NEUAUFSTELLUNG DES ... - bauleitplaene.de
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<strong>NEUAUFSTELLUNG</strong> <strong>DES</strong><br />
FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />
DER GEMEINDE OSTSEEBAD DIERHAGEN<br />
BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF<br />
gemäß § 5 Abs. 5 BauGB<br />
STAND: FEBRUAR 2013<br />
VERFAHRENSSCHRITT:<br />
3. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG<br />
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB<br />
Än<strong>de</strong>rungen gegenüber 2. Entwurf sind randlich markiert<br />
Auftraggeber:<br />
Auftragnehmer:<br />
Bearbeiter:<br />
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
AC Schmidt und Ehlers<br />
Planergruppe Rostock GmbH<br />
Alter Markt 12<br />
18055 Rostock<br />
Dipl.-Ing. Ute Schmidt<br />
Dipl.-Ing. Martin Stepany<br />
1
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
I. Bauleitplanerischer Teil ................................................................................. 3<br />
1. Rechtsgrundlage, Verfahrensverlauf und Plandarstellungen ............................ 3 <br />
2. Erfor<strong>de</strong>rnis und Anlass <strong>de</strong>r Planung ................................................................. 3 <br />
3. Planerische Rahmenbedingungen .................................................................... 4 <br />
3.1 Lan<strong>de</strong>splanung (LEP M-V) ................................................................................ 4 <br />
3.2 Regionalplanung (RREP VP) ............................................................................ 5 <br />
3.3 Natura 2000-Gebiete ........................................................................................ 7 <br />
3.4 Tourismuskonzept von 2005 ............................................................................. 8 <br />
4. Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans ........................................................ 8 <br />
4.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung ................................................................................ 8 <br />
4.1.1 Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächen .................................................... 8 <br />
4.1.2 Gewerbliche Bauflächen / Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO .................... 10 <br />
4.1.3 Son<strong>de</strong>rgebiete, die <strong>de</strong>r Erholung dienen, gemäß § 10 BauNVO .................... 10 <br />
4.1.4 Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete gemäß § 11 BauNVO .............................................. 12 <br />
4.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung ............................................................................ 15 <br />
4.3 Flächen für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf und für Sport- und Spielanlagen ................... 15 <br />
4.4 Flächen für <strong>de</strong>n Verkehr ................................................................................. 15 <br />
4.5 Grünflächen .................................................................................................... 16 <br />
4.6 Flächen für die Landwirtschaft und Wald ........................................................ 16 <br />
4.7 Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft ............................................................................................... 16 <br />
4.8 Immissionsschutz ............................................................................................ 17 <br />
4.9 Altlasten .......................................................................................................... 17 <br />
5. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ..................................................... 17 <br />
5.1 Naturschutzrechtliche Bestimmungen ............................................................ 17 <br />
5.2 Umgang mit Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalen ........................................................................ 17 <br />
5.3 Regelungen zum Küstenschutz ...................................................................... 18 <br />
5.4 Wasserrechtliche Regelungen ........................................................................ 19 <br />
5.5 Geplante Darßringbahn .................................................................................. 20 <br />
5.6 Gemein<strong>de</strong>gebiet / Inkommunalisierungsflächen ............................................. 20<br />
II. Umweltbericht zur Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans ............... 21<br />
(SIEHE SEPARATES PAPIER STAND MAI 2013)<br />
AUTOR:: UmweltPlan GmbH Stralsund<br />
Tribseer Damm 2, 18437 Stralsund<br />
www.umweltplan.<strong>de</strong><br />
III. <br />
Anlagen .......................................................................................................... 21 <br />
AC PLANERGRUPPE<br />
2
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
I. Bauleitplanerischer Teil<br />
1. Rechtsgrundlage, Verfahrensverlauf und Plandarstellungen<br />
Rechtsgrundlage <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans (FNP) ist das Baugesetzbuch in <strong>de</strong>r<br />
Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), einschließlich<br />
aller wirksamen Än<strong>de</strong>rungen, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art.1G <strong>de</strong>s Gesetzes<br />
vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).<br />
Der Beschluss zur Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wur<strong>de</strong> zeitgleich mit<br />
<strong>de</strong>m Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />
Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung am 07.11.2007 gefasst.<br />
Nach Auswertung <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligung eingegangenen<br />
Stellungnahmen wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf erstellt und die öffentliche Auslegung im<br />
Zeitraum vom 01.04. bis 06.05.2010 sowie erneut vom 23.07. bis 24.08.2012<br />
durchgeführt.<br />
Nach <strong>de</strong>r 2. Öffentlichen Auslegung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf geän<strong>de</strong>rt und von <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>vertretung am 23.01.2013 beschlossen und zur erneuten (3.)<br />
öffentlichen Auslegung bestimmt.<br />
Die Planzeichnung für das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet ist im Maßstab 1:10.000<br />
gehalten (FNP – Karte 1: Gesamtes Gemein<strong>de</strong>gebiet). Aufgrund <strong>de</strong>r kleinteiligen<br />
Situation in <strong>de</strong>n Ortslagen bzw. entlang <strong>de</strong>s Küstenstreifens wer<strong>de</strong>n diese<br />
Bereiche zur besseren Lesbarkeit zusätzlich vergrößert im M. 1:5.000 dargestellt<br />
(FNP – Karte 2: Ortsteile). Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Beikarten A - B weitere<br />
Aspekte dargestellt, die für die zukünftige Entwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> von<br />
Be<strong>de</strong>utung sind, die aber in <strong>de</strong>r FNP-Planzeichnung nicht dargestellt wer<strong>de</strong>n, da<br />
sie nicht FNP-relevant sind und weil sie die Lesbarkeit <strong>de</strong>s Planes weiter<br />
erschweren wür<strong>de</strong>n.<br />
2. Erfor<strong>de</strong>rnis und Anlass <strong>de</strong>r Planung<br />
Der zurzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stammt aus <strong>de</strong>m Jahr 1999.<br />
Seit<strong>de</strong>m sind mehrere FNP-Än<strong>de</strong>rungen wirksam gewor<strong>de</strong>n und die Aufstellung<br />
weiterer Än<strong>de</strong>rungen wur<strong>de</strong> bereits beschlossen. Eine FNP-Neuaufstellung<br />
erscheint daher zweckdienlich und im Sinne <strong>de</strong>s § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB<br />
erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Die 1. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP, bezogen auf <strong>de</strong>n Ortsteil Dierhagen-Strand, wur<strong>de</strong> im<br />
Jahr 2000 genehmigt. Das Verfahren zur 2. Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> eingestellt, <strong>de</strong>r<br />
Planinhalt als Teil <strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung weiterverfolgt. Die 3. Än<strong>de</strong>rung bezieht<br />
sich ebenso auf Dierhagen-Strand und wur<strong>de</strong> 2004 wirksam.<br />
Die 4. Än<strong>de</strong>rung und Ergänzung, die am 16.03.2006 genehmigt und am<br />
15.06.2006 rechtswirksam wur<strong>de</strong>, bestand aus einer Vielzahl von Teilflächen, die<br />
geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r auch ergänzt wur<strong>de</strong>n, weil sie bis dahin von <strong>de</strong>r Genehmigung o<strong>de</strong>r<br />
nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB von <strong>de</strong>r Darstellung bewusst ausgenommen waren.<br />
Es erschien für die 4. Än<strong>de</strong>rung daher sinnvoll, für die Planzeichnung das gesamte<br />
Gemein<strong>de</strong>gebiet als Kartengrundlage zu wählen. Ferner wur<strong>de</strong>n die Inhalte <strong>de</strong>r 1.<br />
und 3. Än<strong>de</strong>rung im Sinne einer Neubekanntmachung <strong>de</strong>s FNP nach § 6 Abs. 6<br />
BauGB nachrichtlich aufgenommen.<br />
AC PLANERGRUPPE<br />
3
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
Das Verfahren zur 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> durchgeführt und von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> in<br />
2005 beschlossen. Das Innenministerium hat die 4. FNP-Ä. nur teilgenehmigt, d.h.<br />
einige Flächen wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Genehmigung ausgenommen. Darüber hinaus hat<br />
das OVG M-V in seiner Entscheidung 3K31/05 vom 19.09.2007 die 4. FNP-Ä.<br />
wegen <strong>de</strong>r Teilgenehmigung zentraler Flächen und <strong>de</strong>r damit einhergehen<strong>de</strong>n<br />
Nichtbeachtung <strong>de</strong>s Abwägungsgebotes für unwirksam erklärt.<br />
Trotz <strong>de</strong>r Unwirksamkeit spiegelt die 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung die Planungsziele für das<br />
gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet vor <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP wi<strong>de</strong>r. Das ist <strong>de</strong>r<br />
Grund, warum unter Kap. 4. dieser Begründung die Verän<strong>de</strong>rungen insbeson<strong>de</strong>re<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung beschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Erfor<strong>de</strong>rnis für die Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans als öffentlichrechtliches<br />
Verfahren ergibt sich gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB aus <strong>de</strong>r Notwendigkeit,<br />
bo<strong>de</strong>nrechtliche Spannungen zu bewältigen, beispielsweise wenn, wie<br />
im konkreten Fall, Flächen für eine künftige Nutzung gesichert wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Als konkreter Anlass für die Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans ist die<br />
Vielzahl von Aufstellungsbeschlüssen für Bebauungspläne und für einhergehen<strong>de</strong><br />
FNP-Än<strong>de</strong>rungsverfahren in <strong>de</strong>n letzten Jahren zu nennen.<br />
Parallel zur Aufstellung ist die Erarbeitung <strong>de</strong>s Landschaftsplans erfolgt. Die<br />
wesentlichen Ziele und Inhalte <strong>de</strong>s Landschaftsplanes sind in <strong>de</strong>n<br />
Flächennutzungsplan zu übernehmen. Damit wird die Prüfung <strong>de</strong>r grundsätzlichen<br />
Verträglichkeit baulicher Entwicklungen vornehmlich im Außenbereich auf die<br />
Planungsebene <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n Bauleitplanung vorgezogen und frühzeitig in<br />
<strong>de</strong>n Abwägungs- und Entscheidungsprozess mit <strong>de</strong>r Landschaftsplanung<br />
eingebun<strong>de</strong>n.<br />
3. Planerische Rahmenbedingungen<br />
3.1 Lan<strong>de</strong>splanung (LEP M-V)<br />
Im Lan<strong>de</strong>sraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) vom<br />
3. Mai 2005 ist das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet von Dierhagen Bestandteil <strong>de</strong>s<br />
„Vorbehaltsgebiets Tourismus“. Darüber hinaus ist fast das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />
als „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“ dargestellt. Ausnahmen bil<strong>de</strong>n<br />
die Fläche <strong>de</strong>s Dierhäger und <strong>de</strong>s Ribnitzer Großen Moores, die als ein „Vorranggebiet<br />
Naturschutz und Landschaftspflege“ ausgewiesen sind. Ein Großteil<br />
<strong>de</strong>r weiteren unbebauten Gemein<strong>de</strong>teile ist wenigstens noch als „Vorbehaltsgebiet<br />
Naturschutz und Landschaftspflege“ gekennzeichnet, zumeist in Verbindung mit<br />
<strong>de</strong>r Signatur „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“.<br />
Die an Dierhagen angrenzen<strong>de</strong>n Wasserflächen von Bod<strong>de</strong>n und Ostsee sind<br />
bei<strong>de</strong> als „Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum“ und als „Vorbehaltsgebiet<br />
Naturschutz und Landschaftspflege auf Gewässern“ dargestellt. Für das Bod<strong>de</strong>ngewässer<br />
wie auch das Große Ribnitzer Moor sind ferner die Kennzeichnungen<br />
als Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete nachrichtlich übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />
Zur Erklärung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>ten raumordnerischen Begrifflichkeiten:<br />
Vorranggebiete sind als „Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung“ nach § 3 Nr. 2 <strong>de</strong>s Raumordnungsgesetzes<br />
(ROG) verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich<br />
bestimmten, abschließend abgewogenen Festlegungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s- und Regio-<br />
AC Planergruppe 4
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
nalplanung, die nicht mehr durch gemeindliche Abwägung überwun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />
können.<br />
Dem gegenüber sind Vorbehaltsgebiete als „Grundsätze <strong>de</strong>r Raumordnung“ nach<br />
§ 3 Nr. 3 ROG Aussagen zur Raumentwicklung und Planungsleitlinien <strong>de</strong>r<br />
Raumordnung, die als öffentliche Belange in nachfolgen<strong>de</strong> Abwägungs- und Ermessensentscheidungen<br />
eingestellt wer<strong>de</strong>n sollen, aber noch kein unüberwindbares<br />
Produkt einer Abwägung sind. Ihnen soll jedoch bei <strong>de</strong>r Abwägung mit<br />
konkurrieren<strong>de</strong>n raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen beson<strong>de</strong>res Gewicht beigemessen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
3.2 Regionalplanung (RREP VP)<br />
Die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung auf regionaler Ebene sind im Regionalen<br />
Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP) von 2010 formuliert.<br />
Raumkategorien und Zentrale Orte:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen ist <strong>de</strong>r Raumkategorie „Ländliche Räume mit<br />
günstiger wirtschaftlicher Basis“ zugeordnet. Dierhagen nimmt als<br />
Siedlungsschwerpunkt beson<strong>de</strong>re touristische Versorgungsaufgaben wahr (RREP<br />
3.3 (2). In <strong>de</strong>r Zentrale-Ort-Systematik <strong>de</strong>r Regionalplanung weist die Gemein<strong>de</strong><br />
Dierhagen nicht das Gewicht für die unterste Kategorie <strong>de</strong>r Zentrenstruktur<br />
„Grundzentrum“ auf. Dierhagen ist Bestandteil <strong>de</strong>s Mittelbereichs und <strong>de</strong>s<br />
Nahbereichs <strong>de</strong>s Mittelzentrums Ribnitz-Damgarten.<br />
Natur und Landschaft sowie Küstenschutz:<br />
Der Großteil <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets von Dierhagen ist im RREP VP als Landschaftsschutzgebiet<br />
(LSG) und als Vorsorgeraum Naturschutz und Landschaftspflege<br />
dargestellt. Die einzigen Ausnahmen stellen die bei<strong>de</strong>n Naturschutzgebiete<br />
(NSG) Dierhäger Moor und Ribnitzer Großes Moor im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets<br />
dar, die im RREP VP eben als NSG und als Vorranggebiet Naturschutz<br />
und Landschaftspflege ausgewiesen sind.<br />
Zur Begriffsunterscheidung zwischen <strong>de</strong>m Vorranggebiet und Vorsorgeraum<br />
Naturschutz und Landschaftspflege: In Vorranggebieten Naturschutz und Landschaftspflege<br />
ist <strong>de</strong>m Naturschutz Vorrang vor an<strong>de</strong>ren Nutzungen einzuräumen<br />
und alle raumbe<strong>de</strong>utsamen Vorhaben müssen mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s Naturschutzes<br />
vereinbar sein. Im Vorsorgeraum hingegen sind alle raumbe<strong>de</strong>utsame Vorhaben<br />
lediglich so abzuwägen und abzustimmen, dass <strong>de</strong>r Vorsorgeraum in seiner Be<strong>de</strong>utung<br />
für Naturschutz, Landschaftspflege und landschaftsbezogener Erholung<br />
möglichst nicht beeinträchtigt wird. Ein Vorranggebiet ist gegenüber einem Vorsorgeraum<br />
somit die höherrangige Gebietskategorie.<br />
Weitere relevante Vorgaben sind zu fin<strong>de</strong>n in Kap. 5.1.2 (9), wonach … die<br />
Küstengewässer <strong>de</strong>r Darß-Zingster Bod<strong>de</strong>nkette ökologisch saniert wer<strong>de</strong>n sollen;<br />
in 5.1.3 (3), wonach … die Tourismusräume als Zonen hoher Luftreinheit gesichert<br />
wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Dierhagen liegt in <strong>de</strong>m großflächigen „Vorbehaltsgebiet Küstenschutz“, in <strong>de</strong>m alle<br />
Planungen und Maßnahmen die Belange <strong>de</strong>s Küstenschutzes berücksichtigen<br />
sollen (5.3 (2)).<br />
Siedlungswesen<br />
Gemäß Kap. 4.1 (3ff) <strong>de</strong>s RREP VP soll die weitere Wohnbauflächenentwicklung<br />
von Gemein<strong>de</strong>n im ländlichen Raum, die wie Dierhagen keinen Zentralort dar-<br />
AC Planergruppe 5
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
stellen, am Eigenbedarf, <strong>de</strong>r sich aus Größe, Struktur und Ausstattung <strong>de</strong>r Orte<br />
ergibt orientiert wer<strong>de</strong>n. Die Innenentwicklung hat Vorrang vor einer räumlichen<br />
Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>r Siedlungsflächen nach außen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Entstehung o<strong>de</strong>r<br />
Verfestigung von Splittersiedlungen. Die gewerbliche Bauflächenentwicklung soll<br />
sich in <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n im ländlichen Raum am Eigenbedarf, <strong>de</strong>r sich aus Größe,<br />
Struktur und Ausstattung <strong>de</strong>r Orte ergibt, orientieren.<br />
Zur Dorfentwicklung führt Kap. 4.2 RREP VP folgen<strong>de</strong> FNP-relevante Ziele auf:<br />
(3) In allen Teilen <strong>de</strong>r Planungsregion soll eine ausgewogene und<br />
bedarfsgerechte Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung mit Wohnraum gewährleistet<br />
wer<strong>de</strong>n. Dabei ist <strong>de</strong>r Wohnungsbau in erster Linie bestandsorientiert zu<br />
realisieren. Neue Wohngebiete sollen in einer guten Erreichbarkeit zu<br />
Arbeitsstätten, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen und zu Haltestellen <strong>de</strong>s<br />
öffentlichen Personennahverkehrs errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) Die Region ist aufgrund ihrer Lag an <strong>de</strong>r Küste und <strong>de</strong>r hervorragen<strong>de</strong>n<br />
naturräumlichen Ausstattung als Standort für Altersruhesitze prä<strong>de</strong>stiniert. Die<br />
Ausweisung von Son<strong>de</strong>rwohnformen wie Seniorenwohnungen und<br />
Servicewohnanlagen soll bedarfsgerecht, städtebaulich integriert und in günstiger<br />
Zuordnung zu Einrichtungen <strong>de</strong>r Infrastruktur erfolgen. Eine günstige ÖPNV –<br />
Anbindung ist zu sichern. Den Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Barrierefreiheit ist Rechnung zu<br />
tragen.<br />
(9) Die Ansiedlung von Freizeitwohnungen, die überwiegend eigengenutzt sind,<br />
soll in <strong>de</strong>n Kommunen die Wohnraumversorgung <strong>de</strong>r örtlichen Bevölkerung nicht<br />
beeinträchtigen. Sie muss sich in die angestrebte touristische Entwicklung <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong>n einfügen.<br />
Tourismus und Naherholung<br />
Der Großteil <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets von Dierhagen ist im RREP VP als Tourismusschwerpunktraum<br />
dargestellt. Gemäß Punkt 3.1.3 gelten hier folgen<strong>de</strong> FNPrelevante<br />
Ziele:<br />
(4) In <strong>de</strong>n Tourismusschwerpunkträumen stehen die Verbesserung <strong>de</strong>r Qualität<br />
und <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>s touristischen Angebotes sowie Maßnahmen <strong>de</strong>r<br />
Saisonverlängerung im Vor<strong>de</strong>rgrund. Das Beherbergungsangebot soll in seiner<br />
Aufnahmekapazität nur behutsam weiterentwickelt und ergänzt wer<strong>de</strong>n. Die<br />
planerische Grundlage für die Tourismusentwicklung sollen regional<br />
abgestimmte Tourismuskonzepte bil<strong>de</strong>n (Anm.: Die Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
hat bereits im Jahr 2005 ein Tourismuskonzept beschlossen, siehe auch Punkt 3.4 <strong>de</strong>r<br />
Begründung).<br />
(7) Insbeson<strong>de</strong>re für die touristischen Reise- und Verkehrsströme während<br />
<strong>de</strong>r Saison sind auf … <strong>de</strong>r Halbinsel Fischland-Darß-Zingst verkehrslenken<strong>de</strong> und<br />
verkehrsinfrastrukturelle Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.<br />
(14) In Tourismusräumen ist sowohl eine qualitative als auch eine quantitative<br />
Entwicklung von Camping- und Wohnmobilplätzen anzustreben. Allerdings sollte<br />
in Naturräumen die Erhöhung <strong>de</strong>r Qualität von Camping- und Wohnmobilplätzen<br />
Vorrang vor <strong>de</strong>r Vergrößerung <strong>de</strong>r Quantität haben. Die Neuordnung bestehen<strong>de</strong>r<br />
Plätze hat Vorrang vor <strong>de</strong>r Neuausweisung von Standorten. Bestehen<strong>de</strong> Plätze<br />
sind landschafts- sowie bedarfsgerecht, entsprechend <strong>de</strong>n nationalen Standards<br />
auszubauen. Die Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Camping- und Wohnmobilplätze sollte<br />
AC Planergruppe 6
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
umweltgerecht erfolgen. Es sind überwiegend Stellplätze für einen wechseln<strong>de</strong>n<br />
Besucherverkehr anzubieten.<br />
Die für Dierhagen relevanten Vorgaben zu größeren Freizeit- und<br />
Beherbergungsanlagen steht in Kap. 4.3.3:<br />
(1) Größere Freizeit- und Beherbergungsanlagen sollen in <strong>de</strong>r Regel im<br />
Zusammenhang mit bebauten Ortslagen errichtet wer<strong>de</strong>n. Sie können an<br />
Einzelstandorten zugelassen wer<strong>de</strong>n, wenn zu erwarten ist, dass von ihnen<br />
nachhaltige Entwicklungsimpulse auf das Umland ausgehen und die Raum- und<br />
Umweltverträglichkeit gegeben ist.<br />
(2) Größere Freizeit- und Beherbergungsanlagen sollen sich in das Landschaftsund<br />
Siedlungsbild einfügen, das Siedlungsgefüge nicht beeinträchtigen sowie gut<br />
erreichbar sein.<br />
(3) In <strong>de</strong>n Tourismusschwerpunkträumen sollen größere Freizeit- und<br />
Beherbergungsanlagen wie Hotel und Ferienhausanlagen zur Vermeidung<br />
weiteren Landschaftsverbrauchs in <strong>de</strong>r Regel auf touristisch vorgenutzten<br />
Standorten bzw. bereits versiegelten Flächen errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />
(4) In Vorpommern soll ein Netz von Golfplätzen entstehen. Priorität hat die<br />
Einrichtung von Golfplätzen in Räumen mit einem hohen Touristenaufkommen.<br />
3.3 Natura 2000-Gebiete<br />
Im Südwesten <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebietes befin<strong>de</strong>t sich das gemel<strong>de</strong>te Fauna-Flora-<br />
Habitat (FFH)-Gebiet mit <strong>de</strong>r EU-Nummer DE 1739-303 „Ribnitzer Großes Moor<br />
und Neuhaus-Dierhäger Dünen“ von 316 ha Fläche bis hin zu <strong>de</strong>n Küstenschutzwäl<strong>de</strong>rn<br />
in Neuhaus und Dierhagen-Strand. Dieses FFH-Gebiet umfasst 7<br />
FFH-Lebensraumtypen, davon zwei prioritär, und 2 FFH-Arten, nämlich die Große<br />
Moosjungfer und <strong>de</strong>n Fischotter, bei<strong>de</strong> nicht prioritär.<br />
Ganz im Sü<strong>de</strong>n hat Dierhagen mit <strong>de</strong>m Nordufer <strong>de</strong>s Körkwitzer Baches Anteil an<br />
<strong>de</strong>m FFH-Gebiet Nr. DE 1740-301 „Wald bei Althei<strong>de</strong> mit Körkwitzer Bach“ mit<br />
neun FFH-Lebensraumtypen, von <strong>de</strong>nen zwei prioritär sind, und mit <strong>de</strong>m Fischotter<br />
eine nicht-proritäre FFH-Art im Gebiet.<br />
Der Saaler Bod<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Ribnitzer See, die die Ostgrenze von Dierhagen bil<strong>de</strong>n,<br />
sind Bestandteil <strong>de</strong>s 27.890 ha großen FFH-Gebiets Nr. DE 1542-302<br />
„Recknitz-Ästuar und Halbinsel Zingst“ mit 21 FFH-Lebensraumtypen, davon fünf<br />
prioritär, und elf nicht-prioritäre FFH-Arten.<br />
Die benachbarten Bod<strong>de</strong>ngewässer sind ebenso Bestandteil <strong>de</strong>s neuen vorgeschlagenen<br />
Europäischen Vogelschutzgebiets SPA („Special Protection Area“) Nr.<br />
28 mit <strong>de</strong>r Bezeichnung „Nationalpark Vorpommersche Bod<strong>de</strong>nlandschaft,<br />
Westrügensche Bod<strong>de</strong>n und nördlicher Strelasund“, das insgesamt eine Fläche<br />
von 119.842 ha umfasst.<br />
Das von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung zur Neuanmeldung vorgeschlagene „FFH-Gebiet im<br />
marinen Bereich“ FFH-Marin 2 „Darßer Schwelle“ hat hingegen für Dierhagen<br />
kaum Be<strong>de</strong>utung, da es erst auf <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r südlichen Gemein<strong>de</strong>grenze von<br />
Ahrenshoop beginnt und sich weiter in Richtung Nor<strong>de</strong>n über insgesamt 34.441 ha<br />
auf <strong>de</strong>r Ostsee aus<strong>de</strong>hnt.<br />
AC Planergruppe 7
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
3.4 Tourismuskonzept von 2005<br />
Insbeson<strong>de</strong>re auf Grund wie<strong>de</strong>rholter Anregungen <strong>de</strong>s Amtes für Raumordnung<br />
Vorpommern zur 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung, dass für Dierhagen ein Tourismuskonzept<br />
entsprechend <strong>de</strong>r Begründung zum Punkt 7.2.1 (3) <strong>de</strong>s RROP VP sinnvoll und<br />
erfor<strong>de</strong>rlich sei, wur<strong>de</strong> ein solches erarbeitet und im Jahr 2005 von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung<br />
beschlossen. Bei <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wird<br />
darauf geachtet, dass die FNP-Darstellungen <strong>de</strong>n Aussagen <strong>de</strong>s Maßnahmenplans<br />
<strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes von 2005 zumin<strong>de</strong>st nicht grundsätzlich wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s jüngeren Planungsstands <strong>de</strong>r FNP-Neuaufstellung<br />
kann es im Sinne einer Fortentwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>- und Tourismusentwicklung<br />
zu Abweichungen in Teilgebieten kommen. Die Übernahmen aus <strong>de</strong>m Tourismuskonzept<br />
wie auch einzelne Abweichungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r<br />
jeweiligen Bauvorhaben benannt.<br />
4. Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans<br />
4.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />
In diesem Abschnitt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re die Darstellungsän<strong>de</strong>rungen gegenüber<br />
<strong>de</strong>m Flächennutzungsplan und <strong>de</strong>n Im Rahmen <strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung<br />
angestellten Entwicklungsüberlegungen aufgezeigt. Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong>n<br />
Aufstellungsbeschlüsse für eine Vielzahl von Bebauungsplänen und weiterer FNP-<br />
Än<strong>de</strong>rungen gefasst, die inhaltlich in die Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP aufgenommen<br />
und an dieser Stelle im Einzelnen erläutert wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
4.1.1 Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächen<br />
Gegenüber <strong>de</strong>n bisherigen FNP - Darstellungen wird in bewusster Abweichung<br />
zum Tourismuskonzept nur eine geringflächige Ausweisung neuer<br />
Wohnbauflächen für <strong>de</strong>n Zeithorizont <strong>de</strong>s neuen FNP von ca. 15 Jahren<br />
vorgesehen. Aufgrund <strong>de</strong>r annähernd stagnieren<strong>de</strong>n Bevölkerungsentwicklung<br />
(siehe Tabelle unten) ist nur eine geringe Neuausweisung von Wohnbauflächen im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Eigenentwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>, als Teil <strong>de</strong>s Nachholbedarfs an<br />
Wohnfläche pro Einwohner gegenüber Kennziffern für ländliche Räume in <strong>de</strong>n<br />
alten Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn und als Ersatz für die entfallen<strong>de</strong>n Wohnbauflächen am<br />
Strand von Neuhaus (s.u.) mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung in Einklang zu<br />
bringen.<br />
Nach <strong>de</strong>n Daten <strong>de</strong>s Amtes Darß-Fischland, jeweils Endstand am 31.12. <strong>de</strong>s<br />
Jahres, stellt sich die Bevölkerungsentwicklung (nur Hauptwohnungen) <strong>de</strong>r letzten<br />
Jahre wie folgt dar:<br />
Jahr 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012<br />
Einw. 1.654 1.694 1.644 1.657 1.662 1.614 1.571 1.494<br />
Dändorf<br />
Im neuen Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n drei neue Wohnbauflächen im Ortsteil<br />
Dändorf dargestellt. Eine <strong>de</strong>r neuen Wohnbauflächen befin<strong>de</strong>t sich als straßenbegleiten<strong>de</strong>s<br />
Band für eine einreihige Bebauung nördlich <strong>de</strong>r Straße „Wischenkieker“.<br />
Dieses neue kleine Wohngebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha und<br />
bietet bei <strong>de</strong>r ortstypisch geringen baulichen Dichte, die in einem Bebauungsplan<br />
AC Planergruppe 8
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
verbindlich festgesetzt wer<strong>de</strong>n soll, nur ca. 6 bis 8 Einfamilienhäusern Raum. Eine<br />
rückwärtige Bebauung wird durch die Beibehaltung <strong>de</strong>r Darstellung einer<br />
Grünfläche mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung Hausgärten ausgeschlossen.<br />
Die zweite Wohnbaufläche befin<strong>de</strong>t sich in zweiter Reihe zur Bebauung rechtsseitig<br />
<strong>de</strong>r Straße Neue Reihe in Dändorf. Im bisherigen Flächennutzungsplan erstreckt<br />
sich die Wohnbaufläche am Ausgang <strong>de</strong>r Ortslage Dändorf rechtsseitig <strong>de</strong>r<br />
Straße Neue Reihe in einer Breite von 50 m bis zum Graben und <strong>de</strong>m angrenzen<strong>de</strong>n<br />
Landschaftsschutzgebiet. Diese Fläche wird aufgegeben und an<br />
Stelle <strong>de</strong>ssen in Richtung Sü<strong>de</strong>n rechts- und linksseitig <strong>de</strong>s Weges „Auf <strong>de</strong>r Hufe“<br />
bzw. und <strong>de</strong>ssen Verlängerung erweitert. Motiviert durch diesen vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Erschließungsweg wird die Wohnbaufläche bis an die Grenze <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsschutzgebietes heran dargestellt. Nördlich und südlich davon verbleibt<br />
es bei <strong>de</strong>r Darstellung von Wohnbaufläche für <strong>de</strong>n straßenbegleiten<strong>de</strong>n Streifen<br />
und von Grünfläche, Zweckbestimmung „Hausgärten“ für <strong>de</strong>n rückwärtigen<br />
Bereich. Dadurch wird eine weitergehen<strong>de</strong> rückwärtige Bebauung zwischen<br />
Wohnbaufläche und Graben ausgeschlossen.<br />
Im zentralen Bereich <strong>de</strong>r Ortslage Dändorf, <strong>de</strong>m sog. „Dreieck“, wird die bislang<br />
bereits dargestellte Wohnbaufläche erhalten. Im Landschaftsplan ist <strong>de</strong>r Bereich<br />
als Stau<strong>de</strong>n-, Ru<strong>de</strong>ral- bzw. Grünlandfläche ausgewiesen. Mit <strong>de</strong>r Ausweisung<br />
wird die Arrondierung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Bebauung verfolgt. Bei <strong>de</strong>r ortsüblichen<br />
geringen Bebauungsdichte können max. 10 bis 12 Einfamilienhäuser entstehen<br />
(ca. 1,5 ha).<br />
Im nördlichen Teil <strong>de</strong>s Dreiecks wird ein in <strong>de</strong>m Straßenwinkel Dierhäger Straße /<br />
Neue Reihe, bisher als Grünfläche dargestelltes, ca. 0,1 ha großes Grundstück als<br />
Wohnbaufläche dargestellt.<br />
Dierhagen Strand<br />
Im Ortsteil Dierhagen Strand wird die Darstellung SO 1 und 2 für das bereits<br />
baulich genutzte Quartier zwischen Waldstraße und Ahornstraße weitgehend<br />
geän<strong>de</strong>rt. Entsprechend <strong>de</strong>r Zielstellung für diesen Bereich (BP 36) wird im FNP-<br />
Entwurf Wohnbaufläche dargestellt; lediglich in einem größeren Teilabschnitt<br />
entlang <strong>de</strong>r Ahornstraße verbleibt die Darstellung als Son<strong>de</strong>rgebiet (SO 18<br />
„Frem<strong>de</strong>nverkehr“.<br />
Ebenfalls in Dierhagen Strand wird im östlichen Abschnitt <strong>de</strong>r E-M-Arndt-Straße<br />
eine Wohnbaufläche dargestellt. Hier soll neben einem Angebot an<br />
Wohngrundstücken beson<strong>de</strong>res Augenmerk auf altengerechtes Wohnen gelegt<br />
wer<strong>de</strong>n. Ziel <strong>de</strong>r Bebauung dieses Bereiches ist es auch, die bei<strong>de</strong>n Ortsteile D.-<br />
Strand und D.-Dorf besser miteinan<strong>de</strong>r zu verbin<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Planungen (BP) muss dabei insbeson<strong>de</strong>re die mögliche Trasse <strong>de</strong>r Darßringbahn<br />
(s. Beikarte A) sowie die Immissionssituation durch die L 21 berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Körkwitz-Hof<br />
Für <strong>de</strong>n Bereich Körkwitz-Hof gelten weiterhin die Entwicklungsüberlegungen aus<br />
<strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung. Danach soll dieser historische Ortsteil in seinem<br />
Weiterbestand gesichert und mit geringen Entwicklungsmöglichkeiten versehen<br />
wer<strong>de</strong>n. Deshalb erfolgt hier weiterhin die Darstellung als Wohnbauflächen. Die<br />
Zulässigkeit kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe bzw. gewerblicher Nutzungen<br />
ist unter <strong>de</strong>m Kriterium <strong>de</strong>r Gebietsverträglichkeit jeweils zu prüfen. Ein bisher als<br />
Wohnbaufläche dargestelltes Grundstück westlich <strong>de</strong>r L 21 wird aufgrund <strong>de</strong>r Lage<br />
AC Planergruppe 9
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
in <strong>de</strong>r engeren Schutzzone <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes als landwirtschaftliche<br />
Fläche dargestellt.<br />
Für <strong>de</strong>n Bebauungsplan Nr. 21 “Jagdbetriebshof“ in Körkwitz-Hof und <strong>de</strong>r dazugehörigen<br />
10. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wur<strong>de</strong>n zwar jeweils Beschlüsse<br />
zur Aufstellung gefasst, die Verfahren wer<strong>de</strong>n aber nicht fortgeführt und<br />
können als obsolet gelten.<br />
4.1.2 Gewerbliche Bauflächen / Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO<br />
Die bisherigen FNP-Überlegungen (4. FNP-Ä.) sahen nur eine gewerbliche<br />
Baufläche am südlichen Ortsrand von Dierhagen-Dorf vor, dargestellt als<br />
Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO. Im neuen FNP wird diese Darstellung<br />
flächenmäßig reduziert, ungefähr auf <strong>de</strong>n als Gewerbegebiet festgesetzten<br />
Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 9 nördlich und südlich <strong>de</strong>r Straße „Am<br />
Gewerbehof“.<br />
Dies erscheint sinnvoll, weil die Erfahrungen <strong>de</strong>r letzten Jahre gezeigt haben, dass<br />
diese Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Gewerbegebiets ausreichend ist für die Nachfrage an<br />
gewerblichen Bauflächen in Dierhagen für Handwerker und Gewerbetreiben<strong>de</strong> im<br />
planungsrechtlichen Sinne. Das eigentliche „Gewerbe“ in Dierhagen, das weitere<br />
Flächen nachfragt, ist <strong>de</strong>r Frem<strong>de</strong>nverkehr, für <strong>de</strong>n vorzugsweise Son<strong>de</strong>rgebiete<br />
dargestellt wer<strong>de</strong>n. Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r skizzierten Situation <strong>de</strong>r Dierhäger<br />
Wirtschaftsstruktur und <strong>de</strong>r einhergehen<strong>de</strong>n Flächennachfrager sind für <strong>de</strong>n<br />
Betrachtungszeitraum <strong>de</strong>s neuen Flächennutzungsplans <strong>de</strong>r nächsten zehn bis<br />
fünfzehn Jahre nicht zu erwarten.<br />
Für das Gewerbegebiet sind Maßnahmen zum Immissionsschutz v.a. zum Schutz<br />
<strong>de</strong>s geplanten Ferienparks (SO 16) dargestellt. Im Rahmen <strong>de</strong>r verbindlichen<br />
Bauleitplanung sind konkretisieren<strong>de</strong> Festsetzungen zu notwendigen<br />
Schallschutzmaßnahmen zu treffen.<br />
4.1.3 Son<strong>de</strong>rgebiete, die <strong>de</strong>r Erholung dienen, gemäß § 10 BauNVO<br />
Im Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n alle drei in <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung vorgesehenen<br />
Arten von Son<strong>de</strong>rgebieten die <strong>de</strong>r Erholung dienen (Wochenendhausgebiete,<br />
Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete), gemäß § 10 BauNVO dargestellt:<br />
Ferienhausgebiete SO 1<br />
Die FNP-Darstellungen im Bereich „Hotel An <strong>de</strong>r See und Ferienwohnanlage<br />
Neuhaus“ (ehem. BP 20) am Strand von Neuhaus entsprechen <strong>de</strong>m Bestand.<br />
Konkret be<strong>de</strong>utet das für diesen Bereich <strong>de</strong>s Ortsteils Neuhaus, dass die<br />
Darstellungen <strong>de</strong>s SO 2 „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ um ca. 1,2 ha und<br />
<strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Wohnbauflächen um ca. 0,4 ha jeweils reduziert wer<strong>de</strong>n und<br />
die Darstellung eines SO 1 „Ferienhausgebiet“ (+ ca. 1,6 ha) auf diesen Flächen<br />
an <strong>de</strong>ren Stelle tritt.<br />
Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 25 „Käpt’n Braß“ am Südrand von<br />
Dierhagen-Ost wird aus Dringlichkeitsgrün<strong>de</strong>n eine separate, die 12. FNP-<br />
Än<strong>de</strong>rung, durchgeführt, <strong>de</strong>ren voraussichtliche Darstellungen aber bereits in die<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Für diese<br />
Fläche wird ein sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ um<br />
das „Ostseehotel Dierhagen“ herum verlagert und ein Ferienhausgebiet neu<br />
dargestellt. Das sonstige Son<strong>de</strong>rgebiet SO 7 „Reha-Klinik“ wird dafür aufgegeben.<br />
Angesichts <strong>de</strong>r bisherigen Darstellungen von SO 2 und SO 7 han<strong>de</strong>lt es sich eher<br />
AC Planergruppe 10
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
um eine bauleitplanerische Umschichtung als eine Mehrung von Bettenkapazitäten.<br />
Das Vorhaben ist als Maßnahme G6 und G10 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />
Tourismuskonzeptes.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m am Südostrand <strong>de</strong>s Ortsteils Neuhaus dargestellten<br />
SO 17 „Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz“ wird eine neues SO Ferienhausgebiet mit einer<br />
Flächengröße von ca. 1,3 ha dargestellt, auf <strong>de</strong>r bis zu 50 Wohneinheiten in<br />
Ferienwohnungen und Ferienhäuser mit bis zu maximal 200 anzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Betten entstehen sollen.<br />
Das Vorhaben ist als Maßnahme S20 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes<br />
und ist dank <strong>de</strong>r integralen touristischen Infrastruktureinrichtung „Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz“<br />
keine rein quantitative Zunahme <strong>de</strong>r Beherbergungskapazität, son<strong>de</strong>rn<br />
kann als Qualifizierung und Ausdifferenzierung <strong>de</strong>r Frem<strong>de</strong>nbeherbergung in<br />
Dierhagen gelten.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu notwendigen<br />
Schallschutzmaßnahmen bezüglich <strong>de</strong>s potentiellen Konfliktes zwischen SO 17<br />
"Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz" zu treffen. Aufgrund <strong>de</strong>r möglichen Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit<br />
<strong>de</strong>r Planungen kann eventuell die Durchführung vertiefter raumordnerischer<br />
Prüfungen gem. § 15 ROG notwendig wer<strong>de</strong>n.<br />
Campingplatzgebiete SO 3<br />
Die Gemein<strong>de</strong> möchte eine Erweiterung <strong>de</strong>s Campingplatzes in Neuhaus<br />
ermöglichen. Vorgesehen war ursprünglich ein Flächenzuwachs von ca. 2 ha und<br />
eine Steigerung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Standplätze von jetzt 130 auf 210 (laut Maßnahme<br />
S23 Tourismuskonzept). Diese Erweiterung kann nur für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r<br />
ehemaligen Oxidationsteiche vorgesehen wer<strong>de</strong>n; aufgrund <strong>de</strong>r im<br />
Landschaftsplan ausgewiesenen Waldflächen und geschützten Biotope ist die<br />
weitergehen<strong>de</strong> Erweiterung <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>s Campingplatzes nach Südosten nicht<br />
möglich. Die Flächengröße erhöht sich gegenüber <strong>de</strong>r bisherigen FNP-<br />
Darstellung von 2,4 ha auf ca. 2,6 ha, also nur um 0,2 ha.<br />
Im Ergebnis <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahren zum „Campingplatz Bod<strong>de</strong>nwiesen“ in<br />
Körkwitz- Hof wird die Fläche mit einem Umfang von 18,4 ha als Son<strong>de</strong>rgebiet<br />
„Campingplatzgebiet“ im neuen FNP dargestellt. Das Vorhaben ist als Maßnahme<br />
S28a bereits Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes. Im Rahmen <strong>de</strong>r verbindlichen<br />
Bauleitplanung sind Festsetzungen zu notwendigen Schallschutzmaßnahmen<br />
bezüglich <strong>de</strong>s potentiellen Konfliktes zwischen SO 3 "Campingplatz" und <strong>de</strong>n<br />
angrenzen<strong>de</strong>n übergeordneten Straßen zu treffen.<br />
Wochenendhausgebiete SO 14<br />
Gegenüber <strong>de</strong>n beachtlichen Flächen von Wochenendhausgebieten, die bereits in<br />
die bisherigen FNP-Überlegungen als Bestandsgebiete übernommen wur<strong>de</strong>n, wird<br />
im neuen FNP ein zusätzliches Wochenendhausgebiet neu aufgenommen.<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um eine kleine Erweiterung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Gebiets an <strong>de</strong>r<br />
Schwe<strong>de</strong>nschanze in Dierhagen Ost um eine Bebauungstiefe (30m), begleitend<br />
zur vorhan<strong>de</strong>nen Erschließung, die bisher nur einseitig bebaut ist (0,8ha).<br />
AC Planergruppe 11
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
4.1.4 Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete gemäß § 11 BauNVO<br />
Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 2 „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“<br />
Die Son<strong>de</strong>rgebiete „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ sind sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete<br />
gemäß § 11 BauNVO für Hotels und Pensionen, die sich durch ihre Art <strong>de</strong>r<br />
Frem<strong>de</strong>nbeherbergung von <strong>de</strong>n Ferienhausgebieten für Selbstversorger nach § 10<br />
Abs. 4 BauNVO unterschei<strong>de</strong>n.<br />
Die Mehrzahl <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rgebiete SO 2 <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Flächennutzungsplans,<br />
die nur in <strong>de</strong>n ostseenahen Ortsteilen Dierhagen-Stand, Dierhagen-Ost und<br />
Neuhaus ausgewiesen wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n in ihrer Lage und ihrem Zuschnitt unverän<strong>de</strong>rt<br />
in <strong>de</strong>n neuen FNP übernommen. An zwei Stellen jedoch wer<strong>de</strong>n im neu<br />
aufgestellten Flächennutzungsplan geringflächige Än<strong>de</strong>rungen bzw. Korrekturen<br />
an <strong>de</strong>n SO 2 vorgenommen:<br />
Im Ortsteil Neuhaus wird die Darstellung <strong>de</strong>s dortigen SO 2 um eine Fläche von<br />
ca. 1,2 ha verringert, die nunmehr als SO 1 „Ferienhausgebiet“ ausgewiesen wird<br />
(Bereich <strong>de</strong>s ehem. BP 20).<br />
Resultierend aus <strong>de</strong>n Verfahren <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 25 „Käpt’n Braß“ und<br />
<strong>de</strong>r einhergehen<strong>de</strong>n 12. FNP-Än<strong>de</strong>rung für <strong>de</strong>n Ortsteil Dierhagen-Strand wird die<br />
Darstellung <strong>de</strong>s SO 2 „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ im Bereich <strong>de</strong>r<br />
ehemaligen „Ostseeklinik“, nunmehr „Ostseehotel Dierhagen“, innerhalb <strong>de</strong>s dortigen<br />
Geltungsbereiches im Saldo um ca. 1,6 ha (2,2 – 0,6 = 1,6) vergrößert. In<br />
diesem Bereich wird die Darstellung <strong>de</strong>s SO 2 vom früheren „Hotel Käpt’n Braß“<br />
(ca. 0,6 ha) zum „Ostseehotel Dierhagen“ (ca. 2,2 ha) verlagert. Die bislang als<br />
SO 2 und als Grünfläche dargestellten Flächen am Fischlän<strong>de</strong>r Weg rund um das<br />
ehemalige „Hotel Käpt’n Braß“ wer<strong>de</strong>n nunmehr als SO 1 „Ferienhausgebiet“<br />
ausgewiesen.<br />
Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 4 „Han<strong>de</strong>l“<br />
Der numerisch erste Bebauungsplan, <strong>de</strong>r auf Ebene <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans<br />
Be<strong>de</strong>utung hat, ist <strong>de</strong>r Bebauungsplan Nr. 18 „Fischlandtor II“ am nordwestlichen<br />
Rand von Dierhagen-Dorf unmittelbar östlich <strong>de</strong>r „Bä<strong>de</strong>rstraße“ / Lan<strong>de</strong>sstraße<br />
L 21. Für diesen Bebauungsplan wur<strong>de</strong> die 6. FNP-Än<strong>de</strong>rung vorgenommen, die<br />
zur Genehmigung eingereicht wur<strong>de</strong> und inhaltlich bereits in die FNP-<br />
Neuaufstellung integriert wird. Mit <strong>de</strong>m Bebauungsplan Nr. 18 wur<strong>de</strong> die<br />
Errichtung eines Lebensmittel-Discounters mit einer Nettogeschossfläche von<br />
780 m² ermöglicht. In <strong>de</strong>r 6. FNP-Än<strong>de</strong>rung wie im neuen Flächennutzungsplan<br />
wird hierfür die Darstellung eines sonstigen Son<strong>de</strong>rgebiets SO 4 „Han<strong>de</strong>l“ für die<br />
erfor<strong>de</strong>rliche Fläche östlich <strong>de</strong>r L 21 und nördlich <strong>de</strong>r Strandstraße in Dierhagen-<br />
Dorf gewählt. Das Vorhaben ist als Maßnahme A 9 Bestandteil <strong>de</strong>s<br />
Tourismuskonzeptes und umfasst eine Flächendarstellung im FNP von ca. 0,7 ha<br />
SO 4, ergänzt um einen 15m tiefen Streifen zur Lan<strong>de</strong>sstraße (0,2ha) sowie<br />
öffentliche Grünfläche.<br />
Das Vorhaben „Fischlandtor II“ war als Projekt schon lange als Ergänzung <strong>de</strong>s<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Sortiments um das Segment <strong>de</strong>s preislich unteren Lebensmittelhan<strong>de</strong>ls<br />
(Lebensmittel-„Discounter“) geplant und ist geeignet, eine bisherige Angebotslücke<br />
in Dierhagen zu füllen. Eine eingehen<strong>de</strong>re und nach wie vor gültige<br />
Betrachtung <strong>de</strong>r Situation <strong>de</strong>s Einzelhan<strong>de</strong>ls in Dierhagen fin<strong>de</strong>t sich im Tourismuskonzept,<br />
das das Vorhaben „Fischlandtor II“ ausdrücklich als Angebotserweiterung<br />
vorsieht. Es bil<strong>de</strong>t zusammen mit <strong>de</strong>m bereits im FNP dargestellten<br />
AC Planergruppe 12
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
SO 4 Han<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen „Fischlandtors“ die einzige räumliche<br />
Konzentrationszone für <strong>de</strong>n großflächigen Einzelhan<strong>de</strong>l im gesamten Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />
für <strong>de</strong>n Betrachtungszeitrahmen <strong>de</strong>r nächsten 10 bis 15 Jahre <strong>de</strong>s neuaufgestellten<br />
Flächenutzungsplans.<br />
Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 6 „Hafengebiet“<br />
Es wer<strong>de</strong>n zwei Son<strong>de</strong>rgebiete SO 6 „Hafengebiet“ für hafenaffine Nutzungen im<br />
neuen Flächennutzungsplan dargestellt, in Dierhagen-Dorf und in Dändorf. In <strong>de</strong>n<br />
Hafengebieten sind solche Nutzungen und Anlagen vorgesehen, die entwe<strong>de</strong>r für<br />
die Funktion eines Hafens erfor<strong>de</strong>rlich sind o<strong>de</strong>r die <strong>de</strong>ssen Zweck insbeson<strong>de</strong>re<br />
auch als touristischer Anziehungspunkt unterstützen helfen.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r möglichen Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit <strong>de</strong>r Planungen kann eventuell die<br />
Durchführung vertiefter raumordnerischer Prüfungen gem. § 15 ROG notwendig<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Hafengebiet in Dierhagen-Dorf wur<strong>de</strong> analog <strong>de</strong>s in Aufstellung befindlichen<br />
Bebauungsplans Nr. 23 in seiner Darstellung ausdifferenziert und erweitert, ist<br />
aber bereits im bisherigen FNP in einer Aus<strong>de</strong>hnung von ca. 0,7 ha vorhan<strong>de</strong>n.<br />
Die Stärkung <strong>de</strong>s Hafengebiets in Dierhagen-Dorf ist als Maßnahme K8, K9, S24<br />
und S25 Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes. Dabei wird im neuen Flächennutzungsplan<br />
auf die Darstellung eines wasserseitigen Lan<strong>de</strong>gebiets für Wasserflugzeuge<br />
vor <strong>de</strong>m Hafen in Dierhagen-Dorf als Teilvorschlag <strong>de</strong>r Maßnahme K9<br />
<strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes, als schwierig mit Umweltbelangen <strong>de</strong>s Bod<strong>de</strong>ns als<br />
gemel<strong>de</strong>tes Gebiet von europäischer Be<strong>de</strong>utung (FFH + SPA) vereinbar, vorerst<br />
verzichtet.<br />
Im neuen FNP wird erstmalig eine landseitige Flächenumgrenzung für das<br />
Hafengebiet in Dändorf zur Ansiedlung baulicher und sonstiger Anlagen, die die<br />
Nutzung <strong>de</strong>r Fläche als Hafen unterstützen, vorgenommen. Das Vorhaben <strong>de</strong>s<br />
Hafengebiets Dändorf ist als Maßnahme K12 und K13 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />
Tourismuskonzeptes.<br />
Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 7 „Hafennahe Infrastruktur“<br />
In Dändorf wird in Hafennähe eine Fläche für Hafennahe Infrastruktur<br />
ausgewiesen. Hier sollen Lager für Boote und Zubehör, Werkstätten und weitere<br />
eng an die übliche Hafennutzung gebun<strong>de</strong>ne Nutzungen ermöglicht wer<strong>de</strong>n. Die<br />
Fläche ist ca. 0,5 ha groß und war bislang <strong>de</strong>m Außenbereich zugeordnet.<br />
Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 8 „Freizeit- und Beherbergung“<br />
Das bereits früher im Flächennutzungsplan dargestellte Son<strong>de</strong>rgebiet „Sport- und<br />
Freizeitzentrum“ südlich <strong>de</strong>r K 1 im Ortsteil Dierhagen-Strand, wird - auf Grund <strong>de</strong>r<br />
engeren Schutzzone <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes um 0.3 ha reduziert – jetzt<br />
als Son<strong>de</strong>rgebiet „Freizeit- und Beherbergung“ dargestellt.<br />
Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 9 „Wohnen und Erholung“<br />
Ein bestehen<strong>de</strong>s Wochenendhausgebiet im nördlichen Abschnitt <strong>de</strong>r Straße „An<br />
<strong>de</strong>r Düne“ wird entsprechend <strong>de</strong>r faktisch bereits teilweise vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Dauerwohnnutzung als SO „Wohnen und Erholung“ dargestellt. Damit können hier<br />
sowohl temporäres (Wochenen<strong>de</strong>) als auch dauerhaftes Wohnen stattfin<strong>de</strong>n. Die<br />
AC Planergruppe 13
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
Regelungen zur quantitativen und qualitativen Verteilung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n<br />
Nutzungsarten sind auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung vorzunehmen.<br />
Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 10 bis SO 13<br />
Die Darstellungen <strong>de</strong>r sonstigen Son<strong>de</strong>rgebiete SO 10 „Gaststätte“, SO 11<br />
„Wasserrettung“, SO 12 „Gaststätte und Strandversorgung“ sowie SO 13<br />
„Einzelhan<strong>de</strong>l, Gastronomie und Ferienunterkünfte“ nördlich und südlich <strong>de</strong>s<br />
Hauptzugangs „Am Plateau“, die im Zuge <strong>de</strong>s rechtskräftigen Bebauungsplans<br />
Nr. 1 „Strandzugang“ und bis zur 3. FNP-Än<strong>de</strong>rung Eingang in <strong>de</strong>n<br />
Flächennutzungsplan gefun<strong>de</strong>n haben, bleiben bezüglich <strong>de</strong>r<br />
Zweckbestimmungen und Flächenabgrenzungen jeweils gänzlich unverän<strong>de</strong>rt.<br />
Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 15 „Golf“<br />
Im Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n die Flächen für bauliche Nutzungen innerhalb<br />
<strong>de</strong>s geplanten Golfplatzes als SO 15 „Golf“ dargestellt. Damit wer<strong>de</strong>n die Flächen<br />
für die erfor<strong>de</strong>rliche Infrastruktur <strong>de</strong>s Golfplatzes (Clubhaus, Lager- /<br />
Maschinenhalle etc.) festgelegt und somit gewährleistet, dass <strong>de</strong>r Golfplatz selbst<br />
als landschaftliche Anlage ohne Gebäu<strong>de</strong> erscheint.<br />
Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet SO 16 „Ferienpark“<br />
Südlich von Dierhagen-Dorf, noch ohne Aufstellungsbeschluss eines dazugehörigen<br />
Bebauungsplans, soll auf einer Fläche von ca. 6,9 ha ein neues sonstiges<br />
Son<strong>de</strong>rgebiet „Ferienpark“ entstehen. Das Son<strong>de</strong>rgebiet „Ferienpark“ soll eine<br />
Kombination aus Ferienhäusern, voraussichtlich im Nordteil <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets,<br />
mit angrenzen<strong>de</strong>n umfangreichen Sport- und Freizeiteinrichtungen für die Bewohner<br />
und Besucher <strong>de</strong>r Ferienregion Fischland–Darß, die im Rahmen <strong>de</strong>s unabdingbar<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Bebauungsplans näher zu bestimmen und einzugrenzen<br />
sein wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong>de</strong>r möglichen Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit <strong>de</strong>r Planungen kann<br />
eventuell die Durchführung vertiefter raumordnerischer Prüfungen gem. § 15 ROG<br />
notwendig wer<strong>de</strong>n.<br />
Dieses neue Son<strong>de</strong>rgebiet SO 16 ist zur infrastrukturellen Qualifizierung <strong>de</strong>s gesamten<br />
Touristikangebots von Dierhagen und zur Aufnahme zentraler baulicher<br />
Anlagen <strong>de</strong>s südlich benachbarten neuen Golfplatzes geplant. Das Vorhaben ist<br />
als Teilvorschlag <strong>de</strong>r Maßnahme A10 („Entwicklung als Standort für touristische<br />
Infrastruktur“) Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes.<br />
Wenn man von einer Grundstücksgröße von 500 m² brutto pro Ferienhaus ausgeht,<br />
könnten im Teilgebiet nördlich <strong>de</strong>r Straße „Am Gewerbehof“ auf einer Fläche<br />
von ca. 5,0 Hektar ca. 100 Ferienhäuser mit ca. 400 Betten entstehen. Der weitaus<br />
größte Teil <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>s neuen Son<strong>de</strong>rgebiets war bereits im früheren<br />
Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet zur Überbauung vorgesehen. Somit<br />
kommt es hier nur auf landwirtschaftlichen Flächen von 2,3 ha am Westrand und<br />
südlich <strong>de</strong>r Straße „Am Gewerbehof“ zur Darstellung <strong>de</strong>s neuen Ferienparks auf<br />
bislang nicht zur Versiegelung vorgesehenen Flächen.<br />
Die dargestellte Fläche <strong>de</strong>s Gewerbegebiets kann nunmehr, wie bereits unter<br />
Punkt 4.1.2. dieser Begründung beschrieben, im neuen FNP aufgrund mangeln<strong>de</strong>r<br />
Flächennachfrage <strong>de</strong>r letzten Jahre auf <strong>de</strong>n bereits verbindlich überplanten und<br />
weitgehend bebauten Kernbereich („Handwerkerhof“) um 5,7 ha auf dann ca. 3,3<br />
ha reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />
AC Planergruppe 14
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet SO 17 „Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz“<br />
Am Südostrand <strong>de</strong>s Ortsteils Neuhaus wird ein neues Son<strong>de</strong>rgebiet<br />
„Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz“ geplant, <strong>de</strong>ren Großteil bereits im wirksamen<br />
Flächennutzungsplan als SO 9 Reiterhof mit <strong>de</strong>r Gebietsbezeichnung Reitstall<br />
Neuhaus dargestellt wird. Die pfer<strong>de</strong>- und reiterorientierten Ausrichtung <strong>de</strong>r<br />
Gesamtanlage ergibt sich aus <strong>de</strong>r integralen räumlichen Verknüpfung einer<br />
Pfer<strong>de</strong>- und Reiterstation mit ca. 10 Stallboxen zur vorübergehen<strong>de</strong>n<br />
Unterbringung <strong>de</strong>r Tiere und einer gastronomischen Versorgung <strong>de</strong>r Reiter und<br />
sonstiger Gäste sowie <strong>de</strong>s westlich angrenzen<strong>de</strong>n Areals mit Ferienhäusern (SO<br />
1), die aufgrund <strong>de</strong>r exponierten Randlage eine landschaftsbildschonen<strong>de</strong><br />
Dimensionierung und Architektur erhalten sollen. Näheres regelt ein zeitnah<br />
aufzustellen<strong>de</strong>r Bebauungsplan. Die Flächengröße <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets beträgt ca.<br />
2,7 ha.<br />
Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet SO 18 „Frem<strong>de</strong>nverkehr“<br />
In Dierhagen Strand ist im Bereich Ahornstraße (BP 36) die Errichtung von<br />
Frem<strong>de</strong>nverkehrseinrichtungen (Beherbergung, Kur- und Heilwesen, Lä<strong>de</strong>n,<br />
Gastronomie) mit diesen dienen<strong>de</strong>n Kfz-Stellplätzen (Parkpalette) vorgesehen.<br />
Entsprechend dieser Nutzungsmischung wird dieser Bereich als SO<br />
„Frem<strong>de</strong>nverkehr“ in einer Größenordnung von ca. 0,8 ha dargestellt.<br />
4.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />
Darstellungen zum Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wer<strong>de</strong>n nicht in <strong>de</strong>n<br />
neuaufgestellten Flächennutzungsplan übernommen.<br />
4.3 Flächen für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf und für Sport- und Spielanlagen<br />
Die Darstellungen <strong>de</strong>s wirksamen Flächennutzungsplans zu Flächen für <strong>de</strong>n<br />
Gemeinbedarf und für Sport- und Spielanlagen wer<strong>de</strong>n einschließlich <strong>de</strong>r einzelnen<br />
Zweckbestimmungen im Wesentlichen unverän<strong>de</strong>rt in <strong>de</strong>n neuen FNP übernommen.<br />
Lediglich in Dierhagen Dorf wird eine Fläche mit <strong>de</strong>n<br />
Zweckbestimmungen „Verwaltung“ und „Schule“ dargestellt.<br />
Nördlich davon wird eine neue Sportplatzfläche dargestellt. Im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu notwendigen<br />
Schallschutzmaßnahmen bezüglich <strong>de</strong>s potentiellen Konfliktes mit <strong>de</strong>r<br />
angrenzen<strong>de</strong>n Wohnnutzung zu treffen.<br />
4.4 Flächen für <strong>de</strong>n Verkehr<br />
Die Darstellungen <strong>de</strong>s wirksamen Flächennutzungsplans <strong>de</strong>r Flächen für <strong>de</strong>n<br />
Verkehr bleiben bis auf Teile <strong>de</strong>r Flächen <strong>de</strong>s ruhen<strong>de</strong>n Verkehrs unverän<strong>de</strong>rt.<br />
In Dierhagen-Ost wer<strong>de</strong>n Parkplatzflächen zugunsten von Wald zurückgenommen.<br />
In Dierhagen-Ost (südlich EMA-Straße) erfolgt die Rücknahme von Parkplatzflächen<br />
wegen <strong>de</strong>r Lage in <strong>de</strong>r engeren Schutzzone <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes.<br />
In Dierhagen-Dorf erfolgt die Wandlung zu SO Hafen.<br />
AC Planergruppe 15
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
Im neuaufgestellten Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n erstmalig die Reitwege aufgenommen.<br />
Die Darstellung <strong>de</strong>r Streckenverläufe wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Karte 1 <strong>de</strong>r vom Landkreis<br />
Nordvorpommern herausgegebenen Broschüre „Pfer<strong>de</strong>land an <strong>de</strong>r Ostsee“,<br />
Stand November 2006, mit kleineren Korrekturen, die sich aus <strong>de</strong>r Kartierung <strong>de</strong>s<br />
vom Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst herausgegebenen Ferienkatalogs<br />
2007 ergeben, entliehen.<br />
4.5 Grünflächen<br />
Die umfassendste Än<strong>de</strong>rung in Bezug auf die Grünflächen ist die Neuausweisung<br />
eines Golfplatzes zwischen <strong>de</strong>n Ortsteilen Dierhagen-Dorf und Dändorf östlich <strong>de</strong>r<br />
L 21. Diese Flächendarstellung auf einer bisherigen Fläche für die Landwirtschaft<br />
von ca. 62 ha ist zur Anlage eines 18 -Loch-Golfplatzes ausreichend<br />
dimensioniert. Das Vorhaben ist als Maßnahme S26 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />
Tourismuskonzeptes. Auf die Übernahme <strong>de</strong>s Maßnahmenvorschlags S27 in<br />
diesem Zusammenhang, eines neuen Golfresorts westlich von Dändorf, wird<br />
vorerst verzichtet. Ebenso wird auf die Erweiterungsfläche <strong>de</strong>s Tourismuskonzepts<br />
östlich <strong>de</strong>r Kirchstraße, Maßnahme S26a, verzichtet.<br />
Nördlich <strong>de</strong>r Arndt-Straße wird im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes<br />
„Campingplatz“ eine neue öffentliche Grünfläche mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />
Parkanlage dargestellt. Die an <strong>de</strong>r Arndt- Straße und damit an <strong>de</strong>r<br />
Hauptwegeverbindung nach Dierhagen Strand geplante Parkanlage beabsichtigt<br />
die Gemein<strong>de</strong> hochwertig auszubil<strong>de</strong>n, um die Achse Bod<strong>de</strong>n - Ostsee für<br />
Fußgänger und Radfahrer attraktiver zu gestalten.<br />
4.6 Flächen für die Landwirtschaft und Wald<br />
Neben geringfügigen Korrekturen insbeson<strong>de</strong>re zugunsten <strong>de</strong>r Flächen für <strong>de</strong>n<br />
Wald, die aus <strong>de</strong>r verbesserten und aktualisierten amtlichen Kartengrundlage resultieren,<br />
kommt es aus zwei Grün<strong>de</strong>n zur Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Flächen für die<br />
Landwirtschaft. Zum einen geht ein Großteil <strong>de</strong>r neu aufgenommen Bauflächen<br />
zulasten <strong>de</strong>r Flächen für die Landwirtschaft. Zum an<strong>de</strong>ren ist es <strong>de</strong>r Zuwachs an<br />
Grünflächen, insbeson<strong>de</strong>re die große Fläche für <strong>de</strong>n angestrebten Golfplatz, <strong>de</strong>r<br />
zu einer Abnahme <strong>de</strong>r Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen führt.<br />
Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n und durch die Forstbehör<strong>de</strong> ergänzten Angaben<br />
zu Waldflächen wer<strong>de</strong>n diese im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />
4.7 Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />
und Landschaft<br />
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n,<br />
Natur und Landschaft<br />
• NSG Dierhäger Moor und angrenzen<strong>de</strong> Grünlandflächen<br />
• NSG Ribnitzer Großes Moor und angrenzen<strong>de</strong> Waldflächen<br />
• Ribnitzer Stadtwiesen<br />
• Röhrichtgürtel und Salzwei<strong>de</strong>n entlang <strong>de</strong>s Bod<strong>de</strong>ns<br />
• Neuhaus-Dierhäger Dünen<br />
AC Planergruppe 16
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
• Nie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Körkwitzer Baches<br />
• Grünland Großes Bruch<br />
4.8 Immissionsschutz<br />
Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wer<strong>de</strong>n für drei Bereiche innerhalb <strong>de</strong>s<br />
Gemein<strong>de</strong>gebietes Aussagen zu erfor<strong>de</strong>rlichem Immissionsschutz getroffen:<br />
• Schutz <strong>de</strong>s SO 16 (Ferienpark) vor Emissionen aus <strong>de</strong>m angrenzen<strong>de</strong>n<br />
Gewerbegebiet;<br />
• SO 9 (Wohnen und Erholung) in Dierhagen-Ost sowie SO 1<br />
(Ferienhausgebiet) in Neuhaus vor Immissionen, die aus <strong>de</strong>r<br />
nahegelegenen L 21 (hohe saisonale Verkehrsbelastung auf <strong>de</strong>r freien<br />
Strecke) resultieren.<br />
4.9 Altlasten<br />
Im Gemein<strong>de</strong>gebiet sind nur noch wenige Altlastenverdachtsflächen vorhan<strong>de</strong>n;<br />
alle übrigen Flächen sind zwischenzeitlich saniert wor<strong>de</strong>n.<br />
5. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise<br />
5.1 Naturschutzrechtliche Bestimmungen<br />
Im neuaufgestellten Flächennutzungsplan sind eine Vielzahl von Flächen nachrichtlich<br />
übernommen und soweit innerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereichs befindlich auch<br />
umgrenzt wor<strong>de</strong>n, für die Regelungen und Bestimmungen <strong>de</strong>s Naturschutzrechts<br />
gelten.<br />
Hier sind zum einen die Naturschutzgebiete und die engeren Schutzzonen <strong>de</strong>s<br />
Landschaftsschutzgebietes mit ihren jeweiligen Bezeichnungen zu nennen. Zum<br />
an<strong>de</strong>ren sind es die innerhalb die von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung gemel<strong>de</strong>ten übergemeindlichen<br />
Natura 2000-Gebiete und ihre EU-Nummerierungen, an <strong>de</strong>nen das<br />
Gemein<strong>de</strong>gebiet von Dierhagen einen Anteil hat o<strong>de</strong>r die unmittelbar an Dierhagen<br />
angrenzen. Diese sind unter Punkt 3.3. dieser Begründung im Einzelnen<br />
aufgeführt und kurz in ihrer Be<strong>de</strong>utung hinsichtlich <strong>de</strong>r Arten und Lebensraumtypen<br />
erläutert.<br />
5.2 Umgang mit Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalen<br />
Wenn während <strong>de</strong>r Erdarbeiten Fun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r auffällige Bo<strong>de</strong>nverfärbungen ent<strong>de</strong>ckt<br />
wer<strong>de</strong>n, ist gemäß § 11 DSchG Mecklenburg-Vorpommern (Gvbl. Mecklenburg-<br />
Vorpommern Nr. 23 vom 28.12.1993, S. 975 ff.) die zuständige Untere<br />
Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> zu benachrichtigen und <strong>de</strong>r Fund und die Fundstelle bis<br />
zum Eintreffen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Vertreter<br />
in unverän<strong>de</strong>rtem Zustand zu erhalten. Verantwortlich sind hierfür <strong>de</strong>r Ent<strong>de</strong>cker,<br />
<strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Arbeiten, <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümer sowie zufällige Zeugen, die <strong>de</strong>n Wert<br />
<strong>de</strong>s Fun<strong>de</strong>s erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang <strong>de</strong>r<br />
Anzeige.<br />
AC Planergruppe 17
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
Der Beginn <strong>de</strong>r Erdarbeiten ist <strong>de</strong>r Unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> und <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege spätestens vier Wochen vor Termin schriftlich<br />
und verbindlich mitzuteilen, um zu gewährleisten, dass Mitarbeiter o<strong>de</strong>r Beauftragte<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege bei <strong>de</strong>n Erdarbeiten zugegen<br />
sein können und eventuell auftreten<strong>de</strong> Fun<strong>de</strong> gemäß § 11 DSchG Mecklenburg-<br />
Vorpommern unverzüglich bergen und dokumentieren. Dadurch wer<strong>de</strong>n<br />
Verzögerungen <strong>de</strong>r Baumaßnahme vermie<strong>de</strong>n (vgl. § 11 Abs. 3).<br />
5.3 Regelungen zum Küstenschutz<br />
In <strong>de</strong>n Flächennutzungsplan sind eine Vielzahl von Umgrenzungen, die aus <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>swassergesetz resultieren, nachrichtlich übernommen wor<strong>de</strong>n. Diese sind<br />
maßgeblich aus <strong>de</strong>n Überlegungen zur 4. Flächennutzungsplanän<strong>de</strong>rung ohne<br />
gravieren<strong>de</strong> Abweichungen übertragen wor<strong>de</strong>n.<br />
Mit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s LWaG im Jahr 2006 entfällt <strong>de</strong>r Bauverbotsstreifen gemäß<br />
§ 89 Abs.1 Satz 1 zugunsten <strong>de</strong>r Anzeigepflicht für einen 200m breiten<br />
Uferstreifen.<br />
In <strong>de</strong>n FNP sind nachrichtlich übernommen wor<strong>de</strong>n:<br />
• Küstenschutzgebiet gem.§ 136 LWaG<br />
• Küstenschutzstreifen gem. § 89 LWaG<br />
• Küsten- und Gewässerschutzstreifen gem. § 29 NatSchAG<br />
• Küstenschutz<strong>de</strong>iche und Dünen<br />
• Bauverbotsstreifen (Deichschutz) gem. § 74 (1) Nr.5 LWaG<br />
Bod<strong>de</strong>nseitig sind Deichtrassen geplant, die aber bislang noch keinen solchen<br />
Grad <strong>de</strong>r Abstimmung und Verbindlichkeit haben, um sie in <strong>de</strong>n Flächennutzungsplan<br />
aufzunehmen. Statt<strong>de</strong>ssen erfolgt die Darstellung in <strong>de</strong>r Beikarte B.<br />
Für die einzelnen nachrichtlichen Übernahmen gilt jeweils folgen<strong>de</strong>s:<br />
§ 89 LWaG Anlagen an <strong>de</strong>r Küste<br />
(1) Die Errichtung, wesentliche Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Beseitigung baulicher Anlagen an<br />
Küstengewässern in einem Abstand von 200 Metern land- und seewärts von <strong>de</strong>r<br />
Mittelwasserlinie sowie im Vorstrandbereich (seewärts <strong>de</strong>s Stran<strong>de</strong>s gelegener<br />
Meeresbereich bis zu einer von Seegangswirkung unbeeinflussten Wassertiefe)<br />
bedarf bei <strong>de</strong>r Wasserbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>r rechtzeitigen Anzeige.<br />
(2) Das Vorhaben ist zu untersagen, wenn es nicht mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Küstenschutzes<br />
als öffentliche Aufgabe vereinbar ist.<br />
(3) Vorhaben an Steilküsten sind zu untersagen, wenn durch bestehen<strong>de</strong><br />
Küstenschutzanlagen o<strong>de</strong>r durch zulässige Maßnahmen <strong>de</strong>s Vorhabenträgers zur<br />
Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Steiluferrückganges eine Gefährdung <strong>de</strong>r zu errichten<strong>de</strong>n baulichen<br />
Anlagen durch Steiluferrückgang langfristig nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />
(4) § 82 Abs. 2 bis 4 gilt sinngemäß.<br />
§ 29 NatSchAG Küsten- und Gewässerschutzstreifen<br />
(abweichen<strong>de</strong> Vorschrift zu § 61 BNatSchG)<br />
AC Planergruppe 18
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
(1) An Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen mit einer Größe von einem<br />
Hektar und mehr dürfen bauliche Anlagen in einem Abstand von bis zu 50 Metern<br />
land- und gewässerwärts von <strong>de</strong>r Mittelwasserlinie an gerechnet nicht errichtet o<strong>de</strong>r<br />
wesentlich geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. An Küstengewässern ist abweichend von Satz 1 ein<br />
Abstand von 150 Metern land- und seewärts von <strong>de</strong>r Mittelwasserlinie einzuhalten.<br />
§ 74 LWaG Schutz <strong>de</strong>r Deiche (Auszug)<br />
(1) Je<strong>de</strong> Benutzung <strong>de</strong>r Deiche und ihrer bei<strong>de</strong>rseitigen, min<strong>de</strong>stens drei Meter breiten<br />
Schutzstreifen, die ihre Wehrfähigkeit beeinträchtigen kann, ist unzulässig. Zum<br />
Schutz <strong>de</strong>r Deiche und ihrer Schutzstreifen ist insbeson<strong>de</strong>re verboten:<br />
…<br />
5. das Errichten o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rn von Bauwerken und Anlagen, das Aufstellen, Lagern<br />
o<strong>de</strong>r Ablagern von Gegenstän<strong>de</strong>n aller Art sowie das Verlegen von Rohren, Kabeln<br />
und an<strong>de</strong>ren Leitungen,<br />
…<br />
(3) Die Wasserbehör<strong>de</strong> kann auf Antrag o<strong>de</strong>r von Amts wegen Ausnahmen von <strong>de</strong>n<br />
Verboten nach Absatz 1 im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Unterhaltungspflichtigen <strong>de</strong>s<br />
Deiches genehmigen, wenn die Wehrfähigkeit und die ordnungsgemäße Unterhaltung<br />
<strong>de</strong>s Deiches nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n und entwe<strong>de</strong>r das Verbot im Einzelfall zu<br />
einer unbilligen Härte führen wür<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r eine Ausnahme im Interesse <strong>de</strong>s Wohls <strong>de</strong>r<br />
Allgemeinheit erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
Für die Bauverbotsstreifen (BV) entlang <strong>de</strong>r Deiche gilt also grundsätzlich § 74<br />
LWaG, wobei abweichend von <strong>de</strong>r o.g. 3-m-Regel Son<strong>de</strong>rregelungen für die<br />
Bereiche „An <strong>de</strong>r Düne“ (BV 15m landseits) und „Fischlän<strong>de</strong>r Weg“ (40m landseits<br />
/ 5m seeseits) gelten. Soweit <strong>de</strong>r gesetzliche Abstand (3m bis 5m) gilt, ist die<br />
Abgrenzung aus Maßstabsgrün<strong>de</strong>n nicht zeichnerisch dargestellt.<br />
Nach § 74 ist <strong>de</strong>r Bauverbotsstreifen grundsätzlich von Bebauung freizuhalten.<br />
Teilweise wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Planzeichnung Bauflächen (ausschließlich Grundstücke<br />
mit bestehen<strong>de</strong>r Bebauung) durch diese BV überlagert. Für diese Bereiche ist im<br />
Detail auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Bebauungsplanung bzw. <strong>de</strong>r Baugenehmigung zu prüfen<br />
und festzulegen, inwieweit hier Bauwerke errichtet o<strong>de</strong>r verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
5.4 Wasserrechtliche Regelungen<br />
Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie das Grundwasser unterliegen <strong>de</strong>m<br />
Lan<strong>de</strong>swassergesetz. Bei allen Überplanungen sind somit die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />
Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit <strong>de</strong>nn Lan<strong>de</strong>swassergesetz zu<br />
beachten.<br />
Der Anschluss an die zentrale Wasserversorgung ist als Bedingung für eine Bebauung<br />
in diesem Bereich zu betrachten. Auf Grund <strong>de</strong>s stetigen Ausbaus <strong>de</strong>s<br />
Tourismus in <strong>de</strong>r Region Fischland - Darß und <strong>de</strong>r somit ständigen Zunahme <strong>de</strong>s<br />
Wasserbedarfs sind insbeson<strong>de</strong>re an Standorten mit erhöhter Bettenkonzentration<br />
Möglichkeiten <strong>de</strong>r Trinkwasserspeicherung zu schaffen, um Bedarfsspitzen<br />
abzu<strong>de</strong>cken und eine stabile Wasserversorgung zu gewährleisten.<br />
Die Abwasserbeseitigung obliegt <strong>de</strong>m Abwasserbeseitigungspflichtigen, Abwasserzweckverband<br />
Körkwitz (AWZV). Das anfallen<strong>de</strong> häusliche und mit diesem<br />
vergleichbare Abwasser ist <strong>de</strong>in AWZV zu übergeben.<br />
AC Planergruppe 19
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />
Für die Lagerung wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Stoffe (insbeson<strong>de</strong>re Tankstelle) gelten die<br />
Festlegungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>swassergesetzes. Bei allen Vorhaben, die mit Reittouristik<br />
verbun<strong>de</strong>n sind, sind in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Tierkonzentration die Bestimmungen<br />
zur Lagerung von Mist zu beachten.<br />
5.5 Geplante Darßringbahn<br />
Die Beikarte A stellt <strong>de</strong>n möglichen Trassenverlauf <strong>de</strong>r langfristig geplanten<br />
Darßringbahn innerhalb <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets dar unter <strong>de</strong>r Prämisse eines Anschlusses<br />
<strong>de</strong>s Ortsteiles Neuhaus und unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Radien. Der Trassenverlauf wur<strong>de</strong> im Rahmen neuer Flächendarstellungen berücksichtigt,<br />
aber nicht unmittelbar in die Planzeichnung <strong>de</strong>s Flächenutzugsplans<br />
aufgenommen, da es im weiteren Planungsverlauf <strong>de</strong>r Bahntrassierung noch zu<br />
erheblichen Abweichungen vom <strong>de</strong>rzeitigen Planungsstand kommen kann.<br />
5.6 Gemein<strong>de</strong>gebiet / Inkommunalisierungsflächen<br />
Teile <strong>de</strong>r ortsnahen Lagen in Dierhagen Dorf und Dändorf gehören nicht zum<br />
Gemein<strong>de</strong>gebiet Dierhagens. Diese Bereiche liegen <strong>de</strong>shalb auch außerhalb <strong>de</strong>s<br />
dargestellten räumlichen Geltungsbereichs <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans. Durch ein<br />
Inkommunalisierungsverfahren sollen diese Bereiche <strong>de</strong>m Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />
Dierhagens eingeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n; für diesen Fall sind die beabsichtigten<br />
Flächennutzungen informationshalber dargestellt.<br />
AC Planergruppe 20
Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />
Begründung zum 3. Entwurf<br />
Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Umweltbericht Mai 2013<br />
II.<br />
Umweltbericht zur Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans<br />
(SIEHE SEPARATES PAPIER STAND MAI 2013)<br />
AUTOR:: UmweltPlan GmbH Stralsund<br />
Tribseer Damm 2, 18437 Stralsund<br />
www. umweltplan.<strong>de</strong><br />
Ostseebad Dierhagen, <strong>de</strong>n<br />
Bürgermeister<br />
III.<br />
Anlagen<br />
Beikarte: Vorzugstrasse Darßringbahn / Deichneubau geplant<br />
Umweltplan GmbH 21