18.04.2015 Aufrufe

NEUAUFSTELLUNG DES ... - bauleitplaene.de

NEUAUFSTELLUNG DES ... - bauleitplaene.de

NEUAUFSTELLUNG DES ... - bauleitplaene.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>NEUAUFSTELLUNG</strong> <strong>DES</strong><br />

FLÄCHENNUTZUNGSPLANS<br />

DER GEMEINDE OSTSEEBAD DIERHAGEN<br />

BEGRÜNDUNG ZUM ENTWURF<br />

gemäß § 5 Abs. 5 BauGB<br />

STAND: FEBRUAR 2013<br />

VERFAHRENSSCHRITT:<br />

3. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG<br />

gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB<br />

Än<strong>de</strong>rungen gegenüber 2. Entwurf sind randlich markiert<br />

Auftraggeber:<br />

Auftragnehmer:<br />

Bearbeiter:<br />

Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

AC Schmidt und Ehlers<br />

Planergruppe Rostock GmbH<br />

Alter Markt 12<br />

18055 Rostock<br />

Dipl.-Ing. Ute Schmidt<br />

Dipl.-Ing. Martin Stepany<br />

1


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I. Bauleitplanerischer Teil ................................................................................. 3<br />

1. Rechtsgrundlage, Verfahrensverlauf und Plandarstellungen ............................ 3 <br />

2. Erfor<strong>de</strong>rnis und Anlass <strong>de</strong>r Planung ................................................................. 3 <br />

3. Planerische Rahmenbedingungen .................................................................... 4 <br />

3.1 Lan<strong>de</strong>splanung (LEP M-V) ................................................................................ 4 <br />

3.2 Regionalplanung (RREP VP) ............................................................................ 5 <br />

3.3 Natura 2000-Gebiete ........................................................................................ 7 <br />

3.4 Tourismuskonzept von 2005 ............................................................................. 8 <br />

4. Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans ........................................................ 8 <br />

4.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung ................................................................................ 8 <br />

4.1.1 Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächen .................................................... 8 <br />

4.1.2 Gewerbliche Bauflächen / Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO .................... 10 <br />

4.1.3 Son<strong>de</strong>rgebiete, die <strong>de</strong>r Erholung dienen, gemäß § 10 BauNVO .................... 10 <br />

4.1.4 Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete gemäß § 11 BauNVO .............................................. 12 <br />

4.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung ............................................................................ 15 <br />

4.3 Flächen für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf und für Sport- und Spielanlagen ................... 15 <br />

4.4 Flächen für <strong>de</strong>n Verkehr ................................................................................. 15 <br />

4.5 Grünflächen .................................................................................................... 16 <br />

4.6 Flächen für die Landwirtschaft und Wald ........................................................ 16 <br />

4.7 Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft ............................................................................................... 16 <br />

4.8 Immissionsschutz ............................................................................................ 17 <br />

4.9 Altlasten .......................................................................................................... 17 <br />

5. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ..................................................... 17 <br />

5.1 Naturschutzrechtliche Bestimmungen ............................................................ 17 <br />

5.2 Umgang mit Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalen ........................................................................ 17 <br />

5.3 Regelungen zum Küstenschutz ...................................................................... 18 <br />

5.4 Wasserrechtliche Regelungen ........................................................................ 19 <br />

5.5 Geplante Darßringbahn .................................................................................. 20 <br />

5.6 Gemein<strong>de</strong>gebiet / Inkommunalisierungsflächen ............................................. 20<br />

II. Umweltbericht zur Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans ............... 21<br />

(SIEHE SEPARATES PAPIER STAND MAI 2013)<br />

AUTOR:: UmweltPlan GmbH Stralsund<br />

Tribseer Damm 2, 18437 Stralsund<br />

www.umweltplan.<strong>de</strong><br />

III. <br />

Anlagen .......................................................................................................... 21 <br />

AC PLANERGRUPPE<br />

2


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

I. Bauleitplanerischer Teil<br />

1. Rechtsgrundlage, Verfahrensverlauf und Plandarstellungen<br />

Rechtsgrundlage <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans (FNP) ist das Baugesetzbuch in <strong>de</strong>r<br />

Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), einschließlich<br />

aller wirksamen Än<strong>de</strong>rungen, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art.1G <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).<br />

Der Beschluss zur Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wur<strong>de</strong> zeitgleich mit<br />

<strong>de</strong>m Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

Sitzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung am 07.11.2007 gefasst.<br />

Nach Auswertung <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r frühzeitigen Beteiligung eingegangenen<br />

Stellungnahmen wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf erstellt und die öffentliche Auslegung im<br />

Zeitraum vom 01.04. bis 06.05.2010 sowie erneut vom 23.07. bis 24.08.2012<br />

durchgeführt.<br />

Nach <strong>de</strong>r 2. Öffentlichen Auslegung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf geän<strong>de</strong>rt und von <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>vertretung am 23.01.2013 beschlossen und zur erneuten (3.)<br />

öffentlichen Auslegung bestimmt.<br />

Die Planzeichnung für das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet ist im Maßstab 1:10.000<br />

gehalten (FNP – Karte 1: Gesamtes Gemein<strong>de</strong>gebiet). Aufgrund <strong>de</strong>r kleinteiligen<br />

Situation in <strong>de</strong>n Ortslagen bzw. entlang <strong>de</strong>s Küstenstreifens wer<strong>de</strong>n diese<br />

Bereiche zur besseren Lesbarkeit zusätzlich vergrößert im M. 1:5.000 dargestellt<br />

(FNP – Karte 2: Ortsteile). Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Beikarten A - B weitere<br />

Aspekte dargestellt, die für die zukünftige Entwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> von<br />

Be<strong>de</strong>utung sind, die aber in <strong>de</strong>r FNP-Planzeichnung nicht dargestellt wer<strong>de</strong>n, da<br />

sie nicht FNP-relevant sind und weil sie die Lesbarkeit <strong>de</strong>s Planes weiter<br />

erschweren wür<strong>de</strong>n.<br />

2. Erfor<strong>de</strong>rnis und Anlass <strong>de</strong>r Planung<br />

Der zurzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stammt aus <strong>de</strong>m Jahr 1999.<br />

Seit<strong>de</strong>m sind mehrere FNP-Än<strong>de</strong>rungen wirksam gewor<strong>de</strong>n und die Aufstellung<br />

weiterer Än<strong>de</strong>rungen wur<strong>de</strong> bereits beschlossen. Eine FNP-Neuaufstellung<br />

erscheint daher zweckdienlich und im Sinne <strong>de</strong>s § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die 1. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s FNP, bezogen auf <strong>de</strong>n Ortsteil Dierhagen-Strand, wur<strong>de</strong> im<br />

Jahr 2000 genehmigt. Das Verfahren zur 2. Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> eingestellt, <strong>de</strong>r<br />

Planinhalt als Teil <strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung weiterverfolgt. Die 3. Än<strong>de</strong>rung bezieht<br />

sich ebenso auf Dierhagen-Strand und wur<strong>de</strong> 2004 wirksam.<br />

Die 4. Än<strong>de</strong>rung und Ergänzung, die am 16.03.2006 genehmigt und am<br />

15.06.2006 rechtswirksam wur<strong>de</strong>, bestand aus einer Vielzahl von Teilflächen, die<br />

geän<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r auch ergänzt wur<strong>de</strong>n, weil sie bis dahin von <strong>de</strong>r Genehmigung o<strong>de</strong>r<br />

nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BauGB von <strong>de</strong>r Darstellung bewusst ausgenommen waren.<br />

Es erschien für die 4. Än<strong>de</strong>rung daher sinnvoll, für die Planzeichnung das gesamte<br />

Gemein<strong>de</strong>gebiet als Kartengrundlage zu wählen. Ferner wur<strong>de</strong>n die Inhalte <strong>de</strong>r 1.<br />

und 3. Än<strong>de</strong>rung im Sinne einer Neubekanntmachung <strong>de</strong>s FNP nach § 6 Abs. 6<br />

BauGB nachrichtlich aufgenommen.<br />

AC PLANERGRUPPE<br />

3


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

Das Verfahren zur 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> durchgeführt und von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> in<br />

2005 beschlossen. Das Innenministerium hat die 4. FNP-Ä. nur teilgenehmigt, d.h.<br />

einige Flächen wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Genehmigung ausgenommen. Darüber hinaus hat<br />

das OVG M-V in seiner Entscheidung 3K31/05 vom 19.09.2007 die 4. FNP-Ä.<br />

wegen <strong>de</strong>r Teilgenehmigung zentraler Flächen und <strong>de</strong>r damit einhergehen<strong>de</strong>n<br />

Nichtbeachtung <strong>de</strong>s Abwägungsgebotes für unwirksam erklärt.<br />

Trotz <strong>de</strong>r Unwirksamkeit spiegelt die 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung die Planungsziele für das<br />

gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet vor <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP wi<strong>de</strong>r. Das ist <strong>de</strong>r<br />

Grund, warum unter Kap. 4. dieser Begründung die Verän<strong>de</strong>rungen insbeson<strong>de</strong>re<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung beschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Erfor<strong>de</strong>rnis für die Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans als öffentlichrechtliches<br />

Verfahren ergibt sich gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB aus <strong>de</strong>r Notwendigkeit,<br />

bo<strong>de</strong>nrechtliche Spannungen zu bewältigen, beispielsweise wenn, wie<br />

im konkreten Fall, Flächen für eine künftige Nutzung gesichert wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Als konkreter Anlass für die Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans ist die<br />

Vielzahl von Aufstellungsbeschlüssen für Bebauungspläne und für einhergehen<strong>de</strong><br />

FNP-Än<strong>de</strong>rungsverfahren in <strong>de</strong>n letzten Jahren zu nennen.<br />

Parallel zur Aufstellung ist die Erarbeitung <strong>de</strong>s Landschaftsplans erfolgt. Die<br />

wesentlichen Ziele und Inhalte <strong>de</strong>s Landschaftsplanes sind in <strong>de</strong>n<br />

Flächennutzungsplan zu übernehmen. Damit wird die Prüfung <strong>de</strong>r grundsätzlichen<br />

Verträglichkeit baulicher Entwicklungen vornehmlich im Außenbereich auf die<br />

Planungsebene <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n Bauleitplanung vorgezogen und frühzeitig in<br />

