>de</strong>rregelungen für die<br />

Bereiche „An <strong>de</strong>r Düne“ (BV 15m landseits) und „Fischlän<strong>de</strong>r Weg“ (40m landseits<br />

/ 5m seeseits) gelten. Soweit <strong>de</strong>r gesetzliche Abstand (3m bis 5m) gilt, ist die<br />

Abgrenzung aus Maßstabsgrün<strong>de</strong>n nicht zeichnerisch dargestellt.<br />

Nach § 74 ist <strong>de</strong>r Bauverbotsstreifen grundsätzlich von Bebauung freizuhalten.<br />

Teilweise wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Planzeichnung Bauflächen (ausschließlich Grundstücke<br />

mit bestehen<strong>de</strong>r Bebauung) durch diese BV überlagert. Für diese Bereiche ist im<br />

Detail auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Bebauungsplanung bzw. <strong>de</strong>r Baugenehmigung zu prüfen<br />

und festzulegen, inwieweit hier Bauwerke errichtet o<strong>de</strong>r verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

5.4 Wasserrechtliche Regelungen<br />

Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie das Grundwasser unterliegen <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>swassergesetz. Bei allen Überplanungen sind somit die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit <strong>de</strong>nn Lan<strong>de</strong>swassergesetz zu<br />

beachten.<br />

Der Anschluss an die zentrale Wasserversorgung ist als Bedingung für eine Bebauung<br />

in diesem Bereich zu betrachten. Auf Grund <strong>de</strong>s stetigen Ausbaus <strong>de</strong>s<br />

Tourismus in <strong>de</strong>r Region Fischland - Darß und <strong>de</strong>r somit ständigen Zunahme <strong>de</strong>s<br />

Wasserbedarfs sind insbeson<strong>de</strong>re an Standorten mit erhöhter Bettenkonzentration<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>r Trinkwasserspeicherung zu schaffen, um Bedarfsspitzen<br />

abzu<strong>de</strong>cken und eine stabile Wasserversorgung zu gewährleisten.<br />

Die Abwasserbeseitigung obliegt <strong>de</strong>m Abwasserbeseitigungspflichtigen, Abwasserzweckverband<br />

Körkwitz (AWZV). Das anfallen<strong>de</strong> häusliche und mit diesem<br />

vergleichbare Abwasser ist <strong>de</strong>in AWZV zu übergeben.<br />

AC Planergruppe 19

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