NEUAUFSTELLUNG DES ... - bauleitplaene.de
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Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
Regelungen zur quantitativen und qualitativen Verteilung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n<br />
Nutzungsarten sind auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung vorzunehmen.<br />
Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 10 bis SO 13<br />
Die Darstellungen <strong>de</strong>r sonstigen Son<strong>de</strong>rgebiete SO 10 „Gaststätte“, SO 11<br />
„Wasserrettung“, SO 12 „Gaststätte und Strandversorgung“ sowie SO 13<br />
„Einzelhan<strong>de</strong>l, Gastronomie und Ferienunterkünfte“ nördlich und südlich <strong>de</strong>s<br />
Hauptzugangs „Am Plateau“, die im Zuge <strong>de</strong>s rechtskräftigen Bebauungsplans<br />
Nr. 1 „Strandzugang“ und bis zur 3. FNP-Än<strong>de</strong>rung Eingang in <strong>de</strong>n<br />
Flächennutzungsplan gefun<strong>de</strong>n haben, bleiben bezüglich <strong>de</strong>r<br />
Zweckbestimmungen und Flächenabgrenzungen jeweils gänzlich unverän<strong>de</strong>rt.<br />
Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 15 „Golf“<br />
Im Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n die Flächen für bauliche Nutzungen innerhalb<br />
<strong>de</strong>s geplanten Golfplatzes als SO 15 „Golf“ dargestellt. Damit wer<strong>de</strong>n die Flächen<br />
für die erfor<strong>de</strong>rliche Infrastruktur <strong>de</strong>s Golfplatzes (Clubhaus, Lager- /<br />
Maschinenhalle etc.) festgelegt und somit gewährleistet, dass <strong>de</strong>r Golfplatz selbst<br />
als landschaftliche Anlage ohne Gebäu<strong>de</strong> erscheint.<br />
Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet SO 16 „Ferienpark“<br />
Südlich von Dierhagen-Dorf, noch ohne Aufstellungsbeschluss eines dazugehörigen<br />
Bebauungsplans, soll auf einer Fläche von ca. 6,9 ha ein neues sonstiges<br />
Son<strong>de</strong>rgebiet „Ferienpark“ entstehen. Das Son<strong>de</strong>rgebiet „Ferienpark“ soll eine<br />
Kombination aus Ferienhäusern, voraussichtlich im Nordteil <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets,<br />
mit angrenzen<strong>de</strong>n umfangreichen Sport- und Freizeiteinrichtungen für die Bewohner<br />
und Besucher <strong>de</strong>r Ferienregion Fischland–Darß, die im Rahmen <strong>de</strong>s unabdingbar<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Bebauungsplans näher zu bestimmen und einzugrenzen<br />
sein wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong>de</strong>r möglichen Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit <strong>de</strong>r Planungen kann<br />
eventuell die Durchführung vertiefter raumordnerischer Prüfungen gem. § 15 ROG<br />
notwendig wer<strong>de</strong>n.<br />
Dieses neue Son<strong>de</strong>rgebiet SO 16 ist zur infrastrukturellen Qualifizierung <strong>de</strong>s gesamten<br />
Touristikangebots von Dierhagen und zur Aufnahme zentraler baulicher<br />
Anlagen <strong>de</strong>s südlich benachbarten neuen Golfplatzes geplant. Das Vorhaben ist<br />
als Teilvorschlag <strong>de</strong>r Maßnahme A10 („Entwicklung als Standort für touristische<br />
Infrastruktur“) Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes.<br />
Wenn man von einer Grundstücksgröße von 500 m² brutto pro Ferienhaus ausgeht,<br />
könnten im Teilgebiet nördlich <strong>de</strong>r Straße „Am Gewerbehof“ auf einer Fläche<br />
von ca. 5,0 Hektar ca. 100 Ferienhäuser mit ca. 400 Betten entstehen. Der weitaus<br />
größte Teil <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>s neuen Son<strong>de</strong>rgebiets war bereits im früheren<br />
Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet zur Überbauung vorgesehen. Somit<br />
kommt es hier nur auf landwirtschaftlichen Flächen von 2,3 ha am Westrand und<br />
südlich <strong>de</strong>r Straße „Am Gewerbehof“ zur Darstellung <strong>de</strong>s neuen Ferienparks auf<br />
bislang nicht zur Versiegelung vorgesehenen Flächen.<br />
Die dargestellte Fläche <strong>de</strong>s Gewerbegebiets kann nunmehr, wie bereits unter<br />
Punkt 4.1.2. dieser Begründung beschrieben, im neuen FNP aufgrund mangeln<strong>de</strong>r<br />
Flächennachfrage <strong>de</strong>r letzten Jahre auf <strong>de</strong>n bereits verbindlich überplanten und<br />
weitgehend bebauten Kernbereich („Handwerkerhof“) um 5,7 ha auf dann ca. 3,3<br />
ha reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />
AC Planergruppe 14