<strong>de</strong>n Abwägungs- und Entscheidungsprozess mit <strong>de</strong>r Landschaftsplanung<br />

eingebun<strong>de</strong>n.<br />

3. Planerische Rahmenbedingungen<br />

3.1 Lan<strong>de</strong>splanung (LEP M-V)<br />

Im Lan<strong>de</strong>sraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) vom<br />

3. Mai 2005 ist das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet von Dierhagen Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

„Vorbehaltsgebiets Tourismus“. Darüber hinaus ist fast das gesamte Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />

als „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“ dargestellt. Ausnahmen bil<strong>de</strong>n<br />

die Fläche <strong>de</strong>s Dierhäger und <strong>de</strong>s Ribnitzer Großen Moores, die als ein „Vorranggebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege“ ausgewiesen sind. Ein Großteil<br />

<strong>de</strong>r weiteren unbebauten Gemein<strong>de</strong>teile ist wenigstens noch als „Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege“ gekennzeichnet, zumeist in Verbindung mit<br />

<strong>de</strong>r Signatur „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“.<br />

Die an Dierhagen angrenzen<strong>de</strong>n Wasserflächen von Bod<strong>de</strong>n und Ostsee sind<br />

bei<strong>de</strong> als „Vorbehaltsgebiet Tourismus im Küstenraum“ und als „Vorbehaltsgebiet<br />

Naturschutz und Landschaftspflege auf Gewässern“ dargestellt. Für das Bod<strong>de</strong>ngewässer<br />

wie auch das Große Ribnitzer Moor sind ferner die Kennzeichnungen<br />

als Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete nachrichtlich übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Zur Erklärung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n verwen<strong>de</strong>ten raumordnerischen Begrifflichkeiten:<br />

Vorranggebiete sind als „Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung“ nach § 3 Nr. 2 <strong>de</strong>s Raumordnungsgesetzes<br />

(ROG) verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich<br />

bestimmten, abschließend abgewogenen Festlegungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s- und Regio-<br />

AC Planergruppe 4


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

nalplanung, die nicht mehr durch gemeindliche Abwägung überwun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

können.<br />

Dem gegenüber sind Vorbehaltsgebiete als „Grundsätze <strong>de</strong>r Raumordnung“ nach<br />

§ 3 Nr. 3 ROG Aussagen zur Raumentwicklung und Planungsleitlinien <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung, die als öffentliche Belange in nachfolgen<strong>de</strong> Abwägungs- und Ermessensentscheidungen<br />

eingestellt wer<strong>de</strong>n sollen, aber noch kein unüberwindbares<br />

Produkt einer Abwägung sind. Ihnen soll jedoch bei <strong>de</strong>r Abwägung mit<br />

konkurrieren<strong>de</strong>n raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen beson<strong>de</strong>res Gewicht beigemessen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3.2 Regionalplanung (RREP VP)<br />

Die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung auf regionaler Ebene sind im Regionalen<br />

Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP) von 2010 formuliert.<br />

Raumkategorien und Zentrale Orte:<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen ist <strong>de</strong>r Raumkategorie „Ländliche Räume mit<br />

günstiger wirtschaftlicher Basis“ zugeordnet. Dierhagen nimmt als<br />

Siedlungsschwerpunkt beson<strong>de</strong>re touristische Versorgungsaufgaben wahr (RREP<br />

3.3 (2). In <strong>de</strong>r Zentrale-Ort-Systematik <strong>de</strong>r Regionalplanung weist die Gemein<strong>de</strong><br />

Dierhagen nicht das Gewicht für die unterste Kategorie <strong>de</strong>r Zentrenstruktur<br />

„Grundzentrum“ auf. Dierhagen ist Bestandteil <strong>de</strong>s Mittelbereichs und <strong>de</strong>s<br />

Nahbereichs <strong>de</strong>s Mittelzentrums Ribnitz-Damgarten.<br />

Natur und Landschaft sowie Küstenschutz:<br />

Der Großteil <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets von Dierhagen ist im RREP VP als Landschaftsschutzgebiet<br />

(LSG) und als Vorsorgeraum Naturschutz und Landschaftspflege<br />

dargestellt. Die einzigen Ausnahmen stellen die bei<strong>de</strong>n Naturschutzgebiete<br />

(NSG) Dierhäger Moor und Ribnitzer Großes Moor im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets<br />

dar, die im RREP VP eben als NSG und als Vorranggebiet Naturschutz<br />

und Landschaftspflege ausgewiesen sind.<br />

Zur Begriffsunterscheidung zwischen <strong>de</strong>m Vorranggebiet und Vorsorgeraum<br />

Naturschutz und Landschaftspflege: In Vorranggebieten Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ist <strong>de</strong>m Naturschutz Vorrang vor an<strong>de</strong>ren Nutzungen einzuräumen<br />

und alle raumbe<strong>de</strong>utsamen Vorhaben müssen mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s Naturschutzes<br />

vereinbar sein. Im Vorsorgeraum hingegen sind alle raumbe<strong>de</strong>utsame Vorhaben<br />

lediglich so abzuwägen und abzustimmen, dass <strong>de</strong>r Vorsorgeraum in seiner Be<strong>de</strong>utung<br />

für Naturschutz, Landschaftspflege und landschaftsbezogener Erholung<br />

möglichst nicht beeinträchtigt wird. Ein Vorranggebiet ist gegenüber einem Vorsorgeraum<br />

somit die höherrangige Gebietskategorie.<br />

Weitere relevante Vorgaben sind zu fin<strong>de</strong>n in Kap. 5.1.2 (9), wonach … die<br />

Küstengewässer <strong>de</strong>r Darß-Zingster Bod<strong>de</strong>nkette ökologisch saniert wer<strong>de</strong>n sollen;<br />

in 5.1.3 (3), wonach … die Tourismusräume als Zonen hoher Luftreinheit gesichert<br />

wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Dierhagen liegt in <strong>de</strong>m großflächigen „Vorbehaltsgebiet Küstenschutz“, in <strong>de</strong>m alle<br />

Planungen und Maßnahmen die Belange <strong>de</strong>s Küstenschutzes berücksichtigen<br />

sollen (5.3 (2)).<br />

Siedlungswesen<br />

Gemäß Kap. 4.1 (3ff) <strong>de</strong>s RREP VP soll die weitere Wohnbauflächenentwicklung<br />

von Gemein<strong>de</strong>n im ländlichen Raum, die wie Dierhagen keinen Zentralort dar-<br />

AC Planergruppe 5


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

stellen, am Eigenbedarf, <strong>de</strong>r sich aus Größe, Struktur und Ausstattung <strong>de</strong>r Orte<br />

ergibt orientiert wer<strong>de</strong>n. Die Innenentwicklung hat Vorrang vor einer räumlichen<br />

Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>r Siedlungsflächen nach außen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Entstehung o<strong>de</strong>r<br />

Verfestigung von Splittersiedlungen. Die gewerbliche Bauflächenentwicklung soll<br />

sich in <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n im ländlichen Raum am Eigenbedarf, <strong>de</strong>r sich aus Größe,<br />

Struktur und Ausstattung <strong>de</strong>r Orte ergibt, orientieren.<br />

Zur Dorfentwicklung führt Kap. 4.2 RREP VP folgen<strong>de</strong> FNP-relevante Ziele auf:<br />

(3) In allen Teilen <strong>de</strong>r Planungsregion soll eine ausgewogene und<br />

bedarfsgerechte Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung mit Wohnraum gewährleistet<br />

wer<strong>de</strong>n. Dabei ist <strong>de</strong>r Wohnungsbau in erster Linie bestandsorientiert zu<br />

realisieren. Neue Wohngebiete sollen in einer guten Erreichbarkeit zu<br />

Arbeitsstätten, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen und zu Haltestellen <strong>de</strong>s<br />

öffentlichen Personennahverkehrs errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Die Region ist aufgrund ihrer Lag an <strong>de</strong>r Küste und <strong>de</strong>r hervorragen<strong>de</strong>n<br />

naturräumlichen Ausstattung als Standort für Altersruhesitze prä<strong>de</strong>stiniert. Die<br />

Ausweisung von Son<strong>de</strong>rwohnformen wie Seniorenwohnungen und<br />

Servicewohnanlagen soll bedarfsgerecht, städtebaulich integriert und in günstiger<br />

Zuordnung zu Einrichtungen <strong>de</strong>r Infrastruktur erfolgen. Eine günstige ÖPNV –<br />

Anbindung ist zu sichern. Den Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Barrierefreiheit ist Rechnung zu<br />

tragen.<br />

(9) Die Ansiedlung von Freizeitwohnungen, die überwiegend eigengenutzt sind,<br />

soll in <strong>de</strong>n Kommunen die Wohnraumversorgung <strong>de</strong>r örtlichen Bevölkerung nicht<br />

beeinträchtigen. Sie muss sich in die angestrebte touristische Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>n einfügen.<br />

Tourismus und Naherholung<br />

Der Großteil <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets von Dierhagen ist im RREP VP als Tourismusschwerpunktraum<br />

dargestellt. Gemäß Punkt 3.1.3 gelten hier folgen<strong>de</strong> FNPrelevante<br />

Ziele:<br />

(4) In <strong>de</strong>n Tourismusschwerpunkträumen stehen die Verbesserung <strong>de</strong>r Qualität<br />

und <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>s touristischen Angebotes sowie Maßnahmen <strong>de</strong>r<br />

Saisonverlängerung im Vor<strong>de</strong>rgrund. Das Beherbergungsangebot soll in seiner<br />

Aufnahmekapazität nur behutsam weiterentwickelt und ergänzt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

planerische Grundlage für die Tourismusentwicklung sollen regional<br />

abgestimmte Tourismuskonzepte bil<strong>de</strong>n (Anm.: Die Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

hat bereits im Jahr 2005 ein Tourismuskonzept beschlossen, siehe auch Punkt 3.4 <strong>de</strong>r<br />

Begründung).<br />

(7) Insbeson<strong>de</strong>re für die touristischen Reise- und Verkehrsströme während<br />

<strong>de</strong>r Saison sind auf … <strong>de</strong>r Halbinsel Fischland-Darß-Zingst verkehrslenken<strong>de</strong> und<br />

verkehrsinfrastrukturelle Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.<br />

(14) In Tourismusräumen ist sowohl eine qualitative als auch eine quantitative<br />

