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NEUAUFSTELLUNG DES ... - bauleitplaene.de

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Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

Der Beginn <strong>de</strong>r Erdarbeiten ist <strong>de</strong>r Unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> und <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege spätestens vier Wochen vor Termin schriftlich<br />

und verbindlich mitzuteilen, um zu gewährleisten, dass Mitarbeiter o<strong>de</strong>r Beauftragte<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege bei <strong>de</strong>n Erdarbeiten zugegen<br />

sein können und eventuell auftreten<strong>de</strong> Fun<strong>de</strong> gemäß § 11 DSchG Mecklenburg-<br />

Vorpommern unverzüglich bergen und dokumentieren. Dadurch wer<strong>de</strong>n<br />

Verzögerungen <strong>de</strong>r Baumaßnahme vermie<strong>de</strong>n (vgl. § 11 Abs. 3).<br />

5.3 Regelungen zum Küstenschutz<br />

In <strong>de</strong>n Flächennutzungsplan sind eine Vielzahl von Umgrenzungen, die aus <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>swassergesetz resultieren, nachrichtlich übernommen wor<strong>de</strong>n. Diese sind<br />

maßgeblich aus <strong>de</strong>n Überlegungen zur 4. Flächennutzungsplanän<strong>de</strong>rung ohne<br />

gravieren<strong>de</strong> Abweichungen übertragen wor<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s LWaG im Jahr 2006 entfällt <strong>de</strong>r Bauverbotsstreifen gemäß<br />

§ 89 Abs.1 Satz 1 zugunsten <strong>de</strong>r Anzeigepflicht für einen 200m breiten<br />

Uferstreifen.<br />

In <strong>de</strong>n FNP sind nachrichtlich übernommen wor<strong>de</strong>n:<br />

• Küstenschutzgebiet gem.§ 136 LWaG<br />

• Küstenschutzstreifen gem. § 89 LWaG<br />

• Küsten- und Gewässerschutzstreifen gem. § 29 NatSchAG<br />

• Küstenschutz<strong>de</strong>iche und Dünen<br />

• Bauverbotsstreifen (Deichschutz) gem. § 74 (1) Nr.5 LWaG<br />

Bod<strong>de</strong>nseitig sind Deichtrassen geplant, die aber bislang noch keinen solchen<br />

Grad <strong>de</strong>r Abstimmung und Verbindlichkeit haben, um sie in <strong>de</strong>n Flächennutzungsplan<br />

aufzunehmen. Statt<strong>de</strong>ssen erfolgt die Darstellung in <strong>de</strong>r Beikarte B.<br />

Für die einzelnen nachrichtlichen Übernahmen gilt jeweils folgen<strong>de</strong>s:<br />

§ 89 LWaG Anlagen an <strong>de</strong>r Küste<br />

(1) Die Errichtung, wesentliche Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Beseitigung baulicher Anlagen an<br />

Küstengewässern in einem Abstand von 200 Metern land- und seewärts von <strong>de</strong>r<br />

Mittelwasserlinie sowie im Vorstrandbereich (seewärts <strong>de</strong>s Stran<strong>de</strong>s gelegener<br />

Meeresbereich bis zu einer von Seegangswirkung unbeeinflussten Wassertiefe)<br />

bedarf bei <strong>de</strong>r Wasserbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>r rechtzeitigen Anzeige.<br />

(2) Das Vorhaben ist zu untersagen, wenn es nicht mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Küstenschutzes<br />

als öffentliche Aufgabe vereinbar ist.<br />

(3) Vorhaben an Steilküsten sind zu untersagen, wenn durch bestehen<strong>de</strong><br />

Küstenschutzanlagen o<strong>de</strong>r durch zulässige Maßnahmen <strong>de</strong>s Vorhabenträgers zur<br />

Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Steiluferrückganges eine Gefährdung <strong>de</strong>r zu errichten<strong>de</strong>n baulichen<br />

Anlagen durch Steiluferrückgang langfristig nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />

(4) § 82 Abs. 2 bis 4 gilt sinngemäß.<br />

§ 29 NatSchAG Küsten- und Gewässerschutzstreifen<br />

(abweichen<strong>de</strong> Vorschrift zu § 61 BNatSchG)<br />

AC Planergruppe 18

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