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18.04.2015 Aufrufe

Gemeinde Ostseebad Dierhagen Begründung zum 3. Entwurf Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Februar 2013 Im neuaufgestellten Flächennutzungsplan werden erstmalig die Reitwege aufgenommen. Die Darstellung der Streckenverläufe wurde der Karte 1 der vom Landkreis Nordvorpommern herausgegebenen Broschüre „Pferdeland an der Ostsee“, Stand November 2006, mit kleineren Korrekturen, die sich aus der Kartierung des vom Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst herausgegebenen Ferienkatalogs 2007 ergeben, entliehen. 4.5 Grünflächen Die umfassendste Änderung in Bezug auf die Grünflächen ist die Neuausweisung eines Golfplatzes zwischen den Ortsteilen Dierhagen-Dorf und Dändorf östlich der L 21. Diese Flächendarstellung auf einer bisherigen Fläche für die Landwirtschaft von ca. 62 ha ist zur Anlage eines 18 -Loch-Golfplatzes ausreichend dimensioniert. Das Vorhaben ist als Maßnahme S26 bereits Bestandteil des Tourismuskonzeptes. Auf die Übernahme des Maßnahmenvorschlags S27 in diesem Zusammenhang, eines neuen Golfresorts westlich von Dändorf, wird vorerst verzichtet. Ebenso wird auf die Erweiterungsfläche des Tourismuskonzepts östlich der Kirchstraße, Maßnahme S26a, verzichtet. Nördlich der Arndt-Straße wird im Zusammenhang mit der Entwicklung des Sondergebietes „Campingplatz“ eine neue öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Die an der Arndt- Straße und damit an der Hauptwegeverbindung nach Dierhagen Strand geplante Parkanlage beabsichtigt die Gemeinde hochwertig auszubilden, um die Achse Bodden - Ostsee für Fußgänger und Radfahrer attraktiver zu gestalten. 4.6 Flächen für die Landwirtschaft und Wald Neben geringfügigen Korrekturen insbesondere zugunsten der Flächen für den Wald, die aus der verbesserten und aktualisierten amtlichen Kartengrundlage resultieren, kommt es aus zwei Gründen zur Verminderung der Flächen für die Landwirtschaft. Zum einen geht ein Großteil der neu aufgenommen Bauflächen zulasten der Flächen für die Landwirtschaft. Zum anderen ist es der Zuwachs an Grünflächen, insbesondere die große Fläche für den angestrebten Golfplatz, der zu einer Abnahme der Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen führt. Auf der Grundlage der vorliegenden und durch die Forstbehörde ergänzten Angaben zu Waldflächen werden diese im Flächennutzungsplan dargestellt. 4.7 Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft • NSG Dierhäger Moor und angrenzende Grünlandflächen • NSG Ribnitzer Großes Moor und angrenzende Waldflächen • Ribnitzer Stadtwiesen • Röhrichtgürtel und Salzweiden entlang des Boddens • Neuhaus-Dierhäger Dünen AC Planergruppe 16

Gemeinde Ostseebad Dierhagen Begründung zum 3. Entwurf Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Februar 2013 • Niederung des Körkwitzer Baches • Grünland Großes Bruch 4.8 Immissionsschutz Auf der Ebene des Flächennutzungsplans werden für drei Bereiche innerhalb des Gemeindegebietes Aussagen zu erforderlichem Immissionsschutz getroffen: • Schutz des SO 16 (Ferienpark) vor Emissionen aus dem angrenzenden Gewerbegebiet; • SO 9 (Wohnen und Erholung) in Dierhagen-Ost sowie SO 1 (Ferienhausgebiet) in Neuhaus vor Immissionen, die aus der nahegelegenen L 21 (hohe saisonale Verkehrsbelastung auf der freien Strecke) resultieren. 4.9 Altlasten Im Gemeindegebiet sind nur noch wenige Altlastenverdachtsflächen vorhanden; alle übrigen Flächen sind zwischenzeitlich saniert worden. 5. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise 5.1 Naturschutzrechtliche Bestimmungen Im neuaufgestellten Flächennutzungsplan sind eine Vielzahl von Flächen nachrichtlich übernommen und soweit innerhalb des Geltungsbereichs befindlich auch umgrenzt worden, für die Regelungen und Bestimmungen des Naturschutzrechts gelten. Hier sind zum einen die Naturschutzgebiete und die engeren Schutzzonen des Landschaftsschutzgebietes mit ihren jeweiligen Bezeichnungen zu nennen. Zum anderen sind es die innerhalb die von der Landesregierung gemeldeten übergemeindlichen Natura 2000-Gebiete und ihre EU-Nummerierungen, an denen das Gemeindegebiet von Dierhagen einen Anteil hat oder die unmittelbar an Dierhagen angrenzen. Diese sind unter Punkt 3.3. dieser Begründung im Einzelnen aufgeführt und kurz in ihrer Bedeutung hinsichtlich der Arten und Lebensraumtypen erläutert. 5.2 Umgang mit Bodendenkmalen Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist gemäß § 11 DSchG Mecklenburg-Vorpommern (Gvbl. Mecklenburg- Vorpommern Nr. 23 vom 28.12.1993, S. 975 ff.) die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen und der Fund und die Fundstelle bis zum Eintreffen des Landesamtes für Bodendenkmalpflege oder dessen Vertreter in unverändertem Zustand zu erhalten. Verantwortlich sind hierfür der Entdecker, der Leiter der Arbeiten, der Grundeigentümer sowie zufällige Zeugen, die den Wert des Fundes erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang der Anzeige. AC Planergruppe 17

Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

Im neuaufgestellten Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n erstmalig die Reitwege aufgenommen.<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>r Streckenverläufe wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Karte 1 <strong>de</strong>r vom Landkreis<br />

Nordvorpommern herausgegebenen Broschüre „Pfer<strong>de</strong>land an <strong>de</strong>r Ostsee“,<br />

Stand November 2006, mit kleineren Korrekturen, die sich aus <strong>de</strong>r Kartierung <strong>de</strong>s<br />

vom Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst herausgegebenen Ferienkatalogs<br />

2007 ergeben, entliehen.<br />

4.5 Grünflächen<br />

Die umfassendste Än<strong>de</strong>rung in Bezug auf die Grünflächen ist die Neuausweisung<br />

eines Golfplatzes zwischen <strong>de</strong>n Ortsteilen Dierhagen-Dorf und Dändorf östlich <strong>de</strong>r<br />

L 21. Diese Flächendarstellung auf einer bisherigen Fläche für die Landwirtschaft<br />

von ca. 62 ha ist zur Anlage eines 18 -Loch-Golfplatzes ausreichend<br />

dimensioniert. Das Vorhaben ist als Maßnahme S26 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

Tourismuskonzeptes. Auf die Übernahme <strong>de</strong>s Maßnahmenvorschlags S27 in<br />

diesem Zusammenhang, eines neuen Golfresorts westlich von Dändorf, wird<br />

vorerst verzichtet. Ebenso wird auf die Erweiterungsfläche <strong>de</strong>s Tourismuskonzepts<br />

östlich <strong>de</strong>r Kirchstraße, Maßnahme S26a, verzichtet.<br />

Nördlich <strong>de</strong>r Arndt-Straße wird im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes<br />

„Campingplatz“ eine neue öffentliche Grünfläche mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

Parkanlage dargestellt. Die an <strong>de</strong>r Arndt- Straße und damit an <strong>de</strong>r<br />

Hauptwegeverbindung nach Dierhagen Strand geplante Parkanlage beabsichtigt<br />

die Gemein<strong>de</strong> hochwertig auszubil<strong>de</strong>n, um die Achse Bod<strong>de</strong>n - Ostsee für<br />

Fußgänger und Radfahrer attraktiver zu gestalten.<br />

4.6 Flächen für die Landwirtschaft und Wald<br />

Neben geringfügigen Korrekturen insbeson<strong>de</strong>re zugunsten <strong>de</strong>r Flächen für <strong>de</strong>n<br />

Wald, die aus <strong>de</strong>r verbesserten und aktualisierten amtlichen Kartengrundlage resultieren,<br />

kommt es aus zwei Grün<strong>de</strong>n zur Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Flächen für die<br />

Landwirtschaft. Zum einen geht ein Großteil <strong>de</strong>r neu aufgenommen Bauflächen<br />

zulasten <strong>de</strong>r Flächen für die Landwirtschaft. Zum an<strong>de</strong>ren ist es <strong>de</strong>r Zuwachs an<br />

Grünflächen, insbeson<strong>de</strong>re die große Fläche für <strong>de</strong>n angestrebten Golfplatz, <strong>de</strong>r<br />

zu einer Abnahme <strong>de</strong>r Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen führt.<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n und durch die Forstbehör<strong>de</strong> ergänzten Angaben<br />

zu Waldflächen wer<strong>de</strong>n diese im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

4.7 Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n,<br />

Natur und Landschaft<br />

• NSG Dierhäger Moor und angrenzen<strong>de</strong> Grünlandflächen<br />

• NSG Ribnitzer Großes Moor und angrenzen<strong>de</strong> Waldflächen<br />

• Ribnitzer Stadtwiesen<br />

• Röhrichtgürtel und Salzwei<strong>de</strong>n entlang <strong>de</strong>s Bod<strong>de</strong>ns<br />

• Neuhaus-Dierhäger Dünen<br />

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