Entwicklung von Camping- und Wohnmobilplätzen anzustreben. Allerdings sollte<br />

in Naturräumen die Erhöhung <strong>de</strong>r Qualität von Camping- und Wohnmobilplätzen<br />

Vorrang vor <strong>de</strong>r Vergrößerung <strong>de</strong>r Quantität haben. Die Neuordnung bestehen<strong>de</strong>r<br />

Plätze hat Vorrang vor <strong>de</strong>r Neuausweisung von Standorten. Bestehen<strong>de</strong> Plätze<br />

sind landschafts- sowie bedarfsgerecht, entsprechend <strong>de</strong>n nationalen Standards<br />

auszubauen. Die Bewirtschaftung <strong>de</strong>r Camping- und Wohnmobilplätze sollte<br />

AC Planergruppe 6


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

umweltgerecht erfolgen. Es sind überwiegend Stellplätze für einen wechseln<strong>de</strong>n<br />

Besucherverkehr anzubieten.<br />

Die für Dierhagen relevanten Vorgaben zu größeren Freizeit- und<br />

Beherbergungsanlagen steht in Kap. 4.3.3:<br />

(1) Größere Freizeit- und Beherbergungsanlagen sollen in <strong>de</strong>r Regel im<br />

Zusammenhang mit bebauten Ortslagen errichtet wer<strong>de</strong>n. Sie können an<br />

Einzelstandorten zugelassen wer<strong>de</strong>n, wenn zu erwarten ist, dass von ihnen<br />

nachhaltige Entwicklungsimpulse auf das Umland ausgehen und die Raum- und<br />

Umweltverträglichkeit gegeben ist.<br />

(2) Größere Freizeit- und Beherbergungsanlagen sollen sich in das Landschaftsund<br />

Siedlungsbild einfügen, das Siedlungsgefüge nicht beeinträchtigen sowie gut<br />

erreichbar sein.<br />

(3) In <strong>de</strong>n Tourismusschwerpunkträumen sollen größere Freizeit- und<br />

Beherbergungsanlagen wie Hotel und Ferienhausanlagen zur Vermeidung<br />

weiteren Landschaftsverbrauchs in <strong>de</strong>r Regel auf touristisch vorgenutzten<br />

Standorten bzw. bereits versiegelten Flächen errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) In Vorpommern soll ein Netz von Golfplätzen entstehen. Priorität hat die<br />

Einrichtung von Golfplätzen in Räumen mit einem hohen Touristenaufkommen.<br />

3.3 Natura 2000-Gebiete<br />

Im Südwesten <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebietes befin<strong>de</strong>t sich das gemel<strong>de</strong>te Fauna-Flora-<br />

Habitat (FFH)-Gebiet mit <strong>de</strong>r EU-Nummer DE 1739-303 „Ribnitzer Großes Moor<br />

und Neuhaus-Dierhäger Dünen“ von 316 ha Fläche bis hin zu <strong>de</strong>n Küstenschutzwäl<strong>de</strong>rn<br />

in Neuhaus und Dierhagen-Strand. Dieses FFH-Gebiet umfasst 7<br />

FFH-Lebensraumtypen, davon zwei prioritär, und 2 FFH-Arten, nämlich die Große<br />

Moosjungfer und <strong>de</strong>n Fischotter, bei<strong>de</strong> nicht prioritär.<br />

Ganz im Sü<strong>de</strong>n hat Dierhagen mit <strong>de</strong>m Nordufer <strong>de</strong>s Körkwitzer Baches Anteil an<br />

<strong>de</strong>m FFH-Gebiet Nr. DE 1740-301 „Wald bei Althei<strong>de</strong> mit Körkwitzer Bach“ mit<br />

neun FFH-Lebensraumtypen, von <strong>de</strong>nen zwei prioritär sind, und mit <strong>de</strong>m Fischotter<br />

eine nicht-proritäre FFH-Art im Gebiet.<br />

Der Saaler Bod<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Ribnitzer See, die die Ostgrenze von Dierhagen bil<strong>de</strong>n,<br />

sind Bestandteil <strong>de</strong>s 27.890 ha großen FFH-Gebiets Nr. DE 1542-302<br />

„Recknitz-Ästuar und Halbinsel Zingst“ mit 21 FFH-Lebensraumtypen, davon fünf<br />

prioritär, und elf nicht-prioritäre FFH-Arten.<br />

Die benachbarten Bod<strong>de</strong>ngewässer sind ebenso Bestandteil <strong>de</strong>s neuen vorgeschlagenen<br />

Europäischen Vogelschutzgebiets SPA („Special Protection Area“) Nr.<br />

28 mit <strong>de</strong>r Bezeichnung „Nationalpark Vorpommersche Bod<strong>de</strong>nlandschaft,<br />

Westrügensche Bod<strong>de</strong>n und nördlicher Strelasund“, das insgesamt eine Fläche<br />

von 119.842 ha umfasst.<br />

Das von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung zur Neuanmeldung vorgeschlagene „FFH-Gebiet im<br />

marinen Bereich“ FFH-Marin 2 „Darßer Schwelle“ hat hingegen für Dierhagen<br />

kaum Be<strong>de</strong>utung, da es erst auf <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r südlichen Gemein<strong>de</strong>grenze von<br />

Ahrenshoop beginnt und sich weiter in Richtung Nor<strong>de</strong>n über insgesamt 34.441 ha<br />

auf <strong>de</strong>r Ostsee aus<strong>de</strong>hnt.<br />

AC Planergruppe 7


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

3.4 Tourismuskonzept von 2005<br />

Insbeson<strong>de</strong>re auf Grund wie<strong>de</strong>rholter Anregungen <strong>de</strong>s Amtes für Raumordnung<br />

Vorpommern zur 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung, dass für Dierhagen ein Tourismuskonzept<br />

entsprechend <strong>de</strong>r Begründung zum Punkt 7.2.1 (3) <strong>de</strong>s RROP VP sinnvoll und<br />

erfor<strong>de</strong>rlich sei, wur<strong>de</strong> ein solches erarbeitet und im Jahr 2005 von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>vertretung<br />

beschlossen. Bei <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wird<br />

darauf geachtet, dass die FNP-Darstellungen <strong>de</strong>n Aussagen <strong>de</strong>s Maßnahmenplans<br />

<strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes von 2005 zumin<strong>de</strong>st nicht grundsätzlich wi<strong>de</strong>rsprechen.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s jüngeren Planungsstands <strong>de</strong>r FNP-Neuaufstellung<br />

kann es im Sinne einer Fortentwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>- und Tourismusentwicklung<br />

zu Abweichungen in Teilgebieten kommen. Die Übernahmen aus <strong>de</strong>m Tourismuskonzept<br />

wie auch einzelne Abweichungen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen Bauvorhaben benannt.<br />

4. Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans<br />

4.1 Art <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

In diesem Abschnitt wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re die Darstellungsän<strong>de</strong>rungen gegenüber<br />

<strong>de</strong>m Flächennutzungsplan und <strong>de</strong>n Im Rahmen <strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung<br />

angestellten Entwicklungsüberlegungen aufgezeigt. Zwischenzeitlich wur<strong>de</strong>n<br />

Aufstellungsbeschlüsse für eine Vielzahl von Bebauungsplänen und weiterer FNP-<br />

Än<strong>de</strong>rungen gefasst, die inhaltlich in die Neuaufstellung <strong>de</strong>s FNP aufgenommen<br />

und an dieser Stelle im Einzelnen erläutert wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

4.1.1 Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächen<br />

Gegenüber <strong>de</strong>n bisherigen FNP - Darstellungen wird in bewusster Abweichung<br />

zum Tourismuskonzept nur eine geringflächige Ausweisung neuer<br />

Wohnbauflächen für <strong>de</strong>n Zeithorizont <strong>de</strong>s neuen FNP von ca. 15 Jahren<br />

vorgesehen. Aufgrund <strong>de</strong>r annähernd stagnieren<strong>de</strong>n Bevölkerungsentwicklung<br />

(siehe Tabelle unten) ist nur eine geringe Neuausweisung von Wohnbauflächen im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Eigenentwicklung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>, als Teil <strong>de</strong>s Nachholbedarfs an<br />

Wohnfläche pro Einwohner gegenüber Kennziffern für ländliche Räume in <strong>de</strong>n<br />

alten Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn und als Ersatz für die entfallen<strong>de</strong>n Wohnbauflächen am<br />

Strand von Neuhaus (s.u.) mit <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung in Einklang zu<br />

bringen.<br />

Nach <strong>de</strong>n Daten <strong>de</strong>s Amtes Darß-Fischland, jeweils Endstand am 31.12. <strong>de</strong>s<br />

Jahres, stellt sich die Bevölkerungsentwicklung (nur Hauptwohnungen) <strong>de</strong>r letzten<br />

Jahre wie folgt dar:<br />

Jahr 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012<br />

Einw. 1.654 1.694 1.644 1.657 1.662 1.614 1.571 1.494<br />

Dändorf<br />

Im neuen Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n drei neue Wohnbauflächen im Ortsteil<br />

Dändorf dargestellt. Eine <strong>de</strong>r neuen Wohnbauflächen befin<strong>de</strong>t sich als straßenbegleiten<strong>de</strong>s<br />

Band für eine einreihige Bebauung nördlich <strong>de</strong>r Straße „Wischenkieker“.<br />

Dieses neue kleine Wohngebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha und<br />

bietet bei <strong>de</strong>r ortstypisch geringen baulichen Dichte, die in einem Bebauungsplan<br />

AC Planergruppe 8


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

verbindlich festgesetzt wer<strong>de</strong>n soll, nur ca. 6 bis 8 Einfamilienhäusern Raum. Eine<br />

rückwärtige Bebauung wird durch die Beibehaltung <strong>de</strong>r Darstellung einer<br />

Grünfläche mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung Hausgärten ausgeschlossen.<br />

Die zweite Wohnbaufläche befin<strong>de</strong>t sich in zweiter Reihe zur Bebauung rechtsseitig<br />

<strong>de</strong>r Straße Neue Reihe in Dändorf. Im bisherigen Flächennutzungsplan erstreckt<br />

sich die Wohnbaufläche am Ausgang <strong>de</strong>r Ortslage Dändorf rechtsseitig <strong>de</strong>r<br />

Straße Neue Reihe in einer Breite von 50 m bis zum Graben und <strong>de</strong>m angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Landschaftsschutzgebiet. Diese Fläche wird aufgegeben und an<br />

Stelle <strong>de</strong>ssen in Richtung Sü<strong>de</strong>n rechts- und linksseitig <strong>de</strong>s Weges „Auf <strong>de</strong>r Hufe“<br />

bzw. und <strong>de</strong>ssen Verlängerung erweitert. Motiviert durch diesen vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Erschließungsweg wird die Wohnbaufläche bis an die Grenze <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsschutzgebietes heran dargestellt. Nördlich und südlich davon verbleibt<br />

es bei <strong>de</strong>r Darstellung von Wohnbaufläche für <strong>de</strong>n straßenbegleiten<strong>de</strong>n Streifen<br />

und von Grünfläche, Zweckbestimmung „Hausgärten“ für <strong>de</strong>n rückwärtigen<br />

Bereich. Dadurch wird eine weitergehen<strong>de</strong> rückwärtige Bebauung zwischen<br />

Wohnbaufläche und Graben ausgeschlossen.<br />

Im zentralen Bereich <strong>de</strong>r Ortslage Dändorf, <strong>de</strong>m sog. „Dreieck“, wird die bislang<br />

bereits dargestellte Wohnbaufläche erhalten. Im Landschaftsplan ist <strong>de</strong>r Bereich<br />

als Stau<strong>de</strong>n-, Ru<strong>de</strong>ral- bzw. Grünlandfläche ausgewiesen. Mit <strong>de</strong>r Ausweisung<br />

wird die Arrondierung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Bebauung verfolgt. Bei <strong>de</strong>r ortsüblichen<br />

geringen Bebauungsdichte können max. 10 bis 12 Einfamilienhäuser entstehen<br />

(ca. 1,5 ha).<br />

Im nördlichen Teil <strong>de</strong>s Dreiecks wird ein in <strong>de</strong>m Straßenwinkel Dierhäger Straße /<br />

Neue Reihe, bisher als Grünfläche dargestelltes, ca. 0,1 ha großes Grundstück als<br />

Wohnbaufläche dargestellt.<br />

Dierhagen Strand<br />

Im Ortsteil Dierhagen Strand wird die Darstellung SO 1 und 2 für das bereits<br />

baulich genutzte Quartier zwischen Waldstraße und Ahornstraße weitgehend<br />

geän<strong>de</strong>rt. Entsprechend <strong>de</strong>r Zielstellung für diesen Bereich (BP 36) wird im FNP-<br />

Entwurf Wohnbaufläche dargestellt; lediglich in einem größeren Teilabschnitt<br />

entlang <strong>de</strong>r Ahornstraße verbleibt die Darstellung als Son<strong>de</strong>rgebiet (SO 18<br />

„Frem<strong>de</strong>nverkehr“.<br />

Ebenfalls in Dierhagen Strand wird im östlichen Abschnitt <strong>de</strong>r E-M-Arndt-Straße<br />

eine Wohnbaufläche dargestellt. Hier soll neben einem Angebot an<br />

Wohngrundstücken beson<strong>de</strong>res Augenmerk auf altengerechtes Wohnen gelegt<br />

wer<strong>de</strong>n. Ziel <strong>de</strong>r Bebauung dieses Bereiches ist es auch, die bei<strong>de</strong>n Ortsteile D.-<br />

Strand und D.-Dorf besser miteinan<strong>de</strong>r zu verbin<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Planungen (BP) muss dabei insbeson<strong>de</strong>re die mögliche Trasse <strong>de</strong>r Darßringbahn<br />

(s. Beikarte A) sowie die Immissionssituation durch die L 21 berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Körkwitz-Hof<br />

Für <strong>de</strong>n Bereich Körkwitz-Hof gelten weiterhin die Entwicklungsüberlegungen aus<br />

<strong>de</strong>r 4. FNP-Än<strong>de</strong>rung. Danach soll dieser historische Ortsteil in seinem<br />

Weiterbestand gesichert und mit geringen Entwicklungsmöglichkeiten versehen<br />

wer<strong>de</strong>n. Deshalb erfolgt hier weiterhin die Darstellung als Wohnbauflächen. Die<br />

Zulässigkeit kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe bzw. gewerblicher Nutzungen<br />

ist unter <strong>de</strong>m Kriterium <strong>de</strong>r Gebietsverträglichkeit jeweils zu prüfen. Ein bisher als<br />

Wohnbaufläche dargestelltes Grundstück westlich <strong>de</strong>r L 21 wird aufgrund <strong>de</strong>r Lage<br />

AC Planergruppe 9


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

in <strong>de</strong>r engeren Schutzzone <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes als landwirtschaftliche<br />

Fläche dargestellt.<br />

Für <strong>de</strong>n Bebauungsplan Nr. 21 “Jagdbetriebshof“ in Körkwitz-Hof und <strong>de</strong>r dazugehörigen<br />

10. Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wur<strong>de</strong>n zwar jeweils Beschlüsse<br />

zur Aufstellung gefasst, die Verfahren wer<strong>de</strong>n aber nicht fortgeführt und<br />

können als obsolet gelten.<br />

4.1.2 Gewerbliche Bauflächen / Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO<br />

Die bisherigen FNP-Überlegungen (4. FNP-Ä.) sahen nur eine gewerbliche<br />

Baufläche am südlichen Ortsrand von Dierhagen-Dorf vor, dargestellt als<br />

Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO. Im neuen FNP wird diese Darstellung<br />

flächenmäßig reduziert, ungefähr auf <strong>de</strong>n als Gewerbegebiet festgesetzten<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 9 nördlich und südlich <strong>de</strong>r Straße „Am<br />

Gewerbehof“.<br />

Dies erscheint sinnvoll, weil die Erfahrungen <strong>de</strong>r letzten Jahre gezeigt haben, dass<br />

diese Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Gewerbegebiets ausreichend ist für die Nachfrage an<br />

gewerblichen Bauflächen in Dierhagen für Handwerker und Gewerbetreiben<strong>de</strong> im<br />

planungsrechtlichen Sinne. Das eigentliche „Gewerbe“ in Dierhagen, das weitere<br />

Flächen nachfragt, ist <strong>de</strong>r Frem<strong>de</strong>nverkehr, für <strong>de</strong>n vorzugsweise Son<strong>de</strong>rgebiete<br />

dargestellt wer<strong>de</strong>n. Än<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>r skizzierten Situation <strong>de</strong>r Dierhäger<br />

Wirtschaftsstruktur und <strong>de</strong>r einhergehen<strong>de</strong>n Flächennachfrager sind für <strong>de</strong>n<br />

Betrachtungszeitraum <strong>de</strong>s neuen Flächennutzungsplans <strong>de</strong>r nächsten zehn bis<br />

fünfzehn Jahre nicht zu erwarten.<br />

Für das Gewerbegebiet sind Maßnahmen zum Immissionsschutz v.a. zum Schutz<br />

<strong>de</strong>s geplanten Ferienparks (SO 16) dargestellt. Im Rahmen <strong>de</strong>r verbindlichen<br />

Bauleitplanung sind konkretisieren<strong>de</strong> Festsetzungen zu notwendigen<br />

Schallschutzmaßnahmen zu treffen.<br />

4.1.3 Son<strong>de</strong>rgebiete, die <strong>de</strong>r Erholung dienen, gemäß § 10 BauNVO<br />

Im Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n alle drei in <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung vorgesehenen<br />

Arten von Son<strong>de</strong>rgebieten die <strong>de</strong>r Erholung dienen (Wochenendhausgebiete,<br />

Ferienhausgebiete, Campingplatzgebiete), gemäß § 10 BauNVO dargestellt:<br />

Ferienhausgebiete SO 1<br />

Die FNP-Darstellungen im Bereich „Hotel An <strong>de</strong>r See und Ferienwohnanlage<br />

Neuhaus“ (ehem. BP 20) am Strand von Neuhaus entsprechen <strong>de</strong>m Bestand.<br />

Konkret be<strong>de</strong>utet das für diesen Bereich <strong>de</strong>s Ortsteils Neuhaus, dass die<br />

Darstellungen <strong>de</strong>s SO 2 „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ um ca. 1,2 ha und<br />

<strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Wohnbauflächen um ca. 0,4 ha jeweils reduziert wer<strong>de</strong>n und<br />

die Darstellung eines SO 1 „Ferienhausgebiet“ (+ ca. 1,6 ha) auf diesen Flächen<br />

an <strong>de</strong>ren Stelle tritt.<br />

Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 25 „Käpt’n Braß“ am Südrand von<br />

Dierhagen-Ost wird aus Dringlichkeitsgrün<strong>de</strong>n eine separate, die 12. FNP-<br />

Än<strong>de</strong>rung, durchgeführt, <strong>de</strong>ren voraussichtliche Darstellungen aber bereits in die<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Für diese<br />

Fläche wird ein sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ um<br />

das „Ostseehotel Dierhagen“ herum verlagert und ein Ferienhausgebiet neu<br />

dargestellt. Das sonstige Son<strong>de</strong>rgebiet SO 7 „Reha-Klinik“ wird dafür aufgegeben.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r bisherigen Darstellungen von SO 2 und SO 7 han<strong>de</strong>lt es sich eher<br />

AC Planergruppe 10


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

um eine bauleitplanerische Umschichtung als eine Mehrung von Bettenkapazitäten.<br />

Das Vorhaben ist als Maßnahme G6 und G10 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

Tourismuskonzeptes.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m am Südostrand <strong>de</strong>s Ortsteils Neuhaus dargestellten<br />

SO 17 „Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz“ wird eine neues SO Ferienhausgebiet mit einer<br />

Flächengröße von ca. 1,3 ha dargestellt, auf <strong>de</strong>r bis zu 50 Wohneinheiten in<br />

Ferienwohnungen und Ferienhäuser mit bis zu maximal 200 anzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Betten entstehen sollen.<br />

Das Vorhaben ist als Maßnahme S20 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes<br />

und ist dank <strong>de</strong>r integralen touristischen Infrastruktureinrichtung „Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz“<br />

keine rein quantitative Zunahme <strong>de</strong>r Beherbergungskapazität, son<strong>de</strong>rn<br />

kann als Qualifizierung und Ausdifferenzierung <strong>de</strong>r Frem<strong>de</strong>nbeherbergung in<br />

Dierhagen gelten.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu notwendigen<br />

Schallschutzmaßnahmen bezüglich <strong>de</strong>s potentiellen Konfliktes zwischen SO 17<br />

"Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz" zu treffen. Aufgrund <strong>de</strong>r möglichen Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit<br />

<strong>de</strong>r Planungen kann eventuell die Durchführung vertiefter raumordnerischer<br />

Prüfungen gem. § 15 ROG notwendig wer<strong>de</strong>n.<br />

Campingplatzgebiete SO 3<br />

Die Gemein<strong>de</strong> möchte eine Erweiterung <strong>de</strong>s Campingplatzes in Neuhaus<br />

ermöglichen. Vorgesehen war ursprünglich ein Flächenzuwachs von ca. 2 ha und<br />

eine Steigerung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Standplätze von jetzt 130 auf 210 (laut Maßnahme<br />

S23 Tourismuskonzept). Diese Erweiterung kann nur für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r<br />

ehemaligen Oxidationsteiche vorgesehen wer<strong>de</strong>n; aufgrund <strong>de</strong>r im<br />

Landschaftsplan ausgewiesenen Waldflächen und geschützten Biotope ist die<br />

weitergehen<strong>de</strong> Erweiterung <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>s Campingplatzes nach Südosten nicht<br />

möglich. Die Flächengröße erhöht sich gegenüber <strong>de</strong>r bisherigen FNP-<br />

Darstellung von 2,4 ha auf ca. 2,6 ha, also nur um 0,2 ha.<br />

Im Ergebnis <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahren zum „Campingplatz Bod<strong>de</strong>nwiesen“ in<br />

Körkwitz- Hof wird die Fläche mit einem Umfang von 18,4 ha als Son<strong>de</strong>rgebiet<br />

„Campingplatzgebiet“ im neuen FNP dargestellt. Das Vorhaben ist als Maßnahme<br />

S28a bereits Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes. Im Rahmen <strong>de</strong>r verbindlichen<br />

Bauleitplanung sind Festsetzungen zu notwendigen Schallschutzmaßnahmen<br />

bezüglich <strong>de</strong>s potentiellen Konfliktes zwischen SO 3 "Campingplatz" und <strong>de</strong>n<br />

angrenzen<strong>de</strong>n übergeordneten Straßen zu treffen.<br />

Wochenendhausgebiete SO 14<br />

Gegenüber <strong>de</strong>n beachtlichen Flächen von Wochenendhausgebieten, die bereits in<br />

die bisherigen FNP-Überlegungen als Bestandsgebiete übernommen wur<strong>de</strong>n, wird<br />

im neuen FNP ein zusätzliches Wochenendhausgebiet neu aufgenommen.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um eine kleine Erweiterung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Gebiets an <strong>de</strong>r<br />

Schwe<strong>de</strong>nschanze in Dierhagen Ost um eine Bebauungstiefe (30m), begleitend<br />

zur vorhan<strong>de</strong>nen Erschließung, die bisher nur einseitig bebaut ist (0,8ha).<br />

AC Planergruppe 11


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

4.1.4 Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete gemäß § 11 BauNVO<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 2 „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“<br />

Die Son<strong>de</strong>rgebiete „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ sind sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete<br />

gemäß § 11 BauNVO für Hotels und Pensionen, die sich durch ihre Art <strong>de</strong>r<br />

Frem<strong>de</strong>nbeherbergung von <strong>de</strong>n Ferienhausgebieten für Selbstversorger nach § 10<br />

Abs. 4 BauNVO unterschei<strong>de</strong>n.<br />

Die Mehrzahl <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rgebiete SO 2 <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Flächennutzungsplans,<br />

die nur in <strong>de</strong>n ostseenahen Ortsteilen Dierhagen-Stand, Dierhagen-Ost und<br />

Neuhaus ausgewiesen wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n in ihrer Lage und ihrem Zuschnitt unverän<strong>de</strong>rt<br />

in <strong>de</strong>n neuen FNP übernommen. An zwei Stellen jedoch wer<strong>de</strong>n im neu<br />

aufgestellten Flächennutzungsplan geringflächige Än<strong>de</strong>rungen bzw. Korrekturen<br />

an <strong>de</strong>n SO 2 vorgenommen:<br />

Im Ortsteil Neuhaus wird die Darstellung <strong>de</strong>s dortigen SO 2 um eine Fläche von<br />

ca. 1,2 ha verringert, die nunmehr als SO 1 „Ferienhausgebiet“ ausgewiesen wird<br />

(Bereich <strong>de</strong>s ehem. BP 20).<br />

Resultierend aus <strong>de</strong>n Verfahren <strong>de</strong>s Bebauungsplans Nr. 25 „Käpt’n Braß“ und<br />

<strong>de</strong>r einhergehen<strong>de</strong>n 12. FNP-Än<strong>de</strong>rung für <strong>de</strong>n Ortsteil Dierhagen-Strand wird die<br />

Darstellung <strong>de</strong>s SO 2 „Gebiet für die Frem<strong>de</strong>nbeherbergung“ im Bereich <strong>de</strong>r<br />

ehemaligen „Ostseeklinik“, nunmehr „Ostseehotel Dierhagen“, innerhalb <strong>de</strong>s dortigen<br />

Geltungsbereiches im Saldo um ca. 1,6 ha (2,2 – 0,6 = 1,6) vergrößert. In<br />

diesem Bereich wird die Darstellung <strong>de</strong>s SO 2 vom früheren „Hotel Käpt’n Braß“<br />

(ca. 0,6 ha) zum „Ostseehotel Dierhagen“ (ca. 2,2 ha) verlagert. Die bislang als<br />

SO 2 und als Grünfläche dargestellten Flächen am Fischlän<strong>de</strong>r Weg rund um das<br />

ehemalige „Hotel Käpt’n Braß“ wer<strong>de</strong>n nunmehr als SO 1 „Ferienhausgebiet“<br />

ausgewiesen.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 4 „Han<strong>de</strong>l“<br />

Der numerisch erste Bebauungsplan, <strong>de</strong>r auf Ebene <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans<br />

Be<strong>de</strong>utung hat, ist <strong>de</strong>r Bebauungsplan Nr. 18 „Fischlandtor II“ am nordwestlichen<br />

Rand von Dierhagen-Dorf unmittelbar östlich <strong>de</strong>r „Bä<strong>de</strong>rstraße“ / Lan<strong>de</strong>sstraße<br />

L 21. Für diesen Bebauungsplan wur<strong>de</strong> die 6. FNP-Än<strong>de</strong>rung vorgenommen, die<br />

zur Genehmigung eingereicht wur<strong>de</strong> und inhaltlich bereits in die FNP-<br />

Neuaufstellung integriert wird. Mit <strong>de</strong>m Bebauungsplan Nr. 18 wur<strong>de</strong> die<br />

Errichtung eines Lebensmittel-Discounters mit einer Nettogeschossfläche von<br />

780 m² ermöglicht. In <strong>de</strong>r 6. FNP-Än<strong>de</strong>rung wie im neuen Flächennutzungsplan<br />

wird hierfür die Darstellung eines sonstigen Son<strong>de</strong>rgebiets SO 4 „Han<strong>de</strong>l“ für die<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Fläche östlich <strong>de</strong>r L 21 und nördlich <strong>de</strong>r Strandstraße in Dierhagen-<br />

Dorf gewählt. Das Vorhaben ist als Maßnahme A 9 Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

Tourismuskonzeptes und umfasst eine Flächendarstellung im FNP von ca. 0,7 ha<br />

SO 4, ergänzt um einen 15m tiefen Streifen zur Lan<strong>de</strong>sstraße (0,2ha) sowie<br />

öffentliche Grünfläche.<br />

Das Vorhaben „Fischlandtor II“ war als Projekt schon lange als Ergänzung <strong>de</strong>s<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Sortiments um das Segment <strong>de</strong>s preislich unteren Lebensmittelhan<strong>de</strong>ls<br />

(Lebensmittel-„Discounter“) geplant und ist geeignet, eine bisherige Angebotslücke<br />

in Dierhagen zu füllen. Eine eingehen<strong>de</strong>re und nach wie vor gültige<br />

Betrachtung <strong>de</strong>r Situation <strong>de</strong>s Einzelhan<strong>de</strong>ls in Dierhagen fin<strong>de</strong>t sich im Tourismuskonzept,<br />

das das Vorhaben „Fischlandtor II“ ausdrücklich als Angebotserweiterung<br />

vorsieht. Es bil<strong>de</strong>t zusammen mit <strong>de</strong>m bereits im FNP dargestellten<br />

AC Planergruppe 12


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

SO 4 Han<strong>de</strong>l <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen „Fischlandtors“ die einzige räumliche<br />

Konzentrationszone für <strong>de</strong>n großflächigen Einzelhan<strong>de</strong>l im gesamten Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />

für <strong>de</strong>n Betrachtungszeitrahmen <strong>de</strong>r nächsten 10 bis 15 Jahre <strong>de</strong>s neuaufgestellten<br />

Flächenutzungsplans.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 6 „Hafengebiet“<br />

Es wer<strong>de</strong>n zwei Son<strong>de</strong>rgebiete SO 6 „Hafengebiet“ für hafenaffine Nutzungen im<br />

neuen Flächennutzungsplan dargestellt, in Dierhagen-Dorf und in Dändorf. In <strong>de</strong>n<br />

Hafengebieten sind solche Nutzungen und Anlagen vorgesehen, die entwe<strong>de</strong>r für<br />

die Funktion eines Hafens erfor<strong>de</strong>rlich sind o<strong>de</strong>r die <strong>de</strong>ssen Zweck insbeson<strong>de</strong>re<br />

auch als touristischer Anziehungspunkt unterstützen helfen.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r möglichen Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit <strong>de</strong>r Planungen kann eventuell die<br />

Durchführung vertiefter raumordnerischer Prüfungen gem. § 15 ROG notwendig<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Hafengebiet in Dierhagen-Dorf wur<strong>de</strong> analog <strong>de</strong>s in Aufstellung befindlichen<br />

Bebauungsplans Nr. 23 in seiner Darstellung ausdifferenziert und erweitert, ist<br />

aber bereits im bisherigen FNP in einer Aus<strong>de</strong>hnung von ca. 0,7 ha vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Die Stärkung <strong>de</strong>s Hafengebiets in Dierhagen-Dorf ist als Maßnahme K8, K9, S24<br />

und S25 Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes. Dabei wird im neuen Flächennutzungsplan<br />

auf die Darstellung eines wasserseitigen Lan<strong>de</strong>gebiets für Wasserflugzeuge<br />

vor <strong>de</strong>m Hafen in Dierhagen-Dorf als Teilvorschlag <strong>de</strong>r Maßnahme K9<br />

<strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes, als schwierig mit Umweltbelangen <strong>de</strong>s Bod<strong>de</strong>ns als<br />

gemel<strong>de</strong>tes Gebiet von europäischer Be<strong>de</strong>utung (FFH + SPA) vereinbar, vorerst<br />

verzichtet.<br />

Im neuen FNP wird erstmalig eine landseitige Flächenumgrenzung für das<br />

Hafengebiet in Dändorf zur Ansiedlung baulicher und sonstiger Anlagen, die die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Fläche als Hafen unterstützen, vorgenommen. Das Vorhaben <strong>de</strong>s<br />

Hafengebiets Dändorf ist als Maßnahme K12 und K13 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

Tourismuskonzeptes.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 7 „Hafennahe Infrastruktur“<br />

In Dändorf wird in Hafennähe eine Fläche für Hafennahe Infrastruktur<br />

ausgewiesen. Hier sollen Lager für Boote und Zubehör, Werkstätten und weitere<br />

eng an die übliche Hafennutzung gebun<strong>de</strong>ne Nutzungen ermöglicht wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Fläche ist ca. 0,5 ha groß und war bislang <strong>de</strong>m Außenbereich zugeordnet.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 8 „Freizeit- und Beherbergung“<br />

Das bereits früher im Flächennutzungsplan dargestellte Son<strong>de</strong>rgebiet „Sport- und<br />

Freizeitzentrum“ südlich <strong>de</strong>r K 1 im Ortsteil Dierhagen-Strand, wird - auf Grund <strong>de</strong>r<br />

engeren Schutzzone <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes um 0.3 ha reduziert – jetzt<br />

als Son<strong>de</strong>rgebiet „Freizeit- und Beherbergung“ dargestellt.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 9 „Wohnen und Erholung“<br />

Ein bestehen<strong>de</strong>s Wochenendhausgebiet im nördlichen Abschnitt <strong>de</strong>r Straße „An<br />

<strong>de</strong>r Düne“ wird entsprechend <strong>de</strong>r faktisch bereits teilweise vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Dauerwohnnutzung als SO „Wohnen und Erholung“ dargestellt. Damit können hier<br />

sowohl temporäres (Wochenen<strong>de</strong>) als auch dauerhaftes Wohnen stattfin<strong>de</strong>n. Die<br />

AC Planergruppe 13


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

Regelungen zur quantitativen und qualitativen Verteilung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n<br />

Nutzungsarten sind auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung vorzunehmen.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 10 bis SO 13<br />

Die Darstellungen <strong>de</strong>r sonstigen Son<strong>de</strong>rgebiete SO 10 „Gaststätte“, SO 11<br />

„Wasserrettung“, SO 12 „Gaststätte und Strandversorgung“ sowie SO 13<br />

„Einzelhan<strong>de</strong>l, Gastronomie und Ferienunterkünfte“ nördlich und südlich <strong>de</strong>s<br />

Hauptzugangs „Am Plateau“, die im Zuge <strong>de</strong>s rechtskräftigen Bebauungsplans<br />

Nr. 1 „Strandzugang“ und bis zur 3. FNP-Än<strong>de</strong>rung Eingang in <strong>de</strong>n<br />

Flächennutzungsplan gefun<strong>de</strong>n haben, bleiben bezüglich <strong>de</strong>r<br />

Zweckbestimmungen und Flächenabgrenzungen jeweils gänzlich unverän<strong>de</strong>rt.<br />

Sonstige Son<strong>de</strong>rgebiete SO 15 „Golf“<br />

Im Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n die Flächen für bauliche Nutzungen innerhalb<br />

<strong>de</strong>s geplanten Golfplatzes als SO 15 „Golf“ dargestellt. Damit wer<strong>de</strong>n die Flächen<br />

für die erfor<strong>de</strong>rliche Infrastruktur <strong>de</strong>s Golfplatzes (Clubhaus, Lager- /<br />

Maschinenhalle etc.) festgelegt und somit gewährleistet, dass <strong>de</strong>r Golfplatz selbst<br />

als landschaftliche Anlage ohne Gebäu<strong>de</strong> erscheint.<br />

Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet SO 16 „Ferienpark“<br />

Südlich von Dierhagen-Dorf, noch ohne Aufstellungsbeschluss eines dazugehörigen<br />

Bebauungsplans, soll auf einer Fläche von ca. 6,9 ha ein neues sonstiges<br />

Son<strong>de</strong>rgebiet „Ferienpark“ entstehen. Das Son<strong>de</strong>rgebiet „Ferienpark“ soll eine<br />

Kombination aus Ferienhäusern, voraussichtlich im Nordteil <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets,<br />

mit angrenzen<strong>de</strong>n umfangreichen Sport- und Freizeiteinrichtungen für die Bewohner<br />

und Besucher <strong>de</strong>r Ferienregion Fischland–Darß, die im Rahmen <strong>de</strong>s unabdingbar<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Bebauungsplans näher zu bestimmen und einzugrenzen<br />

sein wer<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong>de</strong>r möglichen Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit <strong>de</strong>r Planungen kann<br />

eventuell die Durchführung vertiefter raumordnerischer Prüfungen gem. § 15 ROG<br />

notwendig wer<strong>de</strong>n.<br />

Dieses neue Son<strong>de</strong>rgebiet SO 16 ist zur infrastrukturellen Qualifizierung <strong>de</strong>s gesamten<br />

Touristikangebots von Dierhagen und zur Aufnahme zentraler baulicher<br />

Anlagen <strong>de</strong>s südlich benachbarten neuen Golfplatzes geplant. Das Vorhaben ist<br />

als Teilvorschlag <strong>de</strong>r Maßnahme A10 („Entwicklung als Standort für touristische<br />

Infrastruktur“) Bestandteil <strong>de</strong>s Tourismuskonzeptes.<br />

Wenn man von einer Grundstücksgröße von 500 m² brutto pro Ferienhaus ausgeht,<br />

könnten im Teilgebiet nördlich <strong>de</strong>r Straße „Am Gewerbehof“ auf einer Fläche<br />

von ca. 5,0 Hektar ca. 100 Ferienhäuser mit ca. 400 Betten entstehen. Der weitaus<br />

größte Teil <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>s neuen Son<strong>de</strong>rgebiets war bereits im früheren<br />

Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet zur Überbauung vorgesehen. Somit<br />

kommt es hier nur auf landwirtschaftlichen Flächen von 2,3 ha am Westrand und<br />

südlich <strong>de</strong>r Straße „Am Gewerbehof“ zur Darstellung <strong>de</strong>s neuen Ferienparks auf<br />

bislang nicht zur Versiegelung vorgesehenen Flächen.<br />

Die dargestellte Fläche <strong>de</strong>s Gewerbegebiets kann nunmehr, wie bereits unter<br />

Punkt 4.1.2. dieser Begründung beschrieben, im neuen FNP aufgrund mangeln<strong>de</strong>r<br />

Flächennachfrage <strong>de</strong>r letzten Jahre auf <strong>de</strong>n bereits verbindlich überplanten und<br />

weitgehend bebauten Kernbereich („Handwerkerhof“) um 5,7 ha auf dann ca. 3,3<br />

ha reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

AC Planergruppe 14


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet SO 17 „Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz“<br />

Am Südostrand <strong>de</strong>s Ortsteils Neuhaus wird ein neues Son<strong>de</strong>rgebiet<br />

„Reiterwan<strong>de</strong>rrastplatz“ geplant, <strong>de</strong>ren Großteil bereits im wirksamen<br />

Flächennutzungsplan als SO 9 Reiterhof mit <strong>de</strong>r Gebietsbezeichnung Reitstall<br />

Neuhaus dargestellt wird. Die pfer<strong>de</strong>- und reiterorientierten Ausrichtung <strong>de</strong>r<br />

Gesamtanlage ergibt sich aus <strong>de</strong>r integralen räumlichen Verknüpfung einer<br />

Pfer<strong>de</strong>- und Reiterstation mit ca. 10 Stallboxen zur vorübergehen<strong>de</strong>n<br />

Unterbringung <strong>de</strong>r Tiere und einer gastronomischen Versorgung <strong>de</strong>r Reiter und<br />

sonstiger Gäste sowie <strong>de</strong>s westlich angrenzen<strong>de</strong>n Areals mit Ferienhäusern (SO<br />

1), die aufgrund <strong>de</strong>r exponierten Randlage eine landschaftsbildschonen<strong>de</strong><br />

Dimensionierung und Architektur erhalten sollen. Näheres regelt ein zeitnah<br />

aufzustellen<strong>de</strong>r Bebauungsplan. Die Flächengröße <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebiets beträgt ca.<br />

2,7 ha.<br />

Sonstiges Son<strong>de</strong>rgebiet SO 18 „Frem<strong>de</strong>nverkehr“<br />

In Dierhagen Strand ist im Bereich Ahornstraße (BP 36) die Errichtung von<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehrseinrichtungen (Beherbergung, Kur- und Heilwesen, Lä<strong>de</strong>n,<br />

Gastronomie) mit diesen dienen<strong>de</strong>n Kfz-Stellplätzen (Parkpalette) vorgesehen.<br />

Entsprechend dieser Nutzungsmischung wird dieser Bereich als SO<br />

„Frem<strong>de</strong>nverkehr“ in einer Größenordnung von ca. 0,8 ha dargestellt.<br />

4.2 Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung<br />

Darstellungen zum Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung wer<strong>de</strong>n nicht in <strong>de</strong>n<br />

neuaufgestellten Flächennutzungsplan übernommen.<br />

4.3 Flächen für <strong>de</strong>n Gemeinbedarf und für Sport- und Spielanlagen<br />

Die Darstellungen <strong>de</strong>s wirksamen Flächennutzungsplans zu Flächen für <strong>de</strong>n<br />

Gemeinbedarf und für Sport- und Spielanlagen wer<strong>de</strong>n einschließlich <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Zweckbestimmungen im Wesentlichen unverän<strong>de</strong>rt in <strong>de</strong>n neuen FNP übernommen.<br />

Lediglich in Dierhagen Dorf wird eine Fläche mit <strong>de</strong>n<br />

Zweckbestimmungen „Verwaltung“ und „Schule“ dargestellt.<br />

Nördlich davon wird eine neue Sportplatzfläche dargestellt. Im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

verbindlichen Bauleitplanung sind Festsetzungen zu notwendigen<br />

Schallschutzmaßnahmen bezüglich <strong>de</strong>s potentiellen Konfliktes mit <strong>de</strong>r<br />

angrenzen<strong>de</strong>n Wohnnutzung zu treffen.<br />

4.4 Flächen für <strong>de</strong>n Verkehr<br />

Die Darstellungen <strong>de</strong>s wirksamen Flächennutzungsplans <strong>de</strong>r Flächen für <strong>de</strong>n<br />

Verkehr bleiben bis auf Teile <strong>de</strong>r Flächen <strong>de</strong>s ruhen<strong>de</strong>n Verkehrs unverän<strong>de</strong>rt.<br />

In Dierhagen-Ost wer<strong>de</strong>n Parkplatzflächen zugunsten von Wald zurückgenommen.<br />

In Dierhagen-Ost (südlich EMA-Straße) erfolgt die Rücknahme von Parkplatzflächen<br />

wegen <strong>de</strong>r Lage in <strong>de</strong>r engeren Schutzzone <strong>de</strong>s Landschaftsschutzgebietes.<br />

In Dierhagen-Dorf erfolgt die Wandlung zu SO Hafen.<br />

AC Planergruppe 15


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

Im neuaufgestellten Flächennutzungsplan wer<strong>de</strong>n erstmalig die Reitwege aufgenommen.<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>r Streckenverläufe wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Karte 1 <strong>de</strong>r vom Landkreis<br />

Nordvorpommern herausgegebenen Broschüre „Pfer<strong>de</strong>land an <strong>de</strong>r Ostsee“,<br />

Stand November 2006, mit kleineren Korrekturen, die sich aus <strong>de</strong>r Kartierung <strong>de</strong>s<br />

vom Tourismusverband Fischland-Darß-Zingst herausgegebenen Ferienkatalogs<br />

2007 ergeben, entliehen.<br />

4.5 Grünflächen<br />

Die umfassendste Än<strong>de</strong>rung in Bezug auf die Grünflächen ist die Neuausweisung<br />

eines Golfplatzes zwischen <strong>de</strong>n Ortsteilen Dierhagen-Dorf und Dändorf östlich <strong>de</strong>r<br />

L 21. Diese Flächendarstellung auf einer bisherigen Fläche für die Landwirtschaft<br />

von ca. 62 ha ist zur Anlage eines 18 -Loch-Golfplatzes ausreichend<br />

dimensioniert. Das Vorhaben ist als Maßnahme S26 bereits Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

Tourismuskonzeptes. Auf die Übernahme <strong>de</strong>s Maßnahmenvorschlags S27 in<br />

diesem Zusammenhang, eines neuen Golfresorts westlich von Dändorf, wird<br />

vorerst verzichtet. Ebenso wird auf die Erweiterungsfläche <strong>de</strong>s Tourismuskonzepts<br />

östlich <strong>de</strong>r Kirchstraße, Maßnahme S26a, verzichtet.<br />

Nördlich <strong>de</strong>r Arndt-Straße wird im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rgebietes<br />

„Campingplatz“ eine neue öffentliche Grünfläche mit <strong>de</strong>r Zweckbestimmung<br />

Parkanlage dargestellt. Die an <strong>de</strong>r Arndt- Straße und damit an <strong>de</strong>r<br />

Hauptwegeverbindung nach Dierhagen Strand geplante Parkanlage beabsichtigt<br />

die Gemein<strong>de</strong> hochwertig auszubil<strong>de</strong>n, um die Achse Bod<strong>de</strong>n - Ostsee für<br />

Fußgänger und Radfahrer attraktiver zu gestalten.<br />

4.6 Flächen für die Landwirtschaft und Wald<br />

Neben geringfügigen Korrekturen insbeson<strong>de</strong>re zugunsten <strong>de</strong>r Flächen für <strong>de</strong>n<br />

Wald, die aus <strong>de</strong>r verbesserten und aktualisierten amtlichen Kartengrundlage resultieren,<br />

kommt es aus zwei Grün<strong>de</strong>n zur Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Flächen für die<br />

Landwirtschaft. Zum einen geht ein Großteil <strong>de</strong>r neu aufgenommen Bauflächen<br />

zulasten <strong>de</strong>r Flächen für die Landwirtschaft. Zum an<strong>de</strong>ren ist es <strong>de</strong>r Zuwachs an<br />

Grünflächen, insbeson<strong>de</strong>re die große Fläche für <strong>de</strong>n angestrebten Golfplatz, <strong>de</strong>r<br />

zu einer Abnahme <strong>de</strong>r Darstellung von landwirtschaftlichen Flächen führt.<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n und durch die Forstbehör<strong>de</strong> ergänzten Angaben<br />

zu Waldflächen wer<strong>de</strong>n diese im Flächennutzungsplan dargestellt.<br />

4.7 Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo<strong>de</strong>n,<br />

Natur und Landschaft<br />

• NSG Dierhäger Moor und angrenzen<strong>de</strong> Grünlandflächen<br />

• NSG Ribnitzer Großes Moor und angrenzen<strong>de</strong> Waldflächen<br />

• Ribnitzer Stadtwiesen<br />

• Röhrichtgürtel und Salzwei<strong>de</strong>n entlang <strong>de</strong>s Bod<strong>de</strong>ns<br />

• Neuhaus-Dierhäger Dünen<br />

AC Planergruppe 16


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

• Nie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Körkwitzer Baches<br />

• Grünland Großes Bruch<br />

4.8 Immissionsschutz<br />

Auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans wer<strong>de</strong>n für drei Bereiche innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Gemein<strong>de</strong>gebietes Aussagen zu erfor<strong>de</strong>rlichem Immissionsschutz getroffen:<br />

• Schutz <strong>de</strong>s SO 16 (Ferienpark) vor Emissionen aus <strong>de</strong>m angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Gewerbegebiet;<br />

• SO 9 (Wohnen und Erholung) in Dierhagen-Ost sowie SO 1<br />

(Ferienhausgebiet) in Neuhaus vor Immissionen, die aus <strong>de</strong>r<br />

nahegelegenen L 21 (hohe saisonale Verkehrsbelastung auf <strong>de</strong>r freien<br />

Strecke) resultieren.<br />

4.9 Altlasten<br />

Im Gemein<strong>de</strong>gebiet sind nur noch wenige Altlastenverdachtsflächen vorhan<strong>de</strong>n;<br />

alle übrigen Flächen sind zwischenzeitlich saniert wor<strong>de</strong>n.<br />

5. Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise<br />

5.1 Naturschutzrechtliche Bestimmungen<br />

Im neuaufgestellten Flächennutzungsplan sind eine Vielzahl von Flächen nachrichtlich<br />

übernommen und soweit innerhalb <strong>de</strong>s Geltungsbereichs befindlich auch<br />

umgrenzt wor<strong>de</strong>n, für die Regelungen und Bestimmungen <strong>de</strong>s Naturschutzrechts<br />

gelten.<br />

Hier sind zum einen die Naturschutzgebiete und die engeren Schutzzonen <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsschutzgebietes mit ihren jeweiligen Bezeichnungen zu nennen. Zum<br />

an<strong>de</strong>ren sind es die innerhalb die von <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung gemel<strong>de</strong>ten übergemeindlichen<br />

Natura 2000-Gebiete und ihre EU-Nummerierungen, an <strong>de</strong>nen das<br />

Gemein<strong>de</strong>gebiet von Dierhagen einen Anteil hat o<strong>de</strong>r die unmittelbar an Dierhagen<br />

angrenzen. Diese sind unter Punkt 3.3. dieser Begründung im Einzelnen<br />

aufgeführt und kurz in ihrer Be<strong>de</strong>utung hinsichtlich <strong>de</strong>r Arten und Lebensraumtypen<br />

erläutert.<br />

5.2 Umgang mit Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalen<br />

Wenn während <strong>de</strong>r Erdarbeiten Fun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r auffällige Bo<strong>de</strong>nverfärbungen ent<strong>de</strong>ckt<br />

wer<strong>de</strong>n, ist gemäß § 11 DSchG Mecklenburg-Vorpommern (Gvbl. Mecklenburg-<br />

Vorpommern Nr. 23 vom 28.12.1993, S. 975 ff.) die zuständige Untere<br />

Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> zu benachrichtigen und <strong>de</strong>r Fund und die Fundstelle bis<br />

zum Eintreffen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen Vertreter<br />

in unverän<strong>de</strong>rtem Zustand zu erhalten. Verantwortlich sind hierfür <strong>de</strong>r Ent<strong>de</strong>cker,<br />

<strong>de</strong>r Leiter <strong>de</strong>r Arbeiten, <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>igentümer sowie zufällige Zeugen, die <strong>de</strong>n Wert<br />

<strong>de</strong>s Fun<strong>de</strong>s erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang <strong>de</strong>r<br />

Anzeige.<br />

AC Planergruppe 17


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

Der Beginn <strong>de</strong>r Erdarbeiten ist <strong>de</strong>r Unteren Denkmalschutzbehör<strong>de</strong> und <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege spätestens vier Wochen vor Termin schriftlich<br />

und verbindlich mitzuteilen, um zu gewährleisten, dass Mitarbeiter o<strong>de</strong>r Beauftragte<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmalpflege bei <strong>de</strong>n Erdarbeiten zugegen<br />

sein können und eventuell auftreten<strong>de</strong> Fun<strong>de</strong> gemäß § 11 DSchG Mecklenburg-<br />

Vorpommern unverzüglich bergen und dokumentieren. Dadurch wer<strong>de</strong>n<br />

Verzögerungen <strong>de</strong>r Baumaßnahme vermie<strong>de</strong>n (vgl. § 11 Abs. 3).<br />

5.3 Regelungen zum Küstenschutz<br />

In <strong>de</strong>n Flächennutzungsplan sind eine Vielzahl von Umgrenzungen, die aus <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>swassergesetz resultieren, nachrichtlich übernommen wor<strong>de</strong>n. Diese sind<br />

maßgeblich aus <strong>de</strong>n Überlegungen zur 4. Flächennutzungsplanän<strong>de</strong>rung ohne<br />

gravieren<strong>de</strong> Abweichungen übertragen wor<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s LWaG im Jahr 2006 entfällt <strong>de</strong>r Bauverbotsstreifen gemäß<br />

§ 89 Abs.1 Satz 1 zugunsten <strong>de</strong>r Anzeigepflicht für einen 200m breiten<br />

Uferstreifen.<br />

In <strong>de</strong>n FNP sind nachrichtlich übernommen wor<strong>de</strong>n:<br />

• Küstenschutzgebiet gem.§ 136 LWaG<br />

• Küstenschutzstreifen gem. § 89 LWaG<br />

• Küsten- und Gewässerschutzstreifen gem. § 29 NatSchAG<br />

• Küstenschutz<strong>de</strong>iche und Dünen<br />

• Bauverbotsstreifen (Deichschutz) gem. § 74 (1) Nr.5 LWaG<br />

Bod<strong>de</strong>nseitig sind Deichtrassen geplant, die aber bislang noch keinen solchen<br />

Grad <strong>de</strong>r Abstimmung und Verbindlichkeit haben, um sie in <strong>de</strong>n Flächennutzungsplan<br />

aufzunehmen. Statt<strong>de</strong>ssen erfolgt die Darstellung in <strong>de</strong>r Beikarte B.<br />

Für die einzelnen nachrichtlichen Übernahmen gilt jeweils folgen<strong>de</strong>s:<br />

§ 89 LWaG Anlagen an <strong>de</strong>r Küste<br />

(1) Die Errichtung, wesentliche Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Beseitigung baulicher Anlagen an<br />

Küstengewässern in einem Abstand von 200 Metern land- und seewärts von <strong>de</strong>r<br />

Mittelwasserlinie sowie im Vorstrandbereich (seewärts <strong>de</strong>s Stran<strong>de</strong>s gelegener<br />

Meeresbereich bis zu einer von Seegangswirkung unbeeinflussten Wassertiefe)<br />

bedarf bei <strong>de</strong>r Wasserbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>r rechtzeitigen Anzeige.<br />

(2) Das Vorhaben ist zu untersagen, wenn es nicht mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Küstenschutzes<br />

als öffentliche Aufgabe vereinbar ist.<br />

(3) Vorhaben an Steilküsten sind zu untersagen, wenn durch bestehen<strong>de</strong><br />

Küstenschutzanlagen o<strong>de</strong>r durch zulässige Maßnahmen <strong>de</strong>s Vorhabenträgers zur<br />

Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Steiluferrückganges eine Gefährdung <strong>de</strong>r zu errichten<strong>de</strong>n baulichen<br />

Anlagen durch Steiluferrückgang langfristig nicht ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n können.<br />

(4) § 82 Abs. 2 bis 4 gilt sinngemäß.<br />

§ 29 NatSchAG Küsten- und Gewässerschutzstreifen<br />

(abweichen<strong>de</strong> Vorschrift zu § 61 BNatSchG)<br />

AC Planergruppe 18


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

(1) An Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen mit einer Größe von einem<br />

Hektar und mehr dürfen bauliche Anlagen in einem Abstand von bis zu 50 Metern<br />

land- und gewässerwärts von <strong>de</strong>r Mittelwasserlinie an gerechnet nicht errichtet o<strong>de</strong>r<br />

wesentlich geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. An Küstengewässern ist abweichend von Satz 1 ein<br />

Abstand von 150 Metern land- und seewärts von <strong>de</strong>r Mittelwasserlinie einzuhalten.<br />

§ 74 LWaG Schutz <strong>de</strong>r Deiche (Auszug)<br />

(1) Je<strong>de</strong> Benutzung <strong>de</strong>r Deiche und ihrer bei<strong>de</strong>rseitigen, min<strong>de</strong>stens drei Meter breiten<br />

Schutzstreifen, die ihre Wehrfähigkeit beeinträchtigen kann, ist unzulässig. Zum<br />

Schutz <strong>de</strong>r Deiche und ihrer Schutzstreifen ist insbeson<strong>de</strong>re verboten:<br />

…<br />

5. das Errichten o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rn von Bauwerken und Anlagen, das Aufstellen, Lagern<br />

o<strong>de</strong>r Ablagern von Gegenstän<strong>de</strong>n aller Art sowie das Verlegen von Rohren, Kabeln<br />

und an<strong>de</strong>ren Leitungen,<br />

…<br />

(3) Die Wasserbehör<strong>de</strong> kann auf Antrag o<strong>de</strong>r von Amts wegen Ausnahmen von <strong>de</strong>n<br />

Verboten nach Absatz 1 im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Unterhaltungspflichtigen <strong>de</strong>s<br />

Deiches genehmigen, wenn die Wehrfähigkeit und die ordnungsgemäße Unterhaltung<br />

<strong>de</strong>s Deiches nicht beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n und entwe<strong>de</strong>r das Verbot im Einzelfall zu<br />

einer unbilligen Härte führen wür<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r eine Ausnahme im Interesse <strong>de</strong>s Wohls <strong>de</strong>r<br />

Allgemeinheit erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Für die Bauverbotsstreifen (BV) entlang <strong>de</strong>r Deiche gilt also grundsätzlich § 74<br />

LWaG, wobei abweichend von <strong>de</strong>r o.g. 3-m-Regel Son<strong>de</strong>rregelungen für die<br />

Bereiche „An <strong>de</strong>r Düne“ (BV 15m landseits) und „Fischlän<strong>de</strong>r Weg“ (40m landseits<br />

/ 5m seeseits) gelten. Soweit <strong>de</strong>r gesetzliche Abstand (3m bis 5m) gilt, ist die<br />

Abgrenzung aus Maßstabsgrün<strong>de</strong>n nicht zeichnerisch dargestellt.<br />

Nach § 74 ist <strong>de</strong>r Bauverbotsstreifen grundsätzlich von Bebauung freizuhalten.<br />

Teilweise wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Planzeichnung Bauflächen (ausschließlich Grundstücke<br />

mit bestehen<strong>de</strong>r Bebauung) durch diese BV überlagert. Für diese Bereiche ist im<br />

Detail auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Bebauungsplanung bzw. <strong>de</strong>r Baugenehmigung zu prüfen<br />

und festzulegen, inwieweit hier Bauwerke errichtet o<strong>de</strong>r verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />

5.4 Wasserrechtliche Regelungen<br />

Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie das Grundwasser unterliegen <strong>de</strong>m<br />

Lan<strong>de</strong>swassergesetz. Bei allen Überplanungen sind somit die Bestimmungen <strong>de</strong>s<br />

Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit <strong>de</strong>nn Lan<strong>de</strong>swassergesetz zu<br />

beachten.<br />

Der Anschluss an die zentrale Wasserversorgung ist als Bedingung für eine Bebauung<br />

in diesem Bereich zu betrachten. Auf Grund <strong>de</strong>s stetigen Ausbaus <strong>de</strong>s<br />

Tourismus in <strong>de</strong>r Region Fischland - Darß und <strong>de</strong>r somit ständigen Zunahme <strong>de</strong>s<br />

Wasserbedarfs sind insbeson<strong>de</strong>re an Standorten mit erhöhter Bettenkonzentration<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>r Trinkwasserspeicherung zu schaffen, um Bedarfsspitzen<br />

abzu<strong>de</strong>cken und eine stabile Wasserversorgung zu gewährleisten.<br />

Die Abwasserbeseitigung obliegt <strong>de</strong>m Abwasserbeseitigungspflichtigen, Abwasserzweckverband<br />

Körkwitz (AWZV). Das anfallen<strong>de</strong> häusliche und mit diesem<br />

vergleichbare Abwasser ist <strong>de</strong>in AWZV zu übergeben.<br />

AC Planergruppe 19


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Februar 2013<br />

Für die Lagerung wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Stoffe (insbeson<strong>de</strong>re Tankstelle) gelten die<br />

Festlegungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>swassergesetzes. Bei allen Vorhaben, die mit Reittouristik<br />

verbun<strong>de</strong>n sind, sind in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Tierkonzentration die Bestimmungen<br />

zur Lagerung von Mist zu beachten.<br />

5.5 Geplante Darßringbahn<br />

Die Beikarte A stellt <strong>de</strong>n möglichen Trassenverlauf <strong>de</strong>r langfristig geplanten<br />

Darßringbahn innerhalb <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>gebiets dar unter <strong>de</strong>r Prämisse eines Anschlusses<br />

<strong>de</strong>s Ortsteiles Neuhaus und unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Radien. Der Trassenverlauf wur<strong>de</strong> im Rahmen neuer Flächendarstellungen berücksichtigt,<br />

aber nicht unmittelbar in die Planzeichnung <strong>de</strong>s Flächenutzugsplans<br />

aufgenommen, da es im weiteren Planungsverlauf <strong>de</strong>r Bahntrassierung noch zu<br />

erheblichen Abweichungen vom <strong>de</strong>rzeitigen Planungsstand kommen kann.<br />

5.6 Gemein<strong>de</strong>gebiet / Inkommunalisierungsflächen<br />

Teile <strong>de</strong>r ortsnahen Lagen in Dierhagen Dorf und Dändorf gehören nicht zum<br />

Gemein<strong>de</strong>gebiet Dierhagens. Diese Bereiche liegen <strong>de</strong>shalb auch außerhalb <strong>de</strong>s<br />

dargestellten räumlichen Geltungsbereichs <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans. Durch ein<br />

Inkommunalisierungsverfahren sollen diese Bereiche <strong>de</strong>m Gemein<strong>de</strong>gebiet<br />

Dierhagens eingeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n; für diesen Fall sind die beabsichtigten<br />

Flächennutzungen informationshalber dargestellt.<br />

AC Planergruppe 20


Gemein<strong>de</strong> Ostseebad Dierhagen<br />

Begründung zum 3. Entwurf<br />

Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans Umweltbericht Mai 2013<br />

II.<br />

Umweltbericht zur Neuaufstellung <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans<br />

(SIEHE SEPARATES PAPIER STAND MAI 2013)<br />

AUTOR:: UmweltPlan GmbH Stralsund<br />

Tribseer Damm 2, 18437 Stralsund<br />

www. umweltplan.<strong>de</strong><br />

Ostseebad Dierhagen, <strong>de</strong>n<br />

Bürgermeister<br />

III.<br />

Anlagen<br />

Beikarte: Vorzugstrasse Darßringbahn / Deichneubau geplant<br />

Umweltplan GmbH 